Der Faden NUR für Bordguthaben aus Carnivalaktien (Zusammenfassung in Beitrag 2)

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  • Oder reicht es, wenn ich den Betrag (in meinem Fall 75€) einfach mir auf eine Liste schreibe und mit meinen anderen Kapitalerträgen zusammenrechne?

    Ich wäre euch echt lieb, wenn jemand hierzu eine Antwort parat hat 😎

    Genauso funktioniert es. Soweit man den Sparerfreibetrag nicht bei den anderen Kapitaleinkünften ausgeschöpft hat, wird er mit dem Bordguthaben verrechnet.

  • Kann man sicher machen.

    Aber ich glaube nicht das hier viele darüber sprechen wollen. Denn von Seiten Carnival erfolgt keine Meldung an dein Fonanzamt. :serledigt:

    Oh, da bin ich jetzt aber überrascht =O Ich dachte, dass alle das BGH versteuern? AIDA selbst weist ja auch in der Bestätigungsemail darauf hin. Ich denke, ich werde trotzdem sicher gehen…

    2015/01 AIDAdiva Orient 1

    2015/08 AIDAdiva Ostsee 1

    2016/10 AIDAcara Kanaren & Madeira 3

    2018/10 AIDAblu Adria ab Venedig

    2019/07 AIDAstella Mediterrane Highlights 2

    2019/09 AIDAluna New York, Florida & Karibik

  • Genauso funktioniert es. Soweit man den Sparerfreibetrag nicht bei den anderen Kapitaleinkünften ausgeschöpft hat, wird er mit dem Bordguthaben verrechnet.

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort! :thumbsup: Nur um noch mal sicher zu gehen: Die 75€ gehen zu 100% von den 801€ ab, oder nur ein Teil davon? Also wären noch 726€ für andere Kapitalerträge übrig? Sollte ich also nicht insgesamt über die 801€ kommen, muss ich bei der Einkommenssteuererklärung bei Anlage KAP auch nichts angeben, oder? Sorry, dass es jetzt schon fast Richtung Steuerberatung geht :verzweifelt:

    2015/01 AIDAdiva Orient 1

    2015/08 AIDAdiva Ostsee 1

    2016/10 AIDAcara Kanaren & Madeira 3

    2018/10 AIDAblu Adria ab Venedig

    2019/07 AIDAstella Mediterrane Highlights 2

    2019/09 AIDAluna New York, Florida & Karibik

  • Aber ich glaube nicht das hier viele darüber sprechen wollen. Denn von Seiten Carnival erfolgt keine Meldung an dein Fonanzamt. :serledigt:


    Zwar macht Carnival direkt keine Meldung an das Finanzamt. Soweit ich mich erinnern kann, erfolgt die Meldung allerdings von AIDA. Das wurde hier schon mal thematisiert (es war vor der Pandemie). z.B. Post 4656, 4657, 4674

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort! :thumbsup: Nur um noch mal sicher zu gehen: Die 75€ gehen zu 100% von den 801€ ab, oder nur ein Teil davon? Also wären noch 726€ für andere Kapitalerträge übrig? Sollte ich also nicht insgesamt über die 801€ kommen, muss ich bei der Einkommenssteuererklärung bei Anlage KAP auch nichts angeben, oder? Sorry, dass es jetzt schon fast Richtung Steuerberatung geht :verzweifelt:

    Auch das wurde hier schon mal diskutiert. Das Ergebnis weiß ich leider nicht mehr.

  • Seeungeheuer du meinst sicherlich noch einen stärkeren Abzug.....du meinst doch nicht ernsthaft, dass die Freibeträge erhöht werden für uns Großkapitalisten. :lol1:

    Stimmt eher kommen noch ein paar mehr Steuern dazu.:erschrecken:

    Doch, zur Diskussion stehen 1000€ pro Person

    2015/01 AIDAdiva Orient 1

    2015/08 AIDAdiva Ostsee 1

    2016/10 AIDAcara Kanaren & Madeira 3

    2018/10 AIDAblu Adria ab Venedig

    2019/07 AIDAstella Mediterrane Highlights 2

    2019/09 AIDAluna New York, Florida & Karibik

  • Kann man sicher machen.

    Aber ich glaube nicht das hier viele darüber sprechen wollen. Denn von Seiten Carnival erfolgt keine Meldung an dein Finanzamt. :serledigt:

    Du bekommst ja auch kein Beleg zum BGH, es ist wie ein Bonus vom Reisebüro ansehbar.

    Was aber jeder für sich daraus macht muss jeder selber wissen.

    03/2014 AIDAsol 7 Tage - 09/2015 AIDAstella 7 Tage - 10/2016 AIDAblu 10 Tage - 07/2017 AIDAsol 10 Tage - 12/2017 AIDAsol 7 Tage - 03/2018 Mein Schiff 5 16 Tage - 10/2018 AIDAmar 7 Tage - 08/2019 AIDAblu 7 Tage - 08/2021 AIDAsol 7 Tage - 12/2021 AIDAprima 8 Tage - 04/2022 AIDAdiva 4 Tage - 07/2022 AIDAprima 7 Tage - 12/2022 AIDAdiva 14 Tage - 04/2023 AIDAstella 7 Tage - 07/2023 AIDAdiva 5 Tage - 04/2024 AIDAstella 13 Tage - 12/2024 AIDAstella 14 Tage - ...



  • Du bekommst ja auch kein Beleg zum BGH, es ist wie ein Bonus vom Reisebüro ansehbar.

    Was aber jeder für sich daraus macht muss jeder selber wissen.

    Der Bonus des Reisebüros ist etwas komplett anderes, aber ich denke diese Diskussion gehört hier nicht hin. Es macht einfach mal keinen Sinn das jetzt hier zu vertiefen. Das gehört hier nicht hin ...

    während der Corona Pandemie wurden 18 Reisen storniert

    13. 09-2021 AIDAmar Norwegen

    43 Tage vorher wurde unsere AIDAnova Reise storniert

    14. 11-2021 AIDAperla Transreise Gran Canaria - La Romana

    15. 03-2022 AIDAprima Norwegen

    16. 05-2022 AIDAnova Dänemark/Norwegen

    17. 10-2022 AIDAcosma Transreise Barcelona-Dubai

    18. 01-2023 AIDAsol Kanaren mit La Gomera

    19. 03-2023 AIDAstella WMM

    20. 09-2023 AIDAprima Norwegen Wies´n Warm-Up

    21. 10-2023 AIDAstella Transreise Mallorca - Kanaren

    22. 03-2023 AIDAblu Transreise Malediven - Korfu

    23. 09-2024 AIDAprima O'zapft is! auf der Metropolentour

    24. 11-2024 AIDAperla Transreise Gran Canaria - Barbados

    25. 03-2025 AIDAprima Transreise Dubai - Mallorca 2

  • Boni und ähnliches sind das Lieblingskind von Betriebsprüfern beim Finanzamt. Und in der Regel findet alle vier Jahre eine Betriebsprüfung statt. Das wird bei Aida nicht anders sein. Spätestens dann gehen die Listen mit den Namen ans FA. Sollten die Bordguthaben aus Aktien also zusammen mit anderen unversteuerten Kapitaleinkünften den Sparerfreibetrag übersteigen, würde ich sie immer angeben. Den Stress wegen Steuerhinterziehung mit den FA wegen der paar Euro brauch ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Alicia ()

  • Du bekommst ja auch kein Beleg zum BGH, es ist wie ein Bonus vom Reisebüro ansehbar.

    Was aber jeder für sich daraus macht muss jeder selber wissen.

    Dann frag mal die Aktionäre von Lindt die ihre Schokolade erhalten, es sind Einkünfte * das andere ist Umsatz/Provision** Minderung Seiten RB zu sehen.

    Den Ratschlag von Alicia würde ich JEDEN reden raten, zu überdenken, vor(f) allen die, die öfters fahren ;)


    Spielzimmer besser so ?!

    *Leistungen € oder naturell sind steuerpflichtig, so auch das BGH aus Aktien von Carnival.

    **nicht zu vergleichen mit dem Goodie vom Reisebüro dies ist eine Minderung der Provision/ Umsatzminderung, weniger Ertrag, , weniger Steuer .....noch mehr, und hat nichts mit der persönlichen Steuer zu tun.

  • Dann frag mal die Aktionäre von Lindt die ihre Schokolade erhalten, es sind Einkünfte das andere ist Umsatz/Provision Minderung Seiten RB zu sehen.

    Den Ratschlag von Alicia würde ich reden raten zu überdenken, vorfallen die, die öfters fahren ;)

    Magst du das nochmal auf Deutsch schreiben?? :lachroll:

    Cara Whn/Silv 2001 Karibik; Vita Whn/Silv 2002 Karibik; Vita Dez 2005 Karibik; Aura Dez 2006 Karibik; Cara Feb 2007 Orient; Vita Dez 2008 Karibik; Bella Okt 2009 wMM; Aura Nov 2010 soA; blu Nov 2011 RM; diva Jul 2012 öMM; blu Sept 2013 wMM; Vita Aug 2014 wMM/Atl; Bella Dez 2014 Karibik; Aura Aug 2017 wMM; Stella Dez 2017 Orient; blu Dez 2018 Ind.Ozean; Luna Dez 2021 Karibik; blu Mai 2022 Adria; Aura Dez 2022 Südafr./Namibia; blu Okt 2023 MM-Inseln; diva Dez 2023 Karibik; Bella Mrz 2024 Asien; ...

  • Auf einer Kreuzfahrt haben wir einen jungen Mann kennengelernt, der beim Finanzamt arbeitet. Er hat sein BHG angegeben und die Kollegen wussten nicht, wie sie es verbuchen sollten.

  • AIDA weist in der eMail über die Bestätigung des Bordguthabens explizit auf eine Steuerpflicht hin. Den Betrag anzugeben oder nicht anzugeben bleibt jedem selbst überlassen, die Verantwortung dafür wird hier auch kein anderer übernehmen. Wenn man das möchte muss man zu einem Steuerberater pilgern und sich beraten lassen...

    AIDA: 231 TC: 63 NCL: 21 RCCL: 12HAV: 11
  • Er hat sein BHG angegeben und die Kollegen wussten nicht, wie sie es verbuchen sollten.

    Der muss aber gerade erst angefangen haben und seine Kollegen auch. Das gehört einfach zu den Kaptaleinkünften, dort, wo ich meine Einkünfte aus Vermietung, Zinsen usw angebe, also "Kapitaleinkünfte"

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Der muss aber gerade erst angefangen haben und seine Kollegen auch. Das gehört einfach zu den Kaptaleinkünften, dort, wo ich meine Einkünfte aus Vermietung, Zinsen usw angebe, also "Kapitaleinkünfte"

    Dort hatte er es, aber die Kollegen konnten nichts damit anfangen ;)

  • Der muss aber gerade erst angefangen haben und seine Kollegen auch. Das gehört einfach zu den Kaptaleinkünften, dort, wo ich meine Einkünfte aus Vermietung, Zinsen usw angebe, also "Kapitaleinkünfte"

    Einkünfte aus Vermietung würde ich in der Anlage V, „Vermietung und Verpachtung“ angeben :zwinker:


    Das Bordguthaben gehört in die Anlage KAP oder ist, wenn zutreffend, mit dem Kreuz zur Bestätigung des Nichtüberschreitens des Freibetrages erledigt.

    Shit happens! Mal bist du Taube, mal bist du Denkmal!

  • Einkünfte aus Vermietung würde ich in der Anlage V, „Vermietung und Verpachtung“ angeben :zwinker:

    Das ist die gleiche Rubrik. Dazu gehört natürlich die Anlage KAP. Je nach Software ist das gegliedert. Papierform mache ich seit zig Jahren nicht mehr.

    [/align]Bye, Bye Diddi