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Buchung / Stornierung

  • WeisserTiger
  • 30. Januar 2020 um 22:11
  • Geschlossen

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1. offizieller Beitrag
  • WeisserTiger
    Anfänger
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    • 30. Januar 2020 um 22:11
    • #1

    Hallo ihr lieben,

    wir wollen zu 4. eine Aida Reise machen, zusammen in einer Balkonkabine.

    Unsere 4. Person ist aber chronisch krank und könnte deshalb jeden Tag ausfallen.

    Was würde passieren, wenn wir Sie am Anreisetag stornieren müssten?

    Ich gehe mal davon aus, dass wir das Geld für die 4. Person nicht zurück bekommen, was bei 200€ aber nicht das Drama wäre.

    Könnten da zusätzliche Kosten auf uns zukommen?

    Könnte unsere 4. Person auf einer Black List oder sowas landen?

    Dankeschön für alle Infos

    Grüße WeisserTiger

  • Juvida
    Gast
    • 30. Januar 2020 um 22:23
    • #2

    Dies war bei uns passiert.
    Frage: hat dieser eine Versicherung? Wenn ja, übernimmt die Versicherung die Kosten für den 4. Person. Wenn nicht, bleibt bei dem 4. Person auf die Kosten sitzen. D. h. er muss alles selber bezahlen, was er hätte an Flug und AIDA bezahlen müssen. Ausflüge lassen sich bei AIDA kostenfrei stornieren und wird zurück überwiesen.
    Ihr müsst nichts dazu bezahlen. Aber AIDA sollte informiert werden.
    LG Juvida

  • wuschwusch
    Erleuchteter
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    3
    • 30. Januar 2020 um 23:01
    • #3
    Zitat von WeisserTiger

    Hallo ihr lieben,

    wir wollen zu 4. eine Aida Reise machen, zusammen in einer Balkonkabine.

    ...

    Könnten da zusätzliche Kosten auf uns zukommen?

    Könnte unsere 4. Person auf einer Black List oder sowas landen?

    Die vierte Person in einer Kabine ist für AIDA im Prinzip egal... deswegen ist sie auch so günstig zubuchbar. Für die vierte Person müsst ihr die Stornokosten tragen. Weitere Kosten sollten da nicht entstehen.

    Eine Blacklist für einen solchen Fall gibt es sicherlich nicht. Denn ihr habt ja keinen Vorteil dadurch, dass ihr zu viert bucht und dann eventuell nur zu dritt fahrt. Da würde ich mir also keine Gedanken machen...

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
    XX. 09/2020 New York, Florida & Karibik - AIDAluna ;(

    XX. 12/2020 Kanaren & Madeira - AIDAnova;(

    XX. 04/2021 Norwegens Küste mit Fjorden - AIDAluna;(

    XX. 11/2021 Von Kreta auf die Seychellen - AIDAblu ;(

    XX. 05/2024 Nordische Inseln mit Island - AIDAbella ;(

    XX. 11/2024 Orient ab Dubai - AIDAprima ;(

    38. 06/2025 Deutschland, Dänemark, Norwegen - MSC Euribia

    39. 10/2025 Von Hamburg in die Dominikanische Republik - AIDAperla

    40. 01/2025 Mittelmeer - MSC World Europa

  • Juvida
    Gast
    • 31. Januar 2020 um 00:02
    • #4
    Zitat von wuschwusch

    Die vierte Person in einer Kabine ist für AIDA im Prinzip egal... deswegen ist sie auch so günstig zubuchbar. Für die vierte Person müsst ihr die Stornokosten tragen. Weitere Kosten sollten da nicht entstehen.

    Eine Blacklist für einen solchen Fall gibt es sicherlich nicht. Denn ihr habt ja keinen Vorteil dadurch, dass ihr zu viert bucht und dann eventuell nur zu dritt fahrt. Da würde ich mir also keine Gedanken machen...

    für die vierte Person müssen sie nicht die Stornokosten tragen. Wenn dieser krank ist, zahlt die Reiseversicherung. Wenn er keine hat, musst dieser selbst die Kosten tragen. Ich war auch alleine unterwegs, weil genau aus dem Grund, der Kabinenteiler aufgrund der Krankheit, drei Tage vor Reisebeginn, offiziell abgesagt hatte. Ich hatte keine Stornokosten zahlen müssen.
    Der Kabinenteiler hatte eh alles schon bezahlt, aber konnte, weil keine Reiseversicherung vorlag, dass Geld nicht mehr zurückholen.
    Daher sollte man die Reiserücktrittversichdrubg immer abschließen. Gibt ja eine sehr gute und günstige Möglichkeit.

  • suomi-mit-sabs
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    • 31. Januar 2020 um 05:51
    • #5

    Versicherungen bezahlen aber nur bei akuter Krankheit nicht bei einer chronischen Erkrankung.

  • Maya2015
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    • 31. Januar 2020 um 09:38
    • #6

    wir hatten das Problem im Herbst...mussten von 4 Personen am Anreisetag 2 Personen stornieren. Solange man das vor Abfahrt storniert, fallen für die Betroffenen 80 Prozent stornokosten an, bei 200 € also 160 €. Den Rest hatte ich innerhalb von einer Woche auf dem Konto zurück. Betten waren natürlich für 4 vorbereitet, aber auf dem Schiff wusste man bei meiner Anreise schon Bescheid. War kein Problem und mein Mann konnte inzwischen auch problemlos 2 weitere Reisen buchen :daumen:

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 31. Januar 2020 um 09:47
    • #7

    Um auf einer schwarzen Liste zu landen, muss man sicherlich ganz andere Sachen gedreht haben.

    Stell Dir mal vor, wenn jeder der gesundheitsbedingt eine Reise oder Reisebausteine stornieren müsste, auf solchen Listen landen würde...

    381 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
    10/2025: 7 Tage AIDAblu - Adria
    11/2025: 21 Tage AIDAblu - von Mallorca nach Martinique
    04/2026: 20 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten & Istanbul
    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

  • wuschwusch
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    • 31. Januar 2020 um 15:14
    • #8
    Zitat von Juvida

    für die vierte Person müssen sie nicht die Stornokosten tragen. Wenn dieser krank ist, zahlt die Reiseversicherung. Wenn er keine hat, musst dieser selbst die Kosten tragen. Ich war auch alleine unterwegs, weil genau aus dem Grund, der Kabinenteiler aufgrund der Krankheit, drei Tage vor Reisebeginn, offiziell abgesagt hatte. Ich hatte keine Stornokosten zahlen müssen.
    Der Kabinenteiler hatte eh alles schon bezahlt, aber konnte, weil keine Reiseversicherung vorlag, dass Geld nicht mehr zurückholen.
    Daher sollte man die Reiserücktrittversichdrubg immer abschließen. Gibt ja eine sehr gute und günstige Möglichkeit.

    Wenn man eine Reise storniert muss man die Gebühren bzw. Entschädigung für die Stornierung bezahlen. Wie hoch die sind ist in den AGB geregelt. Hat man dafür eine Versicherung, springt diese dafür im besten Fall ein.

    Selbst bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Reisebeginn betragen die Gebühren nicht 100 Prozent sondern 95%. Dabei ist es völlig unerheblich ob du den Reisepreis schon bezahlt hast oder nicht. Du hättest also Geld zurück bekommen müssen von AIDA. In Deinem Fall 20% des Reisepreises. (Wenn du Vario oder Premium gebucht hast)

    Darüberhinaus hat ja jeder das Recht, AIDA nachweisen das niedrigere Kosten durch das Storno entstanden sind. - Was sich aber bei der dritten oder vierten Person in der Kabine mit Sicherheit nicht lohnt.

    Auszug aus den AGB:

    Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises in den Tarifen AIDA PREMIUM und AIDA VARIO eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, im Tarif JUST AIDA eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Daneben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
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    39. 10/2025 Von Hamburg in die Dominikanische Republik - AIDAperla

    40. 01/2025 Mittelmeer - MSC World Europa

  • Larissa1996
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    • 31. Januar 2020 um 16:52
    • #9

    auf alle fälle aufpassen, dass die 4. person auch als 3. oder 4. person gebucht wird.

  • AJ-MS3
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    • 1. Februar 2020 um 19:36
    • #10
    Zitat von Juvida

    für die vierte Person müssen sie nicht die Stornokosten tragen. Wenn dieser krank ist, zahlt die Reiseversicherung. Wenn er keine hat, musst dieser selbst die Kosten tragen.

    Der Reiseanmelder zahlt, denn er ist der Vertragspartner von AIDA.

  • **Holly**
    Anfänger
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    • 2. März 2020 um 18:36
    • #11

    Wie sieht es denn aus; wenn bei einer 4 er Kabine (2 Erwachsene, 1 Kind) 1 Erwachener und 1 Kind stornieren. Wird dann nur 1x Stornogebühr für den 2. Vollzahler verlangt oder auch noch für das Kind? Wurde jemanden dann schon mal eine andere Kabine zugewiesen? Die muss dann aber schon in der gleichen Kategorie sein. Oder?

    Sind es für den 2. Vollzahler immer 80% oder ist es auch abhängig davon wie viel Tage noch bis Abfahrt?

  • AJ-MS3
    Meister
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    • 2. März 2020 um 18:47
    • #12

    Die AGBs (https://media.aida.de/fileadmin/user…bedingungen.pdf) sehen unter 6.2 folgendes vor:

    "Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises eine pauschale Entschädigung in Höhe von 70 % des

    anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Daneben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier­ oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen."

  • Peggy1005
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    • 2. März 2020 um 18:47
    • #13

    Wir hatten unsere 17 jährige Tochter storniert ( 1 ½ Jahre vor Reisebeginn !!! ) , es war ein großer Kampf und zahlreicher Schriftwechsel nötig . Wir haben dann ihren Anteil als Gutschrift für eine neu zu buchende Reise zurück bekommen . Die Kabine wollte man uns auch wegnehmen , aber auch das haben wir uns erkämpft , war ja schließlich eine premiumbuchung mit freier Kabinenwahl außerhalb der Ferien . Viel Glück .

  • Avita61
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    • 2. März 2020 um 19:27
    • #14
    Zitat von **Holly**

    Wie sieht es denn aus; wenn bei einer 4 er Kabine (2 Erwachsene, 1 Kind) 1 Erwachener und 1 Kind stornieren. Wird dann nur 1x Stornogebühr für den 2. Vollzahler verlangt oder auch noch für das Kind? Wurde jemanden dann schon mal eine andere Kabine zugewiesen? Die muss dann aber schon in der gleichen Kategorie sein. Oder?

    Sind es für den 2. Vollzahler immer 80% oder ist es auch abhängig davon wie viel Tage noch bis Abfahrt?

    Der übriggebliebene Erwachsene wird dann zum Alleinreisenden?....Da kann ich mir nicht vorstellen, dass eine 4er Kabine bleibt....

  • **Holly**
    Anfänger
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    • 9. März 2020 um 18:15
    • #15
    Zitat von wuschwusch

    Darüberhinaus hat ja jeder das Recht, AIDA nachweisen das niedrigere Kosten durch das Storno entstanden sind. -

    Mal angenommen 1 Vollzahler und ein Kind machen ein Teilstorno aus einer 4 Bettkabine und buchen nachweislich eine neue teurere Kabine, heißt das dann man muss keine Stornogebühren zahlen?

    Man kann ja direkt nachweisen, das Aida durch das Storno keine niedrigeren Kosten entstanden sind, sondern man durch das Storno mehr bezahlt hat.

    Wo finde ich den diesen Passus? Steht der in den AGBs?

  • wuschwusch
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    • 11. März 2020 um 09:33
    • #16

    Ja, das steht in den AGB **Holly**

    :abfahrt: ... "To travel is to live" ... :abfahrt:
    XX. 09/2020 New York, Florida & Karibik - AIDAluna ;(

    XX. 12/2020 Kanaren & Madeira - AIDAnova;(

    XX. 04/2021 Norwegens Küste mit Fjorden - AIDAluna;(

    XX. 11/2021 Von Kreta auf die Seychellen - AIDAblu ;(

    XX. 05/2024 Nordische Inseln mit Island - AIDAbella ;(

    XX. 11/2024 Orient ab Dubai - AIDAprima ;(

    38. 06/2025 Deutschland, Dänemark, Norwegen - MSC Euribia

    39. 10/2025 Von Hamburg in die Dominikanische Republik - AIDAperla

    40. 01/2025 Mittelmeer - MSC World Europa

  • journey
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    • 11. März 2020 um 10:38
    • #17

    Holly

    Denkbare wäre es doch ggf. auch, die Ursprungsbuchung zu ändern - sprich aus einer Kabine werden mit allen Reisenden zwei Kabinen...könnte mir vorstellen, dass AC in diesem Fall von sich aus bereits auf Änderungsgebühren verzichtet. Möchte bewusst nicht Teilstorno schreiben.

    Viel Erfolg!

    VG und

    59 x Wasserurlaub auf allen Dampfern von AC 2009 bis 2025

    7 x MS3, MS5 und MS6

    2 x MSC

    2 x Costa

    1 x VdG

    demnächst Mar, Fascinosa, VdG, Stella

    ___________________________________________________________________________________

    :Boot1: Zeit für Neues und andere Reedereien, haben uns jedoch neu "verliebt":zwinker:


    _____________________________________________________________________________________________
    "Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt."
    E. Fromm

  • **Holly**
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    • 11. März 2020 um 11:37
    • #18
    Zitat von wuschwusch

    Darüberhinaus hat ja jeder das Recht, AIDA nachweisen das niedrigere Kosten durch das Storno entstanden sind. -

    Zitat von journey

    Holly

    Denkbare wäre es doch ggf. auch, die Ursprungsbuchung zu ändern - sprich aus einer Kabine werden mit allen Reisenden zwei Kabinen...könnte mir vorstellen, dass AC in diesem Fall von sich aus bereits auf Änderungsgebühren verzichtet. Möchte bewusst nicht Teilstorno schreiben.

    Viel Erfolg!

    VG und

    Leider Aida auch das nicht!

    Wir wollten es gerne so handhaben. Aida, würde eine Kabine mehr belegen und auch insgesamt mehr einnehmen.

    Auf Grund von Corona werden sie das Schiff höchst wahrscheinlich nicht mehr voll bekommen aber trotzdem nichts zu machen.

    Wir möchten ja unbedingt die Reise antreten, nur halt lieber in getrennten Kabinen. Ich glaube, es liegt daran, das es eine Pauschal Buchung ist und sie deswegen nichts ändern möchten / können.

    Mir war es leider vorher nicht klar, das es eine Pauschal Reise ist, da trotzdem Vario auf der Rechnung steht. Warum bei Pauschal keine Umbuchen möglich sind verstehe ich allerdings trotzdem nicht.

    Wir hätten auch Umbuchungsgebühren bezahlt.

  • Seesack
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    • 11. März 2020 um 12:29
    • #19
    Zitat von **Holly**

    Warum bei Pauschal keine Umbuchen möglich sind verstehe ich allerdings trotzdem nicht.

    Wir hätten auch Umbuchungsgebühren bezahlt.

    Weil sie dir mit dem drangehängten Bordguthaben dieses Recht quasi "abkaufen", Wie bei Vorzugsaktien, guter Preis, aber kein Stimmrecht.

    :abfahrt:

    60089b0590e26f3c831933deb49bd5b20f4e96eb


    Einmal editiert, zuletzt von Seesack (11. März 2020 um 12:34)

  • **Holly**
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    20
    • 13. März 2020 um 19:20
    • #20

    Manche Dinge erledigen sich dann doch von selbst.
    Jetzt dürfen wir gerne umbuchen und gekommen noch 150€ Bordguthaben.
    Glück im Unglück......

    • 1
    • 2

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