Cosma legt fast ohne fehlende Passagiere ab….

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  • Im Grunde ist es müssig darüber zu diskutieren, was alles hätte von Seiten Aida eventuell gemacht werden können. Ich denke nicht, dass dies für Aida eine leichte Entscheidung war, schon gar nicht nach all den sonstigen Pannen, Umroutungen etc. in letzter Zeit.

    Sollte Aida in Zukunft für solche Situationen einen Notfallplan vorhalten? Ich denke, dass sowas sich nicht rentieren würde, denn wie müsste dieser aussehen - einen kleinen Charterflieger vorhalten? Viel zu teuer, da dieser meistens gar nicht zum Einsatz kommen würde. Wie immer ist es für die Betroffenen sehr ärgerlich und wäre ich in der Situation würde ich auch Kochen, aber leider lässt es sich nicht ändern. Ich denke aber auch, dass neben den Reisekosten noch eine Entschädigung mehr als gerechtfertigt wäre. :meinung:

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    "Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!" - Philip Rosenthal

  • Es wäre sicherlich auch hilfreich, wenn AIDA den Begriff "Garantierte Beförderung" in ihrer Werbung für das An- und Abreisepaket etwas genauer spezifizieren würde (siehe hier). Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei AIDA Reisebedingungen genannt) definieren nicht, was unter einer garantierten Beförderung genau zu verstehen ist.


    Werbende Texte scheinen ganz bewusst so formuliert zu sein, dass sie vom Kunden und vom Werbenden ganz unterschiedlich interpretiert werden.

  • Flo on Tour genau so sehe ich das auch. Es gibt Situationen, die gehen für die Betroffenen mehr als blöd aus, sind aber nicht zu ändern nur, und jetzt der entscheidende Punkt!!, AIDA sollte, auch wenn sie nichts dafür können, eben diese Kunden ,gerade wegen dem An-Abreisepaket, den Kunden, IHREN Kunden!!, entgegen kommen mit akzeptablen Entschädigungen. Anwalt, ja, wie hier empfohlen wird... also wir haben Rechtschutz, aber den habe ich, um mich zu verteidigen. Es ist immer auch mit Ärger usw. verbunden. Wir hätten das mit MS auch gekonnt, aber ehrlich gesagt, das ist uns zu blöd. Wenn ich alles anwaltlich einfordern muss, dann wäre unsere Konsequenz :" Buch ich nicht mehr".

    So etwas kann sich heute kein Hotel. egal wo erlauben, Kunden so vor den Kopf zu stoßen indem man nach dem Motto " Alle und alles Andere sind schuld, tut uns Leid" oder wir schon geschrieben," wir garantieren ihren Urlaub aber nur, wenn nichts dazwischen kommt"... das ist unakzeptabel, jedenfalls für uns.

    Jetzt aber mal abwarten was Betroffene vielleicht noch berichten können. Vielleicht lösen sie das Ärgernis ja doch zum Guten , ich wünsche es für alle Betroffenen .

    Unvorhersehbares Ja, kann passieren

    Mitverantwortung für seine Kunden, sollte selbstverständlich sein. Jeder Selbstständige hat auch Risiken, die man eben einkalkulieren muss!

    04/2007 Transatlantik AIDA Aura
    09/2009 östl. Mittelmeer AIDA Vita
    03/2010 Transasien AIDA Aura
    12/2011 Karibik 12 AIDA Luna
    10/2012 Nordamerika 3 AIDA Luna
    02/2013 Transarabien 2 AIDA Blu
    09/ 2013 Mittelmeer 13 AIDA Blu
    06/2014 Nordeuropa 14 AIDA Stella
    03/2015 Südostasien 10 AIDA Sol
    07/2016 Ostsee 2 AIDA Diva
    04/2017 La Romana trifft Mallorca Mein Schiff 5
    10/2017 Kanaren und Madeira AIDA Sol
    08/2018 Norwegens Fjorde AIDA Sol

  • Es wäre sicherlich auch hilfreich, wenn AIDA den Begriff "Garantierte Beförderung" in ihrer Werbung für das An- und Abreisepaket etwas genauer spezifizieren würde (siehe hier). Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei AIDA Reisebedingungen genannt) definieren nicht, was unter einer garantierten Beförderung genau zu verstehen ist.


    Werbende Texte scheinen ganz bewusst so formuliert zu sein, dass sie vom Kunden und vom Werbenden ganz unterschiedlich interpretiert werden.

    Ist leider so :zorn:

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  • ...Wenn ich alles anwaltlich einfordern muss, dann wäre unsere Konsequenz :" Buch ich nicht mehr".

    So etwas kann sich heute kein Hotel. egal wo erlauben, Kunden so vor den Kopf zu stoßen indem man nach dem Motto " Alle und alles Andere sind schuld, tut uns Leid" oder wir schon geschrieben," wir garantieren ihren Urlaub aber nur, wenn nichts dazwischen kommt"... das ist unakzeptabel, jedenfalls für uns....

    Bei einem Hotel hat man meist viele Alternativen, da ist schlechte Presse (wie z.B. hier) durchaus schädigend und sollte unbedingt vermieden werden, wie auch schlechte Bewertungen daraufhin.

    Bei den KF-Gesellschaften hat man es schon schwerer mit den Alternativen, Bewertungen und Kritik prallen eher ab bei der Masse an Kunden und man beschneidet sich eher selbst als durch eine konsequente Entscheidung etwas bewegen zu können...leider.

    Cara Whn/Silv 2001 Karibik; Vita Whn/Silv 2002 Karibik; Vita Dez 2005 Karibik; Aura Dez 2006 Karibik; Cara Feb 2007 Orient; Vita Dez 2008 Karibik; Bella Okt 2009 wMM; Aura Nov 2010 soA; blu Nov 2011 RM; diva Jul 2012 öMM; blu Sept 2013 wMM; Vita Aug 2014 wMM/Atl; Bella Dez 2014 Karibik; Aura Aug 2017 wMM; Stella Dez 2017 Orient; blu Dez 2018 Ind.Ozean; Luna Dez 2021 Karibik; blu Mai 2022 Adria; Aura Dez 2022 Südafr./Namibia; blu Okt 2023 MM-Inseln; diva Dez 2023 Karibik; Bella Mrz 2024 Asien; ...

  • Bei einem Hotel hat man meist viele Alternativen, da ist schlechte Presse (wie z.B. hier) durchaus schädigend und sollte unbedingt vermieden werden, wie auch schlechte Bewertungen daraufhin.

    Bei den KF-Gesellschaften hat man es schon schwerer mit den Alternativen, Bewertungen und Kritik prallen eher ab bei der Masse an Kunden und man beschneidet sich eher selbst als durch eine konsequente Entscheidung etwas bewegen zu können...leider.

    Nun es gibt auch Bewertungsportale für Schiffe wie bei Hotels auch. Ja, da hast du den Punkt angesprochen, die Masse, die bucht scheint eben noch zu stimmen warum sollte man dann etwas ändern :traurig:

    Ich kann nur für mich/ uns sprechen, wenn ich einmal gerichtlich mit einem Veranstalter zu tun habe um mein Recht einzufordern, dann war es das für uns.

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  • ...also wir haben Rechtschutz, aber den habe ich, um mich zu verteidigen...

    Es ist immer auch mit Ärger usw. verbunden. Wir hätten das mit MS auch gekonnt, aber ehrlich gesagt, das ist uns zu blöd.

    sorry, wenn Du Dich verteidigen musst, d h ein Dritter Ansprüche an Dich stellt, dann ist das i d R Sache Deiner Haftpflichtversicherung (dort steht bei "versichert ist" u a "die Abwehr unberechtiger Ansprüche". Wer eine RS-Versicherung hat, kann sehr beruhigt einen (auf Reiserecht spezialisierten) Anwalt einschalten, um seine berechtigten Anspr+che geltend zu machen. Die Rechtsschutz ist hauptsächlich dafür da. Natürlich sind auch andere Leistungen enthalten; diese darzulegen spengen hier den Rahmen. Ich leiste auch ausdrücklic keine Rechtsberatung, sondern gebe nur "meine privaten Kenntnisse der Materie" wieder.

    Grds ist der Kunde in Situationen wie dieser hier (Cosma) echt schlecht dran, die Gründe sind vielfach dargelegt. Das Pauschalreiserecht ist ziemlich eindeutig, sowohl von der Gesetzeslage als auch der Rechtsprechung her. Und als Kunde muss man sich nicht als "dumme Melkkuh" behandeln lassen. Aber Veranstalter bauen eben darauf, daß ein (denen ungeführ bekannter) prozuentualer Anteil der betroffenen Kunden nichts machen, das ist ganz einfach "Gewinn".

  • Es wäre sicherlich auch hilfreich, wenn AIDA den Begriff "Garantierte Beförderung" in ihrer Werbung für das An- und Abreisepaket etwas genauer spezifizieren würde (siehe hier). Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei AIDA Reisebedingungen genannt) definieren nicht, was unter einer garantierten Beförderung genau zu verstehen ist.


    Werbende Texte scheinen ganz bewusst so formuliert zu sein, dass sie vom Kunden und vom Werbenden ganz unterschiedlich interpretiert werden.

    Habe vorgestern auch ein Flyer bekommen, wo genau dies dran stand. Da musste ich dann auch erstmal etwas schmunzeln :lol1:

  • Habe vorgestern auch ein Flyer bekommen, wo genau dies dran stand. Da musste ich dann auch erstmal etwas schmunzeln :lol1:

    aber genau diese nicht präzise Formulierung ist doch eine große Chance in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

  • sorry, wenn Du Dich verteidigen musst, d h ein Dritter Ansprüche an Dich stellt, dann ist das i d R Sache Deiner Haftpflichtversicherung (dort steht bei "versichert ist" u a "die Abwehr unberechtiger Ansprüche". Wer eine RS-Versicherung hat, kann sehr beruhigt einen (auf Reiserecht spezialisierten) Anwalt einschalten, um seine berechtigten Anspr+che geltend zu machen. Die Rechtsschutz ist hauptsächlich dafür da. Natürlich sind auch andere Leistungen enthalten; diese darzulegen spengen hier den Rahmen. Ich leiste auch ausdrücklic keine Rechtsberatung, sondern gebe nur "meine privaten Kenntnisse der Materie" wieder.

    Grds ist der Kunde in Situationen wie dieser hier (Cosma) echt schlecht dran, die Gründe sind vielfach dargelegt. Das Pauschalreiserecht ist ziemlich eindeutig, sowohl von der Gesetzeslage als auch der Rechtsprechung her. Und als Kunde muss man sich nicht als "dumme Melkkuh" behandeln lassen. Aber Veranstalter bauen eben darauf, daß ein (denen ungeführ bekannter) prozuentualer Anteil der betroffenen Kunden nichts machen, das ist ganz einfach "Gewinn".

    ich greife dich dafür ja auch nicht an. Du hast ja recht, das, wenn Jemand einen Anwalt nimmt soll er das auch machen. Kein Thema!!

    Man muss sich halt dessen bewusst sein, das damit ein eventuell langer Atem nötig ist und es vielleicht sogar abgesprochen wird und man eben auch nicht das bekommt, was man erwartet hat. Alles ist möglich.

    Grundsätzlich, wenn es um sehr viel Geld geht würden wir natürlich einen Anwalt nehmen, vielleicht auch in diesem konkreten Fall!! 30 Euro anzubieten ein Witz!. Aber... buchen würden wir da nix mehr... Vielleicht würde diese Konsequenz auf Dauer mehr bringen :zwinker:

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    Einmal editiert, zuletzt von noba410 ()

  • Ich auch... 😂🙈


    lies mal von der Konkurrenz die Werbung für das An-Abreisepaket...

    auch die ließen uns informationslos sitzen mit 17 Stundenverspätung heimgekommen und dann bekommt man gesagt "Was wollen sie denn, sie hatten doch den Urlaub, so etwas kann doch passieren..."

    Klar, aber auch hier!! Wir garantieren!!... aber nur, wenn nichts dazwischen kommt X(

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  • ich greife dich dafür ja auch nicht an. Du hast ja recht, das, wenn Jemand einen Anwalt nimmt soll er das auch machen. Kein Thema!!

    Man muss sich halt dessen bewusst sein, das damit ein eventuell langer Atem nötig ist und es vielleicht sogar abgesprochen wird und man eben auch nicht das bekommt, was man erwartet hat. Alles ist möglich.

    Grundsätzlich, wenn es um sehr viel Geld geht würden wir natürlich einen Anwalt nehmen, vielleicht auch in diesem konkreten Fall!! 30 Euro anzubieten ein Witz!. Aber... buchen würden wir da nix mehr... Vielleicht würde diese Konsequenz auf Dauer mehr bringen :zwinker:

    @noba14: ich fühle mich in keiner Weise angegriffen. Und ich habe alles Verständnis dieser Welt für jede Reaktion, die ein Betroffener zeigt. AIDA hat hier kläglich versagt. Und - meine perspönliche Meinung - wg der Schwierigkeit, das Problem für alle zu lösen, eben entschieden, daß es summa summarum die "billigste" Lösung ist, scheibchenweise abzusagen...weil eben eine bestimmte Zahl der Betroffenen dies als "Schicksal" ansieht und nichts unternimmt, bzw sich mit einem "armseligen Angebot" abspeisen lässt. Bei dieser Rechtslage würde ich auch ohne Rechtschutzversicherung einen Anwalt beauftragen, die eigene Sachkenntnis fehlt so ziemlich Jedem hier. Anders wäre das bei einem Minibetrag!

    Übrigens gibt es auch beim ADAC eine kostenlose Erstberatung - jedoch sind die Anwälte nicht unbedingt Reisespezialisten, und in letzter Konsequenz an Honoraren interessiert, so dass ch nach der Erstberatung durchaus einen "Fachmann" beauftragen würde.

    So, ich bin hier jetzt raus.

  • ich bin absolut kein AIDA Fahrer, auch wenn wir schon damit unterwegs waren, heißt ich will AIDA nicht in Schutz nehmen, aber....


    in dem Flyer steht was von "garantierter Beförderung zum Schiff im Fall von Flugverspätung", aber nichts davon was passiert, wenn der Flug komplett ausfällt :gruebel:     :lol1:

    :ssorry: für den Einwand, aber ich fand das jetzt irgendwie witzig. Ja ich weiß, ich bin nicht betroffen.....

  • Verstehe nicht, wieso man sich jetzt so an dieser Formulierung aufhängt. Eine solche Garantie ist absolut nicht durchzuhalten. Es ist ein Werbeversprechen - eine Animation dieses Paket zu buchen. Und eben ein Wechsel ins "Pauschalreiserecht", was für Kunden gut ist. Mehr nicht.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Nach dem was ich so bisher recherchiert habe, werde ich vermutlich nicht versuchen, einen Schadensersatz zu erstreiten

    Reedereien und andere Reiseveranstalter schätzen genau dieses Verhalten sehr. - Ich bin ganz direkt: Deine Recherchen wegwerfen und eine Erstberatung bei einem versierten Anwalt (Reiserecht!) in Anspruch nehmen. Diese kostet nicht die Welt ist aber deutlich mehr wert als eigene Recherchen auf Amateurniveau (nichts anderes ist dieses Forum).

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Verstehe nicht, wieso man sich jetzt so an dieser Formulierung aufhängt. Eine solche Garantie ist absolut nicht durchzuhalten. Es ist ein Werbeversprechen - eine Animation dieses Paket zu buchen. Und eben ein Wechsel ins "Pauschalreiserecht", was für Kunden gut ist. Mehr nicht.

    Das sehe ich anders, für mich ist das ähnlich wie bei einem Warenkauf eine „zugesicherte Eigenschaft“, da berechtigt eine Falschaussage in der Werbung zur jederzeitigen Wandlung oder Rückgabe (auch noch nach Jahren z.B.).

    Wenn so ein Vergleich zulässig ist (wovon ich ausgehe), das sind solche Formulierungen wörtlich zu nehmen und berechtigen zu Schadenersatzleistungen…

    Cara Whn/Silv 2001 Karibik; Vita Whn/Silv 2002 Karibik; Vita Dez 2005 Karibik; Aura Dez 2006 Karibik; Cara Feb 2007 Orient; Vita Dez 2008 Karibik; Bella Okt 2009 wMM; Aura Nov 2010 soA; blu Nov 2011 RM; diva Jul 2012 öMM; blu Sept 2013 wMM; Vita Aug 2014 wMM/Atl; Bella Dez 2014 Karibik; Aura Aug 2017 wMM; Stella Dez 2017 Orient; blu Dez 2018 Ind.Ozean; Luna Dez 2021 Karibik; blu Mai 2022 Adria; Aura Dez 2022 Südafr./Namibia; blu Okt 2023 MM-Inseln; diva Dez 2023 Karibik; Bella Mrz 2024 Asien; ...

  • Natürlich berechtigt die Nichterfüllung zu Schadenersatzforderungen. Darum ging es mir doch nicht. Sondern darum, dass daraus nicht eine tatsächliche Garantie abgeleitet werden kann. Es kann jederzeit passieren, dass man trotz "Garantie" nicht zum Schiff kommt.

    „Heute ist die gute alte Zeit von morgen.“ (Karl Valentin)

  • Reedereien und andere Reiseveranstalter schätzen genau dieses Verhalten sehr. - Ich bin ganz direkt: Deine Recherchen wegwerfen und eine Erstberatung bei einem versierten Anwalt (Reiserecht!) in Anspruch nehmen. Diese kostet nicht die Welt ist aber deutlich mehr wert als eigene Recherchen auf Amateurniveau (nichts anderes ist dieses Forum).

    OK, deine Beiträge sind genauso amateurhaft, speziell die Empfehlung mit dem Anwalt.


    Akzeptiere doch einfach die Entscheidung von Avita61, keinen Rechtsstreit zu führen. Für eine solche Entscheidungsfindung spielten sicher mehr Faktoren rein, als nur die eigene rechtliche Recherche.