Und wenn die gesamte Reise sbgesaht wurde?
Erstattung bei Umroutungen
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- RE: Erstattung bei Umroutungen
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hängt im Wesentlichen davon ab, mit wieviel Vorlauf die Absage erfolgt. Bis zu 6 Monaten ist was drin. Erfolgt die Absage früher, sieht es eher schlecht aus.
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Und für entstandene Folgekosten?
Ich danke Dir ☺️ -
Und für entstandene Folgekosten?
Ich danke Dir ☺️welche meinst du?
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grs gilt, daß bei Absage mit Erstattungsanspruch auch die unvermeidbaren Folgekosten zu ersetzen sind, zB Bahnticket OHNE Erstattungsmöglichkeit durch die Bahn, Vorübernachtungskosten im Hotel, wenn der Hoteltarif keine Erstattung vorsieht...Du musst selbstverständlich andere Erstattungsmöglichkeiten nutzen (das nennt sich "Schadenminderungspflicht")
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Und da verneint Aida meine Geltend Machung von den Folgekosten. Die Reise wurde abgesagt, den Flug konnte ich nicht stornieren. Der ist nun ziemlich sinnlos für 3 Personen. Darüber ärgere ich mich.
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Und da verneint Aida meine Geltend Machung von den Folgekosten. Die Reise wurde abgesagt, den Flug konnte ich nicht stornieren. Der ist nun ziemlich sinnlos für 3 Personen. Darüber ärgere ich mich.
Um welche Reise geht es denn da? Da würde ich dran bleiben, wegen der Flüge. Wenn Aida absagt, müssen sie dir auch die Flüge erstatten. Bei uns haben die da letztes Jahr auch gemacht.
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Und genau das hat mich auch gewundert, letztes Jahr wurde es noch so gehandhabt, dieses Jahr nicht mehr.
von Teneriffa nach Hamburg nächstes Jahr im Mai.
Es scheint aber niemand bisher damit Erfolg gehabt zu haben. -
Und genau das hat mich auch gewundert, letztes Jahr wurde es noch so gehandhabt, dieses Jahr nicht mehr.
von Teneriffa nach Hamburg nächstes Jahr im Mai.
Es scheint aber niemand bisher damit Erfolg gehabt zu haben.Naja, dafür gibt es dann Anwälte. Dann muss man den Weg halt bestreiten.
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Aida muss diese Folgeschäden weiterhin tragen. Unbedingt einen drin erfahrenen Anwalt konsolutieren und das Thema übernehmen lassen. Ihr bleibt dann auch auf gar nichts sitzen.
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bei uns wurden die Stornokosten der Flüge auch übernommen.
Also, dran bleiben.
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Und genau das hat mich auch gewundert, letztes Jahr wurde es noch so gehandhabt, dieses Jahr nicht mehr.
von Teneriffa nach Hamburg nächstes Jahr im Mai.
Es scheint aber niemand bisher damit Erfolg gehabt zu haben.Ich würde Ihnen nun ein letztes mal schreiben, mit Fristsetzung zur Erstattung von 14 Tagen und direkt rein schreiben, das du zu einem Anwalt gehst und es dann für Aida teurer wird, da ja diese Kosten auch übernommen werden müssen...
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ich habe letztes Jahr wg einer durch Höhere Gewalt abgesagten Flussreise mit dem Veranstalter (Reederei) mehrfach korrespondiert und parallel eine bekannte, auf Reiserecht spezialisierte Anwaltskanzlei per kostenloser Erstberatung kontaktiert. Das Anwaltsbüro "bezweifelte" den Erstattungsanspruch der zusätzlichen Kosten (hier: Bahn - nicht erstattbarer Tarif).
Es gab dazu ein "Ersatzangebot" für die Reise - teilweise Durchführung per Bus (es war Elbe / Carolabrückeneinsturz Dresden), was ich begründet abgelehnt hatte.
Per Direktkontakt mit dem Veranstalter habe ich meine Ansprüche geltend gemacht, und ab dem zweiten eMail-Kontakt meinen Gesamtanspruch verdeutlicht und darauf hingewiesen, daß ich bei jeglicher Ablehnung den Gerichtsweg bestreiten würde. Zuerst erhielt ich die Reisepreisanzahlung zurück (Schlußzahlung hatte ich nicht geleistet wg der aus meiner Sicht sichern Nichtdurchführung der Reise), die Bahnkosten musste ich nochmals "deutlich" anfordern, dieser Betrag kam auch noch.Der Anspruch auf alle nicht vermeidbaren Nebenkosten (Bahn, Hotel etc) ist m W allgemein rechtlich anerkannt. Ohne höhere Gewalt gibt es noch Geld für "entgangene Urlaubsfreude (m W nur, wenn nicht mehr als sechs Monae vor Reisebeginn abgesagt wurde).
ALso "DRAN BLEIBEN", udnauch dem Fachanwalt nicht alles abnehmen, hier zu fragen kann sehr hilfreich sein.
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