Dies ist nur das verpflichtende Formblatt zur Unterrichtung über das Pauschalreiserecht gemäß EU Richtlinie. Dies muss bei Pauschalreisen den Kunden als Information bereitgestellt werden.
Und dies besagt das der Reisepreis bei Erhöhung der Treibstoffkosten zwar erhöht werden darf aber nur wenn der Veranstalter sich dies im Reisevertag bzw AGB entsprechend vorbehält. Und das Formblatt ist in dem Sinne nicht Teil des Reisevertags/ der AGB.
D.h. das Formblatt alleine kann nicht als Grundlage für eine Preiserhöhung dienen, es muss auch entsprechend im Reisevertrag /AGB des Veranstalters stehen