Es geht natürlich um Verspätungen. Und um den Begriff der höheren Gewalt, der da Entschädigungen ausschließt.
Ja da hast du Recht, Entschädigung. Wenn bei einer Kreuzfahrt ein Hafen ausfällt wegen Wetter hat man auch keinen Anspruch auf Entschädigung, aber auf eine Preisminderung. Fällt die ganze Reise aus wegen Wetter, wird die Preisminderung gegen 100% gehen. Nichts was ich dem Reiseveranstalter schenken würde.
Wenn der Ausfall vom Reiseveranstalter verschuldet ist, hat man ggf. Anspruch auf eine Entschädigung zusätzlich.