Reklamationsbearbeitung Aida

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  • oh Mann...Wir bekamen eine Rückflug am 20.4.von Palma nach Frankfurt um 9.15. Da wir das echt früh fanden und gerne noch den Tag auf Mallorca geniessen würden versuchte ich es mal bei der Hotline. Nach 20 min gab mein Akku auf, nach weiteren 30 min.mit dem anderen Telefon gab ich auf...
    Am nächsten Morgen um 6 Uhr erreichte ich nach 15 min, endlich jemanden.
    Leider wäre auf dem anderen Flug um 19.15 alles belegt. Dieser Flug war erst 1 Tag vorher in einer Facebook Gruppe bekannt geworden.
    Als ich es dann über meine "persönliche Reiseberaterin" versuchte, siehe da..nach 3 std. rief sie zurück, wir sind umgebucht.
    Ich habe Premium gebucht...
    Trotzdem bin ich schon sauer dass 1. Die Hotline so schwer erreichbar ist und man dann 2. keine wirkliche Hilfe bekommt..

  • Wir hatten leider noch eine Reklamation oder vielmehr haben wir Aida geschrieben was uns auf der letzten Tour nicht gepasst hat. Die Gästemeldung auf dem Schiff wurde komplett ignoriert und von daher habe ich mich an die Zentrale gewandt. Die Antwort kam nach etwa 4 Wochen schriftlich nach Hause.

    2015 - AIDABlu - MM , AIDABlu - Kanaren
    2016 - AIDAVita - Ostsee 3 , AIDALuna - Norwegen , MSC Splendida - Marokko, Portugal, Spanien , AIDALuna - Karibik
    2017 - MSC Splendida - MM , MSC Magnifica - MM , MS6 - Vorfreudefahrt , AIDABella - Ostsee + Venedig nach Mallorca
    2018 - MSC Orchestra - GR , AIDACara - Grönland, MSC Divina - MM
    2019 - MS2 - Kanaren, AidaAura - Norden, MS4 - NR Spitzbergen, MSC Seaside - Karbik, MS5 - Orient
    2020 - MS4 - Andalusien, MS1- Blau
    2021 - MS1 - Blau - MS3 Ostsee - MSC Virtuosa, MSC Seaview
    2022 - MSC Grandiosa - MM, AidaCosma - MM, MS6 Trans Orient
    2023 - MSC Grandiosa, Costa Favolosa, MS1- Kapverden

    2024 - MSC Euribia

  • Da Du den Flug aber über AIda gebucht hast, sind sie für Dich der Ansprechpartner und nicht LH. Mein Flug nach Mauritius am 28.11. mit LH ging auch 15 Stunden später und Phoenix schrieb uns dann 600 € gut. Man musste nur unterschreiben, dass man keine Ansprüche mehr bei LH einreicht.

    Wir kamen mit rund 60 Stunden Verspätung auf der AIDA an (hatte ja geschildert wie und warum) und jetzt bietet uns AIDA einen Ausgleich für 23 Stunden Verspätung an (700€) weil sie das Hotel in Puerto Plata in dem sie uns zwischengeparkt haben, offenbar als vollen Urlaub ansehen! Damit sind wir natürlich nicht einverstanden und habe diesen Betrag abgelehnt! Bin mal gespannt - ansonsten geht die Sache zum Anwalt!

    Jungfernfahrt Cara Juni 1996
    Transatlantik 1997 im April
    östl. MM Juni 1998
    Milleniumstour 1999/00 Karibik
    Jungfernfahrt Vita Mai 2002
    Mein Schiff 2 Dez./Jan. 2011/12 Karibik
    AURA Karibik 6 Dezember 2012
    Aida Bella Dezember 2013
    Aida Bella Dezember 2014
    Aida Diva Dezember 2015
    Mein Schiff 5 Dezember 2016
    Karibik 2018 Dezember

  • Wir kamen mit rund 60 Stunden Verspätung auf der AIDA an (hatte ja geschildert wie und warum) und jetzt bietet uns AIDA einen Ausgleich für 23 Stunden Verspätung an (700€) weil sie das Hotel in Puerto Plata in dem sie uns zwischengeparkt haben, offenbar als vollen Urlaub ansehen! Damit sind wir natürlich nicht einverstanden und habe diesen Betrag abgelehnt! Bin mal gespannt - ansonsten geht die Sache zum Anwalt!

    Du hast ja auch eine Kreuzfahrt gebucht und nicht einen Hotelaufenthalt - Lufthansa hat uns in Frankfurt ja auch in Hotels zwischengeparkt - bin mal gespannt was da rauskommt. Wenn ich die 600 € als Messwert für 15 Stunden nehmen würde, dann müsstet Ihr 2400 € bekommen, aber ich denke, so kann man nicht rechnen. trotzdem muss da mehr als 700 € rauskommen.

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    "Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!" - Philip Rosenthal

  • Ich finde 700 Euro nun nicht so wenig für 3 Tage. Was habt ihr denn pro Tag an Aida bezahlt? Und das Hotel war ok und mit Vollpension und von Aida bezahlt? Bin mal gespannt, was da letztlich raus kommt.

  • Wir haben für diese Reise mit Flug über 8000 bezahlt und das wir schuldlos über Finnland nach Puerto Plata reisen mussten, dort nachts um 10 ankamen und die ganze Aufregung und dazu noch 3 Tage aus dem Koffer leben zu müssen (man packt ja für 2 Übernachtungen nicht alles komnplett aus) möchte ich niemandem zumuten! Die Hotelanlage sah zwar auf den ersten Blick ganz nett aus aber in dieser Anlage hätten wir keinen
    Urlaub verbringen wollen! Hat bei TUI 3*....und das ist nicht viel in der DomRep!
    Dazu ging früh noch die Terrassentür kaputt (hatte den Griff in der Hand, war einfach abgebrochen) und wir konnten die Tür nicht mehr schließen! Einen Safe hatte das Zimmer auch nicht und
    nicht einmal an der Rezeption gab es einen! Muß man sich mal vorstellen! Zum Frühstück gingen wir also mit sämtlichen Wertsachen und zum Schwimmen dann getrennt! Die Tür würde erst am späten Nachmittag repariert!
    Strom zum Handy aufladen gab's auch keinen, da der Stecker nicht passte! Man konnte auch keinen Adapter ausleihen oder kaufen!
    Satt Seetag saßen wir im Flieger und Grand Turk und Amber Cove, die einzigen Ziele die wir noch nicht kannten verpassten wir! Als wir Mittwoch mittag auf der AIDA ankamen, durften wir ja erstmal Koffer auspacken
    und an einen Ausflug war da nicht mehr zu denken! Jedenfalls war uns der Urlaub gleich zu Anfang vermiest!

    Ich finde 700 Euro nun nicht so wenig für 3 Tage. Was habt ihr denn pro Tag an Aida bezahlt? Und das Hotel war ok und mit Vollpension und von Aida bezahlt? Bin mal gespannt, was da letztlich raus kommt.

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  • Ich finde 700 Euro nun nicht so wenig für 3 Tage. Was habt ihr denn pro Tag an Aida bezahlt? Und das Hotel war ok und mit Vollpension und von Aida bezahlt? Bin mal gespannt, was da letztlich raus kommt.

    Ob das viel oder wenig ist, ist abhängig vom Gesamtpreis der Reise.


    Reduziert sich ein Urlaub z.B. um 2 Tage - egal ob Hotel-oder Schiffs-Aufenthalt - ergibt sich folgende Rechnung:


    Gesamtpreis der Reise, minus An/Abreise Flugkosten. Die sich dann ergebende Summe betrifft dann den Hotel oder Schiffs-Aufenthalt. Dividiert man diesen Betrag durch die Anzahl der Tage die die Reise dauert, ergibt sich der Tagessatz. Erreicht man also das Ziel (Hotel oder Schiff) 2 Tage verspätet, beträgt die Rückvergütung eben 2 Tagessätze.


    Eine einfache und plausible Rechnung (Frankfurter Tabelle), die auch in Streitfällen von Juristen und Gerichten zur Anwendung gelangt.


    Unter Umständen ergeben sich noch weitere Ansprüche, beispielsweise wenn der Geschädigte wegen der verspäteten Anreise noch zusätzlich Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten etc hatte.

  • Wir hätten sonntags um 16.30 Ortszeit in Montego Bay landen sollen und wären 22 Uhr ausgelaufen! Stattdessen saßen wir um 23 Uhr in Helsinki im Hotel und flogen am nächsten Tag nach Puerto Plata, wo wir 22 Uhr ankamen! AIDA rechnet die Verspätung nur bis dahin und hat uns auch die Berechnung genau aufgeschlüsselt! Wir sind aber nicht 23 Stunden zu spät auf die Luna gekommen sondern erst am Mittwoch Mittag!
    Unser Reiseziel war nicht ein Hotel in Puerto Plata sondern das Schiff und damit die Kreuzfahrt - dies findet in der Entschädigung überhaupt keine Berücksichtigung!

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  • Muss man eine Pauschalreise eigentlich antreten, wenn der Veranstalter den Gast verspätet zum Schiff bringt? Wenn ich 14 Tage buche, möchte ich 14 Tage aufs Schiff und nicht 11. Da würde ich lieber wieder arbeiten gehen und zu einem späteren Zeitpunkt verreisen. Ich verschwende ungern kostbare Urlaubstage. auf das oben beschriebene Abenteuer hätte ich keine Lust gehabt.

  • @Esposita: Ich kann eure Enttäuschung verstehen. Da fängt der Urlaub echt beschissen an. Allerdings finde ich 700€ auch etwas wenig. Wenn man bedenkt, dass wir von Condor damals 600€ bekommen haben, weil wir einen anderen Flieger genommen haben (war auf dem Rückflug. Der ging 6 Stunden später) und dazu durften wir mit Air Europa noch in der Business fliegen. Was wäre für euch denn ein faires Angebot?

    Glück ist, die nächste Kreuzfahrt zu planen, während man noch unterwegs ist :matrose:




  • Wir hätten sonntags um 16.30 Ortszeit in Montego Bay landen sollen und wären 22 Uhr ausgelaufen! Stattdessen saßen wir um 23 Uhr in Helsinki im Hotel und flogen am nächsten Tag nach Puerto Plata, wo wir 22 Uhr ankamen! AIDA rechnet die Verspätung nur bis dahin und hat uns auch die Berechnung genau aufgeschlüsselt! Wir sind aber nicht 23 Stunden zu spät auf die Luna gekommen sondern erst am Mittwoch Mittag!
    Unser Reiseziel war nicht ein Hotel in Puerto Plata sondern das Schiff und damit die Kreuzfahrt - dies findet in der Entschädigung überhaupt keine Berücksichtigung!

    Was ist das denn für ein komischer Flug - von Deutschland über Finnland in die Karibik?

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  • Wir hätten sonntags um 16.30 Ortszeit in Montego Bay landen sollen und wären 22 Uhr ausgelaufen! Stattdessen saßen wir um 23 Uhr in Helsinki im Hotel und flogen am nächsten Tag nach Puerto Plata, wo wir 22 Uhr ankamen! AIDA rechnet die Verspätung nur bis dahin und hat uns auch die Berechnung genau aufgeschlüsselt! Wir sind aber nicht 23 Stunden zu spät auf die Luna gekommen sondern erst am Mittwoch Mittag!
    Unser Reiseziel war nicht ein Hotel in Puerto Plata sondern das Schiff und damit die Kreuzfahrt - dies findet in der Entschädigung überhaupt keine Berücksichtigung!

    Sorry, mach es doch nicht so kompliziert.


    Hier mal eine einfachst strukturierte Rechnung, obwohl ich keine Details der Preisstellung kenne.


    Fakt ist doch folgendes.


    * Ankunft nach Plan: Montags. Tatsächliche Ankunft am Mittwoch. Damit 2 Tage verspätet.


    Reisepreis 8.000,- Euro für 2 Personen. Angenommene Flugkosten für 2 Personen (überschlägig) je 1.300,- Euro. Bleibt ein Passagepreis von 5.400,- , also 2.700,- a Person. Dies durch 14 (Tage) dividiert, ergibt sich ein Tagessatz von 192,- Euro, mal 2 Tage = 384,- Euro, mal 2 Personen = 768,- Euro.


    Wie gesagt, ich kenne keine Details, aber oberflächlich gerechnet ergibt sich eine Plausibilität. Und damit ist die Rückvergütung völlig in Ordnung.

  • @Esposita: Ich kann eure Enttäuschung verstehen. Da fängt der Urlaub echt beschissen an. Allerdings finde ich 700€ auch etwas wenig. Wenn man bedenkt, dass wir von Condor damals 600€ bekommen haben, weil wir einen anderen Flieger genommen haben (war auf dem Rückflug. Der ging 6 Stunden später) und dazu durften wir mit Air Europa noch in der Business fliegen. Was wäre für euch denn ein faires Angebot?

    Sorry was Du hier aufführst, ist etwas völlig anderes.


    Bei der Entschädigung in Höhe von 600,- Euro handelt sich um eine Entschädigung die auf der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 basiert, zu der die Airline unter Berücksichtung bestimmter Kriterien (ab 3 Stunden der Verspätung und gestaffelt nach der Entfernung) verpflichtet ist. Und zwar unabhängig von der Höhe des Flugpreises, die der Fluggast bezahlt hat


    Gehen Urlaubstage auf einem Schiff oder in einem Hotel gänzlich verloren, gibt es - im Gegensatz zu den pauschalisierten Entschädigungen bei Flugverspätungen - keine Pauschale. Vielmehr errechnet sich die Rückvergütung aus dem tatsächlich gezahlten Preis.


    Da sind zwei völlig andere Sachverhalte, für die es völlig unterschiedliche Regelungen gibt. Und daran halten sich die Reedereien. Das ist auch völlig in Ordnung so. Alles andere wäre eine "Nasen-Gefall- Politik.

  • @Hans Schmidtbauer


    AIDA weist aber ausdrücklich darauf hin, daß wir nur entweder von AIDA die Entschädigung annehmen können oder uns an die LH wenden sollen! Eine Doppelregulierung ist natürlich nicht möglich!!
    Allerdings war es ja eine Pauschalreise - also von Anfang bis Ende über AIDA gebucht - und da ist m.E. AIDA voll und ganz haftbar! Ich denke die werden sich dann auch diesbezüglich an die LH wenden um ihren Anteil zurück zu bekommen! Sehe ich da was falsch??


    Habe versucht über "Flightrights" weiter zu kommen aber ich komme auf deren Internetseite nicht klar, weil die eine Kreuzfahrt offenbar nicht auf dem Plan haben! Für die zählt nur "wann kamen sie am Ziel - sprich
    Montego Bay an"? Aber dorthin konnten wir ja gar nicht mehr, weil das Schiff ja weg war!

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  • Es gibt die Würzburger Tabelle. Und die sieht für den Fall der Verspätung an Bord folgendes vor:
    https://würzburger-tabelle.de/download/352

    Zitat


    ...
    Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter in Höhe von 100% des anteiligen Tagesreisepreises für 2 Tage. Die Berechnung des Tagesreisepreises erfolgt anhand des Gesamtreisepreises.
    AG Rostock v. 28.1.2015 – 47 C 181/14, RRa 2016, 11 ff.



  • @ Fichtenmoped - vielen Dank, ich werde mir das zu Gemüte führen!

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  • Hallo,
    @Hans Schmidtbauer



    die Berechnung sieht laut einigen Urteilen etwas anders aus, z.B.Az 11 O 40/12 des LG Düsseldorfs


    Zitat:


    Der Kläger ist der Ansicht, er habe aufgrund des Abbruchs der Reise einen Anspruch auf Entschädigung für die von ihm und seiner Ehefrau nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Der Wert des Anspruchs errechne sich aus dem Pauschalpreis einschließlich der Flugkosten wie folgt:
    Preis pro Tag 349,78 € (12.942,00 € Gesamtpreis: 37 Tage), Wert der für die Zeit vom 05.11.2011 bis 29.11.2011 nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen: 8.394,72 € (24 Tage x 349,78 €), abzüglich der vom Reiseveranstalter gezahlten 1.804,00 € sowie abzüglich 100,00 € Selbstbehalt.


    Der Anspruch ist auch der Höhe nach gegeben. Bei einem Reiseabbruch wird der Reisepreis ersetzt, der anteilig auf die durch den Reiseabbruch nicht genutzten Reiseleistungen entfällt. Dabei werden die Kosten der Rückreise grundsätzlich ausgeklammert. Etwas anderes gilt jedoch bei einer Pauschalreise, wie im vorliegenden Fall: An- und Abreisekosten werden hier nicht gesondert ausgewiesen, sie bilden vielmehr untrennbare Bestandteile des Gesamtreisepreises (vgl. Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2011, Anlage N Rdnr. 165). Insoweit ist der Gesamtpreis auf die einzelnen Reisetage aufzuteilen und so der Wert eines Reisetages zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2004, Seite 1600 ff.). Im konkreten Fall hatte der einzelne Reisetag einen Wert von 349,78 € (12.942,00 € : 37 Tage). Der Wert für die in der Zeit vom 06.11.2011 bis zum 29.11.2011 nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen beträgt folglich 8.394,72 € (24 Tage x 349,78 €). Von diesem Betrag sind die vom Reiseveranstalter gezahlten 1.804,00 € in Abzug zu bringen, ebenso der Selbstbehalt in Höhe von 100,00 € gemäß § 6 der Versicherungsbedingungen. Insoweit besteht insgesamt ein Anspruch des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung von 6.490,72 €.

    5 * Cara, 6 * Aura, 4 * Vita, 3 * Bella, 3 * Diva, 2 * Stella, 1 * Blu (alt), 1 * Blu, 1 * Perla, 1* MS6
    coming soon:???

    Einmal editiert, zuletzt von MoLo2 ()

  • @MoLo2,


    das ist auf AIDA nicht ohne weiteres zu übertragen, da dort in aller Regel die An- und Abreisekosten durch das entsprechende Paket bei Buchung gesondert ausgewiesen sind. Daher werden sie bei der Berechnung der Entschädigung nicht einbezogen. Diese Leistungen wurden ja auch erbracht. Etwas anderes gilt ggf. nur im Pauschaltarif bzw. bei Angeboten mit Flug, ohne dass dieser gesondert ausgewiesen wird. Dort wird die von Dir zitierte Rechtsprechung herangezogen.


    LG Jan