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AIDAmira: Faden für die Betroffenen von Reiseabsagen

  • micha11
  • 3. Dezember 2019 um 21:14
  • Antworten

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  • Fichtenmoped
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    • 11. Dezember 2019 um 18:17
    • #121
    Zitat von Charlynn

    Ich glaube nicht dass AIDA das extra macht um seine Kunden zu verärgern. Es wurde wohl die Zeit die gebraucht wurde falsch kalkuliert.

    Und man sollte trotzdem das jedem selbst überlassen welche Forderungen jeder Einzelne für sich daraus ziehen will.

    ALLE Kosten plus 100% drauf als Entschädigung finde ich schon krass. Nein, ich bin nicht betroffen kann aber glaube gut nachvollziehen wie schlimm es ist, da ich mich immer auch sehr auf den Urlaub freue. Aber das Doppelte zurück zu bekommen finde ich schon viel, dann könnte man ja schon darauf hoffen dass die nächste Reise wieder ausfällt wenn ich dafür 2 machen kann

    Du hast da einen kleinen Denkfehler. Die Summe setzt sich aus zwei Sachen zusammen:

    1. Der bereits geleistete Reisepreis. Der ist zu 100% zu erstatten, ohne Wenn und Aber.

    2. Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Das wären 50% des Reisepreises. Und da die Absage nur einen Tag vor Beginn erfolgte, kommt noch eine Entschädigung wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ dazu, die nochmals 50% des Reisepreises beträgt.

    Damit sind 100% des Reisepreises als Entschädigung möglich. Das ist sogar vom BGH bestätigt worden!

    Einzige Ausnahme, was die Entschädigung mindern kann: wenn man eine Ersatzreise machen kann.
    Da gab es sogar ein Urteil im Jahr 2018:

    https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X-ZR-9417_…n.news25972.htm

    Zitat


    ...

    Die Bemessung der Entschädigung ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters, dessen Würdigung vom Bundesgerichtshof nur in engen Grenzen nachgeprüft werden kann. Ist die Reise wegen Mängeln der Leistung des Veranstalters so erheblich beeinträchtigt worden, dass der Erfolg der Reise (nahezu) vollständig verfehlt worden ist, ist regelmäßig eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen. Im Streitfall hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, dass eine Vereitelung der Reise einer solchen durch Reisemängel vollständig entwerteten Reise nicht ohne weiteres gleichsteht. Bei einer ausgefallenen Reise ist daher nicht stets eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises als angemessen anzusehen.

    ...

    In dem Fall wurde die Reise 3 Tage vorher abgesagt und das Ehepaar unternahm eine Mietwagenreise. Die Mehrkosten wurden zusätzlich zu den 73% der Erstattung bezahlt.

    Hier war wohl der Hin- und Rückflug nach Miami individuell gebucht.

    Dummerweise ist die abgesagte Reise der Mira eine Transreise mit unterschiedlichem Start- und Zielhafen, wodurch eine Alternativreise in Südafrika schwer möglich ist.

    Zusätzlich sind durch die kurzfristige Absage kaum Alternativen bei AIDA zu finden, weil a) kaum noch Kabinen frei waren und/oder b) kaum Flüge (und individuell teilweise sehr teuer) zu bekommen sind.

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

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    • RE: AIDAmira: Faden für die Betroffenen von Reiseabsagen

    Schau mal hier

    coole AIDA Angebote

  • Charlynn
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    • 11. Dezember 2019 um 19:38
    • #122

    Fichtenmoped

    Das ist kein Denkfehler von mir, nur meine eigene Meinung

    Für mich würde es sich so zusammensetzen: Reisepreis, Anreisepreis, eventuelle nicht kostenlos stornierbare Ausflüge usw, DAS muss natürlich ALLES komplett erstattet werden und wird es ja anscheinend auch. Wie kann man denn entgangene Urlaubsfreuden erstatten? Eigentlich doch gar nicht

    Ich finde da 100% zusätzlich einfach happig. Wenn ich die entgangene Reise mit der Erstattung komplett nochmal neu machen kann und dann noch 50% als quasi Taschengeld dazu bekomme fände ich das okay. Da ist es mir wurscht was in irgendwelchen Urteilen oder so steht.

    Es geht um mich und meinen Urlaub und was ich davon erwarte und wie ich mir diese Erwartung trotz der Absage am Besten erfüllen kann und nicht wie ich am meisten da raus ziehen kann und AIDA "bestrafen" kann weil sie einen Fehler gemacht haben.

    Meine Meinung

         Was gibt es Wichtigeres als Frieden !

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  • talofa
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    • 11. Dezember 2019 um 19:43
    • #123
    Zitat von Charlynn

    Ich finde da 100% zusätzlich einfach happig. Wenn ich die entgangene Reise mit der Erstattung komplett nochmal neu machen kann und dann noch 50% als quasi Taschengeld dazu bekomme fände ich das okay. Da ist es mir wurscht was in irgendwelchen Urteilen oder so steht.

    Es geht um mich und meinen Urlaub und was ich davon erwarte und wie ich mir diese Erwartung trotz der Absage am Besten erfüllen kann und nicht wie ich am meisten da raus ziehen kann und AIDA "bestrafen" kann weil sie einen Fehler gemacht haben.

    Meine Meinung

    Da du nicht betroffen bist, interressiert deine Meinung Niemand.

  • svenundstephie
    Gast
    • 11. Dezember 2019 um 20:09
    • #124

    Jeder kann ja seine Meinung haben, dass ist vollkommen O.K. -

    ABER - ich persönlich - würde nie im Leben auf Geld - das mir juristisch zusteht - verzichten, nur um AIDA (oder welchen Konzern auch immer) "entgegenzukommen"! So rosarot kann die Brille gar nicht sein!

  • Charlynn
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    • 11. Dezember 2019 um 20:20
    • #125

    Hat mit rosaroter Brille gar nix zu tun. Würde es auch bei Mein Schiff und anderen Reedereien so sehen. Weil ich halt finde dann man seine "Rechte" nicht bis ins Äußerste ausreizen muss, in jedem Lebensbereich. Leben und leben lassen

    Wie du mir so ich dir ist auch nicht meins:serledigt:

         Was gibt es Wichtigeres als Frieden !

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    Einmal editiert, zuletzt von Charlynn (11. Dezember 2019 um 20:38)

  • NaRo
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    • 11. Dezember 2019 um 20:23
    • #126

    Musst du ja nicht.
    Meine „Pflichten“ werden ja auch ausgereizt. Oder hast du beim Finanzamt Rabatt? Dann auch bitte schön meine Rechte mit allem was einem zusteht :meinung:

    834bf1f478f62c74c5ff55d25a2475945348f73c

  • Laba42
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    • 11. Dezember 2019 um 20:29
    • #127
    Zitat von Charlynn

    Hat mit rosaroter Brille gar nix zu tun. Würde es auch bei Mein Schiff und anderen Reedereien so sehen. Weil ich halt finde dann man seine "Rechte" nicht bis ins Äußerste ausreizen muss, in jedem Lebensbereich. Leben und leben lassen :serledigt:

    Ich denke aber das AIDA ihr "Recht" auch bis zum äussersten ausreizt.

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • Prassat
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    71
    • 11. Dezember 2019 um 20:34
    • #128
    Zitat von talofa

    Da du nicht betroffen bist, interressiert deine Meinung Niemand.

    Ach Leute, die Sache ist doch traurig genug. Lasst uns jetzt hier nicht auch noch streiten. Ich höre mir auch gern mal die Meinung von nicht Betroffenen an. Die haben meist die nötige Weitsicht die einem selbst fehlt. Mitunter kommen auch Argumente, an die man selbst nicht denkt. Ich würde es nur nicht dulden mir von solchen Leuten Vorschriften machen zu lassen.

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 11. Dezember 2019 um 21:03
    • #129
    Zitat von Charlynn

    Hat mit rosaroter Brille gar nix zu tun. Würde es auch bei Mein Schiff und anderen Reedereien so sehen. Weil ich halt finde dann man seine "Rechte" nicht bis ins Äußerste ausreizen muss, in jedem Lebensbereich. Leben und leben lassen

    Wie du mir so ich dir ist auch nicht meins:serledigt:

    Wie siehst Du das denn andersrum? Du musst aus wichtigen persönlichen Gründen 3 Tagen vor Reisebeginn stornieren.

    Pocht AIDA auf deren vollen vertraglichen Rechte? Oder zeigt man Verständnis und entlässt Dich aus Zahlungsverpflichtungen?

  • pios1969
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    • 11. Dezember 2019 um 21:20
    • #130
    Zitat von micha11

    Wie siehst Du das denn andersrum? Du musst aus wichtigen persönlichen Gründen 3 Tagen vor Reisebeginn stornieren.

    Pocht AIDA auf deren vollen vertraglichen Rechte? Oder zeigt man Verständnis und entlässt Dich aus Zahlungsverpflichtungen?

    Natürlich schaust du dann als Verbraucher in die Röhre, und es ist egal wie der Veranstalter heißt!

    Tatsache ist und bleibt, das die Rechtsabteilung von AC sicher ganz genau weiß, welche Ansprüche eine Rechtsgültigkeit haben. Daher auch sicher sich 50% als Angebot, kurzfristig, auf die schnell gebuchte neue Reise und alle Ansprüche sind abgegolten. D.h. das Geld bleibt im Unternehmen und muss nicht ausgezahlt werden.

    Und wen es nicht stört, der fährt statt 26 tage Transreise nach SA, eben 14 tage Kanaren mit der Cara (eine Reise die AC wie Sauerbier im Vario angeboten hat) und ist glücklich und zufrieden.

    Es geht nicht darum einen Veranstalter zu schröpfen, es geht um die Verbraucherrechte:meinung:

    Diese 50% Aktion als Ausgleich, dient offensichtlich dazu, die schnelle und günstigste Lösung für das Unternehmen zu finden. Der Kunde ist dabei uninteressant!:meinung::abfahrt:

    11 x AIDA, 9 x MS, 1 x Fluss mit Viva

    4a8e579bfce5596ced5d63aceb0f56968468af42

  • pios1969
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    • 11. Dezember 2019 um 21:24
    • #131

    P.S. so gerne wie wir Aida fahren und auch weiter fahren werden..wir sind auch nicht persönlich betroffen, so sehr wünsche ich allen Betroffenen die für sie perfekte Lösung.:thumbsup:

    11 x AIDA, 9 x MS, 1 x Fluss mit Viva

    4a8e579bfce5596ced5d63aceb0f56968468af42

  • Charlynn
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    • 11. Dezember 2019 um 21:58
    • #132
    Zitat von micha11

    Wie siehst Du das denn andersrum? Du musst aus wichtigen persönlichen Gründen 3 Tagen vor Reisebeginn stornieren.

    Pocht AIDA auf deren vollen vertraglichen Rechte? Oder zeigt man Verständnis und entlässt Dich aus Zahlungsverpflichtungen?

    Das hab ich doch nicht in der Hand. AIDA will dann vermutlich den gesamten Reisepreis, so wie ich es ja auch erwarten würde bei deren Absage

    Und ich entlasse doch niemanden aus seinen Zahlungsverpflichtungen, es geht darum was ICH als Zahlungsverpflichtung ZUSÄTZLICH ansehe. Es geht nicht darum dass ich AIDA irgendwelche gezahlten Sachen erlasse.

    Aber wir drehen uns doch hier im Kreis. Irgendwelche Vergleiche taugen doch nix, Finanzamt, Arbeitgeber, ist doch was völlig Anderes.

    Ich habe nur gesagt was ich für mich als angemessen halten würde

         Was gibt es Wichtigeres als Frieden !

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  • Charlynn
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    • 11. Dezember 2019 um 22:02
    • #133
    Zitat von pios1969
    ...

    Und wen es nicht stört, der fährt statt 26 tage Transreise nach SA, eben 14 tage Kanaren mit der Cara (eine Reise die AC wie Sauerbier im Vario angeboten hat) und ist glücklich und zufrieden.

    ...

    Und wenn ich dann das restliche Geld, denn dann hätte ich ja noch genug übrig (komplett erstattete Kosten Plus 50% für entgangene Urlaubsfreuden), für noch eine frei aussuchbare Reise einsetzen kann, die ja dann auch wieder eine Transreise sein kann, bin ich zufrieden

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  • micha11
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    • 11. Dezember 2019 um 23:06
    • #134
    Zitat von Charlynn

    Das hab ich doch nicht in der Hand. AIDA will dann vermutlich den gesamten Reisepreis, so wie ich es ja auch erwarten würde bei deren Absage

    Und ich entlasse doch niemanden aus seinen Zahlungsverpflichtungen, es geht darum was ICH als Zahlungsverpflichtung ZUSÄTZLICH ansehe. Es geht nicht darum dass ich AIDA irgendwelche gezahlten Sachen erlasse.

    Aber wir drehen uns doch hier im Kreis. Irgendwelche Vergleiche taugen doch nix, Finanzamt, Arbeitgeber, ist doch was völlig Anderes.

    Ich habe nur gesagt was ich für mich als angemessen halten würde

    Was ZahlungsVERPFLICHTUNG ist, entscheiden Gesetz, Vertrag, Gerichte - nicht Dein Gefühl. Verzichte Du gern auf Deine Rechte und auf Dir zustehende Zahlungen, egal ob von Finanzamt, Vermieter, Arbeitgeber oder AIDA. Wenn Du so verzichtend und zurücktretend leben willst und kannst, bitte. Aber versuch nicht - als Unbeteiligte(!) - Kunden, die als gleichberechtigte Vertragspartner einfach ihre Rechte beanspruchen, irgendwie in ein schlechtes Licht zu rücken!

  • puschelaura
    Meister
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    • 11. Dezember 2019 um 23:08
    • #135

    Charlynn

    du must bedenken dass es Betroffene gibt die arbeiten müssen und für die Zeit Urlaub genommen haben der dann nutzlos Zuhause verbracht wird.

    Vielleicht wird dir dann klar warum es dafür auch eine Entschädigung gibt.

  • Charlynn
    ** AIDAFanGirl **
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    • 11. Dezember 2019 um 23:09
    • #136
    Zitat von micha11

    Was ZahlungsVERPFLICHTUNG ist, entscheiden Gesetz, Vertrag, Gerichte - nicht Dein Gefühl. Verzichte Du gern auf Deine Rechte und auf Dir zustehende Zahlungen, egal ob von Finanzamt, Vermieter, Arbeitgeber oder AIDA. Wenn Du so verzichtend und zurücktretend leben willst und kannst, bitte. Aber versuch nicht - als Unbeteiligte(!) - Kunden, die als gleichberechtigte Vertragspartner einfach ihre Rechte beanspruchen, irgendwie in ein schlechtes Licht zu rücken!

    Ich finde nicht dass ich das gemacht habe. Im Gegenteil, ich werde doch hier als armes Würstchen dargestellt weil ich mich mit weniger zufrieden geben würde.

    puschelaura Ich bin doch auch gar nicht gegen eine Entschädigung, hab ich nirgends geschrieben

    Jetzt aber wirklich , FÜR MICH:serledigt:

         Was gibt es Wichtigeres als Frieden !

    Leider gibt es unangenehme Menschen, überall !

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 11. Dezember 2019 um 23:19
    • #137
    Zitat von Charlynn

    weil ich mich mit weniger zufrieden geben würde.

    Hätte, wäre, würde. Konjunktiv. Da kann jeder schlau daher reden.
    Wir reden weiter, wenn Dir wirklich etwas annähernd vergleichbares passiert ist.

  • Seesack007
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    • 12. Dezember 2019 um 06:07
    • #138

    Zitat Pios1969

    ...Tatsache ist und bleibt, das die Rechtsabteilung von AC sicher ganz genau weiß, welche Ansprüche eine Rechtsgültigkeit haben. Daher auch sicher sich 50% als Angebot, kurzfristig, auf die schnell gebuchte neue Reise und alle Ansprüche sind abgegolten. D.h. das Geld bleibt im Unternehmen und muss nicht ausgezahlt werden....

    Dort spielen Rechtsabteilung und Marketing bzw Vertrieb zusammen.
    Natürlich kennt man die Rechtslage sehr genau, und natürlich will man den finanziellen Schaden für das Unternehmen so gering wie möglich halten, und genau deswegen unterbreitet man als Erstes ein Angebot, das dem Normalkunden hochwahrscheinlich gefallen wird. Ohne Zahlenkenntnis: ich schätze, daß deutlich mehr als Dreiviertel darauf anspringen.

    Und mit einer neuen Reise lässt der Kunde weiteres Geld an Bord...und so hat man den Schaden minimiert. Das ist auch legitim. Und wer "aufmuckt", dem wird außergerichtlich entgegen gekommen.

    Jeder darf seine eigene Meinung dazu haben, ich für mich versuche, mich auf dem Boden des geltenden Rechts zu bewegen und nehme genau das, was mir zusteht, dafür tue ich ggf auch etwas; die "Gegenseite" (juristischer Begriff) tut das ebenso, und "gleiches Recht für alle".

  • Bolly
    Frischluftsitzer
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    • 12. Dezember 2019 um 06:20
    • #139
    Zitat von Peregrino

    Bei uns geht es um 26 Tage vom 4.12.-30.12., einschließlich gebuchte Flüge, Ausflüge, Flughafenzubringer, Reise 19 Stunden vorher abgesagt, sollte unsere Hochzeitsreise sein. Nun finde mal so schnell Ersatz.

    Zitat von Seesack007

    Zitat Pios1969

    ...Tatsache ist und bleibt, das die Rechtsabteilung von AC sicher ganz genau weiß, welche Ansprüche eine Rechtsgültigkeit haben. Daher auch sicher sich 50% als Angebot, kurzfristig, auf die schnell gebuchte neue Reise und alle Ansprüche sind abgegolten. D.h. das Geld bleibt im Unternehmen und muss nicht ausgezahlt werden....

    Dort spielen Rechtsabteilung und Marketing bzw Vertrieb zusammen.
    Natürlich kennt man die Rechtslage sehr genau, und natürlich will man den finanziellen Schaden für das Unternehmen so gering wie möglich halten, und genau deswegen unterbreitet man als Erstes ein Angebot, das dem Normalkunden hochwahrscheinlich gefallen wird. Ohne Zahlenkenntnis: ich schätze, daß deutlich mehr als Dreiviertel darauf anspringen.

    Und mit einer neuen Reise lässt der Kunde weiteres Geld an Bord...und so hat man den Schaden minimiert. Das ist auch legitim. Und wer "aufmuckt", dem wird außergerichtlich entgegen gekommen.

    Jeder darf seine eigene Meinung dazu haben, ich für mich versuche, mich auf dem Boden des geltenden Rechts zu bewegen und nehme genau das, was mir zusteht, dafür tue ich ggf auch etwas; die "Gegenseite" (juristischer Begriff) tut das ebenso, und "gleiches Recht für alle".

    Das mit dem aussergerichtlich kann ich leider nicht bestätigen, die lassen sich auch aufs Gericht ein.

    Bei mir geht es aber auch um eine andere Reise.

    Zitat von Peregrino

    genau so ist es bei uns, Restzahlung da, Anzahlung fehlt, sonst keine Reaktion. Habe jetzt ein Einschreiben geschickt mit Fristsetzung, danach Anwalt.

    Abgesagt: Südafrika

  • Seesack007
    stiller Seebär
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    • 12. Dezember 2019 um 08:21
    • #140
    Zitat von Bolly

    Das mit dem aussergerichtlich kann ich leider nicht bestätigen, die lassen sich auch aufs Gericht ein.

    Bei mir geht es aber auch um eine andere Reise.

    ...und wohl auch eine andere Rechtslage! Grds meiden die das Gericht, jedenfalls ein Gerichtsurteil, denn das würde Maßstäbe setzen.

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