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Reise verkaufen/ Ersatzteilnehmer

  • sarasota
  • 27. Juni 2018 um 15:13
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  • sarasota
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    • 27. Juni 2018 um 15:13
    • #1

    Für den Fall, dass man eine Reise aus einem nicht versicherten Grund nicht antreten kann, kann man Ersatzteilnehmer benennen, der sozusagen den Reisevertrag übernimmt. Wenn ich jedoch richtig recheriert habe, bliebe ich als ursprünglicher Reisevertragspartner in der Haftung, wenn der Ersatzteilnehmer aus welchen Gründen auch immer, den Reisepreis nicht zahlt.

    Kann man sich daher vor der Benennung des Ersatzteilnehmers sozusagen mit einem schriftlichen Vertrag zwischen ursprünglichem Reisebucher und Ersatzteilnehmer vor diesem Risiko schützen ?

    Vielleicht hat jemand schon mal so eine Erfahrung machen müssen ?

    ....ich habe aber zur Zeit keine Reise abzugeben ;)

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
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    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee
    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

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    • RE: Reise verkaufen/ Ersatzteilnehmer

    Schau mal hier:

    Schon durch die AIDA Kreuzfahrtsuche gestöbert?

  • stellafan
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    • 27. Juni 2018 um 16:06
    • #2

    Hallo,
    die gleiche Auskunft erhielt ich zunächst auch vom Reisebüro als ich eine Reise weitergeben wollte.
    Auf weitere Nachfrage wurde mir dann erklärt, daß ich nicht haften würde. Allerdings würde das Reisebüro die bereits erhaltene Anzahlung nicht an mich zurückzahlen sondern ich müsste diese bei dem übernehmenden Reiseteilnehmer einfordern. Das habe ich allerdings nur mündlich. nachdem eine Reiserücktrittsversicherung hatte habe ich dann doch lieber storniert. Das Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben war mir zu groß.
    Was nützt einem ein schriftlicher Vertrag mit dem Übernehmer einer Reise wenn dieser trotzdem nicht zahlt? Dann müsste man ja klagen und ob das sinnvoll ist (Kosten, Risiko) muss jeder für sich entscheiden. Ich dachte auch das sei einfacher mit dem RB zu regeln.

    3 G Regel: getrunken - gegessen - geniessen

    Reisen ist wie in einem Buch zu lesen. Wer nicht reist liest nur die erste Seite

  • Larissa1996
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    • 27. Juni 2018 um 17:21
    • #3

    vergleich mal die agbs - bei tui steht das dabei, bei aida hab ich das noch nirgends gelesen? ?( könnte man aber mal anfragen, wie das geregelt wird, würd mich auch interessieren.

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 27. Juni 2018 um 18:03
    • #4

    Das hat mit den AGB nichts tun.
    Das wird durch den § 651 b BGB geregelt.

    Es ging mir darum, ob man durch einen eigenen Vertrag mit dem Dritten die Regelung umgehen kann.

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
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  • frequentcruiser
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    • 27. Juni 2018 um 18:08
    • #5
    Zitat von sarasota

    Kann man sich daher vor der Benennung des Ersatzteilnehmers sozusagen mit einem schriftlichen Vertrag zwischen ursprünglichem Reisebucher und Ersatzteilnehmer vor diesem Risiko schützen ?


    @ sarasota

    Was nützt Dir ein rechtsverbindlicher, schriftlicher Vertrag mit dem Ersatzteilnehmer, wenn es bei diesem (mangels Masse) eventuell nichts zu holen gibt ?

    Natürlich ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Erstbucher und Ersatzteilnehmer immer besser als nur eine mündliche Vereinbarung. Letztendlich ist aber jeder Vertrag (mündlich oder schriftlich) nur so gut wie die tatsächliche Liquidität des Vertragspartners.

    Im übrigen gilt bei einer Vertragsübertragung einer gebuchten Reise BGB §651b: klick hier.

    P.S. Du warst 4 Minuten schneller.


    Nachtrag:
    Dass ursprünglicher Reisebucher und Ersatzteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter (Reederei) gesamtschuldnerisch haften, ist ja ein Anspruch, den die Reederei hat. Also könnte höchstens die Reederei DIch aus dieser Haftung entlassen, aber warum sollte sie das tun ?

    Einmal editiert, zuletzt von frequentcruiser (27. Juni 2018 um 18:24)

  • Leatoria
    Meerjungfrauenmann und Blaubarschbübin
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    • 27. Juni 2018 um 18:42
    • #6

    Das ist ja schon ein Umstand, den viele, die eine Reise übertragen wollen, nicht bedenken. Das könnte schon zu einigem Ärger führen. Mich würde auch interessieren, wie man das am Besten handhabt.

    :Boot1: 07.10 Nordeuropa Aura :daumen: , 07.11 Mittelmeer Vita :daumen: , 07.12 Ostsee Blu :daumen: , 07.13 Westeuropa Stella :daumen: 08.14 Nordeuropa Stella :daumen: , 04.15 Kurzreise Luna :daumen: , 08.15 Westeuropa Bella, 11.15 Aida pur Stella :daumen: 05.16 Metropol. Prima Hafengeb.&Taufe :daumen: , 08.16 GB mit Irland Vita :daumen: , 12.16 Prima Silvester :daumen: , 05.17 Prima kurz Hafengeb. :daumen: , 07.17 2x WMM SelectionAura :daumen: , 12.17 Perla Silvester :daumen: 05.18 Sol Kurz :daumen: 07.18 Norwegische Fjorde Sol :daumen: , 08.18. Metrop. Perla :daumen: 04.19 Kurzreise Diva:daumen:07.19 Westeuropa Aura:daumen:09.19 Mittelmeer Nova:daumen:27.19 Silvesterreise Mar:cursing::thumbdown:Und viele weitere Aida und Tui Reisen

    Abgesagte Reisen durch Aida :Bella, Mar, Nova, Perla, Perla, Nova, Perla, Cosma, Nova;(


    9269452a2da437312c6e59627e9165fb51d5ff0f5aed10d349bb7b98086b5c28c4f4d610652f6e3b0ca465e9bd6525e034a63cf8654128f6d4841fc1

  • frequentcruiser
    ···
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    • 27. Juni 2018 um 18:56
    • #7

    Diese gesamtschuldnerische Haftung von Erstbucher und Ersatzteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter nach BGB §651b ist durchaus sinnvoll. Zumindest scheint sich der Gesetzgeber dabei etwas gedacht zu haben. Machen wir einfach ein kleines Gedankenexperiment:


    Nehmen wir folgendes an:

    Millionär X bucht bei Aida Cruises eine Kreuzfahrt im Gesamtwert von 20.000,- Euronen.

    Einige Wochen vor Beginn der Reise verliert er die Lust an der gebuchten Reise und schmiedet folgenden Plan.

    Um die hohen Stornokosten zu vermeiden, gibt Millionär X dem Hartz IV Empfänger Y 200,- Euro bar auf die Hand, wenn dieser als Ersatzteilnehmer in den bestehenden Reisevertrag mit AIDA Cruises eintritt. Der Ersatzteinehmer Y kann zwar den Reisepreis nicht bezahlen (und konsequenterweise dann auch nicht reisen), bei Ihm kann aber auch nichts gepfändet werden, da sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

    Millionär X hat sich aber zu früh gefreut, denn er bleibt (dank BGB §651b) auch nach der Übertragung des Reisevertrages an den Ersatzteilnehmer Y gegenüber AIDA Cruises voll in der Haftung. :P

    .

    Einmal editiert, zuletzt von frequentcruiser (28. Juni 2018 um 07:05)

  • -Destiny-
    Fortgeschrittener
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    • 21. Oktober 2025 um 06:44
    • #8

    Hallo zusammen,

    ich schließe mich hier mal an mit meiner Frage :) Leider habe ich bisher keine passenden Informationen dazu gefunden. Angenommen, ich habe einen Käufer gefunden, der meine Reise übernehmen möchte. Wie ist dann da genau der Ablauf, worauf muss man achten? Käufer und Verkäufer kennen sich nicht, einer von beiden könnte ein Betrüger sein. Es muss ja die bereits erfolgte Anzahlung an den Käufer überwiesen werden und die Namen der Reiseteilnehmer umgeschrieben werden. Was wird zuerst gemacht? Bekomme ich erst die Anzahlung? Woher weiß der Käufer, dass ich danach die Namen auch wirklich umschreibe und nicht einfach verschwinde? Oder schreibe ich erst die Namen um und bekomme anschließend die Anzahlung? Was, wenn der Käufer dann aber nicht zahlt? Oder schließt man vorher einen Vertrag ab? Hier gibt es sicher einige, die schon mal eine Reise verkauft haben, wie habt ihr das gemacht?

    August 2024 - Norwegen mit AIDAnova - die erste Kreuzfahrt :thumbsup:

    Januar 2025 - Kanaren & Madeira mit AIDAcosma - Sonne tanken im Winter

    November 2025 - Ostsee mit AIDAprima - die erste Innenkabine :/

    Februar 2026 - Metropolentour mit AIDAnova

    August 2026 - Schottland & Island mit Sonnenfinsternis mit AIDAbella 8)

  • Anjakatharina
    Meister
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    • 21. Oktober 2025 um 06:55
    • #9

    Das ist dann im Grunde vertrauen .. weil es niemanden gibt , der für diese Zwischendxhritte Dich „ versichert“.

  • paddington
    Seit 2003 ständig auf See
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    • 21. Oktober 2025 um 08:27
    • #10

    Vielleicht ist es eine Möglichkeit "sein Reisebüro " als vertrauenswürdigen Vermittler zu involvieren.

  • Spielzimmer
    Nein?! Doch!! Ohhhh!!
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    Beiträge
    2.749
    • 21. Oktober 2025 um 08:43
    • #11

    -Destiny- ich denke die Gefahr eines Betruges ist hier sehr gering. Zum einen sind die Namen der Teilnehmer bekannt, sonst könnte man keine Reise (um-)buchen, die Adresse somit auch. Das ist schon ein großer Unterschied zu sonstigen Gaunereien.

    Da der Käufer das größere Risiko eingeht (was du mit dem Geld anstellst), ist es für dich entspannter. Natürlich kann es auch blöd laufen und Zusagen werden nicht eingehalten etc., aber das ist dann das normale Risiko eines solchen Geschäftes.

    Das Leben findet nicht im Konjunktiv statt...

    bisherige Touren

    Cara Whn/Silv 01 Karibik; Vita Whn/Silv 02 Karibik; Vita Dez 05 Karibik; Aura Dez 06 Karibik; Cara Feb 07 Orient; Vita Dez 08 Karibik; bella Okt 09 wMM; Aura Nov 10 soA; blu Nov 11 RM; diva Jul 12 öMM; blu Sept 13 wMM; Vita Aug 14 wMM/Atl; bella Dez 14 Karibik; Aura Aug 17 wMM; stella Dez 17 Orient; blu Dez 18 Ind.Ozean; luna Dez 21 Karibik; blu Mai 22 Adria; Aura Dez 22 Südafr./Namibia; blu Okt 23 MM-Inseln; diva Dez 23 Karibik; bella Mrz 24 Asien; bella Apr 25 skand. Städte; sol Juni 25 Norw./Schottl.; Nova Nov 25 Metropolen; blu Dez 25 Karibik; stella Apr 26 öMM; diva Okt 26 Indian Summer...

  • Muddiaida2008
    🛳️MUDDI🛳️
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    • 21. Oktober 2025 um 08:58
    • #12
    Zitat von Spielzimmer

    -Destiny- ich denke die Gefahr eines Betruges ist hier sehr gering. Zum einen sind die Namen der Teilnehmer bekannt, sonst könnte man keine Reise (um-)buchen, die Adresse somit auch. Das ist schon ein großer Unterschied zu sonstigen Gaunereien.

    Da der Käufer das größere Risiko eingeht (was du mit dem Geld anstellst), ist es für dich entspannter. Natürlich kann es auch blöd laufen und Zusagen werden nicht eingehalten etc., aber das ist dann das normale Risiko eines solchen Geschäftes.

    Oh da wäre ich vorsichtig mit solchen Äußerungen… Ein bekannter Name und eine Adresse schützen nicht vor Betrug…

    Von daher wäre ich bei der Meinung von Anjakatharina und paddington dazu wie immer und überall den gesunden Menschenverstand einschalten ….


    6ece2d71bcba4d3a91d5b715a4f32234c6f5079b

    9a6347a9ec7fc41588e412d311511f82aa7f9b7f

  • Alicia
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    • 21. Oktober 2025 um 09:02
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Das ist eben der Vorteil eines guten Reisebüros. Kostet einen keinen Cent mehr im Buchungsprozess, aber wenn mal etwas besonderes benötigt wird, sind sie da. Die würden das komplett für einen abwickeln.

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    Luzielia
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    • 21. Oktober 2025 um 10:01
    • #14

    Also ich habe mal eine Reise bei TC von meinem Vater übernommen.

    Also war danach ich der Reiseanmelder.

    Ich musste die volle Anzahlung an TC leisten und er hat diese zurück bekommen.

  • Apfelfrau
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    • 21. Oktober 2025 um 12:11
    • #15

    -Destiny-

    Ich habe bereits schon dreimal eine Reise weiterverkauft.
    Allerdings immer AIDA-Reisen.

    Die Übernehmer der ersten Reise hatte ich übers Forum gefunden.
    Es gab zuerst einen Austausch hier und dann natürlich direkt über Telefon.

    Alle notwendigen Daten (Name, email, Adresse, Geburtsdaten etc.) wurden dann im email-Schriftverkehr zwischen AIDA, mir und dem Übernehmer ausgetauscht.
    Die bereits geleistete Anzahlung wurde mir dann vom Übernehmer direkt wieder überwiesen.

    Bei den 2 letzten Verkäufen waren dann bereits die Clubschiffprofis meine Ansprechpartner (mein Reisebüro seit ein paar Jahren <3) und haben da wirklich großartig geholfen :thumbup::sdanke::sdafuer: .

    Gerade bei der langen Brasilien-Winterpause lief es dann sogar nur noch über die Clubschiffprofis und ich weiß nichtmal den Namen der Übernehmer.
    Die Reise hatte ich ja zunächst hier im Forum angeboten, dann aber parallel nochmal bei den CSP gefragt und es hat sich dort sehr schnell ein Abnehmer gefunden.
    Da war es dann auch so, daß ich die bereits geleistete Anzahlung direkt von den Clubschiffprofis zurück überwiesen bekommen habe (abzüglich der name-change-Gebühr).

    Die Gebühren für die Namensänderung habe natürlich immer ich übernommen (50€ p.P.)

    Hast du denn ein Reisebüro an der Hand?

    die Apfelfrau

    next cruises:
    01/2026 - AIDAprima: von Teneriffa nach Kiel (12 Tage)
    05/2026 - AIDAsol: GB & Norwegen (9 Tage)

  • -Destiny-
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    • 21. Oktober 2025 um 18:18
    • #16
    Zitat von Apfelfrau

    -Destiny-

    Hast du denn ein Reisebüro an der Hand?

    die Apfelfrau

    Danke für deinen Erfahrungsbericht. Nein, ich habe meine Reisen bisher leider alle direkt über die AIDA-Homepage gebucht... Irgendwie hatte ich früher die Vorstellung im Kopf, Reisebüros seien ein Überleibsel aus der Vergangenheit, das man heutzutage gar nicht mehr braucht ^^ Ich dachte, ins Reisebüro gehen nur Leute, die es nicht allein hinbekommen zu buchen :S Daher war es für mich damals klar, dass ich selbst direkt über AIDA buche und kein Reisebüro in der Stadt aufsuche. Die Clubschiffprofis kannte ich noch nicht. Ich wusste auch nicht wirklich, wo der Vorteil sein sollte, dort zu buchen statt bei AIDA direkt. Ich kenne mich wohl zu wenig aus...

    August 2024 - Norwegen mit AIDAnova - die erste Kreuzfahrt :thumbsup:

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  • Alicia
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    • 21. Oktober 2025 um 18:37
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    -Destiny-

    Dann sind die neuen Informationen ja etwas, was Du wenigstens für die Zukunft mitnehmen kannst.

    Ich empfehle auch unbedingt darauf zu achten, dass sich das von Dir gewählte Reisebüro auf Kreuzfahrten spezialisiert hat. Nur dann können sie Dir im Fall der Fälle auch auf beste Art und Weise helfen.

    Der Betreiber des Forums hier kennt sich zum Beispiel bestens aus. Kannst ja dort mal stöbern.

    https://www.clubschiff-profis.de/

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • -Destiny-
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    • 21. Oktober 2025 um 20:02
    • #18
    Zitat von Alicia

    -Destiny-

    Dann sind die neuen Informationen ja etwas, was Du wenigstens für die Zukunft mitnehmen kannst.

    Ich empfehle auch unbedingt darauf zu achten, dass sich das von Dir gewählte Reisebüro auf Kreuzfahrten spezialisiert hat. Nur dann können sie Dir im Fall der Fälle auch auf beste Art und Weise helfen.

    Der Betreiber des Forums hier kennt sich zum Beispiel bestens aus. Kannst ja dort mal stöbern.

    https://www.clubschiff-profis.de/

    Alles anzeigen

    Danke, werde ich auf jeden Fall :)

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  • Apfelfrau
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    • 21. Oktober 2025 um 20:10
    • #19

    -Destiny-

    Wenn du direkt bei AIDA gebucht hast (so war es ja bei meiner ersten Reise, die ich weiterverkaufen musste auch), dann ruf doch dort mal an und frage, was du alles benötigst, wenn du die Reise weiterverkaufen willst.
    Das hängt ja auch davon ab, wann du gebucht hast.
    Denn mit den neuen AGB sind da andere "Fristen" einzuhalten wenn ich das richtig im Kopf habe.

    Wenn du dann die entsprechenden Infos hast, kannst du ja immer noch hier in der Kabinenbörse jemanden suchen.

    Nur der Vollständigkeit halber: eine Umbuchung auf eine andere Reise (Termin) ist nicht möglich für dich(euch) ?

    next cruises:
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    05/2026 - AIDAsol: GB & Norwegen (9 Tage)

  • -Destiny-
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    • 24. Oktober 2025 um 18:08
    • #20
    Zitat von Apfelfrau

    -Destiny-
    Nur der Vollständigkeit halber: eine Umbuchung auf eine andere Reise (Termin) ist nicht möglich für dich(euch) ?

    Bei dieser Reise leider nicht, weil der Gesamtpreis für zwei zusammen sehr hoch ist. Ich finde da kaum eine Reise für mich alleine, die den gleichen Preis ohne Flug hat. Außerdem wäre der Preis für mich alleine auch zu hoch.

    August 2024 - Norwegen mit AIDAnova - die erste Kreuzfahrt :thumbsup:

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    Junita CLUBSCHIFF PROFIS 18. Dezember 2025 um 13:54

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