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Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • Sonstiges
  • Saheyd
  • 14. Juli 2015 um 19:01
  • Antworten

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  • JST1234
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    • 16. Juli 2015 um 14:36
    • #141

    Wenn unsere deutsche Rechtsprechung eindeutig ist, würde es kaum Prozesse geben.

    Jeder Fall ist anderes. Und jeder Anwalt freut sich auf Klienten, die sich streiten.

    Bedenken muss man auch, das man bei Schadenersatzansprüchen eine Schadensminderungspflicht hat.

  • Anzeige
    • RE: Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    Coole, neue AIDA Angebote

  • Ullawo
    Fortgeschrittener
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    • 16. Juli 2015 um 14:37
    • #142

    wer entscheidet denn, ob es eine besondere Reise ist?
    ok, bei Hochzeit kann ich es belegen, was aber wenn die Reise für mich an einem bestimmten Datum besonders ist? (Kennenlerndatum, in Gedanken an besondere Ereignisse- z.B. mit meinem verstorbenen Mann), ist die Reise dann nicht besonders?
    Ich bin der Meinung, jede Reise ist besonders. Urlaub muss heute so langfristig geplant werden und einfach zu sagen, stell Dich nicht so an, mach doch was anderes, schwierig, und zum gleichen Preis wird's die Tour auf der Mein Schiff nicht geben, muss Aida dann den Ausgleich zahlen?????
    Denn wenn wir absagen und Storno zahlen, vermietet AIDA die Kabine ja auch noch mal und kassiert nochmal Geld.

  • KleinDoris
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    • 16. Juli 2015 um 14:40
    • #143

    Schade, :gruebel:
    wenn es hier weiter so "trollig" zu geht, kommt wieder ein Schloss dran
    und wir werden nicht erfahren, wie die Geschichte ausgegangen ist.
    Also mich persönlich würde sie schon interessieren . . . .

    2006 - Karbik mit Royal Clipper, dem größten Segler
    2010 - Panamakanal und Mittelamerika mit MS Albatros
    2014 - SOA mit Aida aura
    2014 - Oslo, Kopenhagen mit MS2
    2016 - Norwegenfjorde mit MS Artania
    2017 - blaue Reise um Kroatiens Inseln mit MS Casablanca
    2018 - Hollandtour in der Adventszeit mit Arosa Flora
    2019 - Ostern auf der Donau mit Phoenix

    2022 - ab Hamburg mit Sea Cloud Spirit

    2024 - Flussschiffahrt Rhein nach Holland und Flandern

  • Alicia
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    • 16. Juli 2015 um 14:41
    • Offizieller Beitrag
    • #144

    Hallo zusammen,

    es mag ja zu diesem Thema gegensätzliche Meinungen geben. Wir bitten diese zu akzeptieren und den anderen deshalb nicht anzugreifen. Alle Beiträge, die über das übliche Maß der friedlichen Diskussion hinausgehen, werden deshalb entfernt bzw. Zitate hiervon editiert.

    Danke und Gruß
    Alicia

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Fichtenmoped
    Gonzalo-Flüchter
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    • 16. Juli 2015 um 14:43
    • #145
    Zitat von Saheyd

    Mir sind gegenteilige Ansichten genauso genehm wie zustimmende. Ich überlege tatsächlich, ob ich es hier und da nicht zu streng sehe, komme bislang aber nicht zu dem Schluss.

    Habe gerade mal gegoogelt und auf Anhieb keine Urteile im Zusammenhang mit AIDA gefunden. Da scheint jmd Prozesse zu scheuen. Nun, ich nicht.

    Urteile vom Gericht in Rostock haben meist mit AIDA zu tun...

    c4a76bd845ca0f746964cd1a6bcd951331ed174f

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 14:44
    • #146
    Zitat von cawa

    ...da es eine besondere Reise ist. Bei einer "normalen" Urlaubsreise

    cawa, wer entscheidet denn, was eine "besondere" Reise ist? Für mich war es die Hochzeitsreise. Für Saheyd ist es möglicherweise die stornierte Reise, weil sie seit langer Zeit das erste Mal in Urlaub fahren kann. Für einen anderen ist es vielleicht die erste Reise ganz allein nach einer zermürbenden Trennung. Willst Du entscheiden, was für jeden individuell "besonders" ist und was nicht?

    maxifee: "...eine angemessene Wiedergutmachung..." - genau darum geht es und ein BGH ist nicht angemessen. Außerdem geht es aber auch darum, dass es Reedereien (AIDA ist da ja nicht allein) möglichst schwer gemacht wird, Reisen nach eigenen Gutdünken abzusagen. An jeder Reise hängen 2.000 persönliche Geschichten und mehr. Wir haben uns auf unseren Kreuzfahrten mit weit über hundert Menschen unterhalten und ich bin jedesmal überrascht, wie unterschiedlich Menschen und deren Motivationen für Reisen sind. Für den einen ist es "nur" eine Urlaubsreise, für den anderen ganz etwas besonderes in seiner persönlichen Lebenssituation. Eine Reederei darf nicht für ein höheres Gebot hunderte Menschen "vor die Tür setzen".

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    • 16. Juli 2015 um 14:44
    • #147
    Zitat von JST1234

    Jeder Fall ist anderes. Und jeder Anwalt freut sich auf Klienten, die sich streiten.

    Mein Chef wird mich nicht in einen Rechtsstreit schicken, wenn er die Sachlage für aussichtslos hält ^^ das macht er auch bei anderen nicht. Einer der Gründe, worauf der gute Ruf unserer Sozietät beruht ^^

    Das Schreiben liegt bei ihm, ich harre auf sein Urteil :P

  • ahoi1
    Nachdenkender
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    • 16. Juli 2015 um 14:45
    • #148
    Zitat von anni1070

    Ich hab jetzt erst mal eine höfliche Anfrage gemacht, den Anreiz zum Umbuchen zu erhöhen,
    Die Frage war auch noch...ist das dann schon die 2. Umbuchung für diese Reise, oder zählt es als neue Reise, und kann
    noch einmal kostenfrei umgebucht werden?
    Für mich ist es eindeutig, aber wie sieht es AIDA???

    Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht mehr existiert, also von Aida storniert wurde, ist der Begriff "Umbuchung" falsch gewählt.
    Es kann nur eine neue Buchung geben.
    Der Hintergrund, weshalb der Veranstalter von Umbuchung spricht, ist im folgenden Beitrag sehr leicht zu erkennen.

    Zitat von sarasota

    Ich machte AC den Vorschlag, den alten Vertrag für mich kostenlos zu stornieren und die mar neu einzubuchen. Das wollte man aber von Seiten AC nicht, ich sollte doch einfach umbuchen, was für mich auch kostenlos wäre. Bei diesem Vorschläg wäre allerdings meine einmalige kostenfreie Umbuchungsmöglichkeit "flöten" gegangen.

    Zitat von cawa

    50% Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden 11 Monate vorher einzufordern, ist für mich unverhältnismäßig.

    Die Rechtsprechung sieht es aber so vor.

    Einmal editiert, zuletzt von ahoi1 (16. Juli 2015 um 15:09)

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    138
    • 16. Juli 2015 um 14:48
    • #149
    Zitat von micha11

    Für Saheyd ist es möglicherweise die stornierte Reise, weil sie seit langer Zeit das erste Mal in Urlaub fahren kann.

    Es ist die erste Urlaubsreise ins Ausland seit 16 Jahren; vor 3 Jahren war mal eine Woche Allgäu drin, ansonsten war ich immer nur daheim. Nein, es ist nicht irgendeine Reise.

    Ich habe bewusst diese Reise zu diesem Datum in dieser Länge mit der Route ausgesucht - wäre es mir völlig gleichgültig wann/wohin ich fahre, hätte ich Vario oder Just gebucht. Ich wollte mich jedoch lange im Voraus verbindlich festlegen. Ist mir jetzt halt um den Kopf geflogen.

    Mein Pech? Wait and see.

  • JST1234
    Schüler
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    • 16. Juli 2015 um 14:51
    • #150

    Ja, das ist ein hoch interessantes Thema. Jeder möchte wissen, wie das ausgeht, weil es tagtäglich Reisepannen gibt.

    Bitte Thema nicht schließen.

    Bitte sachlich bleiben und andere Meinungen/Empfehlungen akzeptieren.

    Ich habe hier aus diesem Fall auch draus gelernt und in meinen Fall mit der TAP ( siehe weiter oben) soeben den Reiseveranstalter, den ich bereits auch schon während der Wartezeit in Lissabon umgehend informiert habe, schadenersatzpflichtig gemacht. Der Reiseveranstalter hat nun 14 Tage Zeit mir eine angemessene Entschädigung anzubieten.

    Ich bin am 3.8.15 von einer Cruise (Mittelmeer/ Suite auf MS 2 ) zurück und werde dann sehen, was da so in der Post vom Reiseveranstalter ist.
    Erst dann entscheide ich weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von JST1234 (16. Juli 2015 um 15:15)

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
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    • 16. Juli 2015 um 15:14
    • #151
    Zitat von micha11

    Quelle würde ich trotzdem interessieren. Hörensagen und mögliche Missverständnisse sind ja immer blöde...

    Quelle: BGH.

    Wolfgang

  • wastl
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    • 16. Juli 2015 um 15:15
    • #152

    Hier geistert ja immer das Urteil mit den 50% herum... ich kann mich jetzt nicht entsinnen, ob irgendwo stand, wie kurzfristig da die Absage kam, oder habe ich da was überlesen? Ich kann mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei einem Vorlauf von 11 Monaten und ohne sonstige erschwerende Rahmenbedingungen ein deutsches Gericht dafür 50% zusprechen würde und fände es auch schlimm, wenn das unsere Rechtsauffassung ist.

    Schadensersatz beinhaltet den Begriff Schaden und ich kann einfach nicht erkennen, wo der hier liegen soll. Erstattung entsandener Kosten ist was anderes...

    2 Mal editiert, zuletzt von wastl (16. Juli 2015 um 15:21)

  • KleinDoris
    Profi
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    • 16. Juli 2015 um 15:15
    • #153

    Ja, da kann ich auch noch was beitragen,
    Bei uns wurde mal ein Amerika-Flug mit Weiterflug auf die Inseln Hawaii einfach abgesagt, wegen technischen Defektes am Fflugzeug in Frankfurt. Fazit, wir sassen in Frankfurt fest, mussten uns um die Weiterflüge generell kümmern, bekamen zwar die Übernachtung+Frühstück gestellt, aber das war es auch schon. Als wir auf Hawaii ankamen, vergingen 2 Tage später, gebucht waren Hotel+Mietwagen, uns fehlten ganz klar 2 Tage Hotel+Mietwagen, also wirklich entgangene Urlaubsfreude und Geld.
    Diese Kosten wollten wir uns von der Airline ( United!) zurückholen, es ging kein Weg rein, wir wurden dumm abgeschmettert. Erst nach einigen harten Worten gab es wohl als "Angebot" einen Scheck in Höhe von 250,- Dollar als Fluggutschein. Den konnten die sich sonst wohin stecken, weil mit denen wollte ich eh nie wieder fliegen.
    Dann mein Gang zum Anwalt, das ganze zog sich mit Gerichtsprozess ein Jahr hin. Zum Schluss gab es pro Person 600,-EUR, was genau das EU-Urteil war, bei Verspätung/Ausfall Langstreckenflug.
    Mein Fazit, uns war wirklich der Urlaub für 2 Tage vermiest, aber im Nachhinein empfand ich dann die Entschädigung als eine kleine "Wiedergutmachung".
    Ach so ja, der Urlaub war kein Pauschalurlaub, sondern Flüge extra gebucht und Hotel ebenfalls extra.
    Saheyd, bleibe dran, auch wenn Dir noch nicht Urlaubstage gestohlen worden, nur die Vorfreude darauf hin :meinung:

    2006 - Karbik mit Royal Clipper, dem größten Segler
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    2014 - SOA mit Aida aura
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    2016 - Norwegenfjorde mit MS Artania
    2017 - blaue Reise um Kroatiens Inseln mit MS Casablanca
    2018 - Hollandtour in der Adventszeit mit Arosa Flora
    2019 - Ostern auf der Donau mit Phoenix

    2022 - ab Hamburg mit Sea Cloud Spirit

    2024 - Flussschiffahrt Rhein nach Holland und Flandern

  • Duplicate Genießer
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    • 16. Juli 2015 um 15:21
    • #154

    Man sollte nicht vergessen, dass diese Regelungen zum Schutz von uns Verbrauchern gemacht wurden, denn nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten oder hat das Wissen was einem zusteht. Aber auf dieser Grundlage kann man Forderungen an das betreffende Unternehmen stellen und zum Beispiel mit der Hilfe von Schlichtungsstellen zu seinem Recht kommen.

    Nicht zu vergessen, jedes Unternehmen kennt diese Regelungen und weis welche Rechte der Kunde hat. Forderungen kommen also nicht plötzlich und unverhofft. Nur bauen die Unternehmen auf die Unwissenheit und die Angst mancher Kunden etwas zu unternehmen. Wenn mehr Kunden sie wehren würden, kämen solche Situation gar nicht zu stande, denn dann würde es zu teuer werden.

  • markusmarian
    Anfänger
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    • 16. Juli 2015 um 15:21
    • #155

    Hi Saheyd,

    ich hab Hier mal einen Auschnitt aus Deinem Beitrag zu einem anderen Thema hereingestellt.

    Zitat von Saheyd

    Im Urlaub kümmern sich Menschen um mich, die nur ihren Job machen. Ich selber führe meinen Job gut, aber nicht immer so perfekt aus, wie meine Kunden das vielleicht gerne hätten. Wieso sollte ich erwarten, dass andere ihren Job so absolut perfekt ausüben, wenn ich diesen Maßstab an mich selber nicht anlege bzw mir von meinen Kunden nicht anlegen lasse? Etwas weniger hohe Ansprüche und Erwartungen und schon ist das Leben und der Umgang miteinander viel einfacher und angenehmer - egal ob im Job oder im Urlaub.

    Mit dieser Einstellung müsstest Du die Angelegenheit für Dich bestimmt gut bewältigen können.

    Liebe Grüße Markus

    P.s.: natürlich kann man Verständnis für Deine Unzufriedenheit haben.

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 15:48
    • #156
    Zitat von markusmarian

    Hi Saheyd,

    ich hab Hier mal einen Auschnitt aus Deinem Beitrag zu einem anderen Thema hereingestellt.

    Mit dieser Einstellung müsstest Du die Angelegenheit für Dich bestimmt gut bewältigen können.

    Liebe Grüße Markus

    P.s.: natürlich kann man Verständnis für Deine Unzufriedenheit haben.

    Von der Methode Zitate aus anderen Threats hier zu posten halte ich gar nichts. Der gesamte Threat und damit der Zusammenhang fehlt ja völlig. Das geht eher in die Richtung, jemanden "vorzuführen".

    Abgesehen davon hat das hiermit aber wenig zu tun. Es geht ja nicht um einen versehentlichen Fehler von AIDA, für den die meisten Verständnis hätten, sondern um Vertragsbruch mit Ansage! Es werden bestehende Verträge nicht eingehalten, weil offenbar ein fetteres Angebot reingekommen ist.

  • wastl
    Meister
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    • 16. Juli 2015 um 15:48
    • #157
    Zitat von wastl

    Hier geistert ja immer das Urteil mit den 50% herum... ich kann mich jetzt nicht entsinnen, ob irgendwo stand, wie kurzfristig da die Absage kam, oder habe ich da was überlesen? Ich kann mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei einem Vorlauf von 11 Monaten und ohne sonstige erschwerende Rahmenbedingungen ein deutsches Gericht dafür 50% zusprechen würde und fände es auch schlimm, wenn das unsere Rechtsauffassung ist.

    Schadensersatz beinhaltet den Begriff Schaden und ich kann einfach nicht erkennen, wo der hier liegen soll. Erstattung entsandener Kosten ist was anderes...


    Habe es gerade gefunden und ich denke das lässt sich nicht 1:1 übertragen:

    - Absage durch den Veranstalter erfolgte dort 7 Monate vor der Reise und der Umstand der frühen Absage wurde im Urteil mildernd berücksichtigt. D.h. bei 11 Monaten würde entsprechend weniger zugestanden werden.

    - Begünstigend wurde für den Kläger berücksichtigt: "(...) und hierbei nicht nur ein Kreuzfahrtschiff auswählte, das ihm bereits von einer anderen Reise bekannt war, sondern auf diesem Schiff sogar dieselbe Kabine." Das trifft bei Sayhed auch nicht zu, somit Reduktion des Schadensersatzes...

    - Feier des 50. Geburtstags ist terminlich fix und lässt sich nicht verschieben, wie "erster Urlaub seit 16 Jahren"

    Außerdem wird hier geltendes Recht mit aktueller Rechtssprechung an einzelnen Fällen verwechselt. Nur weil in diesem konkreten Fall das Gericht auf 50% entschieden hat, heisst das noch lange nicht, dass für alle ähnlichen Fälle Rechtsanspruch darauf besteht....

    Also, Ball flach halten... lassen wir uns überraschen, was letzendlich raus kommt :zungeraus:

  • runner.marie
    Stillstand, nein danke.
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    • 16. Juli 2015 um 15:55
    • #158

    Von daher ist eine Rechtsschutzversicherung nicht das schlechteste.
    Marie

    You never get a second chance to make a first impression.

  • markusmarian
    Anfänger
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    • 16. Juli 2015 um 16:18
    • #159

    @ micha,

    Es ging mir nicht darum jemanden vorzuführen! Außerdem hab ich mein Verständnis für Ihre Situation ja mitgeteilt.

    Das Zitat war aus einem Beitrag zum Thema " hat die Qualität einer Aida Reise nachgelassen?

    Und ich persönlich finde schon das man den Umgang mit Mängeln die während einer Reise auftreten, mit dieser Situation vergleichen kann. Hier, wie dort handeln doch Menschen. Und Da passieren halt Fehler.
    Jeder soll in so einem Fall damit umgehen wie es Ihm richtig und sinnvoll erscheint. Für mich persönlich, wäre ein entspannterer Umgang, speziell in diesem Beispiel, 11 Monate vor Reiseantritt, damit hilfreicher. Aber wie bereits geschrieben, jeder wie er will.

    Liebe Grüße markus

  • 2 Düsseldorfer
    Anfänger
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    • 16. Juli 2015 um 16:27
    • #160

    Ach so, du meinst daß Jemand, ups, aus Versehen das Schiff verchartert hat.
    Klar, kann ja mal passieren. :lachroll:

    Ein folgsames Schaf in der Herde ist vor allem eins: ein Schaf.

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