Genau die gleiche Frage, nämlich wie es sich mit den nicht stornierbaren Wunschflügen verhält, wenn die entsprechende Reise von AIDA storniert wird, hatte ich im vergangenen Jahr schriftlich an AIDA gestellt. Folgende Antwort hatte ich erhalten:
"... vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden.
Gern habe ich Ihre Anfrage mit unserer Fachabteilung geprüft. Im Falle einer Reiseabsage durch uns entstehen für Wunschflüge keine Stornogebühren für Sie."