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AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021 (Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 - Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00)

  • gini48
  • 24. März 2019 um 15:09
  • Antworten

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Termin

AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021

Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 – Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00

Teilnehmer

10 Teilnehmer, 0 Unentschlossen und 2 Absagen

Anmeldeschluss: 3. Januar 2021 um 00:00
  • Anja1
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    • 9. Dezember 2020 um 15:41
    • #221

    Noch nicht, dafür widersprüchliche Infos zum 8.12.: 46 und 51.

  • Anzeige
    • RE: AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021 (Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 - Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00)

    Schau mal hier:

    die Seite hier zeigt viele AIDA-Routen mit Verfügbarkeiten in Echtzeit.

  • sunshime
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    • 9. Dezember 2020 um 15:45
    • #222
    Zitat von GymSporty at Sea

    Schwer vortstellbar in dieser sich zusptzenden Situation...:meinung:

    Mein Bundesland Sachsen ist am Montag im Lockdown. Gebucht habe ich eine Kreuzfahrt ab/ an Berlin in zwei Wochen. Jetzt die Frage: Darf ich an den Flughafen reisen, gilt das quasi als Transit? Oder werde ich gezwungen umzubuchen bis mein Bundesland den Lockdown beendet hat?

  • Anja1
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    • 9. Dezember 2020 um 15:49
    • #223
    Zitat von Leuchtturm1

    Das ist nicht mal im März/April passiert.

    Warum möchte Herr Spahn Stichproben bei den Grenzkontrollen?

    https://www.rnd.de/reise/auf-reis…ZELSRSEHUA.html

  • MANU_ELA
    Frechdachs mit ❤
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    • 9. Dezember 2020 um 15:54
    • #224
    Zitat von sunshime

    Mein Bundesland Sachsen ist am Montag im Lockdown. Gebucht habe ich eine Kreuzfahrt ab/ an Berlin in zwei Wochen. Jetzt die Frage: Darf ich an den Flughafen reisen, gilt das quasi als Transit? Oder werde ich gezwungen umzubuchen bis mein Bundesland den Lockdown beendet hat?

    vielleicht solltest Du erstmal klären was für dich Transit heisst.

    Es hiess :

    .... aus einem nicht Risiko Gebiet "durch " eine Risiko Gebiet gilt als Transit

    _____________________
    16202 SP nichts für uns
    12103 SX Oben wo die Geister toben
    11291 SB kleines Apartment :daumen:
    10292 SC Heck Traumkabine, Preisleistung passt leider nicht.
    RE: 9202 überraschende tolle Kabine, für Gewässer Karibik top.
    9194 SC bis 30.04.25 dann wird das eine SB
    9294 SC
    8234 SC mit Familie eine gute Wahl Achtung wird 2025 eine SB
    RE: 8136 Gute Kabine mit viel Mehrwert
    7278 Suite SB Heck stella Traum Kabine
    7127 BA unser kleines Zuhause in der Karibik
    6266 SA
    weitere Erfahrung 3003,4151, 5210, 6117, 6225,6434,7116,7102, 7148, 7125, 7251, 7178, 7203, 7209, 7229, 7251, 8108 ,
    8124, 8137, 8174, 8304, 9205,9207, 9116, 9122, 9221, 10238, RE: 11289; 12106,

  • sunshime
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    • 9. Dezember 2020 um 15:57
    • #225
    Zitat von MANU_ELA

    vielleicht solltest Du erstmal klären was für dich Transit heisst.

    Es hiess :

    .... aus einem nicht Risiko Gebiet "durch " eine Risiko Gebiet gilt als Transit

    Das mit dem Transit hab ich so gar nicht gemeint. Eigentlich will ich nur wissen ob ich mit einem neg. Coronatest mein Bundesland im Lockdown verlassen darf?

  • Leuchtturm1
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    • 9. Dezember 2020 um 15:57
    • #226
    Zitat von sunshime

    Mein Bundesland Sachsen ist am Montag im Lockdown. Gebucht habe ich eine Kreuzfahrt ab/ an Berlin in zwei Wochen. Jetzt die Frage: Darf ich an den Flughafen reisen, gilt das quasi als Transit? Oder werde ich gezwungen umzubuchen bis mein Bundesland den Lockdown beendet hat?

    Es ist erlaubt. Wer soll dich an der Grenze zu Brandenburg kontrollieren? Keiner.

  • Leuchtturm1
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    • 9. Dezember 2020 um 15:58
    • #227
    Zitat von Anja1

    Warum möchte Herr Spahn Stichproben bei den Grenzkontrollen?

    https://www.rnd.de/reise/auf-reis…ZELSRSEHUA.html

    Aufgrund von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Ebenfalls nicht relevant für die Kanaren.

  • Anja1
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    • 9. Dezember 2020 um 16:20
    • #228
    Zitat von Leuchtturm1

    Aufgrund von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Ebenfalls nicht relevant für die Kanaren.

    Gut, dann müssen wir noch herausfinden, was Ausgangsbeschränkungen bei einem harten Lockdown für Konsequenzen haben oder hätten. Die Meinungen sind hierzu unterschiedlich.

  • kofferradio
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    • 9. Dezember 2020 um 16:42
    • #229

    Sieht nicht so gut aus...

    https://grafcan1.maps.arcgis.com/apps/opsdashbo…87468d1fd70efb6

    (oben links auf "IA").

    52,15. Ausschließlich getrieben durch Teneriffa

  • pepto2601
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    • 9. Dezember 2020 um 16:47
    • #230

    Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.

    Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.

    Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Triftige Gründe sind insbesondere:

    Einkaufen, Arzt, Arbeiten usw. usw.

    Jetzt versuchen einige zu argumentieren, dass Urlaub nicht explizit verboten ist und damit automatisch erlaubt.

    Da wird aber die Verordnung falsch herum gelesen.

    Grundsatz: Wohnung darf nicht verlassen werden.

    Ausnahme: triftiger Grund

    Die Beispiele sind nur zur Erläuterung, was der Verordnungsgeber als triftigen Grund ansieht. Damit kann man sicher sein, dass zB auch die Polizei und die Gerichte das anerkennen.

    Wer nun auf Urlaubsreise geht und kontrolliert wird, muss nachweisen, dass dies ein triftiger Grund ist, weil er ja eigentlich die Wohnung gar nicht verlassen darf. Und ob das so ist werden im Fall der Fälle wohl Gerichte entscheiden. Der Polizist vor Ort wird das aller Voraussicht nach nicht akzeptieren und entsprechende Konsequenzen verhängen.

    5/2006 Transatlantik - Voyager of the Seas
    8/2017 WMM - MSC Preziosa
    11/2018 WMM - Aida Prima
    12/2018 Kanaren & Madeira - Aida Nova

    10/2019 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Stella

    05/2021 Panoramafahrt ab Kiel - MS 1

    08/2021 Schwedische Küste 1 - MS 6

    10/2021 Transreise Mallorca-Gran Canaria - Aida Perla

    12/2021 Dubai mit Oman - MS 6

    08/2022 Hamburg bis New York - MS 1


    56f002954adb8d51f48299cdb11a82968714c7fd

    dc1fc2360727a25cf432beb7a0bf82cdd8cbcb67

  • Anja1
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    • 9. Dezember 2020 um 16:49
    • #231
    Zitat von kofferradio

    Sieht nicht so gut aus...

    https://grafcan1.maps.arcgis.com/apps/opsdashbo…87468d1fd70efb6

    (oben links auf "IA").

    52,15. Ausschließlich getrieben durch Teneriffa

    Ich gucke immer hier, dieselbe Zahl.

    https://www.unaufschiebbar.de/reiseziele/eur…gebiet-kanaren/

    Spannend.

  • sunshime
    Deck12 - Bewohner
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    • 9. Dezember 2020 um 16:59
    • #232
    Zitat von pepto2601

    Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.

    Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.

    Hallo pepto2601,

    danke für Deine Antwort!

    Wir möchten ja auch nicht auf biegen und brechen in den Urlaub, gewissermaßen sitzen wir ja im selben Boot.

    Ich frage mich nur wie AIDA und TC mit dem Lockdown einzelner Bundesländer umgeht. Eine kostenfreie Umbuchung ist wohl möglich, aber muss die proaktiv vom Kunden verlangt werden? Auf keinen Fall möchte ich für meinen Versuch in den Urlaub zu gelangen noch Strafe zahlen :cry2:

    VG

    sunshime

  • Avita61
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    • 9. Dezember 2020 um 17:01
    • #233
    Zitat von pepto2601

    Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.

    Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.

    Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Triftige Gründe sind insbesondere:

    Einkaufen, Arzt, Arbeiten usw. usw.

    Jetzt versuchen einige zu argumentieren, dass Urlaub nicht explizit verboten ist und damit automatisch erlaubt.

    Da wird aber die Verordnung falsch herum gelesen.

    Grundsatz: Wohnung darf nicht verlassen werden.

    Ausnahme: triftiger Grund

    Die Beispiele sind nur zur Erläuterung, was der Verordnungsgeber als triftigen Grund ansieht. Damit kann man sicher sein, dass zB auch die Polizei und die Gerichte das anerkennen.

    Wer nun auf Urlaubsreise geht und kontrolliert wird, muss nachweisen, dass dies ein triftiger Grund ist, weil er ja eigentlich die Wohnung gar nicht verlassen darf. Und ob das so ist werden im Fall der Fälle wohl Gerichte entscheiden. Der Polizist vor Ort wird das aller Voraussicht nach nicht akzeptieren und entsprechende Konsequenzen verhängen.

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    Vielen Dank für diese Zusammenfassung, die ich in der Gänze teile. Es werden aber sicherlich wieder einige dagegen argumentieren....wenn ich betroffen wäre, würde ich zur Sicherheit die Corona Hotline in meinem Bundesland anrufen oder mir das sogar schriftlich geben lassen. Dann wäre das amtlich bestätigt.:meinung:

  • Leuchtturm1
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    • 9. Dezember 2020 um 17:13
    • #234
    Zitat von pepto2601

    Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.

    Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.

    Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Triftige Gründe sind insbesondere:

    Einkaufen, Arzt, Arbeiten usw. usw.

    Jetzt versuchen einige zu argumentieren, dass Urlaub nicht explizit verboten ist und damit automatisch erlaubt.

    Da wird aber die Verordnung falsch herum gelesen.

    Grundsatz: Wohnung darf nicht verlassen werden.

    Ausnahme: triftiger Grund

    Die Beispiele sind nur zur Erläuterung, was der Verordnungsgeber als triftigen Grund ansieht. Damit kann man sicher sein, dass zB auch die Polizei und die Gerichte das anerkennen.

    Wer nun auf Urlaubsreise geht und kontrolliert wird, muss nachweisen, dass dies ein triftiger Grund ist, weil er ja eigentlich die Wohnung gar nicht verlassen darf. Und ob das so ist werden im Fall der Fälle wohl Gerichte entscheiden. Der Polizist vor Ort wird das aller Voraussicht nach nicht akzeptieren und entsprechende Konsequenzen verhängen.

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    In der bayrischen Verordnung ist der Besuch von Dienstleistungsbetrieben ein triftiger Grund. Ein Flughafen ist ein Dienstleistungsbetrieb. Damit sollte das Thema geklärt sein.

  • sunshime
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    • 9. Dezember 2020 um 17:20
    • #235

    Ich habe gerade mit der Corona-Hotline von Sachsen telefoniert. Reisen ist nicht gestattet, kein trifftiger Grund. Auch nicht mit neg. C-Test.

  • Marry 123
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    • 9. Dezember 2020 um 17:24
    • #236

    das nenn ich mal eine klare Aussage.

  • Avita61
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    • 9. Dezember 2020 um 17:24
    • #237
    Zitat von Leuchtturm1

    In der bayrischen Verordnung ist der Besuch von Dienstleistungsbetrieben ein triftiger Grund. Ein Flughafen ist ein Dienstleistungsbetrieb. Damit sollte das Thema geklärt sein.

    :lol1::lol1::lol1:

  • Leuchtturm1
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    • 9. Dezember 2020 um 17:27
    • #238
    Zitat von sunshime

    Ich habe gerade mit der Corona-Hotline von Sachsen telefoniert. Reisen ist nicht gestattet, kein trifftiger Grund. Auch nicht mit neg. C-Test.

    Die sächsische Verordnung ist noch nicht einmal veröffentlicht. Woher soll die Hotline die rechtliche Grundlage dann kennen? :lechz:

  • meeresrauschen
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    • 9. Dezember 2020 um 17:30
    • #239
    Zitat von Leuchtturm1

    Die sächsische Verordnung ist noch nicht einmal veröffentlicht. Woher soll die Hotline die rechtliche Grundlage dann kennen? :lechz:

    Ein Troll, wer Böses dabei denkt.

    Hups. Schelm. Ich meinte Schelm

  • pepto2601
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    • 9. Dezember 2020 um 17:31
    • #240
    Zitat von Leuchtturm1

    In der bayrischen Verordnung ist der Besuch von Dienstleistungsbetrieben ein triftiger Grund. Ein Flughafen ist ein Dienstleistungsbetrieb. Damit sollte das Thema geklärt sein.

    Deine Beratungs- und Erklärungsresistenz ist wirklich phänomenal.

    Einmal versuche ich es noch, auch wenn ich davon ausgehe, dass es nichts bringt.

    Ein Flughafen ist kein Dienstleistungsbetrieb i.S.d § 12 der 10. BayIfSMV. Hiervon betroffen sind persönliche Dienstleistungen. Also alles war eine natürliche Person als persönliche Dienstleistungen einem anderen gegenüber erbringt. Da dir also der Flughafen keine persönliche Dienstleistung erbringen kann, fällt er nicht unter § 12 und damit ist der Besuch des Flughafens nicht gestattet. Lediglich die Einkaufsmöglichkeiten im Flughafen sind besuchbar. Das fällt dann unter § 12 Abs. 1

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