Alles zu: Reiseschutz / Auslandsreiseversicherung

Als unregistrierter Nutzer ist Dein Zugriff eingeschränkt. Bitte melde dich an oder registriere dich einfach mit ein paar Klicks hier, um alle Funktionen in vollem Umfang nutzen zu können.
  • Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen?


    meine Frau darf leider die Reise vom Arzt nicht antreten (kein Corona) durch die Reiseversicherung ist sie abgedeckt,

    ich werde die Reise antreten, müssen wir jetzt bei Aida etwas unternehmen also Stornieren und behalte ich dann unsere Kabine zur alleinbenutzung?

    LG

    Jo :ciao:

  • mit AIDA in Kontakt gehen, Fall melden, Alleinnutzung kostet ja weniger als Doppelnutzung...

  • Wir haben bisher für unsere Reisen in Corona-Zeiten unsere Jahresversicherung bei der HanseMerkur immer mit dem Corona-Zusatzschutz ergänzt. Jetzt wollte ich gerade diesen Zusatzschutz für unsere Norwegen-Reise mit der mar Anfang August '22 abschließen (ist ja bis 30 Tage vorher möglich).

    Nun habe ich mich gerade gefragt, ob diese Zusatzversicherung bei der aktuellen Corona-Lage überhaupt noch Sinn macht? Sollten wir vor Abreise noch einmal an Corona erkranken bzw. wäre der Test am Vortag positiv, so greift ja das AIDA-Sommerversprechen, mit dem wir kostenfrei umbuchen könnten. Die Bahnfahrt wäre ebenfalls stornierbar.

    Auch gibt es momentan nicht die Gefahr einer angeordneten Quarantäne (sofern man nicht selbst erkrankt).

    Habe ich einen Denkfehler oder irgendein Szenario nicht bedacht?

  • Ich sehe das wie du summerof69 und halte diesen Corona-Zusatzschutz mittlerweile zumindest bei AIDA für überflüssig. Habe selbst die Reiserücktritt und -kranken bei der HanseMerkur. In der Reiserücktritt ist die nachgewiesene Infektion (Testergebnis) ausdrücklich als versicherter Krankheitsfall eingeschlossen, demnach würde sogar die HanseMerkur für eventuelle Stornokosten aufkommen. Aber bei AIDA kann man ja sowieso dann noch umbuchen wie du gesagt hast. Und wenn du erstmal im Urlaub bist, kümmert sich AIDA um Quarantäne und Heimreise, dafür braucht man den Schutz also auch nicht.


    Wie sich das alles entwickelt kann natürlich keiner sagen, aber glaube die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in eine Quarantäne versetzt werdet und die Wohnung nicht verlassen dürft ist aktuell wohl so gut wie nicht vorhanden. Haben ihn für unsere nächste Tour (September) auch nicht mehr mit abgeschlossen aus den von dir genannten Überlegungen.

    01/19 - AIDAnova Kanaren 01/20 - AIDAblu Indischer Ozean 08/21 - AIDAblu Griechenland

    01/22 - AIDAdiva Dom. Rep. und Mexiko 09/22 - AIDAcosma westl. Mittelmeer 12/22 - AIDAprima Metropolen

    11/23 - AIDAnova Metropolen

  • Hallo in die Runde,

    Wie verhält es sich mit der Reiseabbruchversicherung. Zahlt diese, wenn man in Quarantäne muss ?

    Man bleibt ja auf dem Schiff und fährt nicht nach Hause, weil es ja nicht geht.

    Hat jemand von euch schon Erfahrung in diesem Fall?

    Bitte nur Antworten aus der Praxis und keine AGB Tipps .

    Danke im Voraus

  • Hallo sydower ,


    Du meinst, ob Dir die Reiseabbruchversicherung die komplette Reise erstattet?

    Vermutlich kann Dir das nur Eure Versicherung sagen.


    Wir mussten ja erst zum Reiseende in Quarantäne und der Aida Mitarbeiter meinte auch, wir sollten uns an die Versicherung wenden. Werden das vermutlich auch tun, warten allerdings aktuell noch auf eine Antwort von Aida wegen der Übernahme der Kosten für den Rückflug.

    Grüße

    Novesia

  • Reiseabbruch ist doch der Abbruch der Reise, d h Verlassen des Schiffs zB zwecks Landquarantäne, Hospitalaufenthalt, Heimreise o.:, genau genommen ein unplanmäßiges beenden der Reise hinsichtlich Zeitpunkt und/oder Ort. So lange man auf dem Schiff ist, sehe ich hierin keinen Abbruch im Sinne von üblichen Bedingungen, lediglich Landgänge (AUsflüge) können nicht stattfinden. Wenn Landgäng aber auf Grund einer behördlichen Anordnung oder aus anderen Gründen entfallen, ist diese doch auch kein Reiseabbruch, oder? Wenn also die Heimreise planmäßig, d h auch zum geplanten Zeitpunkt statt findet, so liegt m E kein Reiseabbruch vor.

    Genau kann man dies nur sagen, wenn man die konkret zu Grunde liegenden Bedingungen kennt. Insbesondere wäe auch zu beachten, daß oftmals Pandemien (und dazu gehört Covid immer noch) ausgeschlossen sind, ggf jedoch gegen Zuschlág einschließbar sind.

  • Da meine Versicherung hier noch nicht genannt wurde, möchte ich meine Erfahrung teilen.

    Wir sind seit vielen Jahren bei "mdt travel"versichert.

    Vor zwei Jahren hatte ich mal wegen Corona angefragt. Ich mache sowas immer per mail, dann ist die Antwort ebenfalls schriftlich und ich hab was in der Hand. Also keine Zusatzversicherung nötig, eben "unerwartet schwer erkrankt.


    Aktuell habe ich jetzt nochmal nachgefragt, was passiert wenn der Bürgertest positiv ist und ich nicht aufs Schiff darf.

    Hier die Antwort:


    Die Erkrankung an dem Corona Virus gilt als unerwartet schwere Erkrankung und das ist gemäß unseren Versicherungsbedingungen ein versichertes Ereignis.

    Sollten Sie positiv auf das Virus getestet werden, so sind Sie an dem Virus erkrankt. Daher greift auch in diesem Fall die Versicherung.


    Bei lokalen Lockdown- oder Quarantänemaßnahmen, Ausgangsbeschränkungen, Einreiseverboten etc. handelt es sich um behördliche Vorgaben, also um Eingriffe von Hoher Hand.

    Für diese besteht in den geltenden Versicherungsbedingungen jedoch ein expliziter Ausschluss, sodass hier folglich auch kein Versicherungsschutz besteht und keine Kostenerstattung erfolgen kann.



    Das hat mich jetzt extrem beruhigt. Also sollte ich positiv vor dem Schiff stehen, bin ich schwer krank und muss die Reise nicht antreten. Ob sich das Schiff weigert, mich mit zu nehmen, ist dann völlig irrelevant. Abgesehen davon, ob das eine Behördliche Vorgabe ist, ist noch fraglich. Einzig ist noch die Frage offen, was passiert, wenn der anschließende PCR-Test negativ ist. Bis das Ergebnis kommt, ist das Schiff weg.

    LG



  • Man kann dann nur hoffen, dass sich deine Versicherung dann auch so verhält. Da ich den Namen bisher noch nie gehört habe, habe ich gerade mal nach Erfahrungen gegoogelt. Nun ja ... Die Erfahrungen sind seeeeehr unterschiedlich ... :verzweifelt:

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • Wie verhält es sich mit der Reiseabbruchversicherung. Zahlt diese, wenn man in Quarantäne muss ?

    Man bleibt ja auf dem Schiff und fährt nicht nach Hause, weil es ja nicht geht.

    Hat jemand von euch schon Erfahrung in diesem Fall?

    Bitte nur Antworten aus der Praxis und keine AGB Tipps .

    Das finde ich auch sehr interessant und das habe ich mich tatsächlich auch schon gefragt! Ich befürchte jedoch auch, dass argumentiert wird, dass man ja auf dem Schiff bleibt, dort schläft und auch mit Essen etc. versorgt wird. Also kein klassischer Reiseabbruch... aber eben auch kein Urlaub...


    Vielleicht kann Stabilisator berichten wie es bei ihr letztlich ausgegangen ist!? :blumen:

  • Man kann dann nur hoffen, dass sich deine Versicherung dann auch so verhält. Da ich den Namen bisher noch nie gehört habe, habe ich gerade mal nach Erfahrungen gegoogelt. Nun ja ... Die Erfahrungen sind seeeeehr unterschiedlich ... :verzweifelt:

    Da ich es schriftlich habe, bin ich entspannt. Und gute Erfahrungen habe ich nach zwei Schadensregulierungen in der Vergangenheit auch gemacht. Aber ich will hier nicht werben, sondern nur mitteilen.

  • Wenn man auf dem Schiff bleibt, dann ist die Reise nicht abgebrochen und deswegen glaube ich nicht, dass die RAV zahlt. Das war unter anderem meine Befürchtung für die TA vor wenigen Wochen: ich werde positiv getestet und muss auf dem Schiff bleiben ( mitten auf dem Ozean kann man eh nicht raus :titanic: ) und die RAV zahlt nicht, da nicht klassisch abgebrochen. Und die Reederei hat sogar aufgefordert, dass man umbucht bzw storniert.....im Falle des Falles hätte ich da vermutlich schlechte Karten gehabt und das viele Geld für die Reise wäre futsch.

  • Vielleicht kann Stabilisator berichten wie es bei ihr letztlich ausgegangen ist!? :blumen:

    Leider ists dabei geblieben, trotz mehrmaligem nachhaken. RA habe ich (noch) nicht konsultiert.


    Weitere Erfahrungsberichte wären wirklich hilfreich.

    12/2006 AIDAaura Mittelamerika
    02/2009 AIDAbella Kanaren
    12/2009 AIDAcara Südostasien
    04/2011 AIDAcara Nordeuropa Metropolen
    12/2011 AIDAcara Südamerika
    12/2012 AIDAvita Amazonas
    12/2013 AIDAluna Karibik
    06/2015 AIDAluna Spitzbergen
    03/2016 AIDAbella Thailand nach Indien
    03/2017 AIDAbella Ciao Bella (Bangkok nach Shanghai)
    01/2019 AIDAvita Australien & Indonesien

    03/2022 AIDAso Winter im hohen Norden

    07/2023 AIDAperla Norwegens Fjorde

  • lediglich Landgänge (AUsflüge) können nicht stattfinden.

    Interessante Sichtweise... wenn man auf eine Kabine eingesperrt wird und Essen vor die Tür gestellt bekommt?!

    12/2006 AIDAaura Mittelamerika
    02/2009 AIDAbella Kanaren
    12/2009 AIDAcara Südostasien
    04/2011 AIDAcara Nordeuropa Metropolen
    12/2011 AIDAcara Südamerika
    12/2012 AIDAvita Amazonas
    12/2013 AIDAluna Karibik
    06/2015 AIDAluna Spitzbergen
    03/2016 AIDAbella Thailand nach Indien
    03/2017 AIDAbella Ciao Bella (Bangkok nach Shanghai)
    01/2019 AIDAvita Australien & Indonesien

    03/2022 AIDAso Winter im hohen Norden

    07/2023 AIDAperla Norwegens Fjorde

  • Interessante Sichtweise... wenn man auf eine Kabine eingesperrt wird und Essen vor die Tür gestellt bekommt?!

    ich weiß, als "Betroffener" sieht man das eher anders, sieht man dies subjektiv. Objektiv sehe ich das so, daß die Reise als solche nicht abgebrochen ist, man wird befördert, erhält Essen und Trinken, und die Häfen werden angelaufen. Insoweit scheint mir der Pauschalreisevertrag seitens des Anbieters eingehalten, und der Reisende ist dabei. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen in den Häfen nicht von Bord kann, ist die Reise für ihn beeinträchtigt, jedoch durchgeführt. SO sehe ich das vertragliche Reiserecht.

    An Deiner Stelle würde ich ehrlich gesagt einen fachlich vesierten Anwalt konsultieren (keinen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt ´, auch keinen Automobilcubvertragsanwalt). Ich wei0 nicht, ob man hier offen Namen nennen darf...daher nenne ich keine.

  • Dieses Ereignis könnte in der Reiseabbruchversicherung („Urlaubsgarantie“) als „Unterbrechung der Reise“ ausgelegt werden.

    na-ja, das ist für mich schon seeeehr weit hergeholt. Reiseabbruch ist üblicher Weise definiert mit Abbruch = vorzeitiges, unplanmäßiges Ende der Reise, verbunden mit Ab-/Heimreise (wobei "Abreise" zB auch Verbringung in ein Hospital sein kann.

    Ein Verbleiben an Bord schließt für mich einen Abbruch aus. Ein "stationärer" Aufenthalt im Bordhospital könnte ggf anders u bewerten sein, nicht jedoch (aus meiner Sicht) ein isolierter Aufenthalt in (m)einer Kabine.

    Noch eine Anmerkung: ich schribe nicht als Rechtsanwalt oder ähnlich, und ich schreibe nicht, was der Eine oder Andere vllt lesen will, sondern ich schreibe (mit einiger Kenntnis der Materie) da, was den Bedingungen zu entnehmen ist, und was man auch als "übliche Auslegung durch einen Nicht-Fachmann" annehmen sollte.

  • Antwort meiner Versicherung zur Reiseabbruchversicherung ,

    Versicherung zahlt nur wenn ich erkranke ( auch Corona positiv ohne Symptome). Das heißt, Ausschiffung und nach Hause oder wenn vor Ort an Land behördliche Quarantäne angeordnet ist.

    Auf dem Schiff Quarantänekabine keine Erstattung.

  • Antwort meiner Versicherung zur Reiseabbruchversicherung ,

    Versicherung zahlt nur wenn ich erkranke ( auch Corona positiv ohne Symptome). Das heißt, Ausschiffung und nach Hause oder wenn vor Ort an Land behördliche Quarantäne angeordnet ist.

    Auf dem Schiff Quarantänekabine keine Erstattung.

    Klingt logisch, würde ich als Laie genauso sehen.