Hallo!
Ein Urteil des BGH untersagt hohe Anzahlungen bei (kurzfristigen) Pauschalreisen.
ZitatReiseveranstalter dürfen nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für kurzfristige Pauschalreisen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az.: X ZR 85/12 u.a.)
http://www.welt.de/wirtschaft/art…chalreisen.html
Dies dürfte auch Auswirkungen auf AIDA haben, da man bei Vario 35% des Reisepreises sofort zahlen muss. Das Urteil bezieht sich zwar auf kurzfristige Pauschalreisen - aber was bedeutet (vor allem bei Kreuzfahrten - hier planen ja manche schön Jahre voraus!) der Begriff "Kurzfristig"? Denn in dem Urteil bezieht man sich auch auf den Termin der Restzahlung - 45 Tage vor Antritt der Reise sei zu früh, 30 Tage reichen aus.
Dazu müssen die Reiseveranstalter auch die (teilweise recht happigen) Stornogebühren begründen. Gut, ein Schiff ist kein Hotel wo man jeden Tag kurzfristig Betten/Kaninen belegen kann - wer kurz vorher abspringt, riskiert dass die Kabine eben nicht mehr anderweitig belegt werden kann.
Was meint Ihr? Wird AIDA etwas an der Höhe der Vorauszahlung ändern? Oder es erstmal ruhig angehen lassen? Nicht vergessen - mit der Anzahlung geben wir AIDA (und jedem anderen Reiseveranstalter!) einen kostenlosen Kredit auf unsere Kosten.