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Urteil: Reisepreisminderung wegen Upgrade auf Suite (AIDAcara)

  • powermac1980
  • 24. August 2016 um 09:56
  • Geschlossen
  • Antworten

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  • dirty
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    • 24. August 2016 um 12:28
    • #21

    Wenn ich was anderes bekomme als vereinbart, dann kann das schon auch dann ein Mangel sein, wenn das Erhaltene teurer gewesen wäre als das Vereinbarte. Extrembeispiel: Dem Handwerker, der einen Mercedes Sprinter als Transporter für sein Unternehmen bestellt, aber dann einen SL geliefert bekommt, wird man auch nicht sagen können "Der ist doch teurer, das kann doch gar kein Mangel sein, den musst du jetzt annehmen".

    Ebenso ist es auch hier. Aus bestimmten Gründen hat die Passagierin eine bestimmte Kabine gebucht, und zwar im teuren Premiumtarif, wo sie sich aussuchen kann, wo diese liegt. Mal abgesehen von anderen Faktoren, die der eine als Vorteil und der andere als Nachteil empfinden mag (größerer Außenbereich, dafür keine Abtrennung zu Kabinennachbarn) ist nun mal die Lage am Bug gegenüber der gebuchten Kabine in der Schiffsmitte jedenfalls für Leute, die ein Problem mit Seekrankheit haben, ein eindeutiger Nachteil.

    Insofern kann ich nicht ganz nachvollziehen, wenn gesagt wird, es sei ja wohl eine Frechheit, sich zu beschweren, wenn doch die Suite 2.500 € teurer gewesen wäre.

    Ich als überzeugter Innenkabinenbucher und Im-Dunkeln-Schläfer weiß auch nicht, ob ich ein Upgrade auf Meerblick als Up- oder eher Downgrade empfinden würde (ich hatte noch nie eine Meerblickkabine und weiß daher nicht, ob ich mich eher über Tageslicht freuen würde, wenn man doch mal tagsüber auf der Kabine ist, oder mich eher ärgern würde, weil ich frühmorgens durch das Licht geweckt würde).

    Last but not least: Dass ein solches Urteil die Veranstalter in Zukunft abhalten wird, Upgrades anzubieten, mag sein, wäre dann aber nicht rational begründet. Die richtige Vorgehensweise ist halt einfach, das Upgrade anzubieten, und nur dann durchzuführen, wenn der Passagier dies annimmt.

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    • RE: Urteil: Reisepreisminderung wegen Upgrade auf Suite (AIDAcara)

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  • lehmbauer
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    • 24. August 2016 um 12:40
    • #22
    Zitat von dirty


    .............. Die richtige Vorgehensweise ist halt einfach, das Upgrade anzubieten, und nur dann durchzuführen, wenn der Passagier dies annimmt.

    genau so

  • powermac1980
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    • 24. August 2016 um 13:02
    • #23
    Zitat von dirty

    Ebenso ist es auch hier. Aus bestimmten Gründen hat die Passagierin eine bestimmte Kabine gebucht, und zwar im teuren Premiumtarif, wo sie sich aussuchen kann, wo diese liegt. Mal abgesehen von anderen Faktoren, die der eine als Vorteil und der andere als Nachteil empfinden mag (größerer Außenbereich, dafür keine Abtrennung zu Kabinennachbarn) ist nun mal die Lage am Bug gegenüber der gebuchten Kabine in der Schiffsmitte jedenfalls für Leute, die ein Problem mit Seekrankheit haben, ein eindeutiger Nachteil.

    Finde ich alles richtig.
    Aber: Wäre mir die ausgesuchte Kabine jedoch so dermaßen wichtig gewesen, hätte ich unter allen Umständen versucht, das Upgrade abzulehnen. Es wird aber leider nirgends erwähnt, ob das versucht wurde oder nicht.

    Gruß,
    Dennis.

    bislang: 74 Kreuzfahrten / 52 verschiedene Schiffe / 17 verschiedene Reedereien / 517 Nächte an Bord / Kürzeste: 1 Nacht Norwegian Gem / Längste: 18 Nächte Europa 2

  • sarasota
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    • 24. August 2016 um 13:04
    • #24

    Vor einigen Jahren hat mich AC von einer BB Kabine in eine Premiumsuite ( 7276 / bella) upgegradet. Damals bekam ich ca. 1 Woche vor Reisebeginn neue Reiseunterlagen übersandt. Man hat mich damals im Vorfeld nicht gefragt, ob ich das möchte, sondern die gebuchte Kabine wurde im gleichen Atemzug an andere Gäste weitergegeben.
    Ich habe mich damals über das Upgrade sehr gefreut.
    Ich muss allerdings sagen, dass mir ein Upgrade z.B. in die 9101 o.ä. gar nicht gefallen hätte. Ein Balkon mit Stahlbrüstung möchte ich definitiv nicht, Suite hin oder her !

    So kann eine gut gemeinte Geste auch mal nach hinten los gehen.

    Daher wäre es schon das Einfachste den Gast vorher mal kurz anzurufen !

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

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  • powermac1980
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    • 24. August 2016 um 13:06
    • #25

    In den USA scheint es mit Upgrades auch schon Probleme gegeben zu haben. Einige Reedereien haben daher auf der Website im Reiseprofil (vergleichbar zu MyAIDA) einen ankreuzbaren Punkt der da lautet: "Ich bin bereit, ggfs. ein Kabinenupgrade zu akzeptieren."

    Gruß,
    Dennis.

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  • Stephan+Sabine
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    • 24. August 2016 um 13:36
    • #26

    Wir finden es gut, dass die deutsche Gerichtsbarkeit unabhängig und ohne Vorurteil zu einem Urteil gekommen ist. Sicherlich sind dabei auch die Beweggründe der Klägerin ausreichend gehört worden, weshalb sie sich zu dem Schritt der Klage entschieden hat. Hier im Forum werden leider wieder schnelle Vorverurteilungen vorgenommen obwohl nicht der gesamte Hergang der Geschichte bekannt ist. Letztendlich hat das Gericht zu einem großen Teil, unter Abwägung aller Fakten, dem Verlangen der Klägerin Recht gegeben. Da sollte hier so akzeptiert werden.
    Wir sind auch der Meinung, dass AIDA, durch eine kurze Nachfrage, sicherstellen sollte, ob ein Upgrade in dieser Form erwünscht ist. Wir würden auch nicht generell unterschreiben wollen, dass eine teurere Kabine, als gebucht, gleich ein Upgade sein muss.

    GaK S+S

  • Hansi0815
    Gast
    • 24. August 2016 um 13:48
    • #27
    Zitat von powermac1980

    Finde ich alles richtig.
    Aber: Wäre mir die ausgesuchte Kabine jedoch so dermaßen wichtig gewesen, hätte ich unter allen Umständen versucht, das Upgrade abzulehnen. Es wird aber leider nirgends erwähnt, ob das versucht wurde oder nicht.

    Gruß,
    Dennis.

    Das ist der entscheidende Punkt den man leider nicht nachvollziehen kann.

  • reisesehnsucht
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    • 24. August 2016 um 13:53
    • #28
    Zitat von Stephan+Sabine

    Letztendlich hat das Gericht zu einem großen Teil, unter Abwägung aller Fakten, dem Verlangen der Klägerin Recht gegeben.

    Also 10% Schadensersatz statt wie gefordert 40% und kein Schmerzensgeld statt wie gefordert 1.000,00 soll "zum großen Teil" zugunsten der Klägerin sein????

    Da das Gericht doch wohl eher zugunsten der Beklagten entschieden.!!!!!!!!!

    Oder habe ich da was falsch verstanden oder gelesen????????

    2 Mal editiert, zuletzt von reisesehnsucht (24. August 2016 um 14:58)

  • KleinDoris
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    • 24. August 2016 um 14:01
    • #29

    Ja das einzige was jetzt pasieren wird, ist eine Änderung der Geschäftsbedingungen von Aida. Kann man aber auch nachvollziehen, sonst steht ja allen die Tore auf zu klagen, wenn man mal ein Upgrade bekommt oder das Schiff zu schwer schaukelt oder das Fenster zu viel Licht macht. :lol1:

    2006 - Karbik mit Royal Clipper, dem größten Segler
    2010 - Panamakanal und Mittelamerika mit MS Albatros
    2014 - SOA mit Aida aura
    2014 - Oslo, Kopenhagen mit MS2
    2016 - Norwegenfjorde mit MS Artania
    2017 - blaue Reise um Kroatiens Inseln mit MS Casablanca
    2018 - Hollandtour in der Adventszeit mit Arosa Flora
    2019 - Ostern auf der Donau mit Phoenix

    2022 - ab Hamburg mit Sea Cloud Spirit

    2024 - Flussschiffahrt Rhein nach Holland und Flandern

  • sarasota
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    • 24. August 2016 um 14:02
    • #30
    Zitat von reisesehnsucht

    Also 10% statt wie gefordert 40% und kein Schadensersatz statt wie gefordert 1.000,00 soll "zum großen Teil" zugunsten der Klägerin sein????

    Da das Gericht doch wohl eher zugunsten der Beklagten entschieden.!!!!!!!!!

    Oder habe ich da was falsch verstanden oder gelesen????????

    Ich denke der Erfolg in dieser Klage besteht vor allem darin, dass diese nicht als unbegründet abgelehnt wurde, was wohl eine gewisse Signalwirkung haben dürfte.

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
    04/2026: 20 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten & Istanbul
    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee
    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

  • Stephan+Sabine
    Deck 9 3/4 Gründer
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    • 24. August 2016 um 14:17
    • #31
    Zitat von reisesehnsucht

    Also 10% statt wie gefordert 40% und kein Schadensersatz statt wie gefordert 1.000,00 soll "zum großen Teil" zugunsten der Klägerin sein????

    Da das Gericht doch wohl eher zugunsten der Beklagten entschieden.!!!!!!!!!

    Oder habe ich da was falsch verstanden oder gelesen????????

    Schmerzensgeld muss es heißen. Was du verstanden hast weiß ich nicht. Es geht auch gar nicht um die Höhe der Entschädigung. Es geht einfach darum, dass hier im Forum Gerichtsurteile und Kläger arg kritisiert werden.
    Thomas Fischer, vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, hat gerade bemerkt, dass die lokale Gerichtsberichterstattung häufig in Händen von Journalisten oder Reportern liegt, die keine Juristen sind und von der Sache, sagen wir mal zurückhaltend ausgedrückt recht wenig verstehen. Dies führt zu einem typisch herablassenden Ton, in dem über Angeklagte und Zeugen berichtet wird und zur extremen Skandalisierung einzelner Verfahren.
    Hier fehlen in der Berichterstattung wichtige Teile des Verfahrens, das wurde auch schon von anderen bemerkt.
    Nach unserer Meinung hat das Gericht der Klägerin in dem Punkt Recht gegeben, dass das Upgrade für sie keines war. Das ist die juristische Seite.
    Lediglich die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes wurde anders bewertet.

    GaK S+S

  • reisesehnsucht
    Profi
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    • 24. August 2016 um 15:04
    • #32

    Danke für den Hinweis. Habe meinen Text angepasst.
    Heißt für die Klägerin aber auch, dass sie geschätzt mindestens 75% (gefordert 40%, erhalten 10% = 1/4 des geforderten) aller Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat. Ich gehe jedoch davon aus, dass sie eine Rechtsschutzversicherung hat, die diese Kosten übernimmt. Ansonsten wäre es ein schlechter Ausgang für die Klägerin. :meinung:
    Das Journalisten keine Ahnung von der Juristerei haben und unter Verweis auf die Pressefreiheit immer wieder gegen Art. 1 Abs. 1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) verstoßen, ist ja nichts neues. Aber das ist hier  :sot: .

    Einmal editiert, zuletzt von reisesehnsucht (24. August 2016 um 15:14)

  • Pepi
    Auch Ich DA
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    • 24. August 2016 um 15:32
    • #33

    Diese Klage bestärkt mich, auch mal gegen AIDA zu klagen. :erschrecken:

    Wir waren im Spätherbst 2014 mit AIDA in der Karibik. Davor schon ca 11 Fahrten mit diesen Dampfern. Die elf mal davor immer ohne Probleme und mit grosser Freude und Entspannung. Auch die Reise in der Karibik verlief eigentlich sehr entspannt und zu unserer Zufriedenheit.
    Der Schock folgte erst Wochen nach unserer Reise. Meine Frau war ...... schwanger! :pirat: Ok, ich muss zugeben, eine Teilschuld werde ich wohl auf mich nehmen müssen. Der "Kollateralschaden" komplett wurde dann im August 2015 ausgeliefert. Seither ist nichts mehr, wie es mal war. AIDA hat mein ganzes Leben auf den Kopf gestellt! Nichts, aber auch gar nichts deutete bei den Unterlagen darauf hin, dass uns im Nachhinein noch ein Kind mitgeliefert wird.

    Ich plädiere auf lebenslange Gratisfahrten! :zungeraus:

    Und nun mal ernst. So dreist wie diese Dame muss man erst mal sein. Ich empfehle nächstesmal ein erneutes Upgrade für sie. Ab in den Kohleraum! (ok, wohl etwas zu spät dafür). Nur schon die Idee!!! Frech

    über 20 x AIDA

    1 x Costa
    1 x MSC Splendida

  • Maggie2
    Schüler
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    • 24. August 2016 um 15:43
    • #34

    Suite hin oder her. Habe ich mir mal angeschaut. War froh, dass wir sie nicht gebucht hatten. Unsere Mini Suite auf der Cara fanden wir wesentlich schöner. Balkon kann man bei Fahrt kaum nutzen und dass da andere noch mit drauf sitzen können, hätte mich auch gestört. Gut, geklagt hätte ich nicht aber sauer wäre ich auch gewesen.

    Grüße

  • Ponny
    Aidapurfan
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    • 24. August 2016 um 15:47
    • #35

    Wir haben auf de TA mit der Luna dieses Jahr auch erstmals ein Upgrade auf eine Premium-Suite erhalten. Ca. Vier Wochen vorher. Zunächst bekamen wir eine Stornierung der alten Kabine, ne Stunde später per Mail eine neue Buchungsbestätigung. Wir hatten Premium eine Heckkabine gebucht (ganz bewusst) und dann die Suite neben dieser Kabine erhalten. Unsere alte Kabine war sofort nicht mehr verfügbar, das hatte ich ausprobiert. Wir haben uns gefreut wie bekloppt, hätten sie uns aber in die vorderen Suiten "gesteckt", wäre ich auch nicht begeistert gewesen. Beschwert hätte ich mich aber niemals, schon allein deshalb, weil es sicherlich das letzte Upgrade gewesen wäre.

  • xMaryLou
    Fortgeschrittener
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    • 24. August 2016 um 16:03
    • #36

    In vielen Fällen dürfte so ein Upgrade was Positives sein, allerdings finde ich es nicht in Ordnung, das Einverständnis des Passagiers stillschweigend vorauszusetzen, wenn dieser Premium gebucht hat.

    Es sollte schon gefragt werden, ob er mit dem Upgrade einverstanden ist - schließlich hat er sich die ursprünglich gebuchte Kabine ja bewusst ausgesucht! Und dafür könnte er die unterschiedlichsten Gründe haben: Dunkelschläfer, möglichst wenig Schiffsbewegungen zu spüren, vielleicht hat er auch in exakt dieser Kabine vor x Jahren seiner Liebsten ´nen Heiratsantrag gemacht, oder oder oder. Dann würde ich schon gerne selber entscheiden, ob ich die ausgesuchte Kabine gegen eine vermeintlich höherwertige tausche. :meinung:

    Leider schon vorbei:

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    Nordland mit Nordkap 2 -13.6.2014 Mein Schiff 1 - Reisebericht

  • MTress
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    • 24. August 2016 um 16:11
    • #37

    Wir haben auch mal ein Uprade von Aida bekommen. Im Flieger bei Airberlin von Düsseldorf nach Santo Domingo und zurück für 300€ Aufpreis. Buisness. Aber wir waren Happy. Hatten zwar kein Fensterplatz, Das war uns aber scheiß egal. Seit dem hoffe ich das wir wieder mal in die Lostrommel kommen. Aber nach dem Urteil. :traurig::verzweifelt:

    88f73b059e9ba574e8e5c318fa8e7b8076d95f95dbcf171dfbcc53f8dc068d3af34341fa90b19f01

  • Bini
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    1.850
    • 24. August 2016 um 16:38
    • #38

    AIDA hat doch auch schon versucht, Kunden eine Umbuchung von einer Balkonkabine auf eine Panoramasuite (ohne Balkon) als Upgrade anzudrehen :gruebel:

    Ich finde das Gerichtsurteil ok, Vertrag ist Vertrag und darf nicht einseitig gebrochen werden.

    LG, Bini

  • Sunnymama
    Wärmebedürftig & Sonnenhungrig
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    • 24. August 2016 um 17:20
    • #39

    Ich bin der Meinung, die gute hätte ablehnen können und einen Anspruch auf ihre gebuchte kabine geltend machen.
    Erst annehmen, fahren und dann vor Gericht Klagen, finde ich echt unmöglich.

    Aber ich hoffe, die gute hat von aida die Schnauze voll und ich muss ihr nicht begegnen. Das sind so typische motzer, die überall das Haar in der Suppe finden.
    Sowie das sie von der kundenliste bei aida gestrichen wurde :sdafuer:

    :matrose:

    Einmal editiert, zuletzt von Sunnymama (24. August 2016 um 17:33)

  • lehmbauer
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    • 24. August 2016 um 17:31
    • #40

    was hier für ein Stammtisch Geschwätz ohne Kenntnis jeglicher Hintergründe vonstatten geht macht sprachlos.
    Ja, denen möchte man auf dem Schiff nicht begegnen.
    Und außerdem, deutsche Richter sind sowieso d.... und lebensfremd.

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