Tapas gibt es aber nur von 12-18h in der AAB.
Solche Zeiten würden doch bei AIDA auch reichen - danach haben die Restaurants auf und davor hat man gefrühstückt.
Tapas gibt es aber nur von 12-18h in der AAB.
Solche Zeiten würden doch bei AIDA auch reichen - danach haben die Restaurants auf und davor hat man gefrühstückt.
Hat die Tapas Bar denn durchgehende Öffnungszeiten?
Aber scheinbar hat man bei TUI Cruises jetzt doch noch den Ferienkalender gecheckt und festgestellt, dass im Süden Pfingstferien sind...
Das Schiff ist sicherlich schon gut gebucht, daher sind deutlich weniger Kabinen noch verfügbar und der Algorithmus des dynamic pricings lässt die Preise in die Höhe schießen.
Gleiches beobachtet man bei den Suiten, von denen es ja deutlich weniger gibt. Sind einige zum Buchungsstart gebucht, kennt der Preis nur noch eine Richtung... nach oben. ![]()
Dann hast du Glück gehabt. Denn für Dezember/Januar war ein kostenfreies Storno nicht möglich.
Bei den abgesagten Orientreisen hat man mit Anreisepaket den wenigsten Probleme. Hat man individuell beispielsweise bei Emirates gebucht, kommt es auf den Tarif an, ob man kostenfrei stornieren kann. Gebuchte Sitzplätze sind definitiv futsch.
Da die Anzahl der Suiten begrenzt ist, greift hier das dynamic pricing deutlich heftiger als bei den Balkonkabinen. Daher schießen die Suitenpreise, die ohnehin schon ambitioniert angesetzt sind, schnell in die Höhe. Vielleicht sollte man bei Suiten auf d.p. verzichten.
Wie vergleiche ich AIDA und Mein Schiff?
1) (Pseudo)objektiv: Gleiche Route, gleiche Kabinenkategorie, gleicher Tarif und vergleichbare Leistung, d.h. AI bei AIDA buchen, denn Mein Schiff hat es ja im Reisepreis enthalten. Dann müsste ich auch noch bei AIDA die Kaffeemaschine buchen und eventuell auch noch die Sauna.
2) subjektiv: Ich vergleiche den Preis für die Leistungen, die mir(!) wichtig sind. Warum sollte ich AI bei AIDA buchen, wenn ich es nicht wirklich nutze? Gleiches gilt für die Kaffeemaschine und ggf. die Sauna. Fairerweise sollten aber schon die Route und Kabinenkategorie gleich sein, ansonsten kann ich es auch lassen.
Mein Fazit: Der objektive Vergleich ist eher etwas für Influencer, während der subjektive Vergleich sich an meinen Bedürfnissen orientiert und somit für mich richtig ist.
Und wenn der Flieger (An-/Abreise Paket AIDA) erst Abends geht? Werfen uns doch nicht von Bord?!
Doch!
Aktuell "SEPTEMBER SALE"
Wir interessieren uns für eine Reise aus dieser aktuellen Aktion (200 Euro BGH) und wollen nächste Woche auf der Sol buchen.
Hat jemand zeitnah ebenfalls so eine mit BGH beworbene Reise an Bord gebucht?
Gibt es on Top das BGH aus Buchung an Bord dazu?
Danke schonmal für Infos.
Hat in letzter Zeit geklappt, so stand es hier auch im Forum.
Wurde wohl zu zum Wohl des Kunden vereinheitlicht - und zwar zurecht.
Solltest du das Anreise/Abreise-Paket über AIDA gebucht haben, dann kannst du alle öffentlichen Bereiche bis zum Transfer kostenfrei nutzen.
Das stimmt, aber eine barrierearme oder gar barrierefreie Kabine gehört m.E. nicht in die Classic/Light-Zuteilung.
Ohne Reisepass keine Einschiffung bei UK-Reisen.
Stell dir nur mal vor, der Koffer ist schon unterwegs zur Kabine und dir wird die Einschiffung verwehrt. Chaos vorprogrammiert.
An Bord gibt es Automaten, an denen man das Zahlungsmedium einlesen lassen kann.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Thema...
Wie ist das mit dem SuperSeptember Bordguthaben, es steht "bis zu 100€" pro Kabine, bei zwei Vollzahlern...
Gilt es auch wenn eine dritte Person mitfährt und wo erfahre ich wie hoch dieses Bordguthaben letztentlich ist? Ich finde keine Info in der Buchungsmaske
Bei einem Vollzahler sollten es 50 € sein, bei zwei dann 100 €. Die dritte Person ist kein Vollzahler.
Ich kann mit dem Begriff Reisevertrags-Rechtschutz nichts anfangen. Ich bin sogar jetzt extra auf die ADAC Seite ( selbst ADACplus Mitglied) gegangen und gesucht. Nichts gefunden.
Kann mir das jemand kurz erklären?
Leistungsvergleich ADAC Mitgliedschaften
"Hilfe bei vertraglichen Rechtsstreitigkeiten mit Reiseveranstaltern und Hotels
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 300.000 Euro in Europa und bis zu 40.000 Euro außerhalb Europas
Weltweit auf einer Reise gültig"
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