Alles anzeigenViel interessanter ist die juristische Frage, nach einer Entschädigung.
* Welche Nachteile haben die Passagiere erleiden müssen ?
* Wie viele Stunden/Tage mussten die betroffenen Passagiere gänzlich auf die Leistungen der Kreuzfahrt verzichten ?
* Was sagen die AGB exakt aus, wenn der von AIDA verantwortete Ausflug das Schiff nicht mehr erreicht ?
* Hätte es eine Alternative gegeben ?
* Auch wenn das Schiff die Pier verlassen musste, weil sie bereits wieder für das nächste Schiff benötigt wurde, kann AIDA die daraus entstehenden Nachteile für die betroffenen Ausflugs-Passagiere nicht ignorieren.
* Gab es bereits einen ähnlichen Vorgang, aus dem ein Grundsatzurteil abzuleiten wäre ?
Sicherlich dürfte eine Reisepreisminderung je nach Sachverhalt zwischen 10% und maximal 20% angemessen sein. Das AIDA den notwendigen Transfer und die Hotelübernachtung organisiert und übernommen hat, ist keine Entschädigung.
Bei allem stellt sich doch die Frage wer dieses "Desaster" verursacht hat.
Mich würde nicht wundern, wenn, wie schon so oft, einzelne Ausflugsteilnehmer die ausgemachte Abfahrtszeit vorsätzlich oder zumindest grobfahrlässig ignoriert hätten. Wahrscheinlich nach dem Motto: Der Kapitän wird schon auf uns warten, ist ja ein AIDA-Ausflug.
Das werden aber wahrscheinlich die sein, die am lautesten nach Entschädigung schreien werden.
Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl stellt sich die Frage (vorausgesetzt meine obige Vermutung stimmt): Warum soll AIDA für das Fehlverhalten einzelner Passagiere gerade stehen.
Sollte die Verspätung allerdings auf die unzureichende Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse durch AIDA bzw. den beauftragten Veranstalter zurückzuführen sein, (auch das habe ich schon öfter erlebt)dann sind die Forderungen an AIDA jedoch berechtigt. ![]()