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AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021 (Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 - Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00)

  • gini48
  • 24. März 2019 um 15:09
  • Antworten

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Termin

AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021

Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 – Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00

Teilnehmer

10 Teilnehmer, 0 Unentschlossen und 2 Absagen

Anmeldeschluss: 3. Januar 2021 um 00:00
  • Anja1
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    • 11. Dezember 2020 um 20:21
    • #321
    Zitat von Marollesmusik1

    Hallo! Gibt es eigentlich neue Erkenntnisse bezüglich einer Routenänderung? Liegt die mar, sofern sie fährt, Silvester in Madeira oder nicht?

    Irgendwo hatte ich auch mal etwas von La Gomera gelesen, das bezieht sich nicht auf Silvester, sondern auf eine andere Änderung, von der ich gehört habe!

    LG

    Offiziell ist nichts. Es gibt Hafenmeldungen zu Teneriffa und Hoffnungen auf Madeira. Vielleicht weiß die Reederei auch schon mehr und verfolgt deswegen keine Routenanpassung, denn die ist nicht erforderlich, wenn das Schiff nicht fährt. Es ist nochmal spannend.

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    • RE: AIDAmar: Kanaren & Madeira mit La Palma | 7 Nächte | 27.12.2020 bis 03.01.2021 (Sonntag, 27. Dezember 2020, 00:00 - Sonntag, 3. Januar 2021, 00:00)

    Coole, neue AIDA Angebote

  • Pinguin2013
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    • 11. Dezember 2020 um 23:18
    • #322
    Zitat von Anja1

    Danke dir, ich befürchte, wir fahren alle nicht; ich glaube nicht, dass die Mar in diesem Jahr startet. Noch keine Reiseunterlagen ab 20.12.

    Wir haben unsere Reiseunterlagen auch erst heute morgen erhalten - Start bei uns ist der 19. mit der Perla. Aber wir werden wohl nicht fahren können, da wir aus B.-W. kommen :traurig:;(.

  • Kiss
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    • 12. Dezember 2020 um 07:55
    • #323

    was macht ihr denn jetzt? Dürft ihr so kurzfristig umbuchen?

    1xAidasol (2015), 3xAidaBlu (2015, 2016, 2019), 1xAidaPrima (2017), 1xMeinSchiff5 (2016), 1xMeinSchiff1 (2017, das Original ) 1xMSC Fantasia (2017), 2xAIDAPerla (2018, 2021)) und 1xAIDABella (2018), 1xMSC Meraviglia (2019), 1x MeinSchiff <3 (2022), 1xAIDAluna2024

    MS Annika, 2020, Arosa Aqua 2022, ArosaBrava2023

  • PerlaFan
    Anfänger
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    • 12. Dezember 2020 um 09:33
    • #324
    Zitat von Kiss

    was macht ihr denn jetzt? Dürft ihr so kurzfristig umbuchen?

    Warum sollte AIDA sie denn umbuchen lassen??? In Baden Württemberg darf man in den Urlaub fliegen.

  • kofferradio
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    • 12. Dezember 2020 um 09:38
    • #325
    Zitat von PerlaFan

    Warum sollte AIDA sie denn umbuchen lassen??? In Baden Württemberg darf man in den Urlaub fliegen.

    Naja, so eindeutig ist das alles nicht mehr. Die Frage, ob die Fahrt zum Airport "triftig" ist, ist strittig und ich kann schon verstehen, dass man darüber nicht bei einer Kontrolle diskutieren oder im Worst-Case am Flughafen stehen bleiben möchte.

    TC hat ja schon offiziell verlautbart, dass Umbuchungen und sogar Erstattungen (!) in Fällen lokaler Ausgangsbeschränkungen möglich sind. Zumindest Umbuchungen werden vermutlich auch bei AIDA gehen, alleine um negatives Medienecho zu vermieden ("AIDA zwingt uns dazu, gegen Corona-Regeln zu verstoßen").

  • PerlaFan
    Anfänger
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    • 12. Dezember 2020 um 09:45
    • #326

    Jura 1. Semester: Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist.

    Es gibt kein generelles Reiseverbot, kein Ausreiseverbot und dann musst du selber entscheiden, ob für dich der Urlaub ein triftiger Grund ist. Für mich persönlich schon.

  • Avita61
    *********
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    • 12. Dezember 2020 um 09:56
    • #327

    Ein neuer Rechtsberater ist an Bord. :lachzwink:

  • Cap Hornier
    Volunteer UEFA EURO 2024
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    • 12. Dezember 2020 um 09:57
    • #328
    Zitat von Avita61

    Ein neuer Rechtsberater ist an Bord. :lachzwink:

    Und der andere ist still.

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

    Crown Jewel, Astor, ID Riva, Nicko Cruises, 2x A-ROSA, 2x MS, 2x AIDA, 8x CARA, 4x VITA, 7x AURA, 2x DIVA, 6x BELLA, 4x LUNA, 3x BLU, 5x SOL, 5x MAR, 4x STELLA, 1x PRIMA, 1x Mira, 1x Nova

  • Anja1
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    • 12. Dezember 2020 um 10:03
    • #329
    Zitat von Cap Hornier

    Und der andere ist still.

    Wer TC in Sachen Kulanz in den letzten Monaten erleben durfte, darf die nun geltende Regelung „Erstattung“ interessiert zur Kenntnis nehmen. Sogar TC geht davon aus, dass das Reisen nicht so einfach möglich ist, vorsichtig formuliert.

  • kofferradio
    Profi
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    • 12. Dezember 2020 um 10:06
    • #330
    Zitat von PerlaFan

    Jura 1. Semester: Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist.

    Es gibt kein generelles Reiseverbot, kein Ausreiseverbot und dann musst du selber entscheiden, ob für dich der Urlaub ein triftiger Grund ist. Für mich persönlich schon.

    Genau, jeder muss dies selbst entscheiden, aber auch damit rechnen, dass dies bei einer Kontrolle anders gesehen wird. Der Rechtsweg steht dann offen (das Schiff wird darauf aber nicht warten).

    Rein rechtlich hast du Stand heute Recht. Das letzte mir bekannte Urteil hierzu sagt:

    Zitat

    Vielmehr lässt sich aus der Sicht des Senats das Merkmal eines „triftigen Grundes“ abstrakt nur insoweit fassen, als im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vornherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als „triftiger Grund“ i.S.v. § 5 Abs. 2 2. BayIfSMV geeignet sein kann, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.

    VGH München: 20 NE 20.849 vom 28.04.2020
    https://rewis.io/urteile/urteil/y24-28-04-2020-20-ne-20849/

  • Anja1
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    • 12. Dezember 2020 um 10:58
    • #331
    Zitat von kofferradio

    Genau, jeder muss dies selbst entscheiden, aber auch damit rechnen, dass dies bei einer Kontrolle anders gesehen wird. Der Rechtsweg steht dann offen (das Schiff wird darauf aber nicht warten).

    Rein rechtlich hast du Stand heute Recht. Das letzte mir bekannte Urteil hierzu sagt:


    VGH München: 20 NE 20.849 vom 28.04.2020
    https://rewis.io/urteile/urteil/y24-28-04-2020-20-ne-20849/

    Wenn die Rechtslage zu dem Thema eindeutig wäre, würde TC keine Erstattung anbieten und AIDA hätte mittlerweile die Reiseunterlagen für die Reise ab dem 20.12. geschickt.:meinung:

  • schlehe
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    • 12. Dezember 2020 um 12:04
    • #332

    Ich empfehle allen, auch denen, die alles zu wissen glauben, die genauen Formulierungen in der Verordnung des Landes BaWü abzuwarten.

    Zitat Focus online von heute:

    Private Reisen: Auf private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden soll verzichtet werden.

    Soll heißt nicht muss. Welchen Sinn macht diese Regelung für private Reisen, wenn ich dafür gar nicht aus dem Haus darf?

    Ich werde geduldig abwarten und nächste Woche bei AIDA nachfragen. Zumal das Risiko einer Reisewarnung für die Kanaren zusätzlich auch noch vorhanden ist.


    0c9e5d3eaba70de0fe9fa23b28c1e4ca9911eee0

  • Anja1
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    • 12. Dezember 2020 um 12:25
    • #333

    Unser Flug geht am Freitag (vielleicht). Ich warte auch und zwar mal mit dem Kofferpacken.

  • Weisi
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    • 12. Dezember 2020 um 20:19
    • #334

    Ich habe mir erstmal einen MaiTai nach dem originalen AIDA-Rezept gemacht. Der Abend ist gerettet :trrink1:

    Mal sehen, was sich morgen ergibt. Vielleicht brauche ich dann noch mehr davon :thumbsup:

    Vielleicht bekomme ich ja in zwei Wochen einen Mai Tai nach Originalrezept am Originalschauplatz

  • OLLI75
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    • 12. Dezember 2020 um 23:51
    • #335
    Zitat von Anja1

    Wer TC in Sachen Kulanz in den letzten Monaten erleben durfte, darf die nun geltende Regelung „Erstattung“ interessiert zur Kenntnis nehmen. Sogar TC geht davon aus, dass das Reisen nicht so einfach möglich ist, vorsichtig formuliert.

    Die Erstattung bei TC ist auch relativ: während ich bei AIDA nach dem Storno der ersten gebuchten Sylvesterreise mein Geld nach einer Woche wieder auf dem Konto hatte, geht die tatsächliche Rückzahlung bei TC erst, wenn man einen Anwalt einschaltet. ( obwohl TC die Reise von sich aus storniert hat ). Was nützt also Kulanz, wenn man das Geld dann per Mahnverfahren eintreiben muss...

  • Anja1
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    • 13. Dezember 2020 um 00:41
    • #336
    Zitat von OLLI75

    Die Erstattung bei TC ist auch relativ: während ich bei AIDA nach dem Storno der ersten gebuchten Sylvesterreise mein Geld nach einer Woche wieder auf dem Konto hatte, geht die tatsächliche Rückzahlung bei TC erst, wenn man einen Anwalt einschaltet. ( obwohl TC die Reise von sich aus storniert hat ). Was nützt also Kulanz, wenn man das Geld dann per Mahnverfahren eintreiben muss...

    So auch meine Erfahrung. Umso erstaunter war ich, dass TC jetzt in der Lockdown Situation von sich aus die Erstattung auf der Webseite anbietet.

  • ck2703
    ...kreuzfahrtsüchtig!
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    • 13. Dezember 2020 um 04:10
    • #337

    Auch wenn wir auf die Reise eine Woche später gebucht waren, hier mal eine kurze Info zum Thema umbuchen:

    Wir kommen aus Baden-Württemberg und dementsprechend sind wir auch von den Ausgangsbeschränkungen betroffen.

    Beim Anruf bei der Hotline in Rostock konnten wir nach dem Hinweis, dass wir aus BaWü kommen, problemlos umbuchen.

    Wir sind jetzt auf AIDAnova im Herbst gebucht.

    Lieben Gruß

    Chris

    Bisher: 7x AIDA, 5x TUI Cruises, 14x MSC, 3x Costa, 1x Carnival, 2x Color Line 2x Nicko Cruises 1x Phoenix Reisen

    Nächste Reise:

    12/23 Emirate und Oman mit Mein Schiff 2

    Schau doch mal auf unserem YouTube-Kanal vorbei - ich würde mich freuen!

  • Weisi
    ~~~~~~~
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    • 13. Dezember 2020 um 11:20
    • #338

    Laut Ansprache von Frau Merkel wird weiterhin von Reisen abgeraten... also kein allgemeines Reiseverbot. Mal sehen, was die Bundesländer daraus machen.

  • schlehe
    Fortgeschrittener
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    • 13. Dezember 2020 um 11:39
    • #339

    Ich bin ein dröger Beamter im Ruhestand, entsprechend gesetzestreu 😇 und entscheide faktenbasiert. Die Landesregierung bittet mich, auf private Reisen zu verzichten, sie verbietet es nicht. Das ist erstmal kein sachlicher Grund für einen Reiserücktritt. Ich habe diese Reise von einer anderen im Rahmen der einmaligen Umbuchungsoption des Premiumtarifs umgebucht. Ein Recht auf eine erneute Umbuchung besteht nicht. Die Landesregierung hat nicht geregelt, dass sie die Stornokosten übernimmt, wenn ich ihrer Bitte Folge leiste.

    Ich beurteile die gesundheitlichen Risiken dieser Reise für mich und von mir ausgehend für andere eher geringer als hier am Ort.

    Die seit gestern geltenden Ausgangsbeschränkungen in BaWü hindern mich nicht, zum Flughafen zu fahren. Zitat aus der Verordnung:

    ‚(3) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist auch in der Zeit von 5 bis 20 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Neben den unter Absatz 2 Satz 2 genannten triftigen Gründen gelten als triftige Gründe zusätzlich folgende Gründe:

    1. der Besuch von nicht nach § 13 für den Publikumsverkehr geschlossenen Einrichtungen,‘

    Flughäfen und Bahnhöfe sind dort nicht aufgeführt und offensichtlich auch nicht versehentlich vergessen worden.

    Fazit, wenn AIDA wegen eines Verbots von Flügen zu touristischen Zwecken oder einer Reisewarnung für die Kanaren storniert, nehme ich den Gutschein und bleibe im trauten Heim. Wenn nicht, fliege ich - vorbehaltlich eines negativen Tests an Heiligabend (auch zu medizinischen Zwecken darf ich das Haus verlassen) - am 27.12.20.

    Einem möglichen Konflikt bei einer am Sonntag morgen zwischen 06:00 und 08:00 Uhr eher unwahrscheinlichen Polizeikontrolle auf dem Weg nach Frankfurt sehe ich gelassen entgegen. Die Frage nach einer Rückfahrt in der Nacht vom 03.01. auf den 04.01.21 vom Flughafen nach Hause hat die Landesregierung bei den FAQ bereits als zulässig beantwortet.


    0c9e5d3eaba70de0fe9fa23b28c1e4ca9911eee0

  • Weisi
    ~~~~~~~
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    134
    • 13. Dezember 2020 um 11:45
    • #340
    Zitat von schlehe

    Ich bin ein dröger Beamter im Ruhestand, entsprechend gesetzestreu 😇 und entscheide faktenbasiert. Die Landesregierung bittet mich, auf private Reisen zu verzichten, sie verbietet es nicht. Das ist erstmal kein sachlicher Grund für einen Reiserücktritt. Ich habe diese Reise von einer anderen im Rahmen der einmaligen Umbuchungsoption des Premiumtarifs umgebucht. Ein Recht auf eine erneute Umbuchung besteht nicht. Die Landesregierung hat nicht geregelt, dass sie die Stornokosten übernimmt, wenn ich ihrer Bitte Folge leiste.

    Ich beurteile die gesundheitlichen Risiken dieser Reise für mich und von mir ausgehend für andere eher geringer als hier am Ort.

    Die seit gestern geltenden Ausgangsbeschränkungen in BaWü hindern mich nicht, zum Flughafen zu fahren. Zitat aus der Verordnung:

    ‚(3) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist auch in der Zeit von 5 bis 20 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Neben den unter Absatz 2 Satz 2 genannten triftigen Gründen gelten als triftige Gründe zusätzlich folgende Gründe:

    1. der Besuch von nicht nach § 13 für den Publikumsverkehr geschlossenen Einrichtungen,‘

    Flughäfen und Bahnhöfe sind dort nicht aufgeführt und offensichtlich auch nicht versehentlich vergessen worden.

    Fazit, wenn AIDA wegen eines Verbots von Flügen zu touristischen Zwecken oder einer Reisewarnung für die Kanaren storniert, nehme ich den Gutschein und bleibe im trauten Heim. Wenn nicht, fliege ich - vorbehaltlich eines negativen Tests an Heiligabend (auch zu medizinischen Zwecken darf ich das Haus verlassen) - am 27.12.20.

    Einem möglichen Konflikt bei einer am Sonntag morgen zwischen 06:00 und 08:00 Uhr eher unwahrscheinlichen Polizeikontrolle auf dem Weg nach Frankfurt sehe ich gelassen entgegen. Die Frage nach einer Rückfahrt in der Nacht vom 03.01. auf den 04.01.21 vom Flughafen nach Hause hat die Landesregierung bei den FAQ bereits als zulässig beantwortet.

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