Die AGBs gehören zu dem Reisevertrag, den man als Gast mit der Reederei geschlossenen hat. Niemand zwingt ein eine solche Reise zu machen. Jedem sollte bekannt sein, dass im Herbst verstärkt mit schlechten Wetter, Wind und rauer See zu rechnen ist. Wenn nicht, hat man Glück gehabt. Entsprechend sind die Reisepreise in der Nebensaison wesentlich niedriger als im stabileren Sommer. Warum sollte dann die Reederei schlechtes Wetter kompensieren?
- Minderungsrecht: Sie haben ein Recht auf eine Minderung des Reisepreises, da nicht die volle Leistung erbracht wurde.
Keine Verschuldensfrage: Das Minderungsrecht besteht unabhängig davon, ob die Reederei das Wetter zu verantworten hat oder nicht.