Reiserecht: Umroutung

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  • Hallo Ihr Lieben,


    wir haben die 14-Tages-Reise mit MSC Fantasia vom 13.01.-27.01.18 gebucht.
    Jetzt wird folgendermaßen umgeroutet:

    MSC Fantasia: 25. November 2017 – 31. März 2018
    Auf der 7-Nächte Route ab Fort-de-France (Martinique) und Pointe-à-Pitre (Guadeloupe) wird die MSC Fantasia La Romana (Dominikanische Republik) anstelle von Road Town (Britische Jungferninseln) und Basseterre (St. Kitts und Nevis) anstatt Roseau (Dominica) anlaufen. Als Ersatz für Philipsburg wird es einen zusätzlichen Seetag geben.


    Speziell Tortola und St. Maarten (flughafen) waren für uns ein Hauptgrund für die Reise.
    Nun die Frage können wir die Reise stornieren, da sich ja der Reiseverlauf stark verändert hat?


    Das MSC dafür nichts kann und höhere Gewalt vorliegt ist mir klar...es geht nur ums grundsätzliche.



  • Schau Dir mal die "Würzburger Tabelle " an. Da gibt es eine Reihe von Urteilen, die Dir weiterhelfen könnten.


    Das Schlagwort "Würzburger Tabelle" googelst Du einfach ...


    340 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:


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  • Dafür brauchst Du aber einen Anwalt. MSC lehnt grundsätzlich jede Stornierung wg. Routenänderung ab. (Selbst so erlebt).

  • Wie wäre es denn statt Stornierung mit einem saftigen Nachlass? Das ließe sich wohl leichter durchsetzen.

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  • Na mal schauen - ich habe jetzt eine kostenfreie Stornierung verlangt.
    Sie haben es ja sogar in Ihren AGB stehen:


    3.3. Für Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gilt:
    d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MSC in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MSC über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.


    Gestern habe ich davon erfahren und heute (also unverzüglich) habe ich meinen Unmut darüber geltend gemacht. Hätten Sie auf die ABC-Inseln umgeroutet wäre ich liebend gern gereist.


  • Eine Änderung ist zwar möglich, daraus ergeben sich aber auch Rechte für den Kunden. Fallen zugesagte Häfen aus, liegt ein Reisemangel vor. Der Kunde kann eine Preisminderung fordern, da es bei einem Anspruch auf Preisminderung auf ein Verschulden des Reiseveranstalters nicht ankommt. Bei größeren Änderungen ist es für den Urlauber auch möglich, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Ist es aufgrund von Wirbelstürmen zu gefährlich, eine Kreuzfahrt durchzuführen oder kommt es zu gravierenden Beeinträchtigungen, können der Reiseveranstalter und auch der Reisekunde die Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reisekunde hat in diesem Fall Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.


    http://würzburger-tabelle.de/darf-ein-reiseveranstalter-die-route-einer-kreuzfahrt-aendern-wenn-zugesagte-haefen-wegen-schaeden-durch-wirbelstuerme-nicht-angelaufen-werden-koennen/
    vom 20.9.2017 also sehr aktuell.


    Es ist natürlich auslegungssache was "größere Veränderungen" sind. In diesem Fall werden aber, wenn ich das richtig sehe 50% geändert. Da würde ich mich erkundigen ob Rücktritt möglich ist.


    Marie
    Sunshine war schneller

    You never get a second chance to make a first impression.

  • Ja, iIch hatte die folgende Info von MSC erhalten:


    Sehr geehrte Frau XY,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Die Routenänderung ist eine sicherheitstechnische und operative Notwendigkeit aufgrund von höherer Gewalt.
    Eine kostenfreie Stornierung wird nicht angeboten.

    Bitte teilen Sie uns mit, ob eine Stornierung laut AGB durchgeführt werden soll.
    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen / with kind regards
    MSC


    Damit ist MSC entgültig für mich gestorben...den Fall bearbeitet jetzt unser Anwalt Herr Rodegra. Er ist der Spezialist für Reiserecht und Ersteller der Würzburger Tabelle. Wir sind sehr optimistisch.

  • Das versuchen alle Reedereien erst einmal! Beim Einsatz eines Anwaltes, ändert sich alles sehr schnell zu Deinen gunsten!

  • @BeeGeeDu Ganz genau - und diese lege ich bei MSC zu unseren Gunsten aus:


    Hier der Auszug aus den AGB von MSC:
    3.3. Für Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gilt:
    d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MSC in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MSC über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

  • Durch einen Anwalt ändern sich die AGB´s auch nicht.

    Ich kann in die AGB reinschreiben was ich will. Nur die meisten halten sich nicht an geltendes Recht. Deswegen lenken auch zu 99% alle Reedereien bei Einsatz eines Rechtsanwalts und Klageandrohung ein. Ein Urteil fürchten die wie der Teufel das Weihwasser!

  • Ich kann in die AGB reinschreiben was ich will.

    Das ist absolut falsch. Die AGB müssen gewisse rechtliche Anforderungen erfüllen, damit sie Allgemeingültigkeit entfalten können. Und das tun die meisten AGB.


    Gestritten wird vor Gericht immer nur um einzelne Formulierungen und deren Auslegung bzw. Gültigkeit.

  • Das ist absolut falsch. Die AGB müssen gewisse rechtliche Anforderungen erfüllen, damit sie Allgemeingültigkeit entfalten können. Und das tun die meisten AGB.
    Gestritten wird vor Gericht immer nur um einzelne Formulierungen und deren Auslegung bzw. Gültigkeit.

    Du widersprichst Dir doch selber!

  • AIDA lehnt jegliches Entgegenkommen ab

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