Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?![]()
AIDA-Urlaubskasse
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- RE: AIDA-Urlaubskasse
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Dann müsstest du die Urlaubskasse aber vorher bezahlen. Was natürlich nicht geht, wenn deine Mail dazu erst nach dem Urlaub kommt mit der Bezahlung.
Ich schließe die Urlaubskasse immer direkt am 1. Tag der Reise ab und bekomme das erst nach der Reise, also kann nichts kombinieren
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Der Gedanke hinter der UK ist es, einen Ersatz für eine Buchung an Bord anzubieten, dass man als Kunde trotzdem noch einen Vorteil hat, auch wenn man sich noch nicht festlegen kann/will. (Auskunft Fernwehexperte)
Daher ist das doppelte Guthaben per se ausgeschlossen, wenn man es über Tricks trotzdem schaffen sollte, ist das nicht im Sinne des Erfinders.
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Dann müsstest du die Urlaubskasse aber vorher bezahlen. Was natürlich nicht geht, wenn deine Mail dazu erst nach dem Urlaub kommt mit der Bezahlung.
Ich schließe die Urlaubskasse immer direkt am 1. Tag der Reise ab und bekomme das erst nach der Reise, also kann nichts kombinieren
Die Urlaubskasse habe ich schon im März abgeschlossen aber bin wie Spielzimmer auch der Meinung, dass es die 50 Euro nicht gibt. Wollte mich nur noch einmal absichern.
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Hallo Ihr Lieben,
wenn ich an Bord die Urlaubskasse abschließe, z. B. im September 2026 , und die nächste Reise aber erst im November 2027 sein wird, aber innerhalb eines Jahres ab September26 gebucht wird, kann ich dann trotzdem das BGH über MyAida anfordern? Oder muss der Reiseantritt bei der Urlaubskasse auch innerhalb eines Jahres sein? Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine. Ich hab jetzt so viel in den AGBs gelesen, finde aber nichts dazu. Vielleicht hat das jemand von Euch schon so gemacht... Danke Wiebke
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Hallo Ihr Lieben,
wenn ich an Bord die Urlaubskasse abschließe, z. B. im September 2026 , und die nächste Reise aber erst im November 2027 sein wird, aber innerhalb eines Jahres ab September26 gebucht wird, kann ich dann trotzdem das BGH über MyAida anfordern? Oder muss der Reiseantritt bei der Urlaubskasse auch innerhalb eines Jahres sein? Hoffentlich kann man verstehen, was ich meine. Ich hab jetzt so viel in den AGBs gelesen, finde aber nichts dazu. Vielleicht hat das jemand von Euch schon so gemacht... Danke Wiebke
Die musst bei einlösen der Urlaubskasse innerhalb eines Jahres sein - Reisebeginn kann auch später sein.
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Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
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Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
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Wenn ich an Bord buche und zum Beispiel 250 Euro BGH erhalte, bekomme ich dann trotzdem die 50 Euro aus der Urlaubskasse?

Nein, dass schließt sich aus. Wird technisch auch nicht anerkannt.
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Genau das soll ja nicht der Fall sein, da ich an Bord schon 250 Euro BGH bekomme.
Die UK wird abgeschlossen, da man noch keine konkrete Reise buchen kann / will.
Da die UK auf jede Reise, die nach ihrem Abschluss gebucht wurde, angerechnet werden kann, sollte es möglich sein. -
Wenn du die Urlaubskasse im März abgeschlossen hast und jetzt an Bord eine neue Reise mit BGH für An-Bord-Buchung buchst, kannst du auf diese Reise die UK einsetzen und bekommst 50 € BGH.
Das sollte man hier besser nicht so offen kommunizieren. Nicht alles , was technisch klappt, ist von Aida so gewollt.
Nicht, dass dann etwas geändert wird.
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