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Meine Erfahrungen mit Phoenix nach Klage wegen ART340 Umroutungen

  • federmaeppchen
  • 19. August 2026 um 15:10
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  • federmaeppchen
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    • 19. August 2026 um 15:10
    • #1

    Erfahrungsbericht zur MS Artania (Reise ART340, Frühjahr 2024) – Umgang mit Kunden nach Rechtsstreit

    Ich war Passagier auf der Kreuzfahrt ART340 im Jahr 2024, auf der es bekanntlich zu massiven Umroutungen und dem Ausfall etlicher Kern-Häfen, darunter wichtiger Stopps in Japan, als Ersatz ungewünschter Ziele und nahezu täglicher Änderungen der Route und Neuinformationen kam. Da der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch extrem beeinträchtigt war, habe ich mein gutes Recht als Verbraucher wahrgenommen und versucht, auf dem Rechtsweg eine angemessene Preisminderung zu erstreiten.

    Mein Verfahren ging über zwei Instanzen. Das Gericht folgte letztlich der Argumentation des Veranstalters (höhere Gewalt / behördliche Auflagen), sodass ich keine Entschädigung erhalten habe. Mir ist bewusst, dass andere Gerichte in Parallelverfahren für dieselbe Reise zugunsten der Passagiere entschieden haben – hier entscheidet leider der jeweilige Gerichtsstand. Was mich jedoch zutiefst enttäuscht, ist die Reaktion von Phoenix Reisen nach dem Verfahren: Das Unternehmen hat mich für alle zukünftigen Buchungen gesperrt.

    Ein solches Verhalten gegenüber langjährigen Kunden, die lediglich bestehendes Recht prüfen lassen, empfinde ich als extrem kundenunfreundlich. Wer hier bucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Wahrnehmen von Verbraucherrechten im Nachgang zu einem dauerhaften Buchungsverbot führen kann. Service und Kundenorientierung sehen für mich anders aus.

    2008 Diva-Dubai / 2009 Vita-Karibik / 2010 Bella-Mittelmeer
    / 2010 Vita – Karibik / 2011 Vita- Mittelmeer / 2012 Cara- Südamerika / 2012 Luna –Rotes Meer / 2012 Mar-Mittelmeer /
    2013 MeinSchiff- Transatlantik / 2013 Mar-Nordkap / 2013 Aura –Adria / 2013
    Diva –Südostasien / 2014 Blu- östl. Mittelmeer / 2014 Bella westl. Mittelmeer /
    2014 Diva –Orient / 2015 Aura - Orient und Indien / 2015 Luna -Transkaribik /
    2015 Diva –Ostsee / 2015 Luna – Transamerika / 2015 Diva - Nordamerika / 2016 Bella Singapur -Antalya
    2016 Holland America Hawai und Südsee/ 2017 CostaNeoromantica - 2mal Mauritius- Seychellen- Madagaskar
    2017 Holland America rund um Südamerika

  • Anzeige
    • RE: Meine Erfahrungen mit Phoenix nach Klage wegen ART340 Umroutungen

    Phoenix fährt viele interessante Ziele abseits des Mainstreams – hier gibt’s alle aktuellen Routen

  • brittanut
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    • 19. August 2026 um 17:01
    • #2
    Zitat von federmaeppchen

    Was mich jedoch zutiefst enttäuscht, ist die Reaktion von Phoenix Reisen nach dem Verfahren: Das Unternehmen hat mich für alle zukünftigen Buchungen gesperrt.

    Ein solches Verhalten gegenüber langjährigen Kunden, die lediglich bestehendes Recht prüfen lassen, empfinde ich als extrem kundenunfreundlich. Wer hier bucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Wahrnehmen von Verbraucherrechten im Nachgang zu einem dauerhaften Buchungsverbot führen kann. Service und Kundenorientierung sehen für mich anders aus.

    Was erwartest du? Hättest du einen Gutschein :sironie: etwartet oder was? Wenn ich eine Rheederei durch zwei Instanzen klage, dann würde diese bei mir für immer gesperrt. Ich hätte kein Vertrauen mehr.

    AidaDiva Südostasien 2013
    AidaCara Südamerika 2013/2014
    AidaBlu Kanaren 2014
    AidaPrima 2016
    Aida Stella Orient 2016
    MSC Opera östl. Mittelmeer 2016
    Costa Favolosa Ins Land der Wikinger und Trolle 2018
    Costa Magica westliches Mittelmeer 2018
    AidaMar Westeuropa 2019
    MSC Opera Westl. Karibik 2020

    AidaPerla Karibische Inseln - 2020

    Costa luminosa Mittelmeer mit Griechenland - 2020

    MSC Magnifica - Italien, Spanien, Marokko, Portugal 2022

  • meph
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    • 19. August 2026 um 18:17
    • #3

    wenn ich so unzufrieden mit einem produkt bin, dass ich eine klage erhebe, werde ich es doch eh nie wieder nutzen wollen.
    Und wenn ich der Anbieter dieses Produktes bin hab ich einfach keine Lust nochmal auf solche Kunden, ich muss ja davon ausgehen, dass sie wieder meine Zeit und mein Geld mit (unsinnigen) klagen verschwenden...

    Mich wundert die Sperrung überhaupt nicht. und du hast ja noch x andere anbieter, mit denen du reisen kannst

  • kofferradio
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    • 19. August 2026 um 18:43
    • #4
    Zitat von meph

    wenn ich so unzufrieden mit einem produkt bin, dass ich eine klage erhebe, werde ich es doch eh nie wieder nutzen wollen.

    Unsinn.

    Als Kunde kann man selbstverständlich mit einzelnen Aspekten einer konkreten Reise unzufrieden sein und das Produkt trotzdem grundsätzlich gut finden und daher bereit sein, nochmals viel Geld beim Unternehmen zu lasen.

    Es ist im Geschäftsleben doch völlig normal, bei unterschiedlichen Meinungen dies juristisch klären zu lassen. Dafür sind Rechtsanwälte und Gerichte da. Insofern finde ich das Verhalten von Phoenix sehr emotional und wenig professionell. Ihnen scheint es ja noch sehr gut zu gehen, wenn sie freiwillig auf zahlende Kunden verzichten.

    Selbstverständlich ist es aber das gute Recht von Phoenix, einen Kunden zu sperren.

  • Steff79
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    • 19. August 2026 um 19:16
    • #5

    kann Phoenix verstehen, jeder Rechtsstreit kostet Geld und bei jeder künftigen Reise kann der Streitgrund wieder passieren. Daher nachvollziehbar.

    AIDA Cara, Prima, Perla
    MSC Seaview III, Seaside, Seashore

    NCL Escape, Jade, Breakaway, Getaway, Prima

    Tui Mein Schiff 7 II

  • runner.marie
    Stillstand, nein danke.
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    • 19. August 2026 um 19:36
    • #6
    Zitat von Steff79

    kann Phoenix verstehen, jeder Rechtsstreit kostet Geld und bei jeder künftigen Reise kann der Streitgrund wieder passieren. Daher nachvollz

    Die haben fest angestellt Rechtsanwälte in ihrer Firma, da fallen die Kosten unter Eda....die Anwälte sind Eh Da. Und wenn sie einen Rechtsstreit verlieren, dann wohl auch zu Recht.

    You never get a second chance to make a first impression.

  • ruebezahl666666
    Meergucker
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    • 19. August 2026 um 19:43
    • #7

    So ist es halt heut zu Tage in der Gesellschaft. Jeder kann jeden verklagen und muss entsprechend mit den Konsequenzen rechen, denn keiner weiss vorher wie der Rechtstreit ausgeht.

    Alle Fahrten auf meiner Pinnwand :thumbsup:

    483c27433600a4ac407f59a861ddb1b8f85e3318

    2a4d93fe128ed6d22f1bea5327e977e158005fa4

    fbb55be92974df2b19b07b1728fbc5573b294ca4

  • Steff79
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    • 19. August 2026 um 19:52
    • #8
    Zitat von runner.marie

    Die haben fest angestellt Rechtsanwälte in ihrer Firma, da fallen die Kosten unter Eda....die Anwälte sind Eh Da. Und wenn sie einen Rechtsstreit verlieren, dann wohl auch zu Recht.

    haben ja nicht verloren,

    ud bzgl. Kosten wird es Phoenix wohl auch anders sehen.

    AIDA Cara, Prima, Perla
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    Tui Mein Schiff 7 II

  • AJ-MS3
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    • 19. August 2026 um 20:03
    • #9
    Zitat von federmaeppchen

    Mir ist bewusst, dass andere Gerichte in Parallelverfahren für dieselbe Reise zugunsten der Passagiere entschieden haben – hier entscheidet leider der jeweilige Gerichtsstand.

    Gibt es nicht für jeden Anbieter einen einheitlichen Gerichtsstand, bei Phoenix ist die das AG bzw. LG Bonn, bei AIDA ist es bekanntlich Rostock.

  • XRayNights
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    • 19. August 2026 um 20:12
    • #10

    Nein, bei einer Auslandsreise ist der Gerichtsstand der Wohnort des Kunden um die schwächere Partei zu schützen

  • AJ-MS3
    Meister
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    • 19. August 2026 um 20:16
    • #11
    Zitat von XRayNights

    Nein, bei einer Auslandsreise ist der Gerichtsstand der Wohnort des Kunden um die schwächere Partei zu schützen

    Das führt dann aber leider dazu, dass das eine Gericht so und das andere anders entscheidet - bei ein und demselben Sachverhalt. :(

  • Ute
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    • 19. August 2026 um 21:36
    • #12

    Hey jetzt lasst mal bitte "federmaeppchen" in Ruhe. Einmal eine schlechte Erfahrung mit einem Unternehmen gemacht, heißt keinesfalls das ich von diesem Unternehmen für alle Zeit nichts mehr haben will.

    Dort wo ich arbeite gibt es auch immer wieder Kunden die unzufrieden sind und drohen nie wieder was bei uns zu kaufen. Komisch nur, dass diese Kunden dann immer wieder zu uns zurückkehren und wieder nachkaufen und unsere Leistung in Anspruch nehmen.

    Schade das Phoenix so handelt und den Altkunden sperrt.

    LG Ute

    bf77e224ccee7c59e47047c0b7383ef0568b6175

    06f7ed6fc12c9482a8fbe4cbf51af0d469716c88

  • geko
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    • 19. August 2026 um 22:05
    • #13

    Sehr unsouveränes Handeln. Das Unternehmen hat auf mich ohnehin keine besonders professionelle Ausstrahlung, sondern etwas von „Bastelbude“. Ärgere dich nicht. Lache darüber und suche dir eine neue Reiseheimat. Die Welt ist schön auch ohne Phoenix-Kindergarten.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Veronika-Peter
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    • 19. August 2026 um 22:10
    • #14
    Zitat von XRayNights

    Nein, bei einer Auslandsreise ist der Gerichtsstand der Wohnort des Kunden um die schwächere Partei zu schützen

    Und woraus ziehst Du diese Erkenntnis? Gib doch mal bitte die entsprechende Norm an - ist mir so nämlich völlig unbekannt.

  • XRayNights
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    • 19. August 2026 um 22:15
    • #15

    Der EuGH stellte mit der Urteil vom 29.7.24 klar, dass Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) so auszulegen ist, dass Verbraucher das Recht haben, am Gericht ihres Wohnsitzes zu klagen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Wohnsitz des Reiseveranstalters im selben Mitgliedstaat befindet wie der Wohnsitz des Verbrauchers.

    Bei Bedarf kann ich dir auch das Aktenzeichen heraussuchen - komme am Handy gerade nicht in mein Haufe

  • Morris
    *Moderator*
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    • 19. August 2026 um 22:45
    • #16
    Zitat von XRayNights

    ...

    Bei Bedarf kann ich dir auch das Aktenzeichen heraussuchen - komme am Handy gerade nicht in mein Haufe

    C-774/22 (FTI-Touristik)

    https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?lang=de&sort=AFF_NUM-DESC&searchTerm=%2522C%252D774%252F22%2522&publishedId=C-774%2F22

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

  • hirschi
    Erleuchteter
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    • 19. August 2026 um 22:47
    • #17

    federmaeppchen ,

    leider sind mir die Umstände der Umroutungen nicht bekannt. Nun wird auch sicher den Begriff Kernhafen und ungewünschter Ersatzziele anders definieren. Da kommt es vielfach auf die eigenen Prioritäten an. Und Wetter und behördliche Vorgaben können im Vorfeld nicht geplant werden. Dennoch kann ich deine Enttäuschung verstehen

    3x Aura, 6x Bella, 3x Blu, 5x Cara, 3x Diva, 1x Luna, 9x Mar, 2x Sol, 3x Stella, 2x Vita, 3x Prima, 1x Perla, 6x Nova, 2x Mein Schiff 2, 1x Mein Schiff 3, 1x Mein Schiff 4, 2x Mein Schiff 5, 2x Mein Schiff 6, 1x nMS 1, 1x MS Albatros, 2x MS Artania, 2x Arosa, 1x Fluss mit ?, 1x MS Michail Scholochow, 2x MS Vista Star,1x Fluss Swiss Gloria, 1x MS Asara, 1x MS Antonia, 1x Viva Tiara, 1 x MS Amera, 1 x MS Adora, 1x MS Annika, 1x MMS Belvedere, 1x MS Dutch Grace, 1x MS Anna Katharina

  • Veronika-Peter
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    • 19. August 2026 um 23:19
    • #18
    Zitat von XRayNights

    Der EuGH stellte mit der Urteil vom 29.7.24 klar, dass Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) so auszulegen ist, dass Verbraucher das Recht haben, am Gericht ihres Wohnsitzes zu klagen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Wohnsitz des Reiseveranstalters im selben Mitgliedstaat befindet wie der Wohnsitz des Verbrauchers.

    Bei Bedarf kann ich dir auch das Aktenzeichen heraussuchen - komme am Handy gerade nicht in mein Haufe

    Vielen Dank! Das kannte ich bislang nicht.

    Aber man könnte daneben auch am Wohnort/Sitz der/des Beklagten klagen - hier also Bonn -, falls das für einen aufgrund dortiger bisheriger Rechtsprechung günstiger erscheint. Insoweit hat man dann als Kläger ein Wahlrecht, was umso mehr zu Waffengleichheit führt. §§ 12, 17 Abs. 1, 35 ZPO.

  • cruisejoy
    Shipster
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    • 20. August 2026 um 00:32
    • #19

    Vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen teilst federmaeppchen !

    Kann hier echt nur den Kopf über Phoenix schütteln.

    Von einem Kunden verklagt zu werden sollte für Phoenix ein Vorgang sein, der mit dem Urteil erledigt ist, ohne irgendwelche weiteren Konsequenzen. Die Handhabung wirkt unprofessionell, fast als ob sie persönlich beleidigt sind.

    Haben sie die Sperre denn irgendwie begründet oder nur auf die Klage hingewiesen?

    12x Mein Schiff, 8x AIDA, 3x MSC, 1x NCL, 1x Costa

    Next Cruises:
    Adria
    ea1e948a783d177ea550310f573a28d1aafee123
    Metropolen
    7b186b3757ba99b5a073f46176ba8be96ca5393f

  • Fichtenmoped
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    • 20. August 2026 um 04:43
    • #20
    Zitat von AJ-MS3

    Das führt dann aber leider dazu, dass das eine Gericht so und das andere anders entscheidet - bei ein und demselben Sachverhalt. :(

    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

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