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AIDA und das Recht am eigenen Bild

  • Hannah07
  • 2. Oktober 2017 um 12:37
  • Antworten

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  • Hannah07
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    • 2. Oktober 2017 um 12:37
    • #1

    Liebes Forum,

    Wir sind vor kurzem zurück gekommen von unserem AIDA Urlaub. Wir hatten wirklich super Wetter und in den Restaurants und beim Cleaning haben die Mitarbeiter unsere Erwartungen punkto Freundlichkeit und Service übertroffen. Leider ist der Nichtraucherschutz mangelhaft und wir konnten unseren Balkon, aufgrund von rauchenden Nachbarpassagieren, des öfteren nicht einmal öffnen geschweige dem nutzen.

    Ich hätte jetzt eine kurze Frage, vielleicht hatte hier jemand bereits ähnliche Erfahrungen: Bei unserem ersten, von AIDA aus gebuchten, Ausflug hatten ich und eine Freundin explizit darauf bestanden (und mit hoch gehobener Hand signalisiert) nicht vom mitfahrenden Kamerateam (von dem wir im Vorhinein nichts wussten, was auch nirgends angegeben war) gefilmt zu werden. Woraufhin wir im Bus vor all den anderen Passagieren veräppelt und anscheinend nicht ernst genommen wurden. Der Schaden ist nämlich bereits entstanden und von mir ist im AIDA Film “unvergessliche Momente” eine Focus-Aufnahme dabei. Der Sachverhalt wurde bei der Rezeption mitgeteilt und aufgenommen, aber leider erhielten wir bisher keine Antwort.

    Hätte jemand Ideen oder Vorschläge wie man hier vorgehen könnte?

    Vielen Dank und liebe Grüße im Voraus! :sdanke:

  • Anzeige
    • RE: AIDA und das Recht am eigenen Bild

    Schau mal hier:

    Ich hatte dort meine letzte AIDA Kreuzfahrt gebucht – alles übersichtlich und schnell buchbar.

  • joachimmeertal
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    • 2. Oktober 2017 um 12:40
    • #2

    Hallo Hannah07,

    AIDA hat leider die Angewohnheit, Anfragen und Moniten durch auf-die-lange-Bank-Schieben zu behandeln. Ich würde an Deiner Stelle direkt an die Geschäftsleitung schreiben.

    Viel Erfolg

    Achim

    PS: Das Verhalten mancher Reiseteilnehmer, die nicht die Anliegen anderer ernst nehmen, ist m.E. unfair.

  • CHIPANDDALE
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    • 2. Oktober 2017 um 12:51
    • #3

    Was steht denn an den agbs steht da drin das man gefilmt werden kann wie bei manchen Veranstaltungen ?

    Dann wird es schwer. In aida heute steht ja auch immer was mitgefilmt wird an Bord. Bei den Ausflügen weiß ich es nicht. Auch nicht wie wirksam so eine Klausel ist.

    Darüber hinaus finde ich es schade dass man die wünsche nicht berücksichtigt. Ob man juristisch eine Chance hat kann ich nicht beurteilen.

    Ich hoffe aber das aida daraus lernt und es für euch irgendwie eine Lösung gibt. Wobei die Filme sind ja schon verkauft.

    Keine Signatur kann ausdrücken, welche Bedeutung das Reisen für mich hat!


  • andi99
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    • 2. Oktober 2017 um 13:02
    • #4

    Meines Erachtens steht das Recht am eigenem Bild über den AGB von AIDA.
    Deshalb wird ja auch, wenn auch meist nur pro forma, vor Ausflügen etc. abgefragt.
    Da müsste aber mal ein Jurist genauer drüber schauen.
    Wir hatten den Kameramann auch darauf hingewiesen, dass wir nicht gefilmt werden möchten. Prompt waren wir in Großaufnahme auf dem Film. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
    Wir haben dann aber auf Diskussionen oder gar rechtliche Schritte verzichtet.

  • reisesehnsucht
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    • 2. Oktober 2017 um 13:47
    • #5

    Ich habe dazu was gefunden:

    http://www.photoscala.de/2009/04/04/das…m-eigenen-bild/

    Allerdings bezweifle ich, das bei einer Kreuzfahrt deutsches Recht zur Anwendung kommt. Aber das kann nur die Beratung durch einen Anwalt klären.

    Schade finde ich immer wieder, wenn Fotografen oder Filmteams die Einwände der Passagiere nicht respektieren. Das hat für mich noch nicht mal was mit dem rechtlichen Aspekt zu tun, sondern schlicht und einfach mit Anstand und Respekt den Mitmenschen gegenüber. :meinung:

  • runner.marie
    Stillstand, nein danke.
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    • 2. Oktober 2017 um 14:27
    • #6

    Der Link handelt aber das Recht am eigenen BILD (Fotografie) ab.
    Hier wurden Videoaufnahmen gemacht, ob dort das gleiche gilt?
    Ich würde mit einer Unterlassungsklage drohen, wenn es denn so wichtig ist nicht in dem Video zu erscheinen.

    Marie

    You never get a second chance to make a first impression.

  • Flo on Tour
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    • 2. Oktober 2017 um 14:34
    • #7
    Zitat von reisesehnsucht

    Ich habe dazu was gefunden:

    http://www.photoscala.de/2009/04/04/das…m-eigenen-bild/

    Allerdings bezweifle ich, das bei einer Kreuzfahrt deutsches Recht zur Anwendung kommt. Aber das kann nur die Beratung durch einen Anwalt klären.

    Schade finde ich immer wieder, wenn Fotografen oder Filmteams die Einwände der Passagiere nicht respektieren. Das hat für mich noch nicht mal was mit dem rechtlichen Aspekt zu tun, sondern schlicht und einfach mit Anstand und Respekt den Mitmenschen gegenüber. :meinung:

    An Bord gilt das Recht des Landes unter dessen Flagge es fährt. Auf den Ausflügen sicher das Recht des jeweiligen Landes.

    ad3cf9258133de95823c263fcd134fadbd83d4ad

    c232f257709560ec3385d9a81d3c574461df67f0

    Geniesse das Leben ständig, denn Du bist länger tot als lebendig.

  • AIDAstella
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    • 2. Oktober 2017 um 14:38
    • #8

    Auf das Recht am eigenen Bild verzichtet man nicht durch irgendwelche AGB's desjenigen, der die Bilder/Fotos aufnimmt. Das Recht am eigenen Bild ist immer dann verletzt, wenn man nicht nur als Teil einer Personenmenge aufgenommen, sondern gegen seinen Willen individuell hervorgehoben wird. AIDA weist m.E. auch darauf hin, dass man dem Foto-/Filmteam sagen soll, wenn man nicht aufgenommen werden möchte. Wenn dieser Hinweis nachweislich erfolgte, durften die Filmaufnahmen m.E. nicht gemacht, und erst Recht (!) nicht auch noch - über den Reisefilm - vermarktet werden.....

    luna 11/09 Kanaren
    luna 04/10 Kanaren-HH
    bella 09/10 WMM
    luna 02/11 Karibik
    cara 04/11 Metropolen
    diva 08/11 ÖMM
    diva 02/12 Asien
    cara 04/12 Nordeuropa

    sol 07/12 Ostsee

    cara 10/12 Transbrasilien
    stella 03/13Emden-HH
    aura 07/13 Schw. Meer
    aura 08/14 Schw. Meer
    cara 10/14 Ostsee
    vita 04/15 Transamerika
    mar 08/15 Ostsee
    mar 10/15 Ostsee
    cara 04/16Kanaren
    blu 11/16Kanaren
    blu 11/16Kanaren
    prima 09/17 Metrop.
    prima 11/17 Westeuropa
    perla 03/18 Metrop.

    cara 06/18 Ostsee
    perla 09/18 Metrop.
    perla 10/18 Metrop.
    cara 02/19 Westeuropa

    perla 05/19 Metrop.

    stella 09/19 Mittelmeer

    nova 11/19 Kanaren

    mar 02/20 Westeuropa

    cara 11/20 Azoren abesagt.

    blu 11/20 abesagt.

    sol 02/21 abgesagt.

    sol 08/21 Ostsee

    Amera 11/21

    Artania 02/22

    etc.

  • Weltenbummlerin12345
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    • 2. Oktober 2017 um 14:46
    • #9

    Ich meine auch gelesen zu haben, dass man es Aida sagen soll, wenn man nicht mit auf den Film möchte. Um so schlimmer, wenn sich darüber auch noch lustig gemacht wird.

    2009 SOA TRANS
    2013 Karibik
    2014 Südamerika und Kap Hoorn  :wiegeil:
    2015 Karibik 14
    2016 Karibik 17
    2016 Transamerika
    2017 Polarkreis mit der Cara

  • CHIPANDDALE
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    • 2. Oktober 2017 um 14:47
    • #10
    Zitat von AIDAstella

    Auf das Recht am eigenen Bild verzichtet man nicht durch irgendwelche AGB's desjenigen, der die Bilder/Fotos aufnimmt. Das Recht am eigenen Bild ist immer dann verletzt, wenn man nicht nur als Teil einer Personenmenge aufgenommen, sondern gegen seinen Willen individuell hervorgehoben wird. AIDA weist m.E. auch darauf hin, dass man dem Foto-/Filmteam sagen soll, wenn man nicht aufgenommen werden möchte. Wenn dieser Hinweis nachweislich erfolgte, durften die Filmaufnahmen m.E. nicht gemacht, und erst Recht (!) nicht auch noch - über den Reisefilm - vermarktet werden.....

    Ja nach deutscher Rechtsprechung kann es sein.

    Aber das ist ein ganz wackeliges Thema. Das weiß ich noch aus meiner Zeit bei einer komzeetagentur die hatten wir oft so Fälle. So ganz einfach zu beantworten ist es nicht. Auch wenn ich das begrüßen würde.

    Hier sollte man wirklich wenn es einem wichtig ist zum Fachanwalt gehen. Ich denke in dem Fall kann nur der weiterhelfen da sich aida bestimmt sonst raus windet.

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  • Flo on Tour
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    • 2. Oktober 2017 um 14:51
    • #11
    Zitat von CHIPANDDALE

    Ja nach deutscher Rechtsprechung kann es sein.
    Aber das ist ein ganz wackeliges Thema. Das weiß ich noch aus meiner Zeit bei einer komzeetagentur die hatten wir oft so Fälle. So ganz einfach zu beantworten ist es nicht. Auch wenn ich das begrüßen würde.

    Hier sollte man wirklich wenn es einem wichtig ist zum Fachanwalt gehen. Ich denke in dem Fall kann nur der weiterhelfen da sich aida bestimmt sonst raus windet.

    Genau, viele denken hier immer, dass an Bord Deutsches Recht gilt. Das stimmt so aber nicht.

    ad3cf9258133de95823c263fcd134fadbd83d4ad

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  • sarasota
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    • 2. Oktober 2017 um 14:59
    • #12

    Das Kunst und Urheberrechtsgesetz ( hier § 22) gilt in D.
    Für eine AC Kreuzfahrt gilt dies, wie schon geschrieben, nicht.

    Darüber hinaus wird es schwer sein einen Fachanwalt für Auslandsrecht zu finden, bzw. dieses am zuständigen Ort ( Ausland) durchzusetzen. Das dürfte eine never-ending-Story werden.

    Vielleicht hilft aber eine Beschwerde über entsprechende Verbraucherschutzinstitutionen.

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  • Hannah07
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    • 2. Oktober 2017 um 16:35
    • #13

    Wirklich vielen vielen herzlichen Dank für all die Kommentare!

    Und ja es stimmt, ich hatte ehrlich gesagt sehr das Gefühl bekommen, dass mein Anliegen AIDA (oder zumindest dem Personal an der Rezeption bzw. Ausflugsschalter) relativ gleichgültig war. War auch sehr enttäuscht dadurch, leider.

    Danke nochmals für die guten Tipps und die Aufmunterung, das hilft sehr und tut auch gut :)
    Ich werde Schritte einleiten und sie hier updaten. Man darf also gespannt sein ;)

    Alles Liebe,
    Hannah07

  • _Meerelfe_
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    • 2. Oktober 2017 um 16:37
    • #14

    Ein Tipp noch von mir, liebe @Hannah07:

    Solltest du direkt an die Geschäftsführung von AIDA Cruises schreiben, dann tu das auf jeden Fall per Einschreiben/Rückschein. Es kann durchaus sein, dass mal ein Schreiben "nicht angekommen ist". Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

    Viel Glück und viele Grüße, Meerelfe

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • Flo on Tour
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    • 2. Oktober 2017 um 16:53
    • #15

    Und lass Dich bloss nicht mit einem Cocktailgutschein für die nächste Reise als Widergutmachung ködern. Ihr hattet das Filmteam darauf hingewiesen, nicht gefilmt zu werden und das hat Aida zu akzeptieren, egal wie die rechtliche Situatuion vor Ort war. Da der Film schon im Umlauf ist, ist das Kind leider in den Brunnen gefallen. Wenn Ihr keine Zeugen oder andere Beweise habt, dann wird es sicher sehr schwer.

    ad3cf9258133de95823c263fcd134fadbd83d4ad

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  • Seeungeheuer
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    • 2. Oktober 2017 um 17:27
    • #16
    Zitat von sarasota

    Das Kunst und Urheberrechtsgesetz ( hier § 22) gilt in D.
    Für eine AC Kreuzfahrt gilt dies, wie schon geschrieben, nicht.

    Darüber hinaus wird es schwer sein einen Fachanwalt für Auslandsrecht zu finden, bzw. dieses am zuständigen Ort ( Ausland) durchzusetzen. Das dürfte eine never-ending-Story werden.

    Vielleicht hilft aber eine Beschwerde über entsprechende Verbraucherschutzinstitutionen.

    da hast du recht das es nicht gilt, aber auch Aida ist kein rechtsfreier Raum.
    Auch kann sich auch Aida nicht über Gesetze der EU setzen oder sie nicht aktzeptieren.
    Schon gar nicht wenn diese Aufnahmen in der EU gemacht wurden.
    Vermute mal stark das der EUGH da bestimmt schon ein Urteil gefällt hat.
    Warum sollte Aida mit Aufnahmen anders umgehen dürfen als Andere?
    Stimme dir voll zu Sarasota das es schwer wird , und auch nichts bringen wird.
    Auf jeden Fall eine ärgerliche Sache , und es wollen etliche nicht mehr in dem Film gezeigt werden.

  • Sticker
    es schaukelt... na und...
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    • 2. Oktober 2017 um 21:08
    • #17

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_…_Bild_(Italien)

    Lt. Wiki gilt das Recht am eigenen Bild auch nach italienischen Recht…

    Nachtrag:

    „16.7 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und AIDA Cruises als Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.“

    Gefunden hier>>> https://m.aida.de/en/agb/reisebe…2019.34255.html

    Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät, ist es nchit witihcg,

    in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid,

    das ezniige, was wcthiig ist,

    ist dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid.

    Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sticker (2. Oktober 2017 um 21:26)

  • pamina
    Gast
    • 3. Oktober 2017 um 10:56
    • #18

    Unabhängig von der rechtlichen Lage finde ich es einfach ungeheuerlich, dass vor Ort der Wunsch nach Löschung im Video nicht nur nicht durchgeführt wurde, sondern schlichtweg nicht ernst genommen wurde.
    Denn, das Ganze geht ja noch weiter, denn es werden diverse Filmaufnahmen an Bord durchgeführt. Heißt das, ich darf als Passagier dann an den Poolpartys etc. nicht teilnehmen, nur weil ich nicht gefilmt werden möchte? Die Vorab-Ausstrahlung dient doch auch dazu, das man feststellt ob man mit auf dem Video drauf ist und ob man das so möchte, oder nicht.
    AIDA weist extra darauf hin, das man dem Fotografen etc. ein Nein mitteilen soll, also sollte das auch respektiert werden und wenn es dennoch mal versehentlich (!) zu einer Aufnahme kommen sollte, dann muss das umgehend gelöscht werden. Deutsches Recht hin, italieniesches Recht her :meinung:

  • _Meerelfe_
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    • 3. Oktober 2017 um 10:59
    • #19
    Zitat von pamina

    Die Vorab-Ausstrahlung dient doch auch dazu, das man feststellt ob man mit auf dem Video drauf ist und ob man das so möchte, oder nicht.

    Darauf würde ich mich jetzt aber mal nicht verlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass AC im Nachhinein an den zum Beispiel während der "Prime Time" gezeigten Ausschnitten des Reisefilms nochmal rumschnippelt.

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • CHIPANDDALE
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    • 3. Oktober 2017 um 11:02
    • #20
    Zitat von pamina

    Unabhängig von der rechtlichen Lage finde ich es einfach ungeheuerlich, dass vor Ort der Wunsch nach Löschung im Video nicht nur nicht durchgeführt wurde, sondern schlichtweg nicht ernst genommen wurde.
    Denn, das Ganze geht ja noch weiter, denn es werden diverse Filmaufnahmen an Bord durchgeführt. Heißt das, ich darf als Passagier dann an den Poolpartys etc. nicht teilnehmen, nur weil ich nicht gefilmt werden möchte? Die Vorab-Ausstrahlung dient doch auch dazu, das man feststellt ob man mit auf dem Video drauf ist und ob man das so möchte, oder nicht.
    AIDA weist extra darauf hin, das man dem Fotografen etc. ein Nein mitteilen soll, also sollte das auch respektiert werden und wenn es dennoch mal versehentlich (!) zu einer Aufnahme kommen sollte, dann muss das umgehend gelöscht werden. Deutsches Recht hin, italieniesches Recht her :meinung:

    Nein die vorab Ausstrahlung dient nicht dazu. Auch wenn das sehr gut wäre. Sie dient dafür Werbung in eigene Sache zu machen u.a den Kauf für die dvd bzw BLu ray anzuregen. Darüber hinaus füllt es wie bereits gesagt gut die Prime Time.

    Man sollte hier auch die rein rechtliche Lage klar unterscheiden von der Haltung von aida. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe - leider.

    Aber in deiner Einschätzung gebe ich dir recht und finde es von aida auch nicht gut wie mit dem Thema umgegangen wird.

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