AIDAperla: Kanaren & Madeira ab Gran Canaria | 7 Nächte | 19.12.2020 bis 26.12.2020 (Samstag, 19. Dezember 2020, 00:00 - Samstag, 26. Dezember 2020, 00:00)

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Termin

AIDAperla: Kanaren & Madeira ab Gran Canaria | 7 Nächte | 19.12.2020 bis 26.12.2020

Samstag, 19. Dezember 2020, 00:00-Samstag, 26. Dezember 2020, 00:00

Teilnehmer

7 Teilnehmer, 0 Unentschlossen und 1 Absage

Anmeldeschluss: 26. Dezember 2020, 00:00
  • Wir haben auch die Reiseunterlagen per Mail erhalten.

    Abgesehen von der kanarischen Inzidenz von 50+ ging eben durchs Radio, dass hessische Landkreise mit einer Inzidenz von über 200 eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bekommen.

    Wir müssten unsere Wohnung jedoch vor 5 Uhr verlassen um rechtzeitig einchecken zu können, daher hoffen wir insgeheim auf eine Reiseabsage.

    Weiß jemand mehr über die Rechtslage?

    AURA: 2005 Transatlantik

    BELLA: 2008 Kanaren, 2010 WWM 10 T., 2010 WWM 7 T., 2012 Kanaren/Lissabon, 2017 Westeuropa
    LUNA: 2009 Kanaren, 2019 Transatlantik
    DIVA: 2011 ÖMM,
    BLU: 2012 Transeuropa, 2015 Kanaren, 2017 Kanaren/Lissabon, 2022 Adria
    STELLA: 2013 Kanaren,
    CARA: 2014 Nordeuropa
    PRIMA: 2015 Tauffahrt Metropolen, 2016 Tauffahrt Metropolen
    SOL: 2017 Kanaren/Portugal, 2022 Kanaren, geplant: 2023 Weltreise Chile b.Mauritius
    PERLA: 2018 Metropolen, 2021 Karibik
    NOVA: 2018 Jungfernfahrt, 2020 Januar, 2020 Kanaren
    MAR: 2019 Metropolen, 2020 Metropolen, 2021 Norwegen,
    VITA: 2019 Transarabien, 2021 Schärengärten

    MS 2: 2020 Nordsee 4 Tg.

    COSMA: 2022 WMM, 2023 Transarabien

  • Wir haben auch die Reiseunterlagen per Mail erhalten.

    Abgesehen von der kanarischen Inzidenz von 50+ ging eben durchs Radio, dass hessische Landkreise mit einer Inzidenz von über 200 eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bekommen.

    Wir müssten unsere Wohnung jedoch vor 5 Uhr verlassen um rechtzeitig einchecken zu können, daher hoffen wir insgeheim auf eine Reiseabsage.

    Weiß jemand mehr über die Rechtslage?

    Du darfst deine Wohnung vor 5 Uhr verlassen, wenn du auf direktem Weg zum Flughafen fährst. Umbuchung/Stornierung wäre also nur aus Kulanz möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Weiß jemand mehr über die Rechtslage?

    Da hilft nur ein Blick in die entsprechenden Verordnungen. In NRW wäre das 1. die Coronaschutzverordnung und dann 2. die Allgemeinverfügung des Landkreises (der kreisfreien Stadt). In Hessen gibt es bestimmt etwas ähnliches.


    Guck mal http://www.hessen.de .


    Ich habe mir außerdem das Amtsblatt meiner Stadt abonniert, das sagt mir wann und wo Maskenpflicht ist, wo Alkohol-(verkaufs)-verbot ist oder auch, ob und wann eine Ausgangssperre gilt.

    So groß wie die Freiheit, die man genießt, ist die Verantwortung, die man trägt. (E. Reinhardt; Verleger :swiss:)

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (K. Valentin).

    Demokraten müssen jede Wahl gewinnen, Faschisten nur eine.

    Si vis pacem para bellum.


    Einmal editiert, zuletzt von Morris ()

    • Offizieller Beitrag

    Oder hier: https://soziales.hessen.de/ges…ept-um-weitere-massnahmen


    Von einer Ausnahme für die Fahrt zum Flughafen steht hier nichts. Fraglich wäre also, ob die Fahrt zum Flughafen ein ähnlich gewichtiger Grund für das Verlassen der Wohnung wäre wie die in den Regelbeispielen aufgezählten Gründe.

    Gibt es eine Verfügung eures Landkreises dazu? Da könnten weitere Beispiele drin stehe. Ansonsten empfehle ich einen Anruf bei den Behörden. NRW hat zB eine Hotline.

    So groß wie die Freiheit, die man genießt, ist die Verantwortung, die man trägt. (E. Reinhardt; Verleger :swiss:)

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  • Hier auch soeben eingetroffen: 15 Seiten Reiseunterlagen. :thumbsup:

    nimm Schrift Grösse 7 beim ausdrucken, dann haste nur 11 Seiten :lol1::lol1::lol1:

  • Warum vertraut ihr allen den Hotlines der Landkreise? Ist doch klar das die sagen, dass man nicht reisen soll. In den Verordnungen ist die Fahrt zum Flughafen aber nie verboten.

  • Ich möchte dir das so gerne glauben. Im Zweifel wäre es dann aber doch besser, wenn man eine Quelle hat, auf die man sich berufen kann.

    https://www.welt.de/politik/de…e-der-Verordnung-ist.html


    Es ist im Grunde alles triftig, sagt der Verfassungsrechtler. Außer eventuell Alkohol trinken und Party im Park, worauf diese Verordnungen auch abziehlen. Einen Flug zu erreichen ist das somit aufjedenfall. Sogar Sport an der frischen Luft und Shoppen sind ja triftige Gründe.

  • Mir reicht als Nichtbetroffene schon die heute beschriebene Kontrolle am Bahnhof. Mindestens so häufig ist mit einer Kontrolle am Flughafen zu rechnen. Wobei ich davon ausgehe, dass AIDA im Falle einer bundeseinheitliche Regelung die Reise absagen würde. Also mal angenommen, ich bekomme vor Gericht recht, dass ein triftiger Grund vorliegt, so heißt das noch lange nicht, dass ich am Flughafen meinen Flug bekomme, wenn kontrolliert wird und die Kontrolle mitteilt, dass meine Reise kein triftiger Grund ist. Auch kann ich die Erfahrung aus März und April nicht heranziehen, da wir da keine Ausgangssperre hatten und historisch die Erfahrung schlichtweg fehlt. Ein Gericht (Thüringen) hat heute entschieden, dass Quarantäne eine geeignete Maßnahme ist, ein Gericht in Münster sagt etwas anderes. Was ich sagen will: so ohne Weiteres muss die tatsächliche Reise nicht klappen und es gibt eine nicht unerhebliche Chance stattdessen ein Bußgeld zahlen zu müssen.

    • Offizieller Beitrag

    https://www.welt.de/politik/de…e-der-Verordnung-ist.html


    Es ist im Grunde alles triftig, sagt der Verfassungsrechtler. Außer eventuell Alkohol trinken und Party im Park, worauf diese Verordnungen auch abziehlen. Einen Flug zu erreichen ist das somit aufjedenfall. Sogar Sport an der frischen Luft und Shoppen sind ja triftige Gründe.

    Während ich also mit der Polizei oder dem Ordnungsamt, welches mich aufhält, darüber streite, was nun ein triftiger Grund ist, ist mein Flieger weg. Außerdem ist die MEINUNG eines Juristen in einem Zeitungsinterview genau das: Eine Meinung - und keine belastbare juristische Quelle.


    Zunächst wäre einer Anordnung der Behörden ja Folge zu leisten, zusätzlich eine Owi zu bezahlen. Danach wäre dann eine Klage möglich, da gewinnt man oder man verliert, je nach dem.

    So groß wie die Freiheit, die man genießt, ist die Verantwortung, die man trägt. (E. Reinhardt; Verleger :swiss:)

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (K. Valentin).

    Demokraten müssen jede Wahl gewinnen, Faschisten nur eine.

    Si vis pacem para bellum.