Ich bin doch etwas irritiert, dass hier diese große Anzahl von Beiträgen bezgl. der „Paketgetränke“ in den Buffetrestaurants erfolgt.
Ich gehe da pragmatischer vor.
Wenn mich ein Sachverhalt betrifft und eine mögliche Verschlechterung meiner bezahlten und erwarteten Leistung zu erwarten ist, schaue ich immer in die AGB‘s, die zum Buchungszeit Gültigkeit hatten. Schließlich können sich diese auch bis zur Reise für Neubucher ändern. Die AGB‘s habe ich selbstverständlich bei der Buchung gespeichert.
Das ist die Grundlage für eine sachliche und damit auch faire Beurteilung für beide Seiten.
Somit kann ich natürlich nicht erwarten, dass die ehemalige aktuelle Barkarte, die zum Zeitpunkt meiner Buchung galt immer noch Gültigkeit hat oder bestimmte Getränke (z.b.Cocktails) die ehemals auf dieser Karte standen bei der Kreuzfahrt selbst noch angeboten werden.
„Allerdings kann ich die in den „Alt-AGB‘s“ für die Buffetrestaurants genannten Getränkesorten selbstverständlich „einfordern“.
Die Vorgehensweise von curly (siehe Beitrag #18013) war daher vollkommen richtig. Mit wenig Aufwand wurde der Sachverhalt gelöst. Wir waren übrigens auf der gleichen Reise.
Bezgl. der zukünftig möglicherweise unterschiedlichen Getränkeauswahl aufgrund eines unterschiedlichen Buchungsdatums sollte dies seitens Aida durch die Hinterlegung auf der Bordkarte möglich sein, hier sicherstellen zu können, was für den jeweiligen Gast an Bord gilt.
Verbesserungsfähig ist natürlich die interne Kommunikation auf den Schiffen selbst, damit es eben nicht zu den unnötigen Diskussionen kommt.
Ich genieße weiterhin meine Kreuzfahrten, obwohl ich leider immer noch mein Bier in den Buffetrestaurants auch bei einem Lightpaket bezahlen muss, weil ich eben keinen Alkohol trinke.
Der „Standard-Biertrinker“ erhält hingegen sein Bier gezapft umsonst.
Aber das ist eben auch Bestandteil der aktuellen AGB‘s bzw. der Inhaltsangaben der Getränkepakete,
auch wenn ich das ungerecht empfinde.
Somit: Schaut einfach in die für Euch gültigen AGB‘s.
Dann klärt sich vieles von selbst.