Das ist aber auch ein bißchen Auslegung des Verantwortlichen Betreibers. Ich arbeite selber in einem hotel und Aussage von unserem Chef war nur "touristische Übernachtungen" sind verboten... Der Rest beruht auf Selbstauskunft der Gäste... Wer in einer Notsituation ist darf trotzdem übernachten, als Beispiel hat er "Haus abgebrannt, häusliche Gewalt aber auch wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit oder Panne angeführt...." somit sollte Ausgangssperre auch ein akzeptabler Punkt sein, da du ja nicht in der Lage bist ohne dagegen zu verstoßen nach Hause zu gelangen und somit lieber vor Ort warten möchtest bis es wieder möglich ist... Aber wie gesagt nur Theorie
Mir wurde auch noch gesagt, wenn ich Urlaub im Raum Frankfurt machen wollte, würde dies als touristische Übernachtung gelten, nicht aber wenn ich auf Durchreise bin und aus gegebenen Umständen wie z.B. Weitereise wie Flug oder Zugfahrt erst am nächsten Morgen möglich.