Wenn man Reise 2 bis 4 als EINE Reise auffasst, liegt in Dubai ein Reiseabbruch durch AIDA vor.
Dann könnte §651 l 3) laut BGB gelten.
Aber bezieht sich diese Norm nicht nur auf eine Kündigung seitens des Reisenehmers?
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Wenn man Reise 2 bis 4 als EINE Reise auffasst, liegt in Dubai ein Reiseabbruch durch AIDA vor.
Dann könnte §651 l 3) laut BGB gelten.
Aber bezieht sich diese Norm nicht nur auf eine Kündigung seitens des Reisenehmers?
Aber bezieht sich diese Norm nicht nur auf eine Kündigung seitens des Reisenehmers?
Nein, gilt bei Kündigung durch den Reiseveranstalter.
Wenn man Reise 2 bis 4 als EINE Reise auffasst, liegt in Dubai ein Reiseabbruch durch AIDA vor.
Dann könnte §651 l 3) laut BGB gelten.
Dann ist es ja klar, der Reiseveranstalter hat für die Rückbeförderung zu sorgen. AIDA hat die Reise abgebrochen und muss den Gast nach Hamburg zurückbringen.
Dann ist es ja klar, der Reiseveranstalter hat für die Rückbeförderung zu sorgen. AIDA hat die Reise abgebrochen und muss den Gast nach Hamburg zurückbringen.
Das tun sie ja , nur wollen sie dafür eben Geld
die ursprüngliche Rückbeförderung ( per Schiff bis Hamburg ) wurde seitens Aida storniert und dem Gast die Kosten dafür zurückerstattet .
Das tun sie ja , nur wollen sie dafür eben Geld
die ursprüngliche Rückbeförderung ( per Schiff bis Hamburg ) wurde seitens Aida storniert und dem Gast die Kosten dafür zurückerstattet .
...und die Mehrkosten hat der Reiseveranstalter zu tragen §651 (3) letzter Satz
Ich sehe das nicht so eindeutig,
Der Flug wurde quasi umgetauscht in Reise 3 und Reise 4 und die Kosten bekommen sie ja auch erstattet. So habe ich das verstanden
...und die Mehrkosten hat der Reiseveranstalter zu tragen §651 (3) letzter Satz
Was ja es ja zu klären und durchzusetzen gilt
Das ist halt ein Einzelfall und wenn Aida nicht einlenkt oder sich auf ein Kompromiss einlässt, ist das Durchsetzen nicht so einfach. Das muss dann jeder für sich entscheiden, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt.
Hängt sicher auch davon ab, ob man über entsprechende Versicherungen verfügt und wie stressresistent man ist.
Ich wünsche Euch jedenfalls, dass ihr einen annehmbaren Kompromiss findet und die Sache schnell erledigt wird.
Ich sehe das nicht so eindeutig,
Der Flug wurde quasi umgetauscht in Reise 3 und Reise 4 und die Kosten bekommen sie ja auch erstattet. So habe ich das verstanden
Das ist doch irrelevant, der Flug wurde nicht gebraucht, wenn die Kreuzfahrt in Hamburg endet… und nun endet die Kreuzfahrt in Dubai, nicht auf eigenen Wunsch, eine Ersatzfahrt wird nicht angeboten. Allein mit diesem Verstoß ist AIDA ersatzpflichtig. So sehe ich das, allerdings wird das ohne RA nicht gehen….
Hast du von Anfang an gelesen wie sich die 4 Reisen zusammen setzen und wie es zu den Reisen kam?
Dann sieht man dass nicht einfach die Reise nicht statt findet und Flug dadurch nicht gebraucht wird. Wenn ich etwas tausche bekomme ich ja auch nicht 2 Sachen dafür zurück. Aber ich denke da können wir jetzt die Köpfe heiß reden und die verschiedensten Meinungen haben. Das wird wo anders geregelt. Und wenn man einen Anwalt bemüht hoffe ich dass man da an den Richtigen gerät, d er nicht nur an sein Geld denkt
....dass man da an den Richtigen gerät....
Kenn ich - im positiven Sinn (3x).
Ein guter Anwalt im Freundeskreis ist Gold wert ![]()
Hast du von Anfang an gelesen wie sich die 4 Reisen zusammen setzen und wie es zu den Reisen kam?
Dann sieht man dass nicht einfach die Reise nicht statt findet und Flug dadurch nicht gebraucht wird. Wenn ich etwas tausche bekomme ich ja auch nicht 2 Sachen dafür zurück. Aber ich denke da können wir jetzt die Köpfe heiß reden und die verschiedensten Meinungen haben. Das wird wo anders geregelt. Und wenn man einen Anwalt bemüht hoffe ich dass man da an den Richtigen gerät, d er nicht nur an sein Geld denkt
Ich lese die ganze Zeit schon mit und kenne den Sachverhalt... nicht desto trotz endet die Kreuzfahrt mit einem Abbruch durch den Reiseveranstalter und es wird kein Ersatz angeboten. Allein wegen der nicht erfüllten Ersatzpflicht hat AIDA verstoßen.
Nur so mal zum Nachdenken, buchst du auch unnötig Flüge, für den Fall dass du einfach so stehengelassen wirst, denn theoretisch kann ja überall auf der ganzen Welt etwas Unvorhersehbares passieren?
Ich lese die ganze Zeit schon mit und kenne den Sachverhalt... nicht desto trotz endet die Kreuzfahrt mit einem Abbruch durch den Reiseveranstalter und es wird kein Ersatz angeboten. Allein wegen der nicht erfüllten Ersatzpflicht hat AIDA verstoßen.
Nur so mal zum Nachdenken, buchst du auch unnötig Flüge, für den Fall dass du einfach so stehengelassen wirst, denn theoretisch kann ja überall auf der ganzen Welt etwas Unvorhersehbares passieren?
Die Reise ist nicht abgebrochen! Die 1. Reise wird in Gänze gefahren, nur die Folgetouren finden nicht statt. Denn sonst könnte der TE doch an die Versicherung für Reiseabbruch wenden, oder? Da wird die Versicherung dankend ablehnen. So mein Gedankengang ...
Ein guter Anwalt im Freundeskreis ist Gold wert
Nicht immer.
was bei den Freunden gut klappt, kann bei sich selbst nach hinten los gehen. Es kommt immer auch auf das Thema an ...
Mehrfach schon mitbekommen.
Sie haben aber die Reise ja von jemand anderen übernommen und AIDA ist ihnen entgegen gekommen dass sie den Rückflug aus der Reise raus genommen haben und dafür die anderen anschließenden Reisen buchen konnten.
Also war der Rückflug von Dubai da ja schon kein Bestandteil der Reise mehr. Durch die anderen Reisen gab es ja gar keinen Rückflug mehr der Bestandteil der gebuchten Reise dann war. Ich kann doch nichts erstattet bekommen was in der Reise gar nicht drin war
Anders sehe es aus wenn es eine Reise von Dubai nach Hamburg wäre und die abgesagt wird.
Aber ist für mich jetzt auch Ende. Man wird sehen was dabei heraus kommt und vielleicht kommt ihnen AIDA ja entgegen. Ich wünsche es ihnen, ob es so gemacht werden MUSS bezweifele ich, aber werden wir ja vielleicht hören
Ja klar, wenn es um Profit geht, wird der Flug gerne raus genommen, jetzt kommt es allerdings anders. Fakt ist und bleibt, es wurde für den restlichen Teil keine Ersatzreise angeboten, deswegen sehe ich AIDA in der Pflicht.
Nicht immer.
was bei den Freunden gut klappt, kann bei sich selbst nach hinten los gehen. Es kommt immer auch auf das Thema an ...
Mehrfach schon mitbekommen.
Ja , stimmt schon . Das ist ein Spagat . Aber beraten und fachkundige Auskünfte geben hilft ja auch schonmal weiter . Unser Freund ist allerdings nicht auf Reiserecht spezialisiert und wir haben ihn auch noch nicht ernsthaft gebraucht
Nicht immer.
was bei den Freunden gut klappt, kann bei sich selbst nach hinten los gehen. Es kommt immer auch auf das Thema an ...
Mehrfach schon mitbekommen.
Kann ich bestätigen. Zwar nicht im Reiserecht, aber die angebliche "Fachfrau" stand absolut nicht im Thema. Zum Glück war es die Anwältin der Gegenseite! Aber auch die Richterin hatte die Klage zunächst sogar zurückgewiesen, musste sich von meinem Anwalt mehrfach belehren lassen und am Ende haben wir dann vollumfänglich gewonnen.
Scheint jetzt off Topic zu sein. Aber was ich damit sagen will ist, dass selbst unter den Fachleuten (kein Vorwurf/keine Kritik) nicht in jedem Spezialfall auch Spezialwissen vorausgesetzt werden kann.
Insofern wird der Fall zum einen hier kaum zu lösen sein und zum anderen sollte ein Anwalt wirklich sorgsam ausgewählt werden. Wie schon gesagt wurde: Angenommen ist solch ein Fall schnell und gerne...
Im Übrigen finde ich, dass der nicht unwesentliche Grund der Absage (besondere Umstände die eine Passage gefahrlos nicht möglich machen) hier teilweise immer mehr ausgeklammert, aber eigentlich nicht ganz ausser Acht gelassen werden darf.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Jetzt warte ich mal das weitere Abwicklungs-prozedere ab.
Habe bereits schriftlich mein Veto zur Kostenübernahme an AIDA gegeben, mal sehen.
Habe noch keine 10 %Gutscheine ( wie viele schon berichten) und keine Rückerstattung der Anzahlung der 4. Reise. Die ist einfach weg.
@ Vielreisender, melde dich doch mal per PN, bei mir funktioniert es scheinbar nicht. Danke
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