Das wird man dann wohl in der E-Mail erfahren. Reisebüro vermutete nur, dass es natürlich abhängig von der Reisedauer ist.
Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen
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- RE: Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen
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Ok , gut . Also für jede Reise wahrscheinlich anders .
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Die Cara-Reise meiner Eltern im März ist jetzt abgesagt

https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…weis.40233.html
Dann dürften keine mehr vor Corona gebuchten Reiden mehr offen sein oder?
JA! Ich wusste doch, dass Aida zuerst blinzelt
Aber es blieb ihnen auch nichts anderes übrig. Gute Nachricht heute 
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Das wird man dann wohl in der E-Mail erfahren. Reisebüro vermutete nur, dass es natürlich abhängig von der Reisedauer ist.
Nö, in der Mail steht nichts über die Höhe. Nur attraktiv ...
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Kommando zurück, die E-Mail ist ein Standard-Text und sagt nichts über die Höhe des Bordguthabens. Die Anzahlung wird zurückerstattet und man kann dann neu buchen und unter Angabe der alten Buchungsnummer und neuen Vorgangsnummer per E-Mail das BGH aktivieren.
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Ok , gut . Also für jede Reise wahrscheinlich and
https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…233.html#c23207
Punkt 8.
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Danke dir
hooolllla die Waldfee , das ist ja ein nettes Sümmchen . Ich glaube aber , wir nehmen die Anzahlung zurück -
Auch wir sind glücklich, dass die Reise nun abgesagt wurde.
Es war unsere Traumreise, aber unter den Bedingungen für uns nicht annehmbar....
Das Bordguthaben ist wirklich ein nettes Sümmchen, wenn es tatsächlich so ist. Aber auch wir werden uns das Geld auszahlen lassen und dann warten wir ab!Hoffentlich gibt es bald bessere Nachrichten für AIDA und es wird wieder ein unkompliziertes Reisen möglich sein!
Bleibt gesund! -
Danke dir
hooolllla die Waldfee , das ist ja ein nettes Sümmchen . Ich glaube aber , wir nehmen die Anzahlung zurückFür mich stellt sich die Frage gar nicht. Als Einzelreisende bekomme ich nur das halbe BGH, obwohl ich 1,7 Kabinen zahle....Aber was noch wichtiger ist, ich habe derzeit 4 Hochseereisen in meinem 21/22 Kalender, 2 mit Cunard und 2 mit Phoenix, ausserdem die Flussreise mit Phoenix, da habe ich keinen Platz mehr für Aida. Ausserdem finde ich diese Hinhaltetaktik/fehlende Kommunikation schon das ganze letzte Jahr über so grottig, dass ich nur noch auf die Absage der WihN gewartet habe, um mich ganz anderen Schiffsschönheiten zu wenden

Aida muss auch erstmal fahren, erst dann ist das BGH was wert.....
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Das BGH hat mit der Anzahlung erstmal nichts zu tun. Soweit ich das verstehe, wird die Anzahlung auf jedenfall automatisch zurück überwiesen. Dann gibt man die Buchungsnummer der stornieren Reise und die neue Vorgangsnummer an AIDA weiter.
"Bitte buchen Sie die neue Reise auf http://www.aida.de/ oder in Ihrem Reisebüro und teilen Sie uns die alte und die neue Buchungsnummer an info@aida.de mit. Wir werden Ihnen daraufhin das Bordguthaben gutschreiben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann."
Will sagen: auch nach Rückzahlung der Anzahlung gehe ich davon aus, dass man den Prozess für das BGH nutzen kann.
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Das BGH hat mit der Anzahlung erstmal nichts zu tun. Soweit ich das verstehe, wird die Anzahlung auf jedenfall automatisch zurück überwiesen. Dann gibt man die Buchungsnummer der stornieren Reise und die neue Vorgangsnummer an AIDA weiter.
"Bitte buchen Sie die neue Reise auf http://www.aida.de/ oder in Ihrem Reisebüro und teilen Sie uns die alte und die neue Buchungsnummer an info@aida.de mit. Wir werden Ihnen daraufhin das Bordguthaben gutschreiben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann."
Will sagen: auch nach Rückzahlung der Anzahlung gehe ich davon aus, dass man den Prozess für das BGH nutzen kann.
Es gibt hier viele, die im Laufe des letzten Jahres umgebucht hatten, aber ich habe nicht gelesen, dass die erst einmal ihre Anzahlung zurück bekommen haben....soweit ich weiss, wird die Anzahlung gleich mit der Anzahlung der neuen Reise verrechnet.
Ich kann mich aber auch täuschen, vielleicht kann da jemand berichten, der selbst betroffen war. -
Die Cara-Reise meiner Eltern im März ist jetzt abgesagt

https://www.aida.de/kreuzfahrt/ang…weis.40233.html
Dann dürften keine mehr vor Corona gebuchten Reiden mehr offen sein oder?
Dooooch, leider. Ich hatte hier bisher allerdings noch nichts geschrieben. Wir hatten Higlights am Polarkreis mit der Sol leider zu früh umgebucht auf eine Tour mit der Aura ab dem 04.06.2021. Die Umbuchung erfolgte noch vor den Änderungen aufgrund Corona. Wir werden die Reise definitiv nicht antreten. Wie für so viele hier ist eine Kreuzfahrt zu den aktuellen Bedingungen (Ausflüge über Aida oder Arrest auf dem Schiff) für uns undenkbar. Wir organisieren die Landgänge stets selbst - zu Fuß oder in kleinen Gruppen mit örtlichen Veranstaltern.
Ich gehe nicht davon aus, dass Grossbritannien und Irland Anfang Juni von Aida gefahren wird. Ich zweifle zudem daran, dass Touren > 7 Tage in diesem Jahr überhaupt statt finden. Andernfalls werden auch wir zurück treten aufgrund der AGB-Änderungen.
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Es gibt hier viele, die im Laufe des letzten Jahres umgebucht hatten, aber ich habe nicht gelesen, dass die erst einmal ihre Anzahlung zurück bekommen haben....soweit ich weiss, wird die Anzahlung gleich mit der Anzahlung der neuen Reise verrechnet.
Ich kann mich aber auch täuschen, vielleicht kann da jemand berichten, der selbst betroffen war.Ja, Anzahlung wird einbehalten, evtl. Guthaben trotz Aufforderung nicht erstattet.
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Ja, Anzahlung wird einbehalten, evtl. Guthaben trotz Aufforderung nicht erstattet.
Wenn du jetzt direkt neu buchst könnte das auch so laufen. In der Mitteilung von AIDA werden die beiden Prozesse Rückzahlung und Neubuchung mit Einrichtung BGH aber komplett getrennt voneinander beschrieben. Wenn wir jetzt also evtl. im Februar meine Anzahlung zurückgezahlt wird, und ich dann 2 Tage später eine Reise buche, die entsprechenden Buchungsnummern an Info@aida.de übermittle, gehe ich davon aus, dass das BGH gewährt wird. Ich muss dann natürlich auch neu anzahlen.
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Wenn du jetzt direkt neu buchst könnte das auch so laufen. In der Mitteilung von AIDA werden die beiden Prozesse Rückzahlung und Neubuchung mit Einrichtung BGH aber komplett getrennt voneinander beschrieben. Wenn wir jetzt also evtl. im Februar meine Anzahlung zurückgezahlt wird, und ich dann 2 Tage später eine Reise buche, die entsprechenden Buchungsnummern an Info@aida.de übermittle, gehe ich davon aus, dass das BGH gewährt wird. Ich muss dann natürlich auch neu anzahlen.
Nach meinem Verständnis erhältst du das BGH nur, wenn du deine alte Anzahlung auf deine neue Reise umbuchst. Lässt du dir die Anzahlung auszahlen, verfällt das BGH.
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Nach meinem Verständnis erhältst du das BGH nur, wenn du deine alte Anzahlung auf deine neue Reise umbuchst. Lässt du dir die Anzahlung auszahlen, verfällt das BGH.
Ja, so verstehe ich das auch.
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Danke dir
hooolllla die Waldfee , das ist ja ein nettes Sümmchen . Ich glaube aber , wir nehmen die Anzahlung zurückwo steht da was von der Höhe des BGH? Ich sehe nur was von
a) 10% - und das wurde doch bislang immer angeboten oderb) die Staffelung je Kabine nach Dauer der Reise (Punkt 19)
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wo steht da was von der Höhe des BGH? Ich sehe nur was von
a) 10% - und das wurde doch bislang immer angeboten oderb) die Staffelung je Kabine nach Dauer der Reise (Punkt 19)
Du guckst irgendwie falsch, bei den neuen FAQs gibt es keinen Punkt 19. Es ist der Punkt 8 und es gibt keine 10%.
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Naja is eigentlich auch egal - AIDA hat sich für uns erledigt.
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