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Mit gebrochenem Fuß auf AIDA

  • Elenaor
  • 30. April 2015 um 12:15
  • Erledigt
  • Antworten

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  • Elenaor
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    418
    • 30. April 2015 um 12:15
    • #1

    Hallo zusammen,

    ein Besuch beim Orthopäden am Dienstag ergab, dass ich etwas im Fuß gebrochen habe. Verschrieben wurde mir ein Vorderfußentlastungsschuh, eingegipst ist nichts. Bei guten Heilungsverlauf sollte ich in einer Woche schon wieder relativ schmerzarm mit dem Schuh unterwegs sein. Daher stellt sich jetzt mir die Frage, ob ich die Reise am kommenden Dienstag antreten soll. Wir können noch bis Montag von der Reise zurücktreten. :gruebel:

    Ich habe unter myAIDA versucht, einen Rollstuhl zu reservieren, aber leider ist der Artikel vergriffen. Die Hotline meinte, dass ich direkt am Bord nochmal nachfragen soll. Als wie realistisch seht ihr denn das an, dass ich dann noch einen Rollstuhl bekomme? Wir reisen leider auch erst relativ spät an. Ich bin jetzt nicht auf ihn zwingend angewiesen, aber es wäre schon eine Entlastung, seinen eigenen Sitzplatz dabei zu haben und sich bei Erschöpfung schieben zu lassen. Krücken habe ich mir schon besorgt, aber mit denen bin ich natürlich noch kein Profi, da ich vorher noch nie was gebrochen hatte. Sollte ich mir vielleicht noch hier einen Rollstuhl besorgen und den mitbringen?

    Außerdem sagte mir die Hotline, dass ich wohl vom Bordarzt eine Kühltasche mit Kühlakkus bekommen kann. :daumen:

    Was sollte ich noch bedenken, außer die Fluganreise? Habt Ihr vielleicht noch Tipps und Erfahrungswerte?

    Vielen Dank vorab!

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    • RE: Mit gebrochenem Fuß auf AIDA

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  • brittanut
    Profi
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    • 30. April 2015 um 12:53
    • #2

    Hallo,
    erstmals gute Besserung. Es ist schon blöd, wenn man so kurz vor einer Reise eine Verletzung sich zuzieht. ABER auf AIDA ist man an sich gut aufgehoben.
    Als erstes würde ich gleich mal im Schiffsmanifest deine Beeinträchtigung eintragen. Außerdem beim Check in beim Flug ebenfalls die Gehbeeinträchtigung angeben. Du wirst dann mit dem Rollstuhl ins Flugzeug gebracht. Außerdem besteht auch die Möglichkeit einen Sitz zu bekommen, wo du ausreichend Beinfreiheit hat, wenn du auch angibst, dass das Bein hochgelagert werden soll.
    Die Bordärzte sind wirklich gut. Mein Mann brauchte bei unserer letzten Reise auf den Kanaren ebenfalls das Spital an Bord. Super Service.
    Wegen einem Rollstuhl für die Landausflüge kann ich momentan keine Hinweise geben, ich würde aber beim jeweiligen Kreuzfahrthafen im Terminal anfragen, ob Rollstühle da sind. Dies ist jedoch nur aus der Warte der Individualisten geschrieben. Bezüglich AIDA Ausflüge kann ich ganz wenig sagen, da wir eigentlich fast alles selbst erkunden.
    Das Gehen mit Krücken ist ganz easy. Allerdings würde ich zu Hause schon mal das Treppensteigen üben. Habe vor meiner Hüft-OP auch geglaubt, dass es mit den Krücken nicht geht. Am 2. Tag nach der OP bin ich schon Treppen gelaufen.
    Beim Tendern gibt es Personal, die dir aus dem Boot helfen.
    Also dem Urlaub steht eigentlich nichts mehr im Weg.

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  • Pocahontas
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    • 30. April 2015 um 13:21
    • #3

    Hallo,

    Wenn dein Arzt es für unbedenklich hält, würde ich die Reise machen :daumen: . Auf einen Sitz mit mehr Beinfreiheit würde ich nicht hoffen. Das sind ja gewöhnlich die Plätze am Notausgang und da hast du mit einer Behinderung (in diesem Fall ja dein gebrochener Fuß) keinen Anspruch drauf, da man ja im Notfall dort dann eher im Weg ist.

    Die Plätze für Rollstuhlfahrer im Flugzeug haben auch nicht mehr Beinfreiheit, leider. Für den Flug würde ich dir raten eine Antithromboseprophylaxe (Spritze) verschreiben zu lassen wenn du die nicht schon sowieso bekommst. Für die Spritzen bekommst du (wenn du sie im Manifest schon angibst) einen Kanülenabwurfbehälter auf die Kabine gestellt. Ansonsten gehst du dir ins Bordhospital einen holen. Die Spritzen kannst du ganz einfach selber machen.

    Falls du wirklich einen Rolli brauchst, versuch ihn doch lieber hier auszuleihen. In den Kreuzfahrtterminals (falls die welche haben) wird es wohl so sein wie am Flughafen, dass die nur fürs Terminal selber sind und nicht um damit in die Stadt zu fahren. Wenn du einen Rolli von hier aus mitnimmst, melde ihn bei der Fluggesellschaft an (versuche einen faltbaren zu bekommen). Mit dem kannst du bis zum Flugzeug (Eingang) dann wird er im Flugzeug verladen und du gehst die paar Schritte bis zu deinem Sitz. Am Zielort wirst du mit dem Rollstuhl wieder am Ausstieg des Flugzeugs abgeholt und bis zum Ausgang des Flughafens gebracht wenn du das vorher so anmeldest.

    Wünsche dir eine schöne Reise und gute Besserung

  • Cap Hornier
    Volunteer UEFA EURO 2024
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    38
    • 30. April 2015 um 13:41
    • #4

    [/quote='brittanut',index.php?page=Thread&postID=1031201#post1031201]Die Bordärzte sind wirklich gut.[/quote]
    Da macht so jeder seine eigenen Erfahrungen:
    Viel Geld gezahlt, falsche Diagnose gestellt und falsch behandelt.

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • Elenaor
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    418
    • 30. April 2015 um 14:08
    • #5

    Danke für die ersten Antworten :daumen: Habe jetzt schon mal das Ausleihen eines Rollstuhls hier in die Wege geleitet, kümmere mich nun gleich um Manifest, Barreriefreiheitformular und Fluggesellschaft. Ich hoffe ja, dass ich ohne den auskomme, aber sicher ist sicher.

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  • Rappi
    Schüler
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    12
    Beiträge
    166
    • 30. April 2015 um 14:28
    • #6

    Hallo Elenaor,

    ich habe mir mal am ersten Tag auf AIDA das Bein gebrochen, das wurde dann, nachdem ich mit dem gebrochenen Bein am nächsten Tag noch schnorcheln war, auf AIDA eingegipst. Einen Rollstuhl für die Benutzung an Bord, Landgänge sind damit nicht erlaubt, habe ich direkt im Hospital bekommen. Das Laufen auf dem Schiff mit Krücken ist unproblematisch, außer bei Seegang. Ich würde die Reise auf alle Fälle antreten, auf unserer letzten Reise war auch jemand mit so einem Schuh, ist easyer als so eine Gipshaxe. Für mich war das ein total schöner Urlaub, ich habe jeden Landgang und jede Party mitgemacht, man muß sich einfach etwas mehr Zeit nehmen. Das einzige, das nicht ging, war Baden. Zum Duschen hab ich den Balkonhocker in die Dusche gestellt und den Gips durch die Tür gesteckt. Falls Ihr keinen Balkon habt, einfach an der Rezi Bescheid geben, die helfen Dir da weiter. Ich wünsche Dir gute Besserung und laß Dir die tolle Reise nicht durch so eine "Lapalie" verderben. :daumen:

    VG Angelika

  • Ullawo
    Fortgeschrittener
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    81
    Beiträge
    346
    • 30. April 2015 um 14:33
    • #7

    ich hatte im Nov eine Fuss Op und musste auch 4 Wochen einen Entlastungsschuh tragen, bei der OP wurde der Knochen im Mittel und Vorderfuss dreimal gesägt, also durchaus vergleichbar mit einem Bruch.
    Ich habe viel hochgelegt und gekühlt, nach 1 Woche habe ich die Gehhilfen nur noch draussen benutzt.

    Wenn Du ganz sicher sein willst ob an Bord ein Rollstuhl ist, würde ich direkt auf dem Schiff anrufen, irgendwo waren hier auch die Nummern, dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Zuviel laufen würde ich nicht, also eher eigene Ausflüge als stundenlang im Aida Bus sitzen, sondern so, dass Du die Pausen so gestalten kannst wie es dem Füsschen genehm ist.

    Viel Spass, ich würde fahren

  • martinakp
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 30. April 2015 um 14:46
    • #8

    Hatte auf der Transamazonas-Reise ebenfalls 14 Tage vor Start der Reise einen Bruch im Fuss. Nach 14 Tagen Gips bin ich mit besagtem Entlastungsschuh ca. 1 1/2 Wochen noch auf dem Schiff unterwegs gewesen. Brauchte damals weder einen Rollstuhl noch andere Gehhilfen. War alles kein Problem, da man mit diesem Schuh sich gut fortbewegen kann. Vielleicht etwas langsamer aber ansonsten ist man ganz gut zu Fuß. Habe abends den Fuß gekühlt und hochgelegt, was selbst in der Anytime-Bar kein Problem war. Alles in allem kann ich nur sagen, dass man ohne weiteres mit dem Entlastungsschuh an Bord gehen und auch Ausflüge mitmachen kann (auch beim Flug keine Schwierigkeiten gehabt) Also viel Spass auf der Reise

  • Elenaor
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    418
    • 30. April 2015 um 15:18
    • #9

    Klingt ja alles sehr positiv, das beruhigt mich. :sdanke: Derzeit habe ich vor allem nachts noch höllische Schmerzen, aber ich hoffe, das legt sich bald, wenn ich konsequenter entlaste.

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  • TUIfan
    Fortgeschrittener
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    228
    • 30. April 2015 um 16:52
    • #10

    bitte die Versicherungsfragen bedenken.
    Liegt die Genehmigung des behandelten Arztes vor?

    falls PKV, trägt diese Behandlungskosten im Ausland/ auf dem Schiff bei vorhandenen Gesundheitsproblemen vor Reiseantritt?
    bei GKV kommt die Reise KV ins Spiel, diese trägt wahrscheinlich keine Behandlungskosten für bei Reiseantritt bereits vorliegenden Erkrankungen.
    Falls doch Nichtantritt, ist eine Reisetrücktrittskostenvers. vorhanden und soll diese in Anspruch genommen werden?
    Falls ja, wäre es eine Obliegenheitsverletzung nicht unverzüglich zu stornieren.

  • martinakp
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 30. April 2015 um 16:59
    • #11

    Bin beim ADAC in einer Auslandskrankenversicherung und habe noch nie Probleme mit der Übernahme der Kosten gehabt, weder an Land noch auf dem Schiff.
    An Bord werden die Rechnungen dem Bordkonto belastet. Die Arztrechnungen, bei Rückkehr, eingereicht und innerhalb von 14 Tagen waren die Kosten erstattet.

  • TUIfan
    Fortgeschrittener
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    228
    • 30. April 2015 um 17:07
    • #12

    @martinakp
    schön für Dich,

    darum geht es hier doch gar nicht.
    Man muss in der Schadensmeldung zur Erstattung, alle Angaben wahrheitsgemäß, auch vor allem bezüglich Vorerkrankungen machen und entbindest die Ärzte von der Schweigepflicht.
    Mach eine falsche Angabe, dann wars das mit Erstattung.

  • Elenaor
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    418
    • 30. April 2015 um 17:09
    • #13

    Meine Krankschreibung geht wohlweislich nur bis Montag. Werde aber nächsten Montag auch noch einmal zum Arzt gehen für die Genehmigung, das kann sicherlich nicht schaden. Wegen Nichtantritt habe ich mich schon bei der Reiserücktrittsversicherung informiert: Da sich bis Montag die Stornokosten nicht verändern, kann ich notfalls auch erst dann zurücktreten. Wegen Behandlungskosten mache ich mir eigentlich keine Sorgen, da gibt es ja nicht viel durch einen Arzt zu behandeln ... aber versichert bin ich natürlich über eine Reisekrankenversicherung.

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  • Sprotte
    Küstenschreck
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    • 30. April 2015 um 17:30
    • #14
    Zitat von TUIfan

    @martinakp
    schön für Dich,

    darum geht es hier doch gar nicht.
    Man muss in der Schadensmeldung zur Erstattung, alle Angaben wahrheitsgemäß, auch vor allem bezüglich Vorerkrankungen machen und entbindest die Ärzte von der Schweigepflicht.
    Mach eine falsche Angabe, dann wars das mit Erstattung.


    Da hast Du absolut recht. :daumen:

    Möglicherweise hat martinakp die Problematik und die möglichen Folgen für den Versicherten nicht verstanden. :gruebel:
    Hinzu kommt möglicherweise sogar der Tatbestand des Versicherungsbetruges bei wissentlich falschen Angaben. :schaem:

    Vorerkrankungen sind natürlich immer ausgeschlossen. Das betrifft z. B. auch chronische Vor-Erkrankungen. :nein1:

    Viele Grüße von Sprotte :daumen:
    nicht ich schwanke, sondern das Schiff [Blockierte Grafik: http://smilys.net/party_smilies/smiley1817.gif]

  • martinakp
    Anfänger
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    • 30. April 2015 um 17:32
    • #15

    @ TUIfan: nach deinen Aussagen dürften dann alle chronisch Erkrankten schlechte Karten bei Auslandsaufenthalten haben, denn hier liegen schon bei Reiseantritt Erkrankungen vor.
    Ausserdem musste ich noch nie Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden um Behandlungskosten erstattet zu bekommen.

  • Clipperbar
    Jetzt ist später!
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    • 30. April 2015 um 17:35
    • #16
    Zitat von Elenaor

    Meine Krankschreibung geht wohlweislich nur bis Montag. Werde aber nächsten Montag auch noch einmal zum Arzt gehen für die Genehmigung, das kann sicherlich nicht schaden. Wegen Nichtantritt habe ich mich schon bei der Reiserücktrittsversicherung informiert: Da sich bis Montag die Stornokosten nicht verändern, kann ich notfalls auch erst dann zurücktreten. Wegen Behandlungskosten mache ich mir eigentlich keine Sorgen, da gibt es ja nicht viel durch einen Arzt zu behandeln ... aber versichert bin ich natürlich über eine Reisekrankenversicherung.


    Wenn Du den Bordarzt wegen Deiner Vorerkrankung in Anspruch nehmen mußt, gehe ich mal davon aus, daß Deine RKV nicht mal eben so bezahlen wird. Ich würde mir vorher von der RKK schriftlich geben lassen, daß die auch im Fall von Folgen Deiner Vorerkrankung die sportlichen Preise des Hospitals an Bord bezahlt. Meine Wette geht in Richtung, die machen das nicht!! LG Bernd

  • martinakp
    Anfänger
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    • 30. April 2015 um 17:36
    • #17

    @ Sprotte: mein Mann ist seit 26 Jahren Diabetiker, also eine chronische Immunerkrankung. Auch hier erstattet die Versicherung Behandlungskosten, die aufgrund dieser Erkrankung entstehen.

  • Clipperbar
    Jetzt ist später!
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    • 30. April 2015 um 17:39
    • #18

    Dann dürte es doch kein Problem sein, mal eben kurz bei der Versicherung anzurufen und um eine schriftliche Zusage zu bitten. Einfacher gehts doch nicht. Schaun wir mal. LG Bernd

  • Healer
    Grobmotoriker
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    579
    • 30. April 2015 um 17:58
    • #19

    Ruf doch einfach mal Deine RKV an und frage dort nach, dann bist Du auf der sicheren Seite - die Ratschläge hier können zwar helfen, verbindlich für Deine Versicherung sind sie aber nicht . Ich habe auf die schnelle mal gegoogelt und in den Bedingungen der "Ergo" folgendes gefunden:

    Zitat: 1.7 Kein Versicherungs-Schutz besteht für:

     Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.

    aber :


    Wenn ein Versicherungsfall bereits vor Antritt der Reise eingetreten ist, werden Aufwendungen jedoch insoweit erstattet, als aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung der vor Reiseantritt be-stehenden Erkrankung eine darüberhinausgehende Heil-behandlung erforderlich ist.

    zur Schweigepflicht:

    2.2 Sie und die versicherte Person müssen jede Auskunft ertei-len, die zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Auf unser Verlangen muss die versicherte Person die behandelnden Zahnärzte bzw. Ärzte von ihrer Schweige-pflicht entbinden. Sie muss sich durch einen von uns beauf-tragten Zahnarzt bzw. Arzt untersuchen lassen.

    Zitat Ende

    auszugsweise entnommen, hier: Quelle:

    https://ergodirekt.de/de/produkte/reiseversicherung/auslandskrankenversicherung.html#tarif=abschluss;basisdaten|ZTI1N2NhYzUtMGM1OC00ZjNiLTgyYjEtZmI4ZTExNWU3MTYy&

    Bedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung.

    Also am besten die Versicherung kontaktieren und bestätigen lassen, das die Reise möglich ist und die Leistungspflicht des Versicherers nicht entfällt.

    MfG Healer

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

    Konrad Adenauer

  • StefanP
    Profi
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    • 30. April 2015 um 18:39
    • #20

    Zitat TuiFly:

    Fluggäste mit Gipsverband

    Wenn möglich sollte ein Flug erst 48 Stunden nach einer Fraktur erfolgen, aufgrund der in diesem Zeitraum maximalen Schwellung des die Fraktur umgebenden Gewebes.

    Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten:

    • Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
    • Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.

    Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten ist. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz. Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen 2 weitere Sitzplätze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss, und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.

    Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, benötigen ein ärztliches Attest zum Nachweis der Flugfähigkeit. Darüber hinaus fordern einige Airlines die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung (indemnity form for sick passengers), um zu bestätigen, dass die Passagiere über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden (Anschwellen der Gliedmaßen bei niedrigem Luftdruck, Gewebeschädigung, Durchblutungsstörung, Thrombosegefahr, etc.).

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