Tja, irgendwie läufts bei mir schief, meine Anfrage lief voll vor die Wand.
Sieht nicht so aus, als ob AIDA gewillt ist den Kunden Kulanz entgegen zu bringen.
Sowohl BGH als auch verbilligte Fahrten nach Amsterdam werden nicht angeboten.
Man bezieht sich auf die AGB´s.
Bin gespannt ob es Euch ähnlich geht.
ZitatAlles anzeigenSachverhalt
Ein Reiseveranstalter hat sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht vorbehalten, die Reiseroute des Schiffes zu ändern.
Ergebnis
Wird eine Route auf einer Kreuzfahrt geändert und ein Hafen nicht angelaufen, steht dem Passagier auch ein Minderungsanspruch zu, wenn der Reiseveranstalter ein Recht zur Änderung in seinen AGB aufgenommen hat.
Fundstelle
AG Rostock v. 29.11.2013 – 47 C 238/13, RRa 2014, 157 ff.; vgl. BGH v. 16.1.2018 – X ZR 44/17, MDR 2018, 392 ff. = NJW 2018,
AG Frankfurt/M. v. 30.7.2015 – 31 C 511/15-83, ZAP EN-Nr. 682/2015; AG Rostock v. 17.11.2017 – 47 C 319/16; AG München v. 21.9.2018 – 282 C 11073/18
Das AG Rostock ist zuständig. Ich bezweifle sehr, dass sie heute anders entscheiden werden. Ganz davon abgesehen, dass der BGH es auch so sieht.
Nicht abwimmeln lassen!