AIDA-Rückflug um 15 Stunden vorverlegt - Flugänderung

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  • So setzt eben jeder unterschiedliche Prioritäten. Ich war bisher bei Eurowings und Condor immer zufrienden und würde gerade bei kurzen Flügen nach z.B. Mallorca niemals 2 oder 3 Stunden statt 20 Minuten zum Flughafen fahren, nur um eine andere Airline zu bekommen.


    Liebe Grüße, Gold-Locke

    2017: Aida Sol / Kanaren und Madeira

    2018: Aida Prima / Perlen am Mittelmeer

    2019: Aida Prima / Von Kiel nach Mallorca
    2020: Aida Luna / New York, Florida + Karibik - storniert :(

    2021: Aida Perla / Norwegens Fjorde - storniert :(

    2022/23: Aida Prima / Silvesterreise nach Norwegen

    2024: Aida Perla / Norwegens Fjorde

    2025: Mein Schiff 6 / Adria

  • Da stimme ich dir absolut zu Gold-Locke

    Es gab mal Zeiten, da konnten wir ab Nürnberg z. B. mit Air Berlin, Nikki u. ä. auf die Kanaren, nach Mallorca oder auch Antalya fliegen. Da wäre es mir nicht in den Sinn gekommen, eine lange Anfahrt zu einem anderen Flughafen in Kauf zu nehmen, nur um eine andere Fluggesellschaft zu haben.

    Was waren das doch für schöne Zeiten..:abschied:

    08/2011 AIDAbella WMM
    03/2013 AIDAsol Kanaren
    09/2013 AIDAaura Adria
    10/2013 AIDAsol Nordeuropa
    06/2014 AIDAdiva ÖMM
    08/2014 AIDAblu WMM
    10/2014 AIDAvita WMM
    08/2015 AIDAluna Transamerika
    08/2016 AIDAdiva Ostsee 2
    12/2016 AIDAstella Orient
    02/2018 Mein Schiff 5 Orient mit Indien
    07/2018 AIDAblu Adria
    11/2018 Mein Schiff 2 Mittelmeer mit Kanaren

    04/2019 Mein Schiff 3 Griechenland mit Zypern

    10/2019 Mein Schiff 4 Mittelmeer mit Andalusien

    03/2020 Mein Schiff 5 Dubai bis Kreta - fällt leider aus :cry2:

    10/2022 Mein Schiff 3 Hamburg - > Mallorca :jump:

    11/2024 MSC World Europa WMM

    11/2025 Mein Schiff 6 Dubai -> Singapur :ciao:

  • Die Verschiebung von Flugzeiten ist grundsätzlich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht möglich. Auch wenn Reiseveranstalter in die Reisebestätigung aufnehmen, dass Flugzeiten unverbindlich seien, berechtigt das nicht zur einseitigen Verschiebung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (X ZR 24/13) entschieden, dass immer dann, wenn dem Reisevertrag eine vom Reiseveranstalter genannte voraussichtliche Abreisezeit zugrunde liegt, diese annähernd einzuhalten ist, auch wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel enthalten ist, wonach die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Reiseveranstalter obliegt. Der Bundesgerichtshof sah hierin eine entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung. Damit ist klar gestellt, dass den im Reisevertrag genannten Flugzeiten verbindlicher Charakter zukommt.

    Ich denke dass es bei einer Kreuzfahrt da schon anders ist, denn die eigentliche Abreisezeit ist das Ablegen am Ablegehafen. Der zusätzliche Flug gehört quasi nicht zur Reise sondern wird durch das Paket zusätzlich dazu gebucht. Da wird die Regel denke ich nicht greifen.

    Wie hier schon geschrieben wurde, AIDA hat auf die Flugzeiten nur bedingt Einfluß, wenn da Flüge ausfallen und dass in einer Jahreszeit wo nicht 10 Flüge pro Tag in die Richtung gehen, kann es so große Verschiebungen schon geben. Man hat halt nur die Garantie dass man auf jeden Fall aufs Schiff kommt und das ist ja gegeben.

    Nicht falsch verstehen, ist für jeden blöd wenn sich ein oder sogar 2 Flugzeiten verschieben.

    Was gibt es Wichtigeres als Frieden !



    Leider gibt es unangenehme Menschen, überall !

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlynn ()

  • Dann muss ich nicht mit EW, Condor, Tui oder gar Ryan fliegen.

    So langsam aber sicher wissen wir das.

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 1x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR,
    4x STELLA, 1x PRIMA, 1xMira



  • So langsam aber sicher wissen wir das.

    Man sagt ja nicht umsonst, dass man Dinge sechs mal wiederholen muss, bis diese sich ins Langzeitgedächtnis „eingebrannt“ haben 😂😂😂😂😂😂


    :sironie:

  • Ich denke dass es bei einer Kreuzfahrt da schon anders ist, denn die eigentliche Abreisezeit ist das Ablegen am Ablegehafen. Der zusätzliche Flug gehört quasi nicht zur Reise sondern wird durch das Paket zusätzlich dazu gebucht. Da wird die Regel denke ich nicht greifen.

    Wie hier schon geschrieben wurde, AIDA hat auf die Flugzeiten nur bedingt Einfluß, wenn da Flüge ausfallen und dass in einer Jahreszeit wo nicht 10 Flüge pro Tag in die Richtung gehen, kann es so große Verschiebungen schon geben. Man hat halt nur die Garantie dass man auf jeden Fall aufs Schiff kommt und das ist ja gegeben.

    Nicht falsch verstehen, ist für jeden blöd wenn sich ein oder sogar 2 Flugzeiten verschieben.

    Wenn eine Kreuzfahrt zusammen mit dem Flug verkauft wird, handelt es sich per Definition um eine Pauschalreise. Somit gilt auch hier die Regelung bezüglich der Verbindlichkeit von angegebenen Flugzeiten.

    2010 Color Fantasy / Kiel-Oslo-Kiel

    2017 Aida Prima / Metropolen

    2018 Aida Prima / WMM

    2019 Aida Nova / Kanaren & Medeira

    2019 Costa Favolosa / WMM

    2019 Mein Schiff 3 / Kurzreise mit Kopenhagen

    2020 Mein Schiff 1/ Blaue Reise

    2021 Mein Schiff 1 / Blaue Reise

    2021 Aida Prima / Schweden ab Kiel

    2021 Aida Perla / Spanische Mittelmeerküste

    2022 Color Fantasy / Kiel-Oslo-Kiel

    2022 Aida Nova / Dänemark und Norwegen ab Kiel

    2023 Aida Cosma / WMM

    2024 MSC Euribia / Metropolen

    2025 Mein Schiff 6 / Adria

  • Wenn ich eine Pauschalreise buche brauchte ich bisher nie ein An/Abreise Paket dazu buchen. Ich denke schon dass das eine Interpretationssache ist. Aber ich denke so sehr sind wir da nicht vom Fach und würden das erst erfahren wenn es wirklich hart auf hart kommen würde und geklagt werden würde und soweit soll es ja gar nicht erst kommen.

    Was gibt es Wichtigeres als Frieden !



    Leider gibt es unangenehme Menschen, überall !

  • Ich hatte mal bei einer Aida Kreuzfahrt (aber das wurde uns vorher nicht mitgeteilt) bei einen Rückflug 6 Stunden Verspätung, wo wir dann auf den Flughafen gewartet haben und auch den Anschlussflug verpasst haben, der dann wieder mit 3,5 Stunden verspätung angetreten wurde, über die Flightright GmbH, Service <service@flightright.de> haben wir dann von der Eurowings € 600,-- als Entschädigung bekommen, davon hat sich Flightright GmbH, Service <service@flightright.de> € 200,-- für die Bearbeitung einbehalten.

  • Man muss hier unterscheiden, ob es sich um die Verschiebung eines Fluges handelt, z.B. Umbuchung auf einen anderen Flug oder ob ein Flug verspätet abfliegt. Im ersten Fall ist der Veranstalter in der Pflicht. Im zweiten Fall die Airline.

    2010 Color Fantasy / Kiel-Oslo-Kiel

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    2018 Aida Prima / WMM

    2019 Aida Nova / Kanaren & Medeira

    2019 Costa Favolosa / WMM

    2019 Mein Schiff 3 / Kurzreise mit Kopenhagen

    2020 Mein Schiff 1/ Blaue Reise

    2021 Mein Schiff 1 / Blaue Reise

    2021 Aida Prima / Schweden ab Kiel

    2021 Aida Perla / Spanische Mittelmeerküste

    2022 Color Fantasy / Kiel-Oslo-Kiel

    2022 Aida Nova / Dänemark und Norwegen ab Kiel

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    2024 MSC Euribia / Metropolen

    2025 Mein Schiff 6 / Adria

  • Was - wäre - wenn...


    Hier wird seit 4 „Seiten“ diskutiert...


    Wäre es nicht sinnvoller mal jemanden zu fragen der sich damit auskennt = Rechtsanwalt...?

  • Wenn ich eine Pauschalreise buche brauchte ich bisher nie ein An/Abreise Paket dazu buchen. Ich denke schon dass das eine Interpretationssache ist.

    Bei AIDA kann man folgendes buchen:

    1. nur Kreuzfahrt, Flug in Eigenregie

    2. Kreuzfahrt (VARIO oder PREMIUM) + Flugpaket über AIDA

    3. „AIDA Pauschal“ (immer VARIO, enthält ein Flugpaket und meist noch BGH)


    Die Varianten 2 und 3 gelten als Pauschalreise, auch wenn AIDA nur 3) so benennt.

  • Auch Punkt 1 ist eine Pauschalreise. Aus unserer letzten Buchungsbestätigung AIDA (nur Kreuzfahrt):

    Zitat
    Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302.

    Das liegt daran, dass bei einer Kreuzfahrt automatisch verschiedene Reiseleistungen (Unterkunft und Fahrt) miteinander kombiniert werden.

  • Ok, wir haben den Düsseldorfer Flughafen quasi vor der Haustür.


    20 Minuten Autobahn (wenn frei).

    Köln 1 h ca.

    Dann müsstes Du ja 10 Minuten Fahrtzeit von mir weg wohnen ;)


    Georg

  • Wenn ich mich recht erinnere wurden bis vor Jahren von Aida und anderen Pauschalreiseanbietern, bei der Buchung bereits die "unverbindlichen" Flugzeiten angegeben. Dann gab es ein Urteil, dass diese Flugzeiten, auch wenn es in den AGB steht, trotzdem verbindlich sind. Seitdem gibt es die Flugzeiten ja erst einige Wochen vor Abflug.


    Hier noch was relativ aktuelles zu diesem Thema: https://www.test.de/Flugaender…nd-Ihre-Rechte-5482941-0/