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Papa mit Kind - ohne Mama- Fragen wegen Vollmacht

  • jfknyc
  • 12. Juli 2024 um 06:46
  • Geschlossen
  • Antworten

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  • Filos
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    • 13. Juli 2024 um 16:26
    • #21

    Es geht zum Beispiel um möglichen Kindesentzug.

  • Anzeige
    • RE: Papa mit Kind - ohne Mama- Fragen wegen Vollmacht

    Schau mal hier:

    Infos und Specials für Alleinreisende

  • lk2000
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    • 13. Juli 2024 um 16:28
    • #22

    Mich haben allerdings auch die Berichte irritiert, wonach selbst bei Anwesenheit beider Elternteile und Vorlage der Pässe noch die Geburtsurkunde des Kindes verlangt wurde (wohl Flughafen München). :gruebel:

  • Laba42
    Panamalkanaldurchquerer
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    • 13. Juli 2024 um 16:29
    • #23
    Zitat von Filos

    Es geht zum Beispiel um möglichen Kindesentzug.

    Jau, hilft aber auch nicht wenn das "entziehende" Elternteil ne Kopie oder auch das original der Geburtsurkunde hat.

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • Berghex
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    • 13. Juli 2024 um 16:32
    • #24

    München ist da tatsächlich sehr speziell. Ich bin letztes Jahr mit meiner Tochter in einen Mädelsurlaub nach Mallorca geflogen.

    Papa hat uns zum Check- In gebracht und da wollten sie explizit die Geburtsurkunde sehen, obwohl mein Mann daneben stand.

    Erst als unsere Tochter bestätigt hat,dass der Papa wirklich ihr Papa war's gut😂

    In Nürnberg reicht Vollmacht und Kopie des Passes. Bayern halt😂

  • Online
    PetraCampo
    Fortgeschrittener
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    • 13. Juli 2024 um 16:36
    • #25

    Ich hab mir da nie Gedanken gemacht, bin mit meiner Tochter regelmäßig alleine on Tour gewesen( außer Perso oder Reisepass hatten wir nie ein Dokument mit)… haben wir wohl immer Glück gehabt. Jetzt ist die Tochter 24, da ist’s egal :thumbsup:

  • schnecke82
    Aidaliebhaberin
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    • 13. Juli 2024 um 18:29
    • #26

    Wir sind heute von der prima wieder gekommen und hatten den Vordruck von AIDA dabei und eine Kopie vom Reisepass von meinem Mann.

    Beim Check in hat sich niemand dafür interessiert, in England wollte der Beamte aber beides sehen und hat meine Kinder auch gefragt, wer der Mann auf der Kopie ist. Als sie beide gesagt haben, dass es ihr Papa ist, durften wir gehen.

    b659895983106229db02ceb77a639e18c06e0fc3


  • AIDAHugo
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    • 13. Juli 2024 um 18:42
    • #27
    Zitat von Laba42

    Jau, hilft aber auch nicht wenn das "entziehende" Elternteil ne Kopie oder auch das original der Geburtsurkunde hat.

    Georg

    Am wichtigsten bleibt die Vollmacht.

    2192a6e7e15da487a2e8bd682b0487b24223fa07

  • Online
    geko
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    • 13. Juli 2024 um 18:54
    • #28

    Vollmacht im Original, Geburtsurkunde auf dem Smartphone (habe ohnehin alle relevanten Dokumente digital in der Cloud und somit immer einen Download entfernt auf allen Geräten). So habe ich es immer gemacht.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Babs2
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    • 13. Juli 2024 um 18:59
    • #29
    Zitat von Laba42

    Also jetzt mal ne Frage für blöde

    Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen das man als deutscher, egal welchen Alters, mit Personalausweis, Reisepass, Kindereisepass oder passähnliche Dokumente für Kinder, vereisen kann.

    Wenn ich doch irgendein Pass und oder Ausweissdokumt für Kinder habe, warum muss ich dann noch die Geburtsurkunde mitschleppen? So ein Ausweisdokument wird doch auch aufgrund einer Geburtsurkunde ausgestellt.

    Georg

    Die Frage ist durchaus berechtigt.

    Bei der Scheidung hat mir der Richter erklärt, dass Urlaub zu den Dingen des täglichen Lebens gehört und man deshalb dafür keine Vollmacht brauche.

    Ich würde mal behaupten, dass sich hier mal wieder die Exekutive über die Legislative hinwegsetzt und ihre eigenen Gesetze macht.

    Das nützt dir aber alles nichts, wenn du dann dastehst und mit einem Kind ein- oder ausreisen willst.

    Du willst ja dann nicht an Ort und Stelle ein Gericht bemühen. :verzweifelt:

    LG Babs

  • Online
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    • 13. Juli 2024 um 19:01
    • #30

    Es muss nicht immer stimmen, was ein Richter sagt. Die Rechtsgebiete sind nun einmal sehr unterschiedlich. - Vollmachten bei allein reisenden Elternteilen sind aus gutem Grund üblich und werden häufig nicht nur bei der Ausreise, sondern auch bei der Einreise (z.B. UK) verlangt. Die Motive dafür wurden ja bereits mehrfach genannt (Stichwort Kindesentzug).

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Babs2
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    • 13. Juli 2024 um 19:16
    • #31

    Nunja, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht verhandelt wird, sollte sich der Richter eigentlich schon auskennen.

    Ist aber auch egal, denn wie gesagt, es will ja ein jeder, dass alles reibungslos abläuft.

    Aus diesem Grund hatte auch ich, trotz dieser Aussage des Richters, immer alle Unterlagen dabei.

    Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass es in den letzten Jahren schlimmer wurde.

    Mit 5 Jahren ist mein Sohn mit meinen Eltern problemlos in die Dominikanische Republik gereist, und niemand wollte eine Vollmacht sehen und 11 Jahre später gab es Probleme bei der Einreise von der Dominikanischen Republik kommend.

    LG Babs

  • AIDAHugo
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    • 13. Juli 2024 um 19:21
    • #32

    Es ist ja auch noch niiiiieeee vorgekommen, dass ein Urlaub zum Kindesentzug genutzt wurde.

    Ich glaube den Worten des Richters auch nicht.

    2192a6e7e15da487a2e8bd682b0487b24223fa07

  • Babs2
    Profi
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    • 13. Juli 2024 um 20:14
    • #33
    Zitat von AIDAHugo

    Es ist ja auch noch niiiiieeee vorgekommen, dass ein Urlaub zum Kindesentzug genutzt wurde.

    Ich glaube den Worten des Richters auch nicht.

    Naja, bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist das bestimmt noch nie vorgekommen.

    Ansonsten ist das keine Glaubensfrage.

    Es steht jedem frei, sich darüber rechtsverbindlich zu informieren und am Flughafen ggf. rumzustreiten oder eben einfach so viel mitzunehmen, dass man auf der sicheren Seite ist.

    LG Babs

  • Anjakatharina
    Meister
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    • 13. Juli 2024 um 20:21
    • #34
    Zitat von Babs2

    Die Frage ist durchaus berechtigt.

    Bei der Scheidung hat mir der Richter erklärt, dass Urlaub zu den Dingen des täglichen Lebens gehört und man deshalb dafür keine Vollmacht brauche.

    Ich würde mal behaupten, dass sich hier mal wieder die Exekutive über die Legislative hinwegsetzt und ihre eigenen Gesetze macht.

    Das nützt dir aber alles nichts, wenn du dann dastehst und mit einem Kind ein- oder ausreisen willst.

    Du willst ja dann nicht an Ort und Stelle ein Gericht bemühen. :verzweifelt:

    Das mag für Deutschland gelten.. aber international gelten andere Gesetze..

    zb musst du für Domrep sogar zum Konsulat nach Hamburg und alles dort bestätigen lassen bevor du mit Kind alleine dort einreisen kannst..

    Solange Du in D bleibst, gilt die aussage des Richters …. Mehr nicht …

  • Morris
    *Moderator*
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    • 13. Juli 2024 um 20:34
    • #35

    Ich fasse mal zusammen:

    Auf der sicheren Seite ist man, wenn man eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des jeweils anderen Elternteils und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder (und natürlich seine eigenen Ausweise und die der Kinder) dabei hat.

    Je nach Reiseziel erscheint die Einholung weiterer Auskünfte bei fachlich versierten Leuten angeraten.

    Damit ist die Frage des Themenstarters beantwortet und wir können uns Diskussionen über die Auslegung des Rechts ersparen. Das Thema Minderjährige füllt laufende Meter juristischer Fachbibliotheken.

    Deshalb mache ich hier mal zu.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. (K. Valentin)

    Es allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. (W. Busch)

  • Morris 13. Juli 2024 um 20:34

    Hat das Thema geschlossen.

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