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Kreuzfahrt: Abweichen von Route ist Reisemangel

  • borusse1909
  • 24. Mai 2014 um 11:27
  • Geschlossen
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  • borusse1909
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    • 24. Mai 2014 um 11:27
    • #1

    http://www.welt.de/reise/article1…eisemangel.html


    Hat das schonmal jemand praktiziert? :abschied:

  • Anzeige
    • RE: Kreuzfahrt: Abweichen von Route ist Reisemangel

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • frau.nashornchen
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    • 24. Mai 2014 um 11:46
    • #2

    Nein, und ich glaube auch, dass das Urteil etwas zu knapp wieder gegeben wurde.

    Ob man ein Recht auf Minderung hat, hängt vom Einzelfall ab. Wenn ein Hafen wegen Sturm gesperrt ist, wird man keinerlei Ansprüche haben, da das in den Verträgen steht, die man mit Buchung anerkennt.

    Eine Minderung kann man ggf. einklagen, wenn eine Umroutung stattgefunden hat, ohne dass der angegebene Grund noch akturell ist, also wenn man heute umgeroutet wird, weil vorige Woche Sturm war.

    Ist aber immer eine Gradwanderung, denn wenn ein Schiff seine Passagiere einer vorhersehbaren Gefahr aussetzt, werden sie mit Sicherheit schadensersatzpflichtig.
    Also ich bin schon der Meinung, dass die Reedereien dieses Recht ausschöpfen dürfen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie die Passagiere im Anschluss auf eine kostenlose Urlaubswoche einladen müssen.

    Andererseits muss natürlich auch sichergestellt werden, dass Passagiere auch das gekaufte bekommen und diese Klauseln nicht zum Geldsparen ausgenutzt werden.

  • diddi4
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    • 24. Mai 2014 um 13:22
    • #3

    Ich sehe das genauso wie mein "Vorredner". Wie weit sich Aida an Rechtsprechung hält, frage ich mich aber. Ist nicht ein ganz klares Urteil ergangen, dass eine Anzahlung von 50 % und sich daraus ergebene Stornogebühr nicht zulässig ist? War ja gerade auf die Justangebote von Aida bezogen. Bei Just muss aber immer noch 50% angezahlt werden und bei Vario 35%, die auch noch zu hoch sind.

    [/align]Bye, Bye Diddi

    Einmal editiert, zuletzt von diddi4 (24. Mai 2014 um 16:16)

  • Ramo
    Rentner auf Reisen
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    • 24. Mai 2014 um 14:53
    • #4

    Hallo,
    was hat Storno und Just mit dem Urteil zu tun... :gruebel: ?


    Bei Diesem wundert es mich, dass überhaupt etwas bezahlt wurde...
    Da werden wohl noch einige Betroffene im nachhinein noch etwas verlangen... :motz1:

    Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.

    (C. Bukowski 1920-94)

  • diddi4
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    • 24. Mai 2014 um 16:17
    • #5
    Zitat von Ramo

    Hallo,
    was hat Storno und Just mit dem Urteil zu tun... :gruebel: ?

    passt ein bisschen zum Thema, man muss ja nicht ständig einen neuen Thread aufmachen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Petra63
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    • 24. Mai 2014 um 16:19
    • #6

    natürlich ist es ärgerlich, wenn ein ziel, welches man gerne angesehen hätte, umgeroutet wird. aber muss dann immer gleich klagen?
    okay, vielleicht gibt es noch 100-200 € zurück, aber was geht da voran:

    1. ich muss meine trauer und enttäuschung in ärger umwandeln. das vermiest mir schon mal ein paar tage resturlaub.

    2. ich muss böse briefe schreiben, möglichst vorher noch zum anwalt latschen, korrespondenz mit rechtsschutzversicherungen etc., d.h. auch wieder zeit, geld und nerven opfern

    3. ich muss vielleicht noch ganz lange auf irgendwelche gerichtsurteile warten, die sonstwie ausfallen können.

    ist es das wert? dann doch lieber einmal schütteln, krönchen zurechtrücken, war ja auch schade, sich was gutes tun und den resturlaub geniessen.

    Glaub´nicht alles, was du denkst.

  • h.p.g.
    h.p.g.
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    • 24. Mai 2014 um 16:20
    • #7

    Grundlos ein Ziel nicht anzulaufen ist auf jeden Fall ein Reisemangel. Selbst erlebt, geklagt und Recht bekommen !! Info, gerne per PN. L. G. h. .p. g.

    Zitat von borusse1909

    http://www.welt.de/reise/article1…eisemangel.html


    Hat das schonmal jemand praktiziert? :abschied:

    Einmal editiert, zuletzt von h.p.g. (24. Mai 2014 um 16:55) aus folgendem Grund: Ergänzen..

  • h.p.g.
    h.p.g.
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    • 24. Mai 2014 um 16:30
    • #8

    ...solche verständnisvollen Gäste sind bei AC sehr willkommen. Wenn sich niemand wehrt, alles für gut befindet und auch noch dafür bezahlt, dann ist für AC alles in Ordnung, für mich nicht. L. G. h. p. g.

    Zitat von Petra63

    natürlich ist es ärgerlich, wenn ein ziel, welches man gerne angesehen hätte, umgeroutet wird. aber muss dann immer gleich klagen?
    okay, vielleicht gibt es noch 100-200 € zurück, aber was geht da voran:

    1. ich muss meine trauer und enttäuschung in ärger umwandeln. das vermiest mir schon mal ein paar tage resturlaub.

    2. ich muss böse briefe schreiben, möglichst vorher noch zum anwalt latschen, korrespondenz mit rechtsschutzversicherungen etc., d.h. auch wieder zeit, geld und nerven opfern

    3. ich muss vielleicht noch ganz lange auf irgendwelche gerichtsurteile warten, die sonstwie ausfallen können.

    ist es das wert? dann doch lieber einmal schütteln, krönchen zurechtrücken, war ja auch schade, sich was gutes tun und den resturlaub geniessen.

  • Kopernikus
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    • 24. Mai 2014 um 18:18
    • #9
    Zitat von h.p.g.

    Grundlos ein Ziel nicht anzulaufen ist auf jeden Fall ein Reisemangel. Selbst erlebt, geklagt und Recht bekommen !! Info, gerne per PN. L. G. h. .p. g.

    Nun, die Rederei wird das Schiff ja nicht "grundlos" ein anderes Ziel anlaufen lassen. Sondern es werden schon triftige Gründe wie Unruhen, Wetter, ect. dafür verantwortlich sein.
    Zum grössten Teil fällt das unter höhere Gewalt und es wundert mich ehrlich gesagt, dass es in diesem Fall überhaupt Schadensersatz gab.

    2011 - Aida Sol Ostsee
    2012 - Aida Bella Kanaren
    2013 - Aida Blu Westliches Mittelmeer 
    2014 - Aida Diva Transarabien 
    2014 - Aida Sol Suezkanal-Passage
    2016 - Aida Sol Norwegische Fjorde
    2016/17 - Aida Blue - Silvesterreise Kanaren & Lisserbon
    2017 - MS 3 Arabien und Indien
    2018 - MS 5 Dubai mit Oman & Dubai mit Katar
    2018 - MS 6 Mittelmeer mit Kanaren
    2018 - MS 3 Mallorca bis öst. Mittelmer
    2019 - Aida Mar Spanien und Portugal
    2019 - Aida Bella Mallorca bis Dubai
    2020 - Mein Schiff 4 Mittelmeer mit Kanaren
    2021 - Aida Stella Spanische Küste
    2022 - (neue) MS 1 - Nordkap
    2022 - MS 4 - Kanaren
    2023 - MS 4 - Kanaren
    und viele weitere (Update kommt "irgendwann" :schlafen: mal)

  • Detlef Hahn
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    • 24. Mai 2014 um 19:07
    • #10

    Das Urteil wurde von einem Amtsgericht gesprochen. Daran muss sich kein anderes Gericht halten. Wenn alleine schon das Umrouten aus Sicherheitsgründen einen Reisemangel darstellt, für den die Reederei eine Preisminderung hinnehmen muss, dann könnte das fatale Folgen für alle Reedereien haben. Das Urteil ist weltfremd und wird auch nicht lange Bestand haben.

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  • Hamburger-Jung
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    • 24. Mai 2014 um 19:11
    • #11
    Zitat von Markus

    Nun, die Rederei wird das Schiff ja nicht "grundlos" ein anderes Ziel anlaufen lassen. Sondern es werden schon triftige Gründe wie Unruhen, Wetter, ect. dafür verantwortlich sein.
    Zum grössten Teil fällt das unter höhere Gewalt und es wundert mich ehrlich gesagt, dass es in diesem Fall überhaupt Schadensersatz gab.

    Zitat von diddi4

    Ich sehe das genauso wie mein "Vorredner". Wie weit sich Aida an Rechtsprechung hält, frage ich mich aber. Ist nicht ein ganz klares Urteil ergangen, dass eine Anzahlung von 50 % und sich daraus ergebene Stornogebühr nicht zulässig ist? War ja gerade auf die Justangebote von Aida bezogen. Bei Just muss aber immer noch 50% angezahlt werden und bei Vario 35%, die auch noch zu hoch sind.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: http://www.cruisetricks.de/50-prozent-sin…kosten-zu-hoch/

  • Kopernikus
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    • 24. Mai 2014 um 19:20
    • #12
    Zitat von Detlef Hahn

    Das Urteil wurde von einem Amtsgericht gesprochen. Daran muss sich kein anderes Gericht halten. Wenn alleine schon das Umrouten aus Sicherheitsgründen einen Reisemangel darstellt, für den die Reederei eine Preisminderung hinnehmen muss, dann könnte das fatale Folgen für alle Reedereien haben. Das Urteil ist weltfremd und wird auch nicht lange Bestand haben.

    O.K. , da sind wir wohl auf einer Linie. Den fall einer Umroutung hatten wir nämlich z.B. auf unserer letzten Reise, als Safaga als Anlaufhafen gestrichen wurde und AIDA dafür ein Tag länger in Abu Dhabi blieb.
    Für mich völlig nachvollziehbar. Was soll ich in Safaga, wenn ich aufgrund der Unruhen dort, eh nicht (gefahrlos) vom Schiff kann?

    2011 - Aida Sol Ostsee
    2012 - Aida Bella Kanaren
    2013 - Aida Blu Westliches Mittelmeer 
    2014 - Aida Diva Transarabien 
    2014 - Aida Sol Suezkanal-Passage
    2016 - Aida Sol Norwegische Fjorde
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    2017 - MS 3 Arabien und Indien
    2018 - MS 5 Dubai mit Oman & Dubai mit Katar
    2018 - MS 6 Mittelmeer mit Kanaren
    2018 - MS 3 Mallorca bis öst. Mittelmer
    2019 - Aida Mar Spanien und Portugal
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    2021 - Aida Stella Spanische Küste
    2022 - (neue) MS 1 - Nordkap
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    2023 - MS 4 - Kanaren
    und viele weitere (Update kommt "irgendwann" :schlafen: mal)

  • Hamburger-Jung
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    • 24. Mai 2014 um 19:22
    • #13
    Zitat von Detlef Hahn

    Das Urteil wurde von einem Amtsgericht gesprochen. Daran muss sich kein anderes Gericht halten. Wenn alleine schon das Umrouten aus Sicherheitsgründen einen Reisemangel darstellt, für den die Reederei eine Preisminderung hinnehmen muss, dann könnte das fatale Folgen für alle Reedereien haben. Das Urteil ist weltfremd und wird auch nicht lange Bestand haben.

    Du liegst aber etwas daneben. Das Urteil hat schon Gewicht. Denn der Kunde kann sich darauf berufen! Die TUI hat letztes Jahr vor Gericht
    eine herbe Niederlage einstecken müssen, als wegen Streik umgeroutet wurde.

  • lehmbauer
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    • 24. Mai 2014 um 20:36
    • #14
    Zitat von Hamburger-Jung

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: http://www.cruisetricks.de/50-prozent-sin…kosten-zu-hoch/

    bitte keine ollen Kamellen.
    das ist der aktuelle Stand
    http://www.arag.de/rund-ums-recht…/07092/html.pdf

  • diddi4
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    • 25. Mai 2014 um 11:16
    • #15
    Zitat von lehmbauer

    bitte keine ollen Kamellen.
    das ist der aktuelle Stand
    http://www.arag.de/rund-ums-recht…/07092/html.pdf

    Warum olle Kamellen. Das Urteil hat immer noch Bestand, ist nur noch nicht rechtskräftig. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Revision vom OLG nicht zugelassen wurde. Weiß Jemand, warum es noch nicht rechtskräftig ist, dann schließlich ist das Urteil vom September 2013.

    Über die Höhe der Anzahlungen haben andere Gerichte entschieden, aber auch noch nicht rechtskräftig.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • diddi4
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    • 25. Mai 2014 um 12:02
    • #16

    noch zu Ergänzung. Über die Höhe der Anzahlung hat das Oberlandesgericht Celle in zweiter Instanz im November 2013 auch zu Gunsten der Reisenden entschieden (max. 1/3) aber die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Detlef Hahn
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    • 25. Mai 2014 um 12:04
    • #17

    Irgendetwas muss da tatsächlich durcheinander geraten sein. Was hat das OLG mit dem Urteil eines AG zu tun? Gegen Urteile eines AG kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden und zwar in jedem Fall. Ein OLG ist überhaupt nicht gefragt.

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  • lehmbauer
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    • 25. Mai 2014 um 12:08
    • #18

    diddi4
    jetzt mal sehr direkt, für die die es immer noch nicht kapieren,
    das Urteil ist rechtskräftig.
    Ansonsten ist das hier OT

  • lehmbauer
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    • 25. Mai 2014 um 12:17
    • #19
    Zitat von Detlef Hahn

    Irgendetwas muss da tatsächlich durcheinander geraten sein. Was hat das OLG mit dem Urteil eines AG zu tun? Gegen Urteile eines AG kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden und zwar in jedem Fall. Ein OLG ist überhaupt nicht gefragt.


    Du hast Recht,
    hier kommt wieder einiges durcheinander.
    Das Urteil des AG Rostock ist vom 15.11.2013
    Da keine Berufung eingelegt wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

  • Ullawo
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    • 25. Mai 2014 um 13:19
    • #20

    Markus,

    es gibt auch Umroutungen ohne dass Gründe genannt werden, z.B. bei der Spitzbergentour im letzten Jahr, da wurden die Shetlands nicht angelaufen sondern statt dessen Kristiansand. Norwegen kam auf dieser Reise ehe schon häufig vor. Drei Montae vor der Reise schrieb mir AIDA auf meine Nachfrage hin, aufgrund der Wetterlage.....

    Tja, die Kristallkugel hätte ich auch gerne, es war übrigens Ententeich ohne Ende. offensichtlich hatte AIDA einfach und schlicht vergessen die CARA auf den Shetlands anzumelden. War nach Aussage von AIDA kein Reisemangel, kann man trefflich drüber streiten ob nun menschliches Versagen (vergessen der Anmeldung) ein triftiger Grund ist oder nicht.

  • el-capitano 27. Dezember 2020 um 18:30

    Hat das Thema aus dem Forum wasserurlaub.info Foren Archiv nach Historische Sonstiges verschoben.

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