Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoff-
preise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätes-
tens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über-
steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden
Kosten sich verringern.
Das ist der Hinweis aus dem Formblatt der EU Richtlinie.
Ich sehe in den für meine Reise gültigen AGB keinen Ausdrücklichen Hinweis auf Reisepreisanpassungen.