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Stornierung/Umbuchung der Reise

  • Maja76
  • 4. Oktober 2021 um 11:18
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  • Pascal10
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    • 20. Oktober 2025 um 17:22
    • #1.801
    Zitat von Eifelexplorer

    Pascal10 Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Aida bei Schreiben unter Bezugnahme auf rechtliche Zitate nur sehr widerwillig und zunächst ablehnend reagiert. Mein Vorschlag: Bleib hartnäckig und begründe deine Ansprüche möglichst ohne Bezug auf etwaige Rechtsquellen. Wenn das nichts nützt, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt. Eine Ersteinschätzung ist normalerweise kostenfrei. Dann hast Du auch einen Anhaltspunkt ob es sich lohnt den Rechtsweg zu bestreiten.

    Ohne rechtliche Bezüge wird doch die Argumentation schwierig.

    AIDA antwortet mittlerweile nicht mehr auf die Mails. Sie sagen einfach, dass sich ihre Meinung nicht ändert.

    Rechtlich ist die Sache für mich klar. Ich habe Flüge individuell gebucht und möchte gerne eine Rückerstattung der Flüge. Das Hotel habe ich mit 20 % Stornokosten storniert. Darauf bestehe ich gar nicht...

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    • RE: Stornierung/Umbuchung der Reise

    Coole, neue AIDA Angebote

  • Online
    Wuchi
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    • 20. Oktober 2025 um 17:40
    • #1.802
    Zitat von Eifelexplorer

    Eine Ersteinschätzung ist normalerweise kostenfrei. Dann hast Du auch einen Anhaltspunkt ob es sich lohnt den Rechtsweg zu bestreiten.

    Aber nicht beim normalen Anwalt, daher unbedingt vorher nachfragen was eine Beratung kostet (Kosten für eine Beratung variieren von Anwalt zu Anwalt).

    Ich würde Aida eine letzte Frist setzen mit Androhung, dass man sich sonst rechtliche Hilfe nimmt. Nach Fristablauf würde ich mir einen Anwalt suchen bzw schon vorher gucken welcher Anwalt noch Kapazitäten frei hat (bei uns in der Gegend nämlich schwierig).

  • -Destiny-
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    • 20. Oktober 2025 um 17:54
    • #1.803
    Zitat von Novesia

    ...oder rechtzeitig zum Verkauf anbieten...

    Gute Idee. Gibt es hierzu auch einen Thread zur Thematik rund um den Verkauf einer Reise? Hätte dazu noch einige Fragen... Oder passt es auch hier rein?

    August 2024 - Norwegen mit AIDAnova - die erste Kreuzfahrt :thumbsup:

    Januar 2025 - Kanaren & Madeira mit AIDAcosma - Sonne tanken im Winter

    November 2025 - Ostsee mit AIDAprima - die erste Innenkabine :/

    August 2026 - Schottland & Island mit Sonnenfinsternis mit AIDAbella 8)

  • Apfelfrau
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    • 20. Oktober 2025 um 18:03
    • #1.804
    Zitat von -Destiny-

    Gute Idee. Gibt es hierzu auch einen Thread zur Thematik rund um den Verkauf einer Reise? Hätte dazu noch einige Fragen... Oder passt es auch hier rein?

    Es gibt die Kabinenbörse.
    Dort kannst du ein neues Thema zu der reise aufmachen, die du verkaufen möchtest.

    :rechts: Kabinenbörse

    Wenn du eine Reise weitergeben/verkaufen möchtest, und es noch Unklarheiten gibt, frag am besten erstmal dein Reisebüro.
    Wenn du keins hast, dann evtl. vorher beim Anbieter nachfragen, was zu beachten ist.

    next cruises:

    11/2026 - AIDAbella: Karibik & Mittelamerika (14 Tage)
    01/2027 - AIDAprima: Winterpause Kanaren (24 Tage)
    05/2027 - AIDAperla: Mediterrane Highlights (10 Tage)
    09/2027 - AIDAdiva: Schweden, Polen & Dänemark (7 Tage)

  • -Destiny-
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    • 20. Oktober 2025 um 18:10
    • #1.805
    Zitat von Apfelfrau

    Es gibt die Kabinenbörse.
    Dort kannst du ein neues Thema zu der reise aufmachen, die du verkaufen möchtest.

    :rechts: Kabinenbörse

    Wenn du eine Reise weitergeben/verkaufen möchtest, und es noch Unklarheiten gibt, frag am besten erstmal dein Reisebüro.
    Wenn du keins hast, dann evtl. vorher beim Anbieter nachfragen, was zu beachten ist.

    Mir gehts eher so um allgemeine Fragen, was man rund um den privaten Verkauf beachten muss. In der Kabinenbörse muss ich ja bereits eine konkrete Reise einstellen.

    August 2024 - Norwegen mit AIDAnova - die erste Kreuzfahrt :thumbsup:

    Januar 2025 - Kanaren & Madeira mit AIDAcosma - Sonne tanken im Winter

    November 2025 - Ostsee mit AIDAprima - die erste Innenkabine :/

    August 2026 - Schottland & Island mit Sonnenfinsternis mit AIDAbella 8)

  • Apfelfrau
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    • 20. Oktober 2025 um 18:22
    • #1.806

    -Destiny-

    Ich hab dazu jetzt einen Uralt-Thread gefunden.
    Dort kannst du vielleicht mal deine Fragen stellen - ich hab ja selber schon reisen weiterverkauft, kann dir dann evtl. dort antworten.

    Beitrag

    Reise verkaufen/ Ersatzteilnehmer

    Für den Fall, dass man eine Reise aus einem nicht versicherten Grund nicht antreten kann, kann man Ersatzteilnehmer benennen, der sozusagen den Reisevertrag übernimmt. Wenn ich jedoch richtig recheriert habe, bliebe ich als ursprünglicher Reisevertragspartner in der Haftung, wenn der Ersatzteilnehmer aus welchen Gründen auch immer, den Reisepreis nicht zahlt.

    Kann man sich daher vor der Benennung des Ersatzteilnehmers sozusagen mit einem schriftlichen Vertrag zwischen ursprünglichem Reisebucher…
    sarasota
    27. Juni 2018 um 15:13

    next cruises:

    11/2026 - AIDAbella: Karibik & Mittelamerika (14 Tage)
    01/2027 - AIDAprima: Winterpause Kanaren (24 Tage)
    05/2027 - AIDAperla: Mediterrane Highlights (10 Tage)
    09/2027 - AIDAdiva: Schweden, Polen & Dänemark (7 Tage)

  • Eifelexplorer
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    • 20. Oktober 2025 um 19:13
    • #1.807
    Zitat von Wuchi

    Aber nicht beim normalen Anwalt, daher unbedingt vorher nachfragen was eine Beratung kostet (Kosten für eine Beratung variieren von Anwalt zu Anwalt).

    Ich würde Aida eine letzte Frist setzen mit Androhung, dass man sich sonst rechtliche Hilfe nimmt. Nach Fristablauf würde ich mir einen Anwalt suchen bzw schon vorher gucken welcher Anwalt noch Kapazitäten frei hat (bei uns in der Gegend nämlich schwierig).

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der auch Reiserecht spezialisiert ist.

    f4f93eacb3ab4ae6dd6ac35e01105b9fb2598a5d


    dd11978b632803cd958e31db31b9c40aec748d32

  • Eifelexplorer
    Sunset
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    • 20. Oktober 2025 um 19:15
    • #1.808
    Zitat von Pascal10

    Ohne rechtliche Bezüge wird doch die Argumentation schwierig.

    AIDA antwortet mittlerweile nicht mehr auf die Mails. Sie sagen einfach, dass sich ihre Meinung nicht ändert.

    Rechtlich ist die Sache für mich klar. Ich habe Flüge individuell gebucht und möchte gerne eine Rückerstattung der Flüge. Das Hotel habe ich mit 20 % Stornokosten storniert. Darauf bestehe ich gar nicht...

    Da bleibt Dir vermutlich dann wirklich nur der Weg über einen Anwalt.

    f4f93eacb3ab4ae6dd6ac35e01105b9fb2598a5d


    dd11978b632803cd958e31db31b9c40aec748d32

  • Obermaat d.R.
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    • 20. Oktober 2025 um 19:55
    • #1.809

    Mit RA wird Aida sich sehr schnell mit dir vergleichen. Eigene Erfahrung. Einer Klage gehen sie normalerweise aus dem Weg.

    7x AIDA aber

    :zungeraus: über 500 Seetage :crazy:

    4306773b2536379f57c75f2581ee70a6d1f3512a

  • Spacenett
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    • 20. Oktober 2025 um 20:58
    • #1.810

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt hierzu Folgendes:

    Absage wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände = kein Schadensersatz

    Kreuzfahrten zählen zu den Pauschalreisen. Sagt ein Veranstalter die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ab, muss er Sie hierüber informieren und Ihnen den Reisepreis erstatten. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen neben Naturkatastrophen und Epidemien auch Kriege und innere Unruhen. Kein außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstand ist es, wenn eine Reise theoretisch ohne Einschränkungen stattfinden kann, das Unternehmen aber aus wirtschaftlichen Erwägungen die Route anpasst.

    Kann die Reise tatsächlich nicht stattfinden, muss das Unternehmen keinen zusätzlichen Schadensersatz zahlen. Der Verbraucher bliebe auf seinen Flugkosten sitzen, da er die Flüge unabhängig von der Kreuzfahrt gebucht hat. Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss im Zweifel ein Gericht überprüfen.

  • geko
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    • 20. Oktober 2025 um 21:19
    • #1.811

    Komplett egal was eine Verbraucherzentrale schreibt. Und der letzte Absatz ist absoluter Unfug. - Gibt genügend Gegenbeispiele, auch hier im Forum.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Cap Hornier
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    • 20. Oktober 2025 um 22:40
    • #1.812
    Zitat von Eifelexplorer

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der auch Reiserecht spezialisiert ist.

    Wie schon an früherer Stelle und auch von anderen Foris empfohlen:

    Ihr Rechtsanwalt in Rostock. Die Anwaltskanzlei Drewelow und Ziegler.
    Rechtsanwalt in Rostock? Die Rechtsanwälte der Rostocker Anwaltskanzlei Drewelow & Ziegler stehen Ihnen in mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
    www.ihr-anwalt-rostock.de

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • el-capitano
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    • 21. Oktober 2025 um 09:25
    • Offizieller Beitrag
    • #1.813
    Beitrag

    RE: Erstattung bei Umroutungen

    Guten Morgen.

    Das Thema hier lautet

    Erstattung bei Umroutungen


    und dazu sollten wir jetzt auch bitte zurückkehren. Welche Reederei demnächst Reisen absagt oder auch nicht, ist hier nicht das Thema.


    Vielen Dank.
    Alicia
    24. August 2025 um 09:59

    Hier sollte es eher ums Prozedere gehen. Alles andere bitte im verlinkten Faden.

    Danke ✌️

    es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Huapstache der estre und leztte Bchustbae sitmmen.
    Der Rset knan tatol falcsh sien und man knan es onhe Porbelme leesn.:thumbsup:

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  • Thalia
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    • 27. Oktober 2025 um 12:05
    • #1.814
    Zitat von Spacenett

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt hierzu Folgendes:

    Absage wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände = kein Schadensersatz

    Kreuzfahrten zählen zu den Pauschalreisen. Sagt ein Veranstalter die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ab, muss er Sie hierüber informieren und Ihnen den Reisepreis erstatten. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen neben Naturkatastrophen und Epidemien auch Kriege und innere Unruhen. Kein außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstand ist es, wenn eine Reise theoretisch ohne Einschränkungen stattfinden kann, das Unternehmen aber aus wirtschaftlichen Erwägungen die Route anpasst.

    Kann die Reise tatsächlich nicht stattfinden, muss das Unternehmen keinen zusätzlichen Schadensersatz zahlen. Der Verbraucher bliebe auf seinen Flugkosten sitzen, da er die Flüge unabhängig von der Kreuzfahrt gebucht hat. Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss im Zweifel ein Gericht überprüfen.

    Ist natürlich insgesamt Quatsch was da stent. Aber das ja MS in den Orient fährt, würde mich doch sehr interessieren wie man die Absage als unvermeidbar darstellen wollte.

    12/2004 Arosa Blu Kanaren mit Madeira, 02/2017 MS 3 Kanaren mit Madeira, 10/2022 Aida Nova Von Kiel nach Teneriffa, 12/2022 Aida Prima Belgien & Frankreich ab Hamburg, 02/2023 Aida Prima Metropolen ab Hamburg, 04/2023 Aida Nova Kanaren & Madeira ab Gran Canaria, 12/2023 MS 3 Nordlandtour, 02/2024 Aida Prima Orient mit Oman ab Abu Dhabi, 06/2024 Aida Prima Norwegen ab Hamburg, 07/2024 MS 2 Westliches Mittelmeer mit Marseille, 10/2024 Aida Nova Norwegen von Kiel nach Hamburg, 12/2024 Aida Blu Kanaren mit La Gomera, 04/2025 MS 5 Iberiens Höhepunkte und der Zauber Marokkos, 05/2025 MS 3 Großbritanniens Schätze, 02/2026 MS Relax Kanaren mit Madeira, 12/2026 Aida Blu Kanaren mit Madeira

  • Julia80
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    • 15. November 2025 um 08:00
    • #1.815

    Ich habe mal eine Frage zur Stornierung einer Reise, wenn man den Wunschflug gebucht hat. Ich weiß, dass der nicht stornierbar ist. Aber blöde Frage: das heißt doch „nur“, dass ich bei Storno kein Geld wiederbekomme, oder? Also ich storniere und bleibe auf den vollen Kosten sitzen. Habe aber eine Storno-Bestätigung, die ich dann bei der Versicherung einreichen kann.

    Oder sehe ich das falsch?

    08.-15.02.16:MS2/Dubai m. Bahrain

    14.-21.08.16:MS2/Adria m. Kroatien

    25.01.-08.02.17:AIDAaura/Orient & Indien

    05.-15.09.17:MS6/NY m. Kanada

    07.-27.11.18:AIDAvita/Dubai➡️Singapur

    02.-23.11.19:AIDAdiva/NY➡️Jamaika

    12.09.-26.09.21:AIDAblu/Griech.Inseln

    27.11.-11.12.21:AIDAprima/Metropolen

    13.03.-06.04.22:AIDAdiva/Dom.Rep.➡️HH

    25.06.-02.07.22:AIDAnova/Norwegen & DK

    12.-26.02.23:AIDAsol/Kanaren m. Madeira&La Gomera

    04.-18.12.23:AIDAbella/Thailand, Malaysia & Singapur

    11.03.-01.04.24:AIDAbella/Shanghai➡️Singapur

    25.-28.04.24:AIDAluna/Kurzreise Arhus & Kopenhagen

    29.09.-13.10.24:AIDAbella/Herbstl. Nordlichter

    19.03.-09.04.25:AIDAperla/Barbados➡️HH

    07.-14.06.25:AIDAperla/Metropolen

  • geko
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    • 15. November 2025 um 08:14
    • #1.816

    Bei jedem Storno hat man Anspruch auf die Aufstellung der Stornokosten, die dann mit weiteren Belegen bei einer Versicherung eingereicht werden kann.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • kuddel1896
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    • 15. November 2025 um 08:38
    • #1.817

    Du hast aber zumindest für die Flüge Anspruch auf Erstattung der Steuern und Flughafen Gebühren da du nicht fliegst.

    next cruises:

    Adriaperlen und Höhepunke italiens von Triest nach Palma mit MeinSchiff4 10/2026

    Karibik & Mittelamerika ab Dominikanische Republik AidaDiva 01/2027

    Norwegen mit Lofoten & Nordkap ab Kiel AidaBella 06/2027

  • AJ-MS3
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    • 15. November 2025 um 11:02
    • #1.818
    Zitat von Julia80

    Also ich storniere und bleibe auf den vollen Kosten sitzen. Habe aber eine Storno-Bestätigung, die ich dann bei der Versicherung einreichen kann.

    Die Stornokosten betragen beim Wunschflug halt 100%. Dies wird dann auf der Storno-Rechnung ausgewiesen und kann dann bei der RRV eingereicht werden.

  • Hans Wurst
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    • 15. November 2025 um 16:08
    • #1.819

    Wenn man einen Wunschflug bei Aida gebucht hat, bekommt man automatisch die Ticketnummer in MyAida angezeigt.
    Bei vielen Fluggesellschaften reicht das, um in Buchung reinzukommen.
    Sollte es nicht reichen, bekommt man von Aida, da es ja keine Gruppenbuchung ist, auch die Buchungsnummer.
    Bei der Fluggesellschaft kann man dann auch sehen, welchen Tarif Aida für einen gebucht hat.
    Bei unseren letzten Wunschflügen nach Hamburg hätte ich zwar nicht stornieren können, aber für eine Gebühr von 80 € zumindest umbuchen können.
    Damit wäre dann nicht der komplette Preis verloren gewesen.

    Zum Glück musste ich noch nie eine Reise stornieren 😉

    >>> Reisehistorie <<<

  • Julia80
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    • 15. November 2025 um 16:35
    • #1.820

    Hans Wurst


    Das heißt, man kann auch sofort Sitzplätze reservieren, oder? :ssorry: für :sot:

    08.-15.02.16:MS2/Dubai m. Bahrain

    14.-21.08.16:MS2/Adria m. Kroatien

    25.01.-08.02.17:AIDAaura/Orient & Indien

    05.-15.09.17:MS6/NY m. Kanada

    07.-27.11.18:AIDAvita/Dubai➡️Singapur

    02.-23.11.19:AIDAdiva/NY➡️Jamaika

    12.09.-26.09.21:AIDAblu/Griech.Inseln

    27.11.-11.12.21:AIDAprima/Metropolen

    13.03.-06.04.22:AIDAdiva/Dom.Rep.➡️HH

    25.06.-02.07.22:AIDAnova/Norwegen & DK

    12.-26.02.23:AIDAsol/Kanaren m. Madeira&La Gomera

    04.-18.12.23:AIDAbella/Thailand, Malaysia & Singapur

    11.03.-01.04.24:AIDAbella/Shanghai➡️Singapur

    25.-28.04.24:AIDAluna/Kurzreise Arhus & Kopenhagen

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