Für große Überraschung sorgte heute eine Meldung aus Hannover: Richterin Gascard vom Niedersächsichen Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und legt dies dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
http://www.kanzlei-seiter.de/niedersachsisc…fassungswidrig/
Wer also noch ein paar Cocktails auf der Aida mehr trinken möchte, falls das Bundesverfassungsgericht das tatsächlich auch so entscheidet, der sollte einen Einspruch gegen die noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide prüfen (lassen). ![]()
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