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Doppel Kabine gebucht, einer erscheint nicht am Abfahrtstag.

  • aidafan58
  • 1. Juli 2013 um 00:01
  • Geschlossen
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  • aidafan58
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    • 1. Juli 2013 um 00:01
    • #1

    Hallo, liebe AIDA Freunde

    Meine Freunde haben eine Doppel Balkonkabine gebucht. Wenn einer nun nicht erscheint, wegen Streit oder warum auch immer, darf der andere dann trotzdem mitfahren. Ohne Mehrkosten. Oder wie seht Ihr das?
    Die Person, die erschienen ist, hat doch auch den vollen Reisepreis bezahlt. Kann die Reederei diese Person abweisen?

    Für eine schnelle, fachliche Antwort wäre ich dankbar.

    LG aidafan58

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 1. Juli 2013 um 00:04
    • #2
    Zitat von aidafan58

    Hallo, liebe AIDA Freunde

    Meine Freunde haben eine Doppel Balkonkabine gebucht. Wenn einer nun nicht erscheint, wegen Streit oder warum auch immer, darf der andere dann trotzdem mitfahren. Ohne Mehrkosten. Oder wie seht Ihr das?
    Die Person, die erschienen ist, hat doch auch den vollen Reisepreis bezahlt. Kann die Reederei diese Person abweisen?

    Für eine schnelle, fachliche Antwort wäre ich dankbar.

    LG aidafan58

    AC wirds freuen... 1 Esser weniger am Tisch... 1 Getränkevertilger weniger.... Mehrkosten entstehen keine... aber zurück gibts auch nix.

  • aidafan58
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    • 1. Juli 2013 um 00:13
    • #3

    @ capsoni

    Können die der erschienenen Person dann die Mitreise verweigern??? Das ist meine eigentliche Frage. :frage1:

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von aidafan58 (1. Juli 2013 um 00:24)

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 1. Juli 2013 um 00:24
    • #4
    Zitat von aidafan58

    @ capsoni

    Können die der erschienenen Person denn die Mitreise verweigern??? Das ist meine eigentliche Frage. :frage1:

    LG

    Theoretisch ja... denn der geschlossene Vertrag wurde einseitig nicht erfüllt.

  • aidafan58
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    • 1. Juli 2013 um 00:27
    • #5

    Und wie glaubst Du, sieht das praktisch aus??? Verlust hätten die ja keinen, das Geld haben die ja im Sack.

    Nur weniger Umsatz :lol1:

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 1. Juli 2013 um 00:31
    • #6

    Es soll schon Fälle gegeben haben bei denen dem "Alleinreisenden" die Mitfahrt verweigert wurde.

  • cawa
    Kapitänin
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    • 1. Juli 2013 um 00:43
    • #7

    Da würde ich mal bei AIDA selbst anfragen.

  • Pinkyi
    Cruise Addict
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    • 1. Juli 2013 um 00:48
    • #8

    Kommt evtl auch auf die Buchungssituation an: Da Einzelkabinen oft nur Premium angeboten werden, KÖNNTE es billiger sein, eine Doppelkabine in Vvario zu buchen und dann allein zu erscheinen. Von just ganz zu schweigen, das gilt ja grundsätzlich nur für Doppelbelegung. in diesen Fällen hätte AIDA ja schon "echten" Verlust. (meines Wissens haben schon einige Personen versucht, diese "Masche" durchzuziehen - demnach ist dieses Vorgehen AIDA schon bekannt...)
    Nunja, und der fehlende Umsatz kommt dann ja noch dazu...

    Also wenn der Grund des Nichterscheinens 'nur' ein Streit ist, würde ich mit einberechnen, dass AIDA einen evtl. allein nicht an Bord lässt.

    :Boot1: SOS, ich bin mit dem AIDA-Virus infiziert! :Boot1:
    [size=8]
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  • Bini
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    • 1. Juli 2013 um 20:27
    • #9

    AGB 7.2

    ".... Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises in den Tarifen AIDA PREMIUM und AIDA VARIO eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 %, im Tarif JUST AIDA eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. ..."

    No Show am Anreisetag heisst immer 95% Stornogebühr. D.h. Erstattung von 5-20% des Reisepreises an die nicht mitfahrenden Person. Die Fahrende Person zahlt NICHTS extra und die Reise darf seitens AIDA nicht verweigert werden.

    LG, Bini

    Einmal editiert, zuletzt von Bini (1. Juli 2013 um 20:36)

  • tamara
    Profi
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    • 2. Juli 2013 um 00:12
    • #10
    Zitat von Bini

    AGB 7.2

    ".... Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises in den Tarifen AIDA PREMIUM und AIDA VARIO eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 %, im Tarif JUST AIDA eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. ..."

    No Show am Anreisetag heisst immer 95% Stornogebühr. D.h. Erstattung von 5-20% des Reisepreises an die nicht mitfahrenden Person. Die Fahrende Person zahlt NICHTS extra und die Reise darf seitens AIDA nicht verweigert werden.

    LG, Bini


    Hallo Bini,
    das bedeutet, wenn Einzelkabinen nur im Premium buchbar sind, bucht man 2 Personen im Vario und storniert dann mindestens 60 Tage vorher die 2. Person. Das sind dann 180 %, aber immernoch billiger als 170% im Premiumtarif. Das ist ok.
    Oder wie einige Einzelreisende das machen, sie buchen Vario und ein Kind dazu ( rechnet sich nur bei individueller Anreise ), macht dann 165 %, da Kinder als 2. Person in der Kabine 65 % bezahlen. Dann wird das Kind storniert, also bei Teilstornierung 80 % des Kinderpreises zu bezahlen. Somit hat der Alleinreisende einen Reisepreis von 152 % statt 170 %. Mal sehen, ob AC da mitmacht.
    LG Sigi

  • Nordlicht
    Ex-Clubmitglied
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    • 2. Juli 2013 um 07:37
    • #11
    Zitat von tamara


    Hallo Bini,
    das bedeutet, wenn Einzelkabinen nur im Premium buchbar sind, bucht man 2 Personen im Vario und storniert dann mindestens 60 Tage vorher die 2. Person. Das sind dann 180 %, aber immernoch billiger als 170% im Premiumtarif. Das ist ok.
    Oder wie einige Einzelreisende das machen, sie buchen Vario und ein Kind dazu ( rechnet sich nur bei individueller Anreise ), macht dann 165 %, da Kinder als 2. Person in der Kabine 65 % bezahlen. Dann wird das Kind storniert, also bei Teilstornierung 80 % des Kinderpreises zu bezahlen. Somit hat der Alleinreisende einen Reisepreis von 152 % statt 170 %. Mal sehen, ob AC da mitmacht.
    LG Sigi

    Wenn das von vornherein so geplant war, dann hat derjenige ein kleines Problem: § 263 StGB => das nennt sich dann nämlich Betrug! => Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Versuch ist strafbar (deswegen sollte man solche Überlegungen und Planspiele auch immer im Netz darlegen).

    Wenn aber der Mitreisende kurzfristig erkrankt, aus beruflichen/privaten Gründen die Reise nicht antreten kann, dann spricht nichts gegen die Anwendung der AGB. Ist halt immer eine Frage des Nachweises und mgl. muss man sich einigen Fragen von AC aussetzen => die MA von AC sind auch nicht (alle) auf den Kopf gefallen. :meinung:

    Liebe Grüße aus dem Norden

    Nordlicht

    Reisen bildet..

    2003 Aura - 1 Wo ÖMM
    2004 Vita - 2 Wo Karibik
    2007 Vita - 2 Wo Karibik/Mittelamerika
    2008 Bella - 1 Wo Kanaren
    2009 Vita - 2 Wo Karibik/Mittelamerika
    2011 MS 1 - 1 Wo ÖMM - Horizonterweiterung
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    2016 MS 5 - 2 Wo Karibik
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    Es kommen 2018 MS 1 Wo Nordland und MS 3 Transasien...

  • Bini
    Hamburger Deern
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    • 2. Juli 2013 um 08:25
    • #12

    tamara

    Ich habe hier nicht eine Anleitung zum Betrug gegeben, sondern nur die Frage beantwortet, was passiert, wenn ein Reiseteilnehmer ausfällt.

    LG, Bini

  • Laba42
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    • 2. Juli 2013 um 08:37
    • #13
    Zitat von tamara

    Oder wie einige Einzelreisende das machen, sie buchen Vario und ein Kind dazu ( rechnet sich nur bei individueller Anreise ), macht dann 165 %, da Kinder als 2. Person in der Kabine 65 % bezahlen. Dann wird das Kind storniert, also bei Teilstornierung 80 % des Kinderpreises zu bezahlen. Somit hat der Alleinreisende einen Reisepreis von 152 % statt 170 %. Mal sehen, ob AC da mitmacht.


    Das mit dem Kind haben schon mehrere hier im Forum versucht!
    Es hatte auch mal einer hier berichtet, dessen Neffe urplötzlich krank geworden ist :zwinker:, der durfte dann aber auch nicht mehr alleine mitfahren! Ist aber schon ein paar Jahre her!

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • schnorchelnixe
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    • 2. Juli 2013 um 10:10
    • #14
    Zitat von Capsoni

    Es soll schon Fälle gegeben haben bei denen dem "Alleinreisenden" die Mitfahrt verweigert wurde.

    Na das glaube ich schon mal gar nicht....

  • Nordlicht
    Ex-Clubmitglied
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    • 2. Juli 2013 um 10:35
    • #15
    Zitat von schnorchelnixe

    Na das glaube ich schon mal gar nicht....

    Ich glaube das schon, denn wenn der "Alleinreisende" nicht glaubhaft versichern kann, warum er denn zu einem "Alleinreisenden" geworden ist, z. B. durch ein ärztliches Attest o, ä., wird eben - vielleicht zu Recht - vermutet, dass hier jemand die Regeleungen bewußt umgehen wollte und das ist nun mal Betrug. Dann würde ich auch den Reiseantritt verweigern (es sei denn der "Alleinreisende" ist bereit entsprechend der Geschäftsbedingungen draufzuzahlen).

    Liebe Grüße aus dem Norden

    Nordlicht

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    2003 Aura - 1 Wo ÖMM
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    Es kommen 2018 MS 1 Wo Nordland und MS 3 Transasien...

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    Aidaaura
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    • 2. Juli 2013 um 10:45
    • #16

    Was ist denn wenn ein Reiseteilnehmer die Reise nicht mehr machen will ( aus welchen gründen auch immer) und die andere Person fahren möchte?
    Darf derjenige dann nicht mitfahren?

    LG Aidaaura

    Aidaaura 7x, Aidabella 2x, Aidablu 3x, Aidacara 3x, Aidadiva 2x, Aidaluna 3x, Aidamar 3x, Aidavita 9x, Aidastella 4x, Aidasol 5x, AidaNova 7x, AidaCosma 5x, AidaPerla 1x,

  • Laba42
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    • 2. Juli 2013 um 14:38
    • #17
    Zitat von Aidaaura

    Was ist denn wenn ein Reiseteilnehmer die Reise nicht mehr machen will ( aus welchen gründen auch immer) und die andere Person fahren möchte?
    Darf derjenige dann nicht mitfahren?

    LG Aidaaura


    Vertrag ist Vertrag,
    was ist denn wenn Du ein Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben hast und es nachher nicht mehr willst?


    Und es sind welche nicht mitgenommen worden, bei denen war es aber auch so (haben die hier selbst geschrieben :gruebel:) das sie durch die Kind Mitnahmemasche zu einer billigen Einzelkabine kommen wollten!
    Dies wurde wohl vor Jahren des öfteren so gemacht, ob das heute noch so funktionieren könnte kann ich aber nicht sagen!

    Georg

    AIDAdiva wMM 08.07-AIDAvita Karibik2 Jahreswechsel 08/09-AIDAluna Ostsee Kurztour 05.09-AIDAdiva öMM 10.09-AIDAvita wMM 09.10-AIDAvita Amazonas2 04.11-AIDAluna Karibik Jahreswechsel 11/12-AIDAblu Transeuropa 05.12-AIDAbella Kurztour1 04.13-AIDAaura Adria 2 09.13-AIDAaura SOA 10 01.14-AIDAluna Kurztour 05.14-AIDAblu wMM 09.14-MS Artania Kurztour 12.14-AIDAaura wMM 05.15-MS 2 Transarabien 11.15-AIDAdiva Hamburg New York 09.16-MS 6 Mittelamerika 12.17-MS 3 Transasien 2018-MS 5 Blaue Reise 06.21-MS 1 Mittelamerika 12.22-MS Artania Panamakanal  01.24-MS 7 Kanaren & Kapverden 11.24-MS 2 Karibik 03.25-MS 7 Kurztour 09.25

    11.26: MS 6 Kapstadt - Singapur

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 2. Juli 2013 um 15:22
    • #18
    Zitat von schnorchelnixe

    Na das glaube ich schon mal gar nicht....

    schnorchelnixe: Musst du nicht glauben.... aber viele hier werden es bestätigen können.

    Wenn für 2 gebucht wurde und einer nicht kommt ist der Vertrag nichtig. Du musst dann auf die Kulanz von AC hoffen.
    Ein Recht auf eine alleinige Mitnahme hast du allerdings nicht mehr. So einfach ist das.

  • schnorchelnixe
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    • 2. Juli 2013 um 15:45
    • #19
    Zitat von Capsoni

    schnorchelnixe: Musst du nicht glauben.... aber viele hier werden es bestätigen können.

    Wenn für 2 gebucht wurde und einer nicht kommt ist der Vertrag nichtig. Du musst dann auf die Kulanz von AC hoffen.
    Ein Recht auf eine alleinige Mitnahme hast du allerdings nicht mehr. So einfach ist das.

    Woher weisst DU dass es viele bestätigen können, weil Sie es alle schon erlebt haben oder mal "was von gehört haben". ??? Ich glaube zudem nicht, wenn einer von beiden bereits eingecheckt hat und die Bordkarte erhalten hat und der andere dann nicht kommt die Einzelperson des Schiffes verwiesen wird.

  • Bini
    Hamburger Deern
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    • 2. Juli 2013 um 15:45
    • #20

    Die Verweigerung der Reiseteilnahme führte zu Prozessen in Rostock. Daraufhin hat AIDA die AGB nachgebessert und unter 7.2 Klarheit geschaffen.

    AIDA entsteht durch die Nichtteilnahme an der Reise keinerlei finanzieller Schaden. Mit der Zahlung des Reisepreises kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber AIDA nach. Man ist nicht gezwungen, die Reise auch anzutreten.

    Um beim Auto zu bleiben: ja, kaufen muss ich, aber ob ich's dann auch fahre, geht nur mich was an!

    LG, Bini

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