Wen es interessiert.. ein Urteil vom OLG Rostock
Erstattung bei Umroutungen
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- RE: Erstattung bei Umroutungen
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Wen es interessiert.. ein Urteil vom OLG Rostock
Kann das bestätigen. Haben diese Woche das entgültige Urteil auf 50% Schadensersatz bekommen. AIDA hat die Berufung zurückgezogen. Leider sind wir jetzt möglicherweise wieder betroffen. Würden mit TC die Tour von Kapstadt nach Dubai im Oktober machen. Noch findet sie statt, mal sehen was noch kommt
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Das klingt bei uns aber etwas anders:
Sofern Sie Ihre An- und Abreise individuell organisiert haben und die gebuchten Flüge nicht nutzen möchten, bitten wir Sie, die entsprechenden Storno- oder Umbuchungsbelege zur Prüfung an refund@aida.de zu senden.Naja, da steht auch nur, dass man die Unterlagen „zur Prüfung“ einreichen soll. Dass definitiv erstattet wird, geht daraus ja auch nicht hervor.
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Unsere Kollegen der zuständigen Fachabteilung prüfen, nach Eingang der Dokumente, inwieweit ein Entgegenkommen unsererseits möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass unsere Gäste im Normalfall bei individuell gebuchtem An- und Abreisepaket das Risiko alleine tragen.
Ich empfinde den letzen Satz so, dass Aida schon mal versucht den Kunden zu verunsichern.
Und ja, wenn ich individuell buche und dann das Schiff nicht rechtzeitig erreiche, trage ich dieses Risiko und habe Pech gehabt.
Wenn ich individuell buche und Aida das Schiff gar nicht zu dem Hafen bringt, der in meiner Reisebestätigung steht, dann hat Aida seinen Vertrag nicht erfüllt, und das ist nicht ein Risiko, das ich verantworte sondern Aida -
Wenn du es über Aida gebucht hast bekommst du es zurück.
So steht es in der email:
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen Ihre bisher an AIDA geleisteten Zahlungen (inklusive Reiserücktrittversicherung) sowie bereits auf myAIDA gebuchte Leistungen entsprechend Ihrer ursprünglich gewählten Zahlungsart.
Eindeutig falsch. Finde es nicht gut wenn du hier falsche Infos stresst. Das ist doch absolut unnötig.
sorry, das ist missverständlich oder nicht richtig, was Du hier schreibst; wenn man eine RRV abschließt, hat man grob gesagt ab sofort Versicherungsschutz (sofern keine falschen Angaben gemacht wurden , und die Prämie bei Fälligkeit bezahlt wird). Das kann zB Unfall oder schwere Erkrankung sein, welche den Reiseantritt unmöglich machen, das kann ein Todesfall sein, ich möchte nicht alles aufzählen. Insoweit hst Du Versicherungsschutz genossen, dafür ist die Prämie zu zahlen, welche "unteilbar" ist, d h ess erfolgt ausnahmslos keine Aufteilung der Prämie in verbraucht und nicht verbraucht. Sofern separat eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wurde (separat kann auch heißen, daß in selben Versicherungsvertrag diese mit separater Prämie ausgewiesen ist), ist das eine andere Sachlage; da die Reise nicht angetreten wird, kann diese auch nicht abgebrochen werden; hier halte ich eine vollständige Erstattung für korrekt. Ausnahme könnte sein, daß explizit im Vertrag für den Kunden erkennbar vereinbart ist, daß die Reiseabbruchversicherung eine Art Zusatzbaustein der Reiserücktrittsversicherung ist, dann könnte die Prämie "verfalen" sein, was konkret zu prüfen wäre.I
ch hoffe, ich habe Dich korrekt und nicht falsch verstanden.
Axhtung, sorry, dies ist keine Rechtsberatung, ich hafte nicht für Inhalt und Folgen. Muss ich so anmerken, um mich vor Ansprächen zu schützen. Ich rechne mit Euerem Verständnis. Fragt ggf einen in diesem Themen bewanderten Rechtsanwalt (weiter oben ist einer per link genannt - es gbt weitere. -
Ich verstehe gerade dein Problem nicht. AIDA hat geschrieben, das sie das Geld zurückerstattet. Demzufolge brauchen wir doch nicht drüber sprechen ob es richtig ist zu erstatten oder nicht.

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Ich empfinde den letzen Satz so, dass Aida schon mal versucht den Kunden zu verunsichern.
Und ja, wenn ich individuell buche und dann das Schiff nicht rechtzeitig erreiche, trage ich dieses Risiko und habe Pech gehabt.
Wenn ich individuell buche und Aida das Schiff gar nicht zu dem Hafen bringt, der in meiner Reisebestätigung steht, dann hat Aida seinen Vertrag nicht erfüllt, und das ist nicht ein Risiko, das ich verantworte sondern AidaSehr gut geschrieben!!
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Wir haben von Aida jetzt eine Stornierungsbestätigung für die Kapstadtreise erhalten. An sich in Ordnung, aber diese Stornierung ist so abgefasst als wenn wir die Reise storniert hätten. Das ist schon dreist, aber dieser enthaltene Text macht mich fassungslos:
Informationen zu Ihren Stornogebühren Bitte beachten Sie: Zur Zahlungsaufforderung erhalten Sie eine separate Rechnung! stornierte Reise AIDAprima: Von Hamburg über die Kanaren nach Kapstadt 1 ab 03.10.2025 bis 01.11.2025 0,00 € Gesamtbetrag 0,00 € Ihre Buchung wird im Direktinkasso abgewickelt, das heißt: Stornogebühren sind von Ihnen ausschließlich an AIDA Cruises zu entrichten.
Was soll sowas, kein Wort des Bedauerns, sonders eine pampige Mitteilung, dass wir ggf. Stornogebühren zahlen müssen. Und jetzt soll mir keiner kommen, es handelt sich um einen Standardbrief. Ein bisschen Nachdenken erwarte ich von den Verantwortlichen bei Aida.
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Das stimmt schon, da die Stornierungen seitens AC (aus welchen Gründen auch immer) zunehmen, würde es sich lohnen einen eigenen Standardtext zu verfassen, aber scheinbar kommen solche Stornierungen in der AC-Kultur noch gar nicht vor…wie man an den Erstattungen sieht, die erst vor Gericht ausgehandelt werden.
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Ich empfinde den letzen Satz so, dass Aida schon mal versucht den Kunden zu verunsichern.
Und ja, wenn ich individuell buche und dann das Schiff nicht rechtzeitig erreiche, trage ich dieses Risiko und habe Pech gehabt.
Wenn ich individuell buche und Aida das Schiff gar nicht zu dem Hafen bringt, der in meiner Reisebestätigung steht, dann hat Aida seinen Vertrag nicht erfüllt, und das ist nicht ein Risiko, das ich verantworte sondern AidaDer Flug ist aber nicht Bestandteil des Vertrags zwischen dir und AIDA:
Wenn AIDA den Vertrag nicht einhält,bekommst du das Geld zurück was in dem Vertrag inkludiert ist. Bei individuell gebuchten Flügen sind diese es nicht.
Und ob das Argument "ich habe die Flüge ja nur wegen diesem Vertrag gebucht" wirklich zählt,da hätte ich persönlich jetzt meine Zweifel.
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Ich verstehe gerade dein Problem nicht. AIDA hat geschrieben, das sie das Geld zurückerstattet. Demzufolge brauchen wir doch nicht drüber sprechen ob es richtig ist zu erstatten oder nicht.

ich habe kein Problem, ich bin nicht pesönlich betrofen.Es geht hier um die Thematik insgesamt, und klar erkennbar versucht AIDA als Veranstalter, in möglichst vielen FÄllen möglichst nichts oder weniger zu bezahlen, als sie rechtlich müssen.
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Der Flug ist aber nicht Bestandteil des Vertrags zwischen dir und AIDA:
Wenn AIDA den Vertrag nicht einhält,bekommst du das Geld zurück was in dem Vertrag inkludiert ist. Bei individuell gebuchten Flügen sind diese es nicht.
Und ob das Argument "ich habe die Flüge ja nur wegen diesem Vertrag gebucht" wirklich zählt,da hätte ich persönlich jetzt meine Zweifel.
Du darfst Zweifel haben so viel Du willst; es gibt ein zu Grunde liegendes Rcht, es gibt Rechtsprechung, und beides ist eindeutig. Nicht nur AIDA baut darauf, daß es Menschen gibt, welche ds Ihnen zustehende Recht nicht in Anspruch nehmen. Das ist so. Das finde ich als Kunde nicht OK. That´s all.
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Aber ihr solltet doch einen Tag vorher eine Email.erhalten haben.
Titel: Wichtige Informationen zu Ihrer AIDA Reise am 02.11.2025
Natürlich mit eurem Datum. Kann dir das gern weiterleiten, wenn du mir deine Adresse schickst.
Liebe Grüße
Eine solche E-Mail haben wir für die Bella-Reise nicht bekommen, dagegen kam heute die Stornierungsbestätigung der Reise, Stornogebühren null. Ja danke auch.
Gestern Sommerfest für Clubstufe KISS, heute Rauswurf. Ich weiß, es sind viele betroffen, doch das kann und muss man besser machen. -
Und ob das Argument "ich habe die Flüge ja nur wegen diesem Vertrag gebucht" wirklich zählt,da hätte ich persönlich jetzt meine Zweifel.
Deine persönlichen Zweifel wurden doch bereits rechtswirksam von Gerichten genau gegenteilig entschieden.
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Deine persönlichen Zweifel wurden doch bereits rechtswirksam von Gerichten genau gegenteilig entschieden.
Ich bekomme nicht jedes Urteil mit,wahrscheinlich deswegen,weil ich noch nie individuell gebucht habe bzw. von einer Absage betroffen war.
Meine persönlichen Zweifel habe ich zwar weiterhin
.... aber wenn die Rechtssprechung es anders auslegt,dann muss AIDA natürlich zahlen.(auch wenn sie es in ihren schreiben den Kunden anders suggerieren) -
Vorab ich bin nicht betroffen!
Aber wäre ich es würde ich mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln Aida den Marsch blasen!
Die sind ganz weit weg von einer fairen und gerechten Abwicklung und behandeln noch dazu offensichtlich ihre (zahlenden) Kunden noch als wären die ihnen komplett egal.
Kunden die keine Ahnung haben werden von AC doch bewusst in die irre geführt und letztlich könnte man sogar sagen „um ihr gutes Recht betrogen“.
Und hoffentlich gibt es genug Kunden die sich bei AC das holen was ihnen zusteht!
Ja ich schreib es: Das ist in meinen Augen tatsächlich Vorsatz von AC oder ist es doch schlicht nur Dummheit… man weiß es nicht. -
Das Verhalten von AIDA ist moralisch vielleicht nicht korrekt und ich halte es auch aus Sicher eines vorbildlichen Kundenservice für absolut falsch, aber juristisch ist's nicht zu beanstanden. Sie dürfen versuchen, Kunden glauben zu lassen, dass sie z.B. bei individuell gebuchten Flügen "Pech gehabt" haben. Deshalb sind Foren wie diese so wichtig. Wir können auf rechtskräftige Urteile in gleichlautenden Fällen hinweisen, auch auf zustehenden zusätzlichen Schadenersatz aufgrund entgangener Urlaubsfreuden hinweisen und vor allem Betroffenen Mut machen. Mut, den selbstverständlich absolut zustehenden Rechtsweg zu bestreiten. Wer zum Anwalt geht und gegen AIDA vorgeht, ist kein böser Mensch, sondern sorgt für die vorgesehene Klärung auf dem Rechtsweg und vertritt seine Interessen ggü. einem Unternehmen, welches seine ja auch vertritt, zB in Form von den o.g. E-Mails, die was anderes suggerieren sollen.
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ist doch klar, wenn nur die Hälfte aller Betroffenen ihre Ansprüche geltend macht hat AIDA weniger Verlust, das gleiche Spiel wie dieses Frühjahr mit der Umroutung der Stella, das wurde sicher auch nicht von allen gerichtlich geklärt.
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Wir sind diesmal (zum aller ersten Mal seit vielen Jahren individuellem Buchen) mit unseren Flügen betroffen. Bei der Emirates-Hotline habe ich bereits angerufen. Es waren zwar Flex-Tickets, aber mit einer fixen Stornogebühr. Wir würden ca 2/3 der Kosten zurück bekommen. Storniert haben wir aber noch nicht.
Eine Hotelbuchung kommt für uns nicht in Frage. Wir hatten die Reise explizit wegen Bahrain, Katar und Oman gebucht. Dubai selbst kennen wir bereits und einen reinen Strandurlaub wollen wir nicht machen.
Wie wäre jetzt der beste Ablauf?
1. Aida anschreiben, mit der Bitte um verbindliche Stellungnahme in Bezug auf das weitere Vorgehen, Frist setzen mit Hinweis, dass nach Ablauf der Frist storniert und dann Aida zu Kostenübernahme aufgefordert wird (wie von Geko in Beitrag #438 beschrieben)
-> Ist es hier sinnvoll Aida bereits über die Summe der anfallenden Stornogebühren zu informieren?
-> Wir wären sogar damit einverstanden, wenn wir die Höhe der Stornogebühren als Gutschein bei Aida gut geschrieben bekommen. Sprich, wir leben mit den Stornogebühren bei Emirates in Höhe von X Euro und bekommen dafür von Aida einen Gutschein in der gleichen Höhe, den wir dann für die Zahlung der nächsten Reise verwenden. Sollten wir das direkt anbieten oder vllt erst im weiteren Verlauf, wenn sich Aida (aller Voraussicht nach) weigert?
2. Parallel dazu vom Anwalt die Situation einschätzen lassen - Rechtschutz haben wir - Frage hierzu: ist es ratsam erst eine Beratung über die Rechtschutz in Anspruch zu nehmen oder sollten wir uns direkt an einen Anwalt wenden, der auf solche Fälle spezialisiert ist (also in Eigenregie einen Anwalt suchen)? Keine Ahnung ob die Huk solche Anwälte im Portfolio hat.... da kenne ich mich überhaupt nicht aus

Würde mich freuen, wenn einer von euch mir hierzu ein paar Tipps geben könnte. Vielen Dank!

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Rechtsschutz auf jeden Fall schon mal informieren das was kommen könnte!
Schreibt der HUK eine e-Mail das ihr versucht das erstmal ohne anwaltliche Hilfe zu klären („Schadensminderungspflicht“) aber ihr sie jetzt schon informiert um später „nein wir helfen/zahlen nichts“ Diskussionen zu vermeiden. -
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