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Flugausfall Condor nach La Romana

  • Gonzo Bär
  • 7. Januar 2017 um 17:40
  • Antworten

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  • Alex Florida
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    • 10. Januar 2017 um 12:19
    • #21

    Es ist richtig, dass man bei einer solchen Verspätung den Schadenersatz in Höhe von EUR 600 / Person direkt bei der Fluggesellschaft geltend macht. Ein technischer Defekt fällt nicht unter höhere Gewalt. Es sollte kein Problem sein, den Schadenersatz schnellstens zu erhalten. Weitere entstandene "Schäden" sind direkt mit AIDA abzuklären. Darauf spezialisierte Anwälte helfen gerne.

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    • RE: Flugausfall Condor nach La Romana

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  • Online
    AlexM.
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    • 10. Januar 2017 um 12:34
    • #22

    Wenn ihr kein Rechtsschutz habt zur Übernahme der Kosten für den Anwalt, welcher Condor nahezu immer erforderlich ist, wäre die öffentliche Schlichtungsstelle eine Alternative :)
    Auf jeden Fall hartnäckig bleiben und nicht mit Gutscheinen etc. Abspeisen lassen

  • aidu
    Fortgeschrittener
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    • 10. Januar 2017 um 13:42
    • #23

    Vielen Dank für den ausführlichen Bericht.
    Die Informationspolitik war natürlich sehr schlecht. Die Verspätung verbreitete sich als "Gerücht" morgends auf dem dem Schiff, an der Rezi wollte man keine Auskunft geben, erst um 12.30 gab es eine Durchsage. Die Planung, dass der Flieger am Samstag nicht nach LRM kommt und am Sonntag den Umlauf MUC-AUA-LRM-MUC fliegt war eigentlich Samstag Morgen schon klar bis auf die Unsicherheit, wann die Reparatur fertig ist. Dass man in der Sache gut 12h Vorlauf hat (wenn der Flieger in MUC gestartet ist) sollte den Transfer eher vereinfachen.

    Die Begründung finde ich schon glaubwürdig. Warum sollten sie etwas erfinden und was macht es für einen Unterschied welches Tel defekt war?
    Die D-ABUZ stand vom 05.01 Mittags bis 07.01. Morgens als sie nach LRM sollte in MUC. In dem Zeitraum war es mit Temperaturen bis unter -20°C richtig kalt. Der eine oder andere kennt es vom Auto, dass die Tür zufriert, wenn Wasser reingelaufen ist. Die Boeing 767 hat zusätzlich einen recht speziellen Mechanismus für die Türen, diese öffnen nicht wie bei den meisten Flugzeugen zur Seite/nach außen, sondern nach oben in den Rumpf. Wenn man da mit Gewalt rangeht, kann der Schließmechanismus schnell beschädigt werden.

    Falls Condor den technischen Defekt auf höhere Gewalt schiebt könnte man vorbingen, dass man die G-CHTZ (Thomas Cook A330) welcher von 03.-06.01. in MUC ausgeholfen hat hätte verwenden können. Dieser ist erst Samstag Mittag zurück nach MAN, wo er Sonntag morgen gebraucht wurde.

  • Schwimmbutz
    Globetrotter
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    • 10. Januar 2017 um 15:22
    • #24

    Für die Eintreibung der Entschädigung kann ich Dienstleister wie zB Flightright oder Euclaim aus eigener Erfahrung mit einer Forderung an die Lufthansa sehr empfehlen.

    Ihr bezahlt zwar eine Provision an den Betreiber (wird von den 600€ einbehalten), müsst euch aber um nichts kümmern. Und ein Anwalt kostet ja auch Geld.

    --
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  • Kogge
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    • 10. Januar 2017 um 15:32
    • #25

    Meine Anwaltskosten hat damals die Gegenseite bezahlen müssen, sowie alle weiteren Kosten. Germania hat es auf eine Klage ankommen lassen.

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  • Bini
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    • 10. Januar 2017 um 16:03
    • #26

    Ich habe vor fünf Wochen die SÖP eingeschaltet, weil Condor nicht zahlen will.

    Außer einer Info, dass Condor im nächsten Schritt zur Stellungnahme aufgefordert wird, habe ich noch nichts gehört. Da muss man wohl Geduld haben :sleeping:

    LG, Bini

  • markus_e
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    • 11. Januar 2017 um 01:57
    • #27

    Es kommt hier immer wieder der Tip mit den Dienstleistern, die gegen Gebühr die Fluggastrechte einfordern.
    Ich bin mir relativ sicher, daß wenn ein Fall dort übernommen wird, man den auch selber durchbekommt, mit mehr Geld am Ende. Zumindest wenn man Zeit und Lust dazu hat. Ich werde es selbst versuchen und schreibe dann wieder hier :)

  • reisesehnsucht
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    • 11. Januar 2017 um 09:10
    • #28

    Wir waren im letzten Januar von der Flugverspätung mit Eurowings ab Montego Bay betroffen. Da unsere Rechtsschutzversicherung die Kostenzusage für das Vorverfahren erteilt hatte, haben wir die Ansprüche von dem von der Versicherung vorgeschlagenen Anwaltsbüro geltend machen lassen. Hat problemlos funktioniert und die Erstattung kam in voller Höhe ohne irgendwelche Abzüge. Wer letztendlich die Kosten des Anwalts getragen hat (Eurowings oder die Versicherung) weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal. Hauptsache nicht ich.

    Als ich das Schreiben der Kanzlei an Eurowings gelesen hatte, dachte ich mir, dass hätte ich auch selbst hingekriegt.

    Mein Rat an die hier Betroffenen: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, fragt dort nach, ob die die Kosten für das Vorverfahren übernehmen. Wenn ja, dann gleich zum Anwalt. Nach allem was ich diesbezüglich über Condor gelesen habe, scheint es gerade bei Condor angebracht, direkt einen Anwalt einzuschalten. Habe mal irgendwo gelesen, das beim Amtsgericht Rüsselsheim mehrere tausend Verfahren dazu anhängig sind. Und die meisten Verfahren verliert Condor. Scheint wohl eine Masche von denen zu sein, nach dem Motto: Der Kunde hat zwar Recht, aber wir versuchen trotzdem ihn mürbe zu machen, damit er auf seine Ansprüche verzichtet oder sie erst gar nicht geltend macht.

    Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Condor trotz verlorenem Prozess erst auf die Androhung der Zwangsvollstreckung hin gezahlt hat.

    In diesem Sinne: Ran an die Ansprüche. Der Verbraucherschutz ist hier ganz klar auf der Seite des Fluggastes.

  • Sunnymama
    Wärmebedürftig & Sonnenhungrig
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    • 11. Januar 2017 um 09:24
    • #29

    oha condor scheint ja sehr schwerfällig zu sein. Da hoffen wir mal für unsere Reise das beste .
    Das erinnert mich stark an die sturheit der Santander Bank in puncto Rückzahlung Bearbeitungsgebühr. Egal ob das 3 Gerichtsurteil eine Rückzahlung aussagte, man liess es erstmal drauf ankommen :frage1:

    Bei den ganzen Klagen vor Gericht und zum Teil Zwangsmaßnahmen würde es mich nicht wundern, wenn die auch bald in die Pleite fliegen. Vom Service her sind sie auf Langstrecke schon mit die schlechstesten

    :matrose:

  • NaRo
    Draußenesser
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    • 11. Januar 2017 um 10:06
    • #30

    Wir hatten einen ähnlichen Fall (ebenfalls Condor). Auf eigenem Weg ging da gar nichts.
    Haben dann alles an Flightright weitergegeben, 3 Wochen später war das Geld da (abzüglich der Gebühren natürlich).
    Geht natürlich auch über Anwalt mit/ohne Rechtsschutz, aber man braucht halt Zeit und Geduld, bei uns Mangelware :)

    Grüße Roland

    P.S.: Im letzten Newsletter von Flightright stand, dass die sogar einen Gerichtsvollzieher zum Flughafen geschickt haben, betraf natürlich Condor.
    Ob's stimmt keine Ahnung. Finde es aber blöd von Condor die Leute so hinzuhalten, fliege nämlich eigentlich ganz gerne mit denen. :bye1:

    834bf1f478f62c74c5ff55d25a2475945348f73c

  • puschelaura
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    • 11. Januar 2017 um 10:23
    • #31

    wir sind früher sehr viel und gerne mit Condor geflogen.
    Aber diese Zeiten sind vorbei.
    Seit ein paar Jahren für uns eine NO-GO Airline.
    Diese alten Fluggeräte und kein Ersatz machen vor allem auf der Fernstrecke oft Ärger.
    Und für eine Anreise zum Schiff geht das wohl gar nicht, da wir indiv. anreisen.
    Außerdem hätte ich ein ungutes Gefühl bei sovielen Defekten über den Atlantik zu fliegen.

  • docsauerland
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    • 11. Januar 2017 um 10:46
    • #32
    Zitat von puschelaura

    Außerdem hätte ich ein ungutes Gefühl bei sovielen Defekten über den Atlantik zu fliegen.

    Och, ist noch keiner oben geblieben....
    :sironie:
    VG docsauerland


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  • donaldml
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    • 11. Januar 2017 um 11:15
    • #33
    Zitat von puschelaura

    wir sind früher sehr viel und gerne mit Condor geflogen.
    Aber diese Zeiten sind vorbei.
    Seit ein paar Jahren für uns eine NO-GO Airline.
    Diese alten Fluggeräte und kein Ersatz machen vor allem auf der Fernstrecke oft Ärger.
    Und für eine Anreise zum Schiff geht das wohl gar nicht, da wir indiv. anreisen.
    Außerdem hätte ich ein ungutes Gefühl bei sovielen Defekten über den Atlantik zu fliegen.


    so schlimm ist Condor nun auch nicht. Wir sind schon unzählige Male pauschal und individuell über den Atlantik mit denen geflogen, da war nie irgendwas. Und passieren kann immer und bei jeder Airline irgendwas.

  • reisesehnsucht
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    • 11. Januar 2017 um 11:18
    • #34
    Zitat von Sunnymama

    Bei den ganzen Klagen vor Gericht und zum Teil Zwangsmaßnahmen würde es mich nicht wundern, wenn die auch bald in die Pleite fliegen....

    Ganz im Gegenteil, da durch dieses Verhalten die Fluggäste von berechtigten Ansprüchen abgehalten werden, rechnet sich das langfristig für Condor. Es ist wohl so, dass nur zwischen 20 - und 25% der Anspruchsberechtigten Entschädigungen geltend machen.

    Im übrigen gehört Condor zu Thomas Cook, ich glaube Europas zweitgrößter Reiseveranstalter.

  • xMaryLou
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    • 11. Januar 2017 um 11:25
    • #35

    @NaRo Das mit dem Gerichtsvollzieher stimmt tatsächlich, ging auch durch die Presse!

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/…-a-1085438.html

    LG, Annett

    Leider schon vorbei:

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  • MikeyDread
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    • 13. Januar 2017 um 04:54
    • #36

    Ich hatte einmal ähnliches Erlebt. Ich hatte die Erfahrung gemacht das ich von BKK nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich denke da sind unsere Fälle relativ gleich, also beschäftige dich vielleicht damit. Ich hatte damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte.

    Wie gesagt ist ein relativ ähnlicher Fall und vielleicht hilft es dir ja weiter. Oder euch. Wir sind ja nicht die einzigen Menschen die mit Flugverspätungen und Ausfällen zu tun haben. Viel Glück dafür

  • Kogge
    Heckkabinenliebhaber
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    • 13. Januar 2017 um 07:56
    • #37

    Diese "Verzögerungstaktik" legen doch fast alle Airlines an den Tag. Ab zum Anwalt vor Ort, warum sollte man sich selber rumärgern?
    ... und schön samtliche Belege (Essen, Telefongespräche usw.) mit einreichen.

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
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  • fogfog
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    • 13. Januar 2017 um 14:25
    • #38

    Wenn man den Anwalt bezahlt haben möchte muß man erst einmal selber versuchen an das Geld zu kommen. Wenn
    sich die Fluggesellschaft dann weigert oder es zu lange dauert kann man einen Anwalt einschalten und
    sich die Kosten mit erstatten lassen. Also nicht " sofort " selber zum Anwalt.

  • Kogge
    Heckkabinenliebhaber
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    • 13. Januar 2017 um 14:37
    • #39

    Warum?

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
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  • donaldml
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    • 13. Januar 2017 um 14:52
    • #40
    Zitat von Kogge

    Warum?

    weil die Gesellschaft noch nicht im Verzug ist bzw. die Ansprueche noch nicht abgelehnt hat...

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