Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?![]()
AIDA-Urlaubskasse
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- RE: AIDA-Urlaubskasse
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Dann müsstest du die Urlaubskasse aber vorher bezahlen. Was natürlich nicht geht, wenn deine Mail dazu erst nach dem Urlaub kommt mit der Bezahlung.
Ich schließe die Urlaubskasse immer direkt am 1. Tag der Reise ab und bekomme das erst nach der Reise, also kann nichts kombinieren
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Der Gedanke hinter der UK ist es, einen Ersatz für eine Buchung an Bord anzubieten, dass man als Kunde trotzdem noch einen Vorteil hat, auch wenn man sich noch nicht festlegen kann/will. (Auskunft Fernwehexperte)
Daher ist das doppelte Guthaben per se ausgeschlossen, wenn man es über Tricks trotzdem schaffen sollte, ist das nicht im Sinne des Erfinders.
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Dann müsstest du die Urlaubskasse aber vorher bezahlen. Was natürlich nicht geht, wenn deine Mail dazu erst nach dem Urlaub kommt mit der Bezahlung.
Ich schließe die Urlaubskasse immer direkt am 1. Tag der Reise ab und bekomme das erst nach der Reise, also kann nichts kombinieren
Die Urlaubskasse habe ich schon im März abgeschlossen aber bin wie Spielzimmer auch der Meinung, dass es die 50 Euro nicht gibt. Wollte mich nur noch einmal absichern.
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Hallo Ihr Lieben,
wenn ich an Bord die Urlaubskasse abschließe, z. B. im September 2026 , und die nächste Reise aber erst im November 2027 sein wird, aber innerhalb eines Jahres ab September26 gebucht wird, kann ich dann trotzdem das BGH über MyAida anfordern? Oder muss der Reiseantritt bei der Urlaubskasse auch innerhalb eines Jahres sein? Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine. Ich hab jetzt so viel in den AGBs gelesen, finde aber nichts dazu. Vielleicht hat das jemand von Euch schon so gemacht... Danke Wiebke
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Hallo Ihr Lieben,
wenn ich an Bord die Urlaubskasse abschließe, z. B. im September 2026 , und die nächste Reise aber erst im November 2027 sein wird, aber innerhalb eines Jahres ab September26 gebucht wird, kann ich dann trotzdem das BGH über MyAida anfordern? Oder muss der Reiseantritt bei der Urlaubskasse auch innerhalb eines Jahres sein? Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine. Ich hab jetzt so viel in den AGBs gelesen, finde aber nichts dazu. Vielleicht hat das jemand von Euch schon so gemacht... Danke Wiebke
Die musst bei einlösen der Urlaubskasse innerhalb eines Jahres sein - Reisebeginn kann auch später sein.
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Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
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Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Nein, dass schließt sich aus. Wird technisch auch nicht anerkannt.
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Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
Die UK wird abgeschlossen, da man noch keine konkrete Reise buchen kann / will.
Da die UK auf jede Reise, die nach ihrem Abschluss gebucht wurde, angerechnet werden kann, sollte es möglich sein. -
Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
Das sollte man hier besser nicht so offen kommunizieren. Nicht alles , was technisch klappt, ist von Aida so gewollt.
Nicht, dass dann etwas geändert wird.
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Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
Das habe ich genauso letztes Jahr gemacht.
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Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
Die Urlaubskasse buchst Du ja, weil Du nicht weist, wann Deine nächste Reise ist.
Wenn Du dann später, nachdem die Urlauskasse also schon längst bezahlt ist, an Bord Deine Wunschreise buchst, kannst Du zur Bezahlung dieser Reise Deine Urlaubskasse einsetzen und erhälst selbstverständlich das BGH daraus. Daher haben wir immer eine Urlaubskasse "offen".
Was definitiv nicht geht, und hier auch schon oft genug beschrieben wurde: An Bord die Urlaubskasse buchen und auf der Reise noch eine neue Reise mit BGH buchen.i dieser Konstellation kannst Du die Urlaubskasse nicht einsetzen!
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Die Urlaubskasse buchst Du ja, weil Du nicht weist, wann Deine nächste Reise ist.
Wenn Du dann später, nachdem die Urlauskasse also schon längst bezahlt ist, an Bord Deine Wunschreise buchst, kannst Du zur Bezahlung dieser Reise Deine Urlaubskasse einsetzen und erhälst selbstverständlich das BGH daraus. Daher haben wir immer eine Urlaubskasse "offen".
Was definitiv nicht geht, und hier auch schon oft genug beschrieben wurde: An Bord die Urlaubskasse buchen und auf der Reise noch eine neue Reise mit BGH buchen.i dieser Konstellation kannst Du die Urlaubskasse nicht einsetzen!
Bei mir war es vor einiger Zeit aber so, dass ich zwar die Urlaubskasse für die Anzahlung einsetzen konnte aber ohne BGH.

Vielleicht geht es jetzt und da ich eine bezahlte Urlaubskasse noch habe, werde ich es im September ausprobieren und berichten.
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Bei mir war es vor einiger Zeit aber so, dass ich zwar die Urlaubskasse für die Anzahlung einsetzen konnte aber ohne BGH.

Vielleicht geht es jetzt und da ich eine bezahlte Urlaubskasse noch habe, werde ich es im September ausprobieren und berichten.
genau den Sachverhalt habe ich doch beschrieben! "bezahlte Urlaubskasse"
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Bei mir war es vor einiger Zeit aber so, dass ich zwar die Urlaubskasse für die Anzahlung einsetzen konnte aber ohne BGH.

Vielleicht geht es jetzt und da ich eine bezahlte Urlaubskasse noch habe, werde ich es im September ausprobieren und berichten.
ohne BG geht die Urlaubskasse immer. Aber das ist ja nicht der Sinn der Urlaubskasse.
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Ich habe am 15.8 an Bord von Aida Sol das Formular für die Urlaubskasse abgegeben
Bin seit Mittwoch zurück, ich habe bis jetzt keine Mail dazu bekommen, dass ich einzahlen kann. Komisch
Hatte das auch schon mal jemand
Auch im Spam Ordner nix
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Guten Morgen,
Vor Jahren war es möglich, an Bord eine Optionsbuchung für eine neue Reise zu machen und gleichzeitig die Urlaubskasse abzuschließen. Die Urlaubskasse hat man dann schnellstmöglich bezahlt.
Nach Festbuchung der Option konnte man diese dann für die neue Reise zusätzlich einlösen.
Hat das jemand in letzter Zeit erfolgreich nochmal gemacht?
Danke vorab und viele Grüße Jennifer
Hallo Jenny86,
ja, das haben wir letzte Woche auf der Cosma gemacht. Zuerst die Urlaubskasse gebucht, dann die neue Reise an Bord gebucht. Von Zuhause aus die Urlaubskasse bezahlt und die erhaltenen Gutscheincodes gleich für die gebuchte Reise verwendet. Ging ohne Probleme.
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Meist klappt das nicht mehr.
Im Normalfall werden Urlaubskassen mittlerweile erst nach der reise ausgestellt (also kommt die Bestätigung auch erst wenn ihr zuhause seid) ubd dann liegt das Buchungsdatum der Urlaubskasse nach dem Datum der eigentlichen Reise. Aida will (laut Reiseberater) die dippelten Prämien reduzieren bzwm verhindern... denn du kannst nach wie vor eine UK aus der reise davor einlösen ...
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Ich habe am 15.8 an Bord von Aida Sol das Formular für die Urlaubskasse abgegeben
Bin seit Mittwoch zurück, ich habe bis jetzt keine Mail dazu bekommen, dass ich einzahlen kann. Komisch
Hatte das auch schon mal jemand
Auch im Spam Ordner nix
Das hatte ich im letzten Jahr auf der Perla genauso.
Hab dann hinterher reklamiert und dann wurde die Urlaubskasse nachträglich eingerichtet. Hartnäckig bleiben !
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