Ich würde sagen, Punkt 4.3 ist die relevante Passage. Punkt 4.2 bezieht sich eher auf Routenänderungen durch Wetter, Streik etc.
4.3 Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder
nur unter Abweichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Gast gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist AIDA Cruises berechtigt, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten (--> anderes Schiff) Der Gast hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Gast innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen