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Preisentwicklung AIDA

  • Linkstein
  • 12. Februar 2018 um 09:40
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    • 13. März 2026 um 10:17
    • #7.241

    sarasota

    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoff-

    preise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätes-

    tens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über-

    steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine

    Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden

    Kosten sich verringern.


    Das ist der Hinweis aus dem Formblatt der EU Richtlinie.
    Ich sehe in den für meine Reise gültigen AGB keinen Ausdrücklichen Hinweis auf Reisepreisanpassungen.

    ⚓️☀️⚓️☀️⚓️☀️⚓️😉⚓️☀️⚓️

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    • RE: Preisentwicklung AIDA

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Mausgatt
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    • 13. März 2026 um 10:22
    • #7.242

    Dort steht drin, dass die Erhöhung exakt nachgewiesen werden muss. Leider habe ich viel zu wenig im Netz gefunden, wie hoch die Treibstoffkosten bei Aida sind. Eine Erhöhung von 8% würde bedeuten, dass bei einer Verdopplung der Treibstoffkosten der Anteil der Kosten bei 8% am Reisepreis liegt. Erstens halte ich sowohl die 100% mehr für sehr viel,, als auch die 8% zweitens glaube ich nicht, dass Aida keine langfristigen Verträge hat und drittens werden die sich dreimal überlegen, dieses Mittel hereinzusetzen, da Aida in dieser Situation Recht positiv dasteht...

    Einmal editiert, zuletzt von Mausgatt (13. März 2026 um 10:43)

  • sarasota
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    • 13. März 2026 um 10:30
    • #7.243
    Zitat von Corsine

    sarasota

    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoff-

    preise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätes-

    tens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über-

    steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine

    Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden

    Kosten sich verringern.


    Das ist der Hinweis aus dem Formblatt der EU Richtlinie.
    Ich sehe in den für meine Reise gültigen AGB keinen Ausdrücklichen Hinweis auf Reisepreisanpassungen.

    Alles anzeigen

    Ich verlinke hier mal etwas von der Verbraucherzentrale:

    Noch zu Hause und schon Ärger: Wenn die gebuchte Reise teurer wird | Verbraucherzentrale.de
    Ist die Urlaubsreise gebucht, schlagen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften manchmal noch nachträglich Kosten für Sicherheitsgebühren oder für teurer…
    www.verbraucherzentrale.de


    Wenn ich das so lese, steht da auch, dass dieses Formblatt vor Vertragsschluss ausgehändigt werden muss :gruebel:

    Naja, ich bekomme zunächst eine email "Gut zu wissen" , wo dieses Formblatt beigefügt ist und i.d.R. einen Tag später die Buchungsbestätigung...

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
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    later:
    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee
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    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien
    11/2027: 44 Tage AIDAmar - Große Winterpause Karibik & Amazonas

  • Corsine
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    • 13. März 2026 um 10:35
    • #7.244

    Ich hab mal das Reisebüro angeschrieben und nachgefragt.
    Teile die entsprechende Antwort gerne mit.

    ⚓️☀️⚓️☀️⚓️☀️⚓️😉⚓️☀️⚓️

  • Charlynn
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    • 13. März 2026 um 10:54
    • #7.245

    Steht so in der Buchungsbestätigung:

         Was gibt es Wichtigeres als Frieden !

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  • Jan77
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    • 13. März 2026 um 12:33
    • #7.246

    Moin,


    mal eine Aussage von Kapitän Janauscheck in der nautischen Fragestunde heute:

    Kosten für 1 Tonne Flüssiggas vor dem Krieg bei 600 Euro, beim Tanken letzte Woche in HH bei 1.400 Euro…


    Also mehr als verdoppelt. 2022 nach dem Beginn des Krieges in Europa wurden auch schon über 3.000 Euro je Tonne verlangt.


    LG von der Nova

  • StarKid
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    • 13. März 2026 um 12:56
    • #7.247
    Zitat von Charlynn

    Steht so in der Buchungsbestätigung:

    Dies ist nur das verpflichtende Formblatt zur Unterrichtung über das Pauschalreiserecht gemäß EU Richtlinie. Dies muss bei Pauschalreisen den Kunden als Information bereitgestellt werden.

    Und dies besagt das der Reisepreis bei Erhöhung der Treibstoffkosten zwar erhöht werden darf aber nur wenn der Veranstalter sich dies im Reisevertag bzw AGB entsprechend vorbehält. Und das Formblatt ist in dem Sinne nicht Teil des Reisevertags/ der AGB.


    D.h. das Formblatt alleine kann nicht als Grundlage für eine Preiserhöhung dienen, es muss auch entsprechend im Reisevertrag /AGB des Veranstalters stehen

  • Gentry
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    • 13. März 2026 um 12:57
    • #7.248

    Hat AIDA in der Vergangenheit jemals den Reisepreis aufgrund dieser Richtlinie erhöht?

    AIDATCNCLRCCLHAVVVPC
  • Charlynn
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    • 13. März 2026 um 13:04
    • #7.249
    Zitat von StarKid

    Dies ist nur das verpflichtende Formblatt zur Unterrichtung über das Pauschalreiserecht gemäß EU Richtlinie. Dies muss bei Pauschalreisen den Kunden als Information bereitgestellt werden.

    Und dies besagt das der Reisepreis bei Erhöhung der Treibstoffkosten zwar erhöht werden darf aber nur wenn der Veranstalter sich dies im Reisevertag bzw AGB entsprechend vorbehält. Und das Formblatt ist in dem Sinne nicht Teil des Reisevertags/ der AGB.


    D.h. das Formblatt alleine kann nicht als Grundlage für eine Preiserhöhung dienen, es muss auch entsprechend im Reisevertrag /AGB des Veranstalters stehen

    Genau wegen diesen Infos habe ich das eingestellt und ist wie vorgeschrieben bei der Buchungsbestätigung dabei.

    Hier beruft man sich doch oft auf die EU Richtlinien für Pauschalreisen, wieso sollte das jetzt nur mit Einschränkung gelten?

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  • Corsine
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    • 13. März 2026 um 13:10
    • #7.250

    Charlynn

    Die Einschränkung besteht darin das eine Preisanpassung im Reisevertrag/ AGB Vertragsbestandteil ist.
    In den AGB von Aida findet sich das nicht. Siehe Beitrag von Bavarian_Cruiser

    ⚓️☀️⚓️☀️⚓️☀️⚓️😉⚓️☀️⚓️

  • Online
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    • 13. März 2026 um 13:11
    • #7.251

    Es muss in den AGBs explizit stehen, damit der Reiseveranstalter den Preis erhöhen darf. Das Foto zeigt nur den Text aus dem "Beipackzettel" und ist kein Vertragsbestandteil.

    Next:

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    26 Ostsee, Adria&Griechenland, Biskaya, USA, USA
    27 Orient, Ostsee
    28 Richtig lange wech...

    :tanzgott:

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    25 Mittelmeer - 25 Schärengärten - 25 England/Irland - 25 Kanaren/Marokko - 24/25 Winterpause Karibic - 24 Norwegen mit Lofoten&Nordkap - 24 Metropolen - 23 Island&Grönland - 23 Ostsee - 23 Trans Suez - 22 Nordlichter - 22 Island&Grönland - 22 Adria - 22 Ahoi HH - 21/22 Spanien&Lissabon - 21 Ahoi HH - 21 Kanaren&Madeira - 21 Ostsee - 21 Trans Suez - 21 Island&Grönland - 21 Schären - 21 Trans MM - 20 Mittelmeer - 20 Norwegen - 20 Island&Grönland - 19 Kanaren&Azoren - 19 China - 18/19 Karibik&Mittelamerika - 18 Norwegen - 17/18 Südostasien - 17 Ostsee - 11 Mittelmeer - 10 Kanaren

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    • 13. März 2026 um 13:17
    • #7.252

    Auszug aus den AODA AGBs


    https://aida.de/content/dam/aida/de/medien/corporate/legal/agb/AIDA_Reisebedingungen_AGBStand15072025.pdf.coredownload.inline.pdf

    Next:

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  • heikevonkor
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    • 13. März 2026 um 13:28
    • #7.253
    Zitat von Corsine

    sarasota

    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoff-

    preise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätes-

    tens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über-

    steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine

    Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden

    Kosten sich verringern.


    Das ist der Hinweis aus dem Formblatt der EU Richtlinie.
    Ich sehe in den für meine Reise gültigen AGB keinen Ausdrücklichen Hinweis auf Reisepreisanpassungen.

    Alles anzeigen

    Interessant - auch im Hinblick auf Pauschalreise und die Frage, wann ist es eine Pauschalreise.
    Eine komplett mit An-/Abreisepaket gebuchte Reise ist eine Pauschalreise und dann dürften wg Flug und Schiff die Preise erhöht werden, da für beides die Treibstoffpreise teurer sind.
    Eine Reise mit individueller An-/Abreise - ist das eine Pauschalreise? Ist die Preiserhöhung dann weniger, weil sie ja nur fürs Schiff gilt? Oder gibt es keine Preiserhöhung, da es keine Pauschalreise ist?

    :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1::Boot1: :Boot1::Boot1::Boot1::Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1: :Boot1:

  • Gentry
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    • 13. März 2026 um 13:59
    • #7.254
    Zitat von heikevonkor

    [..]
    Eine Reise mit individueller An-/Abreise - ist das eine Pauschalreise? Ist die Preiserhöhung dann weniger, weil sie ja nur fürs Schiff gilt? Oder gibt es keine Preiserhöhung, da es keine Pauschalreise ist?

    Kreuzfahrten fallen nach EU-Recht grundsätzlich unter das Pauschalreiserecht, da sie Beförderung, Unterkunft und Verpflegung kombinieren.

    AIDATCNCLRCCLHAVVVPC
  • Maniax79
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    • 13. März 2026 um 14:04
    • #7.255
    Zitat von Warnemuende

    Auszug aus den AODA AGBs


    https://aida.de/content/dam/ai…load.inline.pdf

    mhm...stehe ich da gerade auf dem Schlauch oder ist dieser Passus anders zu verstehen?

    Bedeutet das nicht gerade, dass AIDA nur Dinge ändern darf, die nicht den Preis betreffen, z. B.:

    • Fahrt- oder Liegezeiten
    • Reihenfolge der Häfen
    • Route des Schiffs
    • einzelne Programmpunkte


    Bei "andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis" ist das "als" nicht mit "außer" zu sehen?

    --

    anstehend:

    04/2026 Norwegens Fjord-Weltnaturerbe mit AIDAprima ab Kiel

    08/2026 Schottland und Island mit Sonnenfinsternis mit AIDAbella ab Kiel

  • Online
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    • 13. März 2026 um 14:27
    • #7.256

    Das lese ich genauso.

    Sie hätten in den AGBs eine Erhöhung bis 8% als möglich angeben müssen um das machen zu dürfen. Auf dem EU-"Beipackzettel" steht nur, dass sie dürfen, wenn sie würden.

    Wichtig ist der Stand der AGB zum jeweiligen Vertragsabschluss.

    Next:

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    26 Ostsee, Adria&Griechenland, Biskaya, USA, USA
    27 Orient, Ostsee
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    :tanzgott:

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    25 Mittelmeer - 25 Schärengärten - 25 England/Irland - 25 Kanaren/Marokko - 24/25 Winterpause Karibic - 24 Norwegen mit Lofoten&Nordkap - 24 Metropolen - 23 Island&Grönland - 23 Ostsee - 23 Trans Suez - 22 Nordlichter - 22 Island&Grönland - 22 Adria - 22 Ahoi HH - 21/22 Spanien&Lissabon - 21 Ahoi HH - 21 Kanaren&Madeira - 21 Ostsee - 21 Trans Suez - 21 Island&Grönland - 21 Schären - 21 Trans MM - 20 Mittelmeer - 20 Norwegen - 20 Island&Grönland - 19 Kanaren&Azoren - 19 China - 18/19 Karibik&Mittelamerika - 18 Norwegen - 17/18 Südostasien - 17 Ostsee - 11 Mittelmeer - 10 Kanaren

  • Charlynn
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    • 13. März 2026 um 16:11
    • #7.257
    Zitat von Warnemuende

    Es muss in den AGBs explizit stehen, damit der Reiseveranstalter den Preis erhöhen darf. Das Foto zeigt nur den Text aus dem "Beipackzettel" und ist kein Vertragsbestandteil.

    Ich habe auch dazu geschrieben dass das in der Buchungsbestätigung steht und der Text aus den EU Richtlinien ist. Und bisher war mein Denken dass dieses für alle Pauschalreisen dann auch gültig ist. Wird hier ja auch immer hervor gehoben.
    Ich hatte die Fotos auch nur eingesetzt weil jemand geschrieben hatte dass es in den AIDA Papieren nicht zu lesen ist.

    Damit ist das Thema auch für mich beendet. Ich hatte das noch nicht und anscheinend hier auch noch niemand oder?

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  • Ellert
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    • 13. März 2026 um 16:22
    • #7.258

    Im Prinzip Kaffeesatzleserei - wer weiss ob die überhaupt die Kosten weitergeben

    LG Dagmar

    2017 Aida Prima - Metropolen

    2018 Mein Schiff 5 - Orient

    2019 Aida Bella - Norwegen mit Lofoten & Nordkap

    2020 Aida Nova - Kanaren & Madeira 3
    2022 Mein Schiff 1 - Oslo - Schiff für einen Tag ohne Reise

    2022 Aida Nova - Norwegen ab Kiel 1

    2022 Aida Mar Sol - Kurzreise Göteborg

    2023 Aida Perla - Karibische Inseln

    2024 Aida Nova - Skandinavische Highlights

    2024 AIDAdiva - Kurzreise Oslo & Kopenhagen

    2026 Aida Diva - Ostsee ab Warnemünde

  • Pascal10
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    • 14. März 2026 um 14:22
    • #7.259

    Ich vermute, dass AIDA sich diesen Schritt sehr gut überlegen wird. Eine Erhöhung des Reisepreises würde einen riesigen Aufschrei geben und wäre kein gutes Marketing.

    Da werden sich bestimmt auch einige Reisende einen Anwalt nehmen, der die Begründungen von AIDA hinterfragt.

    Unternehmen haben ja immer ein gewisses Preisschwankungsrisiko. Ein Autohersteller wird derzeit auch höhere Kosten für die Produktion eines Autos haben als noch vor vier Wochen.

    Geringere Preise werden ja auch nicht an die Verbraucher weitergegeben.

  • Ellert
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    • 14. März 2026 um 17:19
    • #7.260

    Theoretisch könnte man aber ab sofort die zukünftigen Reisen teurer machen

    LG Dagmar

    2017 Aida Prima - Metropolen

    2018 Mein Schiff 5 - Orient

    2019 Aida Bella - Norwegen mit Lofoten & Nordkap

    2020 Aida Nova - Kanaren & Madeira 3
    2022 Mein Schiff 1 - Oslo - Schiff für einen Tag ohne Reise

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    2022 Aida Mar Sol - Kurzreise Göteborg

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