Was kann die Flasche dafür, dass sie voll, nein, jetzt leer, ist ??? Meistens ist ja der Inhalt schuld ![]()
Anmerkung: Habe ich nicht eine schöne Signatur für diesen Thread ![]()
(Achtung Sig. kann sich ändern, von Fall zu Fall...
)
Du bist aktuell nur als Gast in unserem Forum. Melde dich an oder registriere dich, um Antworten zu können.
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere Dich kostenlos und werde Teil unserer Community!
Was kann die Flasche dafür, dass sie voll, nein, jetzt leer, ist ??? Meistens ist ja der Inhalt schuld ![]()
Anmerkung: Habe ich nicht eine schöne Signatur für diesen Thread ![]()
(Achtung Sig. kann sich ändern, von Fall zu Fall...
)
Was kann die Flasche dafür, dass sie voll, nein, jetzt leer, ist ??? Meistens ist ja der Inhalt schuld
Ich meinte die Flasche, die dir die Flasche samt Inhalt verkauft hat ![]()
@ mcgee
Ich meine das hat auch mal ein Kapitän gesagt.
egal wer´s gesagt hat...der Inhalt stimmt... ![]()
LG
Die Frage die ich mir Stelle, kann ich Aida verklagen wenn das Schiff nicht geschwankt hat? und wie muss ich die Beweise sichern *Bewegungsprotokoll*, weil zur Seefahrt gehört Bewegung, das wäre doch wirklich ein Reisemangel.
Es ist schon faszinierend, wie hier im Forum aus einem Urteil eines Amtsgerichtes (AG Rostock) mal schnell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemacht wird.
Ich war der Meinung, dass sich dieses Amtsgerichtsurteil bis zum BGH "hochgeschaukelt" hat. Bin kein Jurist, deswegen weiß ich nicht, ob das bei dem Streitwert, oder anderen Gründen, nicht möglich wäre.
Ich korrigiere mich sofort selbst. Das Urteil des Amtsgericht Rostock ist vom 09.03.12, somit kann aus terminlicher Sicht überhaupt noch kein Urteil des BGH vorliegen.
Die Frage die ich mir Stelle, kann ich Aida verklagen wenn das Schiff nicht geschwankt hat?
Da hilft nur noch:
, dann klappts sicher mit dem Schwanken
.
Die Frage die ich mir Stelle, kann ich Aida verklagen wenn das Schiff nicht geschwankt hat? und wie muss ich die Beweise sichern *Bewegungsprotokoll*, weil zur Seefahrt gehört Bewegung, das wäre doch wirklich ein Reisemangel.
Mein lieber Freund, wenn Du nicht in der Lage bist, mit Alk das Schiff zum Schwanken zu bringen, dann bist Du völlig fehl am Platz! Die Beweise sicherst Du am Besten über Fotos deiner Kinder, wie Du gerade über dem Topf hängst und dich mit "Ralffffffff" unterhälst. :hahahah:
LG, Kalle
Da hilft nur noch:
![]()
![]()
, dann klappts sicher mit dem Schwanken
.
Hallo,
wenn die Herde der Wolpertinger in der Bilge des Kreuzfahrtdampfers nicht rechtzeitig gefüttert wird ,dann schwankt der Dampfer schon heftig (weil die Wolpertinger dann permanent von einer Schiffsseite zur anderen Schiffsseite laufen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolpertinger
Schöne Grüße
Heizergruss
Hallo frequentcruiser und @kalle58
Zitat von Sprotteheute geht ein interessantes BGH-Urteil über die Medien-Ticker:
Wer mit einem Kreuzfahrtschiff fährt, muss mit dem Schwanken des Schiffes rechnen und kann bei einem Sturz keinen Schadenersatz verlangen.
ZitatEs ist schon faszinierend, wie hier im Forum aus einem Urteil eines Amtsgerichtes (AG Rostock) mal schnell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemacht wird.
ZitatIch war der Meinung, dass sich dieses Amtsgerichtsurteil bis zum BGH "hochgeschaukelt" hat. Bin kein Jurist, deswegen weiß ich nicht, ob das bei dem Streitwert, oder anderen Gründen, nicht möglich wäre.
Ich korrigiere mich sofort selbst. Das Urteil des Amtsgericht Rostock ist vom 09.03.12, somit kann aus terminlicher Sicht überhaupt noch kein Urteil des BGH vorliegen.
Ihr habt natürlich Beide Recht - daher bitte ich mit dem Ausdruck tiefster Zerknirschung um Nachsicht.
....... ![]()
Meine Ausrede für den Fauxpas ist, dass mich noch eine weitere kuriose Schadensersatzklage beschäftigt hatte, die wirklich bis zum BGH ging und dort ebenfalls abgewiesen wurde, nachdem das OLG zuvor den Anspruch noch bejaht hatte. ![]()
Einer Frau war im Saarland bei einem Waldspaziergang auf einem Wirtschaftsweg ein abgebrochener Ast auf den Kopf gefallen. Dabei wurde Sie leider schwer verletzt (Hirnschaden). Es herschte Wind an diesem Tag. Sie war der Meinung, das der Waldbesitzer regelmässig die Bäume beobachten müsse, um mögliche Gefahren festzustellen und zu beseitigen. Also eine Verkehrssicherungspflicht für Waldwirtschaftswege bestünde. ![]()
Dazu eine Quelle:
[url='http://www.themenportal.de/nachrichten/wa…-astbruch-30544']Haftung von Waldbesitzern
Das Alles nur zur Erläuterung, weil es an sich
ist.
und die Airline wird dann wohl auch verklagt, wenn es auf dem Flug Turbulenzen gibt, weil niemand dem Passagier gesagt hat, daß das vorkommen kann ;-)))
...und am Dauernörgeln, Besserwissen, unzufrieden, nicht einsichtig, kleinkariert us.w.
Ich hab doch noch gar nischt gesagt
![]()
Hallo TomH,
Ich hab doch noch gar nischt gesagt
![]()
Du wurdest ja auch garnicht direkt angesprochen
............oder hast Du das vermisst.......... :hahahah:
jaja ok, ich weiss es doch .. ![]()
Links für alle, die Spaß an Urteilen zu Eigenverantwortung und "es muss sich doch ein Schuldiger finden" haben:
http://www.rechtsindex.de/urteile/verkehrssicherungspflicht
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.verkehr…ungspflicht.htm
hier hat jetzt noch jemand wind bekommen und berichtet davon ![]()
Das aufreißerische Foto im Bericht von der havarierten COSTA CONCORDIA passt irgendwie nicht so recht dazu. ![]()
Ich hab doch noch gar nischt gesagt
Aber vor einiger Zeit Dein Avatar geändert. Also kannst Du gar nicht angesprochen sein. :hahahah:
Ein schaukelndes Schiff ist ja fast so schlimm als wenn man im Sommer eine Route im schwarzen Meer bucht und es dort 40 Grad werden und man nicht von Bord gehen "kann":hahahah: .Wen verklagt man denn da ![]()
.Wen verklagt man denn da
Kommt auf die Stärke des Sonnenbrandes an
![]()
Gegen ein nicht schwankenes Schiff hilft ![]()
![]()
![]()
und
gegen ein schwankenes Schiff hilft auch nur ![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()