HgkS48 Ich sehe nicht dass der 2. Absatz an dich gerichtet ist, sondern eher an die Allgemeinheit.
Alles zu Getränkepaketen & Barkarten bei Aida / aktuelle Zusammenfassung im Thema AIDA Barkarten Übersicht
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Hansi0815 -
22. Februar 2016 um 12:43
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- RE: Alles zu Getränkepaketen & Barkarten bei Aida / aktuelle Zusammenfassung im Thema AIDA Barkarten Übersicht
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Was soll das, ich habe überhaupt nicht behauptet, dass ich Anspruch auf diese Leistung habe, sondern nur beschrieben wie es ist. Deshalb kann ich auf solche Kommentare kverzichten.
Wie kommst du auf die Idee, dass ich explizit dich meine? Das war allgemein gesprochen, deshalb habe ich mit "uns" und "wir" auch mich selbst eingeschlossen.
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Es wäre gut wenn AIDA die AGB und Werbeversprechen für die Getränkepakete anpasst und nicht "in allen Bars und Restaurants" anpreist wenn die Verfügbarkeit nicht gegeben ist. So ist das je nach Auslegung der AGB immer ein Streitpunkt.
Möglicherweise ist ja demnächst eine Bar oder ein Bedienrestaurant überlastet und man streicht dort auch inklusiven Getränke komplett, und begründet das mit dem hohem Personalaufwand... Nicht das die Einsatzplanung von Personal in Bars und Restaurants auch von AIDA gemacht wird.
Gibt oder gab es doch auch schon. Ich habe auch schon mal erlebt das es im Beach Club nur eine verkleinerte Karte gab und eben nicht mehr zB alle AI-Cocktails.
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Es würde keiner eine Diskussion anfangen, wenn AC es nicht anders angefangen und nun wieder eingestampft hätte. Damit haben sie unnötig ihre Gäste nun verprellt und führen ihre Rechtfertigung selbst absurdum durch ihr Verhalten. Warum etwas anfangen das man nicht durchhalten kann?
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Warum kann es den Wein nicht einfach zum selber zapfen geben wie z.b im fuego? Und dann halt einmal (wie beim kaffee) mit Karte. Wäre es so aufwendig, diese zapfstationen zur Verfügung zu stellen? Die Kellner wären auf jeden Fall entlastet.
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Weshalb soll ich Kellner entlasten, wenn AC mir bei Buchung in den AGB darlegt , dass ich z.B. den Wein aus dem All In (Brogsitter Edition) auch allen Restaurants erhalte?
Allerdings hab ich an Bord keine Lust mehr auf solche Diskussionen.
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Es würde keiner eine Diskussion anfangen, wenn AC es nicht anders angefangen und nun wieder eingestampft hätte. Damit haben sie unnötig ihre Gäste nun verprellt und führen ihre Rechtfertigung selbst absurdum durch ihr Verhalten. Warum etwas anfangen das man nicht durchhalten kann?
Weil Aida nach den modernen Grundsätzen des "devops" (Befriff aus der IT) arbeitet. Irgednwie gehört das schon für mich zum Aida-Konzept - immer etwas Neues anfangen, aber nie was richtig zu Ende bringen.
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Warum kann es den Wein nicht einfach zum selber zapfen geben wie z.b im fuego? Und dann halt einmal (wie beim kaffee) mit Karte. Wäre es so aufwendig, diese zapfstationen zur Verfügung zu stellen? Die Kellner wären auf jeden Fall entlastet.
Solche Zapfstationen für die Brogsitter Weine gab es ja sogar schon mal, die sind dann relativ schnell wieder abgebaut worden
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Weshalb soll ich Kellner entlasten, wenn AC mir bei Buchung in den AGB darlegt , dass ich z.B. den Wein aus dem All In (Brogsitter Edition) auch allen Restaurants erhalte?
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Nochmal: Das tun die AGB nicht ...
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Nochmal: Das tun die AGB nicht ...
Das ist Deine Meinung, andere bewerten die AGB anders.
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Das ist Deine Meinung, andere bewerten die AGB anders.
Und das ist das Problem. Wieso fragt nicht jemand mal bei Aida direkt nach?
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Das hatten wir im Februar vor unserer Tour mit der Sol im März gemacht und die folgende Antwort erhalten:
Wir bitten jedoch um Verständnis dass in den Buffetrestaurants das Angebot laut Tischaufsteller verfügbar ist. Dieses kann variieren. Eine genaue Information ob der Brogsitter Rosé Wein oder der Bardolino an allen Tagen in den Buffetrestaurants verfügbar sein wird liegt uns nicht vor da die Organisation dessen unseren Kolleginnen und Kollegen vor Ort obliegt.
Das scheint aber - wenn man den Berichten hier folgt - inzwischen anders gehandhabt zu werden. -
Eigentlich sind AGB nicht zum bewerten oder interpretieren da. Es gilt ausschließlich das, was da steht und nicht was man darunter versteht,
Wenn man alle Getränke überall bekommen müsste, müsste das dort stehen. So was steht da nicht und es gab auf der AIDA immer Bars, wo es nicht alle Getränke gab.
Es steht dort, dass man die Getränkepakete überall nutzen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich kann die Pakete überall nutzen. Und wenn es nur für den Kaffee am Automaten ginge. Oder hier, das was es auf dem Tischaufsteller steht. Ich kann das Paket nutzen.
Man könnte jetzt versuche zu lesen, dass ich aber das GANZE Paket nutzen will, und nicht nur einen (kleinen) Teil. Aber auch das steht da nicht.
Natürlich hätte man alles anders und besser formulieren können. Hat man aber nicht.
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Eigentlich sind AGB nicht zum bewerten oder interpretieren da. Es gilt ausschließlich das, was da steht und nicht was man darunter versteht,
Wenn man alle Getränke überall bekommen müsste, müsste das dort stehen. So was steht da nicht und es gab auf der AIDA immer Bars, wo es nicht alle Getränke gab.
Auszug AGB 15.07.25 (Hervorhebung durch mich): Die Getränkepakete können während Ihrer Reise an allen Bars und in allen Restaurants genutzt werden, jedoch nicht im Spa-Bereich, für Getränke aus der Minibar in der Kabine oder aus Automaten.
Alle weiteren, unter 5a) nicht explizit aufgeführten Getränke und Getränkekategorien oder in gesonderten Barkarten und Restaurant-Menükarten enthaltenen Getränke – wie zum Beispiel Champagner, Spirituosen, Wein- und Sektflaschen, Brauhaus- und saisonale Biere, Produkte von Starbucks, frische Säfte und bestimmte Softdrinks aus Flaschen und Dosen – sind ausgeschlossen. Zudem kann das Angebot je nach Restaurant, Bar, Verfügbarkeit und Saison variieren.
ZitatFür mich ist das eindeutig "Alle Bars und in allen Restaurants", Ausnahmen sind angeführt. z.B. SPA-Bereich oder Starbucks Produkte. Buffetrestaurants sind nicht ausgeschlossen oder erwähnt.
Eine Variation kann z.B. sein das manche Getränke nicht verfügbar sind, wie z.B. an manchen Bars Getränke eingeschränkt sind oder wenns grad nicht auf Lager ist. Hieraus zu interpretieren das eine Variation auch der komplette Ausschluss von Paketgetränken für Buffetrestaurants sein kann ist falsch.
Auch wurde geworben mit AI und Getränkepakten in allen Bars und Restaurants. Da gab es ebenfalls keine Einschränkung außer Starbucks und die immer schon kostenpflichtigen Getränke.
Nach Deiner Auslegung der AGB könnte AIDA Paketgetränke und AI auf z.B. die Pier 3 Bar beschränken weil überall sonst ist's dann halt nicht verfügbar.
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Ich bin auch eher Team Gentry , wenn es zumindest einige Getränke aus dem Paket in den Büffet-Rest. geben würde, wäre die AGB stimmig und erfüllt. Da es aber keinerlei Getränke aus dem Paket dort gibt, sondern alle erhältlichen Getränke eh beim Essen inkludiert sind, ist die AGB dort nicht stimmig und kann den geneigten Gast irreführen.
Irreführende ABG sind aber nicht zulässig, das muss schon eindeutig formuliert sein, sonst hat der Gast Anspruch auf das was man da verstehen kann. Dass das nicht so einfach durchsetzbar ist, ist selbstredend.
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Dadurch, dass dort steht "Zudem kann das Angebot je nach Restaurant variieren, sehe ich das noch eindeutiger, dass es so ist, wie ich es beschrieben habe.
Es wird nicht das komplette Paket ausgeschlossen. Es gibt in den Buffett-Restaurants die Kaffeespezialitäten aus dem Automaten und das was es auf dem Tischaufsteller gibt.
A. Du kannst das Paket nutzen für die Getränke vom Tischaufsteller
B. Das Angebot in den Buffett-Restaurants variiert, in dem es das gibt, was auf dem Tischaufsteller aufgeführt ist.
Ich sehe die AGB voll erfüllt.
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Ich sehe die AGB voll erfüllt.
Das sehe ich nicht. Aber so ist das leider mit AGB leider nicht immer eindeutig und selten zu Gunsten des Verbrauchers.
Wenn auf den Tischaufstellern weiterhin ausreichend in den Paketen enthaltene Getränke angeboten würden, wie es in der Vergangenheit war, z.B. manche Weine usw. würde ich auch eine Variation sehen. Aber leider gibt es nur noch kostenpflichtige Getränke auf den Aufstellern.
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Mal eine Frage - lest Ihr Euch echt die AGBs durch? Wenn ich auf Kreuzfahrt gehe, dann buche ich das entsprechende Paket und nutze es. Gibt es einen Ort, wie jetzt z.B. die Buffetrestaurants, wo ich Teile scheinbar nicht bekomme, dann akzeptiere ich es so. Ich mache mir dann doch nicht den Stress auf die AGBs hinzuweisen, wobei wir hier ja auch wieder einmal sehen, dass überhaupt nicht klar ist, was wirklich gilt. Das ist mir persönlich viel zu anstrengend.
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Dadurch, dass dort steht "Zudem kann das Angebot je nach Restaurant variieren, sehe ich das noch eindeutiger, dass es so ist, wie ich es beschrieben habe.
Es wird nicht das komplette Paket ausgeschlossen. Es gibt in den Buffett-Restaurants die Kaffeespezialitäten aus dem Automaten und das was es auf dem Tischaufsteller gibt.
A. Du kannst das Paket nutzen für die Getränke vom Tischaufsteller
B. Das Angebot in den Buffett-Restaurants variiert, in dem es das gibt, was auf dem Tischaufsteller aufgeführt ist.
Ich sehe die AGB voll erfüllt.
Für welche Getränke vom Aufsteller kann ich das Paket nutzen? Soweit ich weiß sind aktuell nur noch kostenpflichtige Getränke enthalten.
Die Kaffeeautomaten wären evtl. DIE Ausnahme, sind aber nicht in allen Restaurants vorhanden, wenn ich nicht irre.
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Mal eine Frage - lest Ihr Euch echt die AGBs durch? Wenn ich auf Kreuzfahrt gehe, dann buche ich das entsprechende Paket und nutze es. Gibt es einen Ort, wie jetzt z.B. die Buffetrestaurants, wo ich Teile scheinbar nicht bekomme, dann akzeptiere ich es so. Ich mache mir dann doch nicht den Stress auf die AGBs hinzuweisen, wobei wir hier ja auch wieder einmal sehen, dass überhaupt nicht klar ist, was wirklich gilt. Das ist mir persönlich viel zu anstrengend.
Nein natürlich nicht. Aber wenn eine Leistungen gestrichen wird die vorher jahrelang verfügbar war, dann schau ich schon mal nach. Die Änderung bekräftigt jetzt meinen Schluss keine Pakete mehr zu buchen, weil diese für mich immer unattraktiver werden.
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