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MS Berlin

  • _Meerelfe_
  • 26. Juni 2018 um 19:01
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    • 26. Juni 2018 um 19:01
    • #1
    Zitat von Hans Schmidtbauer

    Umrouten - aber wie !

    Ganz aktuell die MS Berlin ( * bitte keine anderen RB´s. Danke * )
    Die MS Berlin liegt nämlich seit dem 14.06.2018 - also bereits 5 Tage - in Dublin fest, weil es ein technisches Problem gibt.

    Gestern am 18.06.2018 sollte die MS Berlin bereits wieder in Bremerhaven zurück sein, um von dort die nächste Reise anzutreten.

    Da wird wohl in den nächsten Tagen ein gewaltiges "umrouten" fällig.

    Zu diesem Thema mal noch ein aktueller Artikel der gestrigen Ausgabe des "Kölner Stadt-Anzeigers":
    https://www.ksta.de/koeln/porz/ody…dublin-30677754.

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • fogfog
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    • 26. Juni 2018 um 20:39
    • #2

    350,-€ sind ein Scherz oder???

  • _Meerelfe_
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    • 26. Juni 2018 um 20:42
    • #3

    Keine Ahnung, ich wollte das hier im Umroutungsthread auch nicht weiter vertiefen. Aber was hätten sie davon, das zu schreiben, wenn es nicht so wäre?

    "Travelling - it leaves you speechless, then turns you into a storyteller" (Ibn Battuta)

  • Hans Schmidtbauer
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    • 27. Juni 2018 um 08:15
    • #4
    Zitat von fogfog

    350,-€ sind ein Scherz oder???

    * Um wie viele Tage reduzierte sich die Reise ?

    * Welche vereinbarten Leistungsinhalte wurden nicht erbracht ?

    * Welche zusätzlichen Aufwendungen hatten die Passagiere, auf Grund des Reise-Abbruch ?

    * Was hat die Kreuzfahrt insgesamt gekostet ?

    * Daraus ergeben sich summiert welche Nachteile ?

    Wenn es auf diese Fragen konkrete Antworten gibt, kann man daraus einen Entschädigungs-Betrag ableiten, der dann einzufordern ist. Ob die 350,- Euro "ein Scherz" sind, lässt sich mit dem kaum vorhandenem Wissen über den tatsächlichen Sachverhalt nicht beurteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hans Schmidtbauer (27. Juni 2018 um 08:27)

  • Viking
    ???
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    • 27. Juni 2018 um 10:27
    • #5
    Zitat von Hans Schmidtbauer

    * Um wie viele Tage reduzierte sich die Reise ? laut Artikel hat sie sich ungewollt verlängert. Dadurch eventuell, Ärger mit Vorgesetzten und Kollegen, Lohnabzug oder Verlust weiterer Urlaubstage

    * Welche vereinbarten Leistungsinhalte wurden nicht erbracht ? Anfahrten von Destinationen und gebuchter Anzahl von Übernachtungen auf einem Kreuzfahrtschiff


    * Welche zusätzlichen Aufwendungen hatten die Passagiere, auf Grund des Reise-Abbruch ? nicht gebuchte und vereinbarte Transfers ( u.a. gezwungenermaßen Flüge trotz Flugangst) zusätzliches Koffer packen nach Hotelaufenthalt


    * Was hat die Kreuzfahrt insgesamt gekostet ? völlig egal wenn es um besagte 350€ geht. Wir lesen hier von einer Einschränkung von mindestens 6 Tagen


    * Daraus ergeben sich summiert welche Nachteile ? siehe oben. Dazu entgangene Urlaubsfreude, eventuell Verlust von im Vorfeld eigenständig gebuchten Ausflügen und deren gezahlten Beträge.

    Wenn es auf diese Fragen konkrete Antworten gibt, kann man daraus einen Entschädigungs-Betrag ableiten, der dann einzufordern ist. Ob die 350,- Euro "ein Scherz" sind, lässt sich mit dem kaum vorhandenem Wissen über den tatsächlichen Sachverhalt nicht beurteilen.

    Alles anzeigen


    Natürlich ist die Entschädigung und die zu fordernde Summe im Einzelfall zu prüfen, aber mit den Informationen aus dem Artikel sind auch aus meiner Sicht 350€ ein Scherz.

    Ach ja...nein, ich kenne auch niemanden, der an Bord dabei war .

    Einmal editiert, zuletzt von Viking (27. Juni 2018 um 13:27)

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    • 27. Juni 2018 um 10:55
    • #6

    Wenn man bedenkt, dass es für eine Flugverspätung im EU-Raum bei mehr als 3 Stunden schon 400€ Entschädigung gibt ohne dass der Ticketpreis eine Rolle spielt, finde ich den Betrag von 350 Schleifen schon dreist. Ich möchte nicht wissen, was mir mein Chef erzählen würde wenn ich dann auch noch später zurück käme

    der Wandale :Boot1:

  • Hans Schmidtbauer
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    • 27. Juni 2018 um 15:08
    • #7

    @Viking @fogfog @wandale

    Ich mache mal eine vorsichtige Einschätzung auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse.

    Gerechtfertigt wäre eine Reisepreis-Minderung um etwa 30% bis 40%. Daher ist es natürlich nicht völlig egal was die Reise gekostet hat. Reisepreisminderungen orientieren sich an XYZ % vom gezahlten Reisepreis.

    Geht man davon aus, das 1. Woche auf der MS Berlin höchstens 1.000,- Euro in einer "guten" (für die MS Berlin gute) Kabine kosten, sind die 350,- bis 400,- Euro durchaus im realistischen Rahmen. Zugrunde liegt das Deutsche Reiserecht, auch mit einem Blick auf die Frankfurter Tabelle.

    Der Vergleich zu Entschädigungs-Zahlungen bei Flugverspätungen hinkt gewaltig, weil dort die EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 greift, die nichts mit dem Deutschen Reiserecht zu tun hat.

    Wenn es in Einzelfällen für Geschädigte zu weiteren finanziellen Nachteilen oder Aufwendungen gekommen sein sollte (Beispiel Lohnabzug wegen verspäteter Arbeitsaufnahme), so muss der Geschädigte das nachweisen und dann entsprechen einklagen.

    Selbstverständlich gibt es keine Vergütung, für den "aufgezwungenen Flug", wenn der Pax. Flugangst hat. Der Veranstalter hat für die schnellstmögliche Heimreise gesorgt und das ist nun mal ein Flug.

  • Alicia
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    • 27. Juni 2018 um 15:32
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Hier kann gerne über die Geschehnisse rund um die MS Berlin diskutiert werden.

    Die Beiträge aus dem Thema „kurzfristige Umroutungen „ verschiebe ich hierher.

    Gruß
    Alicia

  • Viking
    ???
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    • 27. Juni 2018 um 15:55
    • #9

    :lachroll::lachroll::lachroll::lachroll::lachroll: Ich lache mich kaputt :wiegeil:

    Was für eine Argumentation. Ist ein prima Geschäftsmodell. Ich verkaufe Kreuzfahrten für 1000€ bringe dann die Leute in einem günstigen Hotel unter und zahle Max 40% Entschädigung :kiss:

    Aber immerhin argumentierst du ja jetzt nur mit Vermutungen.

    Ach ja...Ich habe nicht behauptet, dass jemand finanzielle berufliche Einbußen hatte
    hinnehmen müssen sondern nur die Möglichkeiten aufgezeigt nach denen du verlangt hattest.

    Dass Ansprüche eingeklagt werden müssen ist ja auch nicht unbekannt.

    Aber immer weiter so

  • fogfog
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    • 27. Juni 2018 um 15:55
    • #10

    Schadensersatz gibts ja wohl auch nicht???
    Ich weis nur das es bis zu 100% geben kann da der Sinn der Reise ja wohl
    "irgendwie verfehlt" war???
    Ich würde es einem Anwalt übergeben der sich mit Reiserecht auskennt da es sich etwas kompliziert anhört
    und dem Betroffenen wohl mehrere Entschädigungen zustehen. :meinung:

  • reisesehnsucht
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    • 28. Juni 2018 um 11:52
    • #11
    Zitat von fogfog

    350,-€ sind ein Scherz oder???

    Wenn ich dieses Urteil mal zugrunde lege, wohl kaum:

    https://www.wr.de/reise/preismin…d214486039.html

    Den Urlaubern ist doch, bis auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Urlaubstage bei den Arbeitnehmern, kein finanzieller Schaden entstanden. So zumindest habe ich es verstanden.

    Aber: Letztendliche Gewissheit bringt den Betroffenen in diesem speziellen Fall nur die Beratung durch einen im Reiserecht erfahrenen Rechtsanwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von reisesehnsucht (28. Juni 2018 um 12:30)

  • Hans Schmidtbauer
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    • 28. Juni 2018 um 12:18
    • #12

    @Viking

    An keiner Stelle habe ich unterstellt, dass es sich um ein Geschäftsmodell handelt, wie Du es bezeichnest. Du hast das nur so interpretiert.

    Das Geschäftsmodell des Veranstalters ist bei diesem Fallbeispiel zunächst nachrangig, denn dann würde man ihm ja unterstellen, er hätte vorsätzlich gehandelt

    Vielmehr gilt es zunächst die erfahrenen und erlebten Nachteile für den Passagiere heraus zu arbeiten und diese dann juristisch zu bewerten. Dabei gilt das Deutsche Reiserecht als Bewertungsbasis und dazu hilfreich noch die so genannte Frankfurter Tabelle, um eine Entschädigung zu beziffern und dann einzufordern.

    Warum man sich deswegen "kaputt lachen muss", (O-Ton Viking) entzieht sich meiner Kenntnis.

    @fogfog

    Natürlich gibt es "100% Entschädigungen". Da müssen aber ganz andere Ereignisse eintreten, als bei diesem Fallbeispiel. Da musst Du nämlich belastbar belegt nachweisen, dass Dein Urlaub "zu 100%" nicht stattgefunden hat.

    Wir sollten uns nicht von unserem Wunschdenken und persönlichem Rechtsempfinden leiten lassen. Das Urteil auf das @reisesehnsucht hier verweist zeigt sehr schön die Realität auf, abseits eines persönlichen (Wunsch) Rechtsempfinden.

  • Viking
    ???
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    • 28. Juni 2018 um 12:50
    • #13

    @Hans Schmidtbauer

    An keiner Stelle habe ich unterstellt, dass du von einem Geschäftsmodell gesprochen hast.

    Das habe ich nur für mich so interpretiert.

    Dass im Einzelfall die Entschädigung geprüft werden muss, hatte ich bereits geschrieben.
    Vielen Dank in dem Zusammenhang mit deiner Zustimmung.

    Da ich ein sehr humoristisch veranlagter Mensch bin, finde ich viele Dinge zum "kaputt lachen". Dass meinen Humor nur eine geringe Anzahl an Mitmenschen wirklich verstehen, macht es dabei aber nicht langweiliger.

    Ich für meinen persönlichen Teil finde diese Konversation absolut amüsant.

    Aber vielleicht ist auch dies nicht angemessen und es gibt zum Thema Humor noch Grundsatzurteile, denen ich mich unterwerfen sollte.

    Alles in allem ( bevor ich mecker bekomme ) halte ich die 350€ trotzdem für einen Witz

    @reisesehnsucht

    Du hast vollkommen recht. Da hilft nur eine Rechtsberatung. Im vorliegenden Fall ist immerhin von 6 Tagen die Rede und dürfte somit den Großteil der Reise bedeuten. Zudem steht hier dann noch die Ausgangssperre zu Buche.

    Ob durch den eventuell zusätzlich verplemperten Urlaub weitere Buchungen vielleicht sogar storniert werden mussten ist durchaus auch denkbar. Aber alles nur rein spekulativ.
    Mir ging es lediglich darum, dass hier die Aussage eines Users nicht grundsätzlich falsch sein muss. Deswegen auch der Hinweis, dass ich weder betroffen noch dabei gewesen bin.

  • fogfog
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    • 28. Juni 2018 um 16:36
    • #14

    Wenn er eine Kreuzfahrt gebucht hatte und die ganze Zeit auf dem Schiff war dann ist bestimmt
    der Sinn einer Kreuzfahrt erfüllt und FTI hat alles richtig gemacht.
    Da frage ich mich dann warum Aida überhaupt noch aus den Häfen rausfährt wenn der
    Urlaubszweck auch so erfüllt wird umd man keinen Schadensersatz zahlen muss. :lol1:

  • Heizergruss
    Äquatorfahrer
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    • 15. September 2020 um 14:23
    • #15

    Hallo,

    das ehemalige Traumschiff "MS Berlin" wird zur "Megayacht" umgebaut,es gibt doch noch gute Zeiten bzw. eine gute Zukunft für ältere Dampfer

    https://www.msn.com/de-de/reisen/n…W?ocid=msedgdhp

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/kr…uer-die-berlin/

    Schöne Grüße

    Heizergruss

    Träume nicht dein Leben - lebe deine Träume
    1 x AIDA , 5 x AIDAcara , 6 x AIDAvita , 5 x AIDAaura , 1 x A'ROSA Blu , 0 x AIDAblu (alt)
    2 x AIDAdiva , 1 x AIDAbella , 3 x AIDAluna , 2 x AIDAblu , 2 x AIDAsol , 1 x AIDAmar , 3 x AIDAstella
    1 x AIDAprima (Besichtigung) , 0 x AIDAperla , 0 x AIDAnova , 0 x AIDAcosma
    1 x Mein Schiff 3 , 1 x Mein Schiff 4 , 0 x Mein Schiff 5 , 1 x Mein Schiff 6
    1 x Mein Schiff 1 -Neu- , 0 x Mein Schiff 2 -Neu-

    2 Mal editiert, zuletzt von Heizergruss (15. September 2020 um 14:39)

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