Vor allem bei Fahrten während der Hurrikan-Saison.
Erstattung bei Umroutungen
Hinweis
Du bist aktuell nur als Gast in unserem Forum. Melde dich an oder registriere dich, um Antworten zu können.
-
-
- RE: Erstattung bei Umroutungen
-
Für das Wetter kann keine Reederei etwas und muss auch hier keine Entschädigung bezahlen. Das ist Höhere Gewalt
Das stimmt so nicht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es ein Reisemangel ist. Wir konnten 4 Häfen nicht anfahren und haben 30 Prozent des Reisepreises zurück bekommen. Also immer rechtlich beraten lassen und dann mit Fristsetzung möglichst schnell mit der Reederei in Verbindung setzen.
-
Das stimmt so nicht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es ein Reisemangel ist. Wir konnten 4 Häfen nicht anfahren und haben 30 Prozent des Reisepreises zurück bekommen. Also immer rechtlich beraten lassen und dann mit Fristsetzung möglichst schnell mit der Reederei in Verbindung setzen.
Lina3313, hallo. Aus welchem Grund wurden auf deiner Reise 4 Häfen nicht angelaufen?
-
nur ein kleiner Hinweis (und bitte - dies ist keine Rechtsberatung und ohne Haftung):
ausgefallene Häfen, geänderte Routen können eine Reisepreisminderung nach sich ziehen. Sollte dies ohne triftigen Grund erfolgen, dann ist zusätzlich eine Entschädigung für "entgangene Urlaubsfreuden" fällig.
Eine Fahrt während der Hurricansaison ist zuerst Risiko des Veranstalters, nicht des Kunden.
-
Eine Fahrt während der Hurricansaison ist zuerst Risiko des Veranstalters, nicht des Kunden.
Absolut, ja

-
Lina3313, hallo. Aus welchem Grund wurden auf deiner Reise 4 Häfen nicht angelaufen?
Wir konnten die Häfen wegen eines Orkans nicht anlaufen.
-
Wir konnten die Häfen wegen eines Orkans nicht anlaufen.
Danke dir, noch eine Frage. Hattet ihr Ersatzanläufe?
-
Danke dir, noch eine Frage. Hattet ihr Ersatzanläufe?
Ja, aber unsere Highlights und die Gründe, warum wir die Reise gebucht haben, sind ausgefallen. So hätten wir die Reise nicht gebucht.
-
Ja, aber unsere Highlights und die Gründe, warum wir die Reise gebucht haben, sind ausgefallen. So hätten wir die Reise nicht gebucht.
Verstehe ich. Mit welcher Reederei war das?
-
Für das Wetter kann keine Reederei etwas und muss auch hier keine Entschädigung bezahlen. Das ist Höhere Gewalt
Das ist deine persönliche Meinung und auch durchaus nachvollziehbar. Und ja jeder sollte abwägen ob er hier Klagen muss oder es lieber lässt. Wie aber schon in diesem Faden weiter oben erwähnt kann jeder Fragen und selbst entscheiden was er am Ende macht.
Und auch ja, es wurden schon Entschädigungen erstritten von Anwälten wegen schlechtem Wetter.
-
Für das Wetter kann keine Reederei etwas und muss auch hier keine Entschädigung bezahlen. Das ist Höhere Gewalt
Schade, wenn hier Laien falsche Auskünfte geben.
-
Gibts hierzu evtl. ein verwertbares Gerichtsurteil?
-
Gibt es.
Zitat:
Immer dann, wenn die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird und es zu Abweichungen kommt, steht die Minderung des Reisepreises im Raum. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. So entschied das Amtsgericht München (Az. 275 C 27977/14), dass Reisende auch bei wetterbedingten Routenänderungen Minderungsansprüche haben, wenn wegen höherer Gewalt vereinbarte Reiseziele ausfallen.
Gleiches bestätigten auch das Amtsgericht Frankfurt/Main (Az. 31 C 511/15) und das Landgericht Bonn (Az. 10 O 17/09). Dies gilt selbst dann, wenn sich der Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Routenänderung vorbehalten hat, wie das Amtsgericht Rostock in den Urteilen 47 C 238/13 und 47 C 319/16 gleich mehrfach bestätigte.
„Hintergrund ist, dass es nicht maßgeblich auf die Frage ankommt, ob es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt, wie viele das fälschlicherweise annehmen. Immer dann, wenn Buchung und Durchführung Abweichungen aufweisen, besteht Anspruch auf Minderung, es sei denn, der Veranstalter hat für angemessenen Ersatz gesorgt“, so die Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Der Minderungsanspruch des Kreuzfahrtgastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist völlig egal, welche Ursache die Änderung der geplanten Reise hat. Denn ein Fall höherer Gewalt führt im Zweifel immer nur dazu, dass die wechselseitigen Leistungspflichten aus dem Reisevertrag entfallen. Daher kann der Veranstalter nicht gezwungen sein, einen bestimmten Hafen anzulaufen, wenn dies nicht sicher möglich ist. Umgekehrt muss der Reisegast den anteiligen Reisepreis hierfür aber auch nicht bezahlen“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.
-
Viel Input auch in der Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten ab Seite 40.
Stand: März 2024
-
Was ist an meinem Beitrag #411 so lustig?
-
Den finde ich zumindest auf dem Handy nicht. Das Fehlen der Beitragsnummern zieht sich jetzt aber komplett durchs Forum.
-
Den finde ich zumindest auf dem Handy nicht. Das Fehlen der Beitragsnummern zieht sich jetzt aber komplett durchs Forum.
Wir werden da noch dran schrauben. Die Beitragsnummern sind auch für uns wichtig.
-
Und auch ja, es wurden schon Entschädigungen erstritten von Anwälten wegen schlechtem Wetter.
Wir konnten im April Edinburgh wegen zu hohem Wellengang nicht anlaufen. Wir hatten die Reise hauptsächlich dafür gebucht und waren auch sehr enttäuscht. AIDA habe ich umgehend angeschrieben. Die wollten mich mit dem Argument "höhere Gewalt" abspeisen. Ich habe dann mitgeteilt, dass die Sache dem Fachanwalt übergeben wird und siehe da: umgehend kam eine lange Entschuldigungsmail und ein Reisegutschein im Wert der Tagespauschale. Den Gutschein können wir individuell nutzen, z.B zum teilweisen Begleichen der nächsten Reisekosten oder auch als BGH. Lange Rede, kurzer Sinn: in meinem Fall war der Anwalt dann gar nicht mehr notwendig.
-
Vor einem Jahr gab es ja bei Phoenix die Probleme mit der Amera aufgrund deutlicher Verzögerungen der Danziger Werft.
Es gibt nun die ersten drei Urteile hierzu.
Ehepaar klagte vor Bonner Landgericht: Warum Phoenix Reisen für abgesagte Bali-Kreuzfahrt zahlen sollDas Bonner Landgericht verurteilt das Reiseunternehmen Phoenix Reisen zu Entschädigungszahlungen wegen einer abgesagten Kreuzfahrt. In einem noch anstehenden…ga.deZusammenfassung wegen Paywall:
- Gebucht war zur Goldenen Hochzeit von einem Paar in den 70ern Bali-Neuseeland (Reisepreis ohne Flüge 21.500 EUR)
- Urteil: Phoenix ist voll für die Verzögerungen der Werft haftbar, keine außergewöhnlichen Umstände
- Neben der erfolgten Erstattung von Reisepreis und sonstigen Kosten ist daher auch Schadenersatz zu zahlen
- Aufgrund der besonderen Umstände (das Ehepaar hat emotional argumentiert: "Goldene Hochzeit lässt sich nicht wiederholen, vielleicht die letzte Kreuzfahrt") wurden die geltend gemachten 60% des Reisepreises auch vom Richter so bestätigt.
- in den zwei anderen Urteilen ohne Tränendrüse wurden 50% beantragt und 30% vom Richter zugesprochen.
- 29 Verfahren noch anhängig (darunter eine mit 88.000 Reisepreis und damit eingeklagten 44.000 Euro Schadenersatz....)
- Phoenix wird gegen alle Urteile in Berufung gehen (Anwalt: "Bei diesen Summen geht mir mein ganzer Gerechtigkeitssinn abhanden")Persönlicher Kommentar: es stellt sich wirklich die Frage, ob die üblichen 50% Entschädigung bei Reiseabsagen auch bei solch extremen Reisepreisen angemessen sind. Denn der persönliche Schmerz über die Absage steigt ja nicht linear mit dem Reisepreis.
-
Alicia
20. Februar 2025 um 09:32 Hat das Thema aus dem Forum Off Topic Reisen nach Kreuzfahrten Allgemein verschoben. -
Unsere Südostasien-Kreuzfahrt vom 04.-18.12.24 wurde ja bekanntlich umgeroutet. Daraufhin gab es ein Schreiben von Tui mit einer Ermäßigung in Höhe von 10% auf die nächste Reise. Nun wollten wir wieder eine Tui-KF buchen. Dabei war sich die Mitarbeiterin bei Tui nicht sicher, ob die Ermäßigung noch gültig ist. Zur Buchung ist es aus anderen Gründen nicht gekommen. Ich wollte aber eine grundsätzliche Klärung und habe Tui angeschrieben. Jetzt habe ich es schriftlich:
„Sehr geehrte Frau xxxx,
Wie schon erwähnt, gibt es keine Frist.
Sobald wir Ihr Guthaben für eine neue Reise einlösen, erhalten Sie automatisch die 10% Ermäßigung dazu.
Dementsprechend ist es wichtig zu erwähnen, dass die Ermäßigung nur bei Einlösung des Reiseguthabens genutzt werden kann.
Wenn Sie sich das Reiseguthaben erstatten lassen, verfallen die 10%.“👌 -
Unsere Top 5 Kreuzfahrt Empfehlungen für Euch
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-

-
Jetzt spontan aufs Schiff
- Katharina seereisen.de
14. Juli 2026 um 14:48 - Angebote seereisen.de
- Katharina seereisen.de
14. Juli 2026 um 14:48
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 2,8k
-
-
-

-
🎁 MSC Upgrade Special: Jetzt Balkonkabine zum Preis der Meerblickkabine sichern
- Katharina seereisen.de
3. Juli 2026 um 16:04 - Angebote seereisen.de
- Katharina seereisen.de
3. Juli 2026 um 16:04
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 2k
-
-
-

-
Nur für kurze Zeit: AIDA All Inclusive zum Vorteilspreis
- Katharina seereisen.de
2. Juli 2026 um 18:44 - Angebote seereisen.de
- Katharina seereisen.de
2. Juli 2026 um 18:44
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 1,5k
-
-
-

-
Noch 6 Monate bis Weihnachten!
- Katharina seereisen.de
25. Juni 2026 um 12:42 - Angebote seereisen.de
- Katharina seereisen.de
25. Juni 2026 um 12:42
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 1,3k
-
-
-

-
Neue Specials: AIDA tanzt & Crime & Sea
- Katharina seereisen.de
19. Juni 2026 um 14:02 - Angebote seereisen.de
- Katharina seereisen.de
19. Juni 2026 um 14:02
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 1,3k
-