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Zu hohe Anzahlungen bei AIDA Kreuzfahrten

    • Sonstiges
  • HeikeS.
  • 21. August 2015 um 13:56
  • Antworten

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  • dejot
    Profi
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    • 20. September 2015 um 19:03
    • #21
    Zitat von fogfog

    Es ging doch darum das es gegen Aida ein Gerichtsurteil gab.
    Und Aida dieses Urteil z.T. einfach ignoriert

    Die Höhe der Anzahlungen wurde ja angepasst, insofern kann man von ignorieren nicht sprechen und das Urteil erlaubt bei nachgewiesenen Aufwänden ja durchaus höhere Anzahlungen

  • Anzeige
    • RE: Zu hohe Anzahlungen bei AIDA Kreuzfahrten

    kennst Du schon die AIDA Angebotssuche hier?

  • Sunnymama
    Wärmebedürftig & Sonnenhungrig
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    • 20. September 2015 um 19:25
    • #22
    Zitat von fogfog

    Es ging doch darum das es gegen Aida ein Gerichtsurteil gab.
    Und Aida dieses Urteil z.T. einfach ignoriert :meinung:

    Ich glaube aber nicht das es für kurzfristige Angebote gilt wie JAFM.

    :matrose:

  • Skydreamer2011
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    • 20. September 2015 um 19:29
    • #23
    Zitat von donaldml

    Wer sagt denn, dass AC Dir nicht höhere Aufwendungen nachweisen kann, gerade nur 3 Monate vor der Reise?

    Wenn ich mit einer Politik nicht einverstanden bin, buche ich dort nicht. Die AGBs waren dir doch vorher bekannt, dann hättest du dir überlegen können, bei 30% Anzahlung zu buchen oder auch nicht. Ich versteh den Aufstand ehrlich gesagt nicht. :meinung:

    Und genau diesen Nachweis hat AIDA nicht erbracht!
    Zitat aus dem Urteil:
    "...Anzahlung darf in der Regel höchstens 20 Prozent betragen...
    Das OLG Rostock stellte jetzt klar, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. AIDA Cruises blieb vor Gericht jeden Nachweis dafür schuldig, dass die geforderten Anzahlungen durch entsprechend hohe eigene Vorleistungen gerechtfertigt sein könnten. Auch der im Vergleich zum „Premium“-Tarif günstigere Reisepreis in den beiden Tarifen begründe nicht, dem Kunden Vertragsbedingungen aufzubürden, die den Geboten von Treu und Glauben widersprechen."

    Desweitern wurde in vielen weiteren Urteilen die Höchsgrenze von 20% festgesetzt und ganau daran hält sich AIDA nicht

    19x AIDA 2x Costa, 2x MSC, 2x MS Delphin, 6x Mein Schiff

  • IrinaLuna
    Schüler
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    126
    • 20. September 2015 um 19:32
    • #24
    Zitat von fogfog

    Es ging doch darum das es gegen Aida ein Gerichtsurteil gab.
    Und Aida dieses Urteil z.T. einfach ignoriert :meinung:

    Okay, das ist natürlich nicht Korrekt!

    Zitat von Fichtenmoped

    Du glaubst nicht, wie viele entweder das Geld zum Buchungstermin nicht haben (und entsprechend ansparen) oder anderweitig mit dem Geld "arbeiten" wollen/müssen. Außerdem kannst Du im Falle einer geringeren Anzahlung Deine persönliche Geldreserve (Dispozinsen nicht vergessen!) höher halten...

    Da bin ich vielleicht noch recht altmodisch, ich buche erst wenn ich das Geld habe und nicht buchen und dann sparen. Wobei ich
    auch Vario oder Just Bucher bin, da ist die Zeitspanne zwischen Buchung & Reise ja doch auch geringer als bei Premium.

    Zitat von fogfog
  • donaldml
    Meister
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    • 20. September 2015 um 19:35
    • #25
    Zitat

    Und genau diesen Nachweis hat AIDA nicht erbracht!
    Zitat aus dem Urteil:
    "...Anzahlung darf in der Regel höchstens 20 Prozent betragen...
    Das OLG Rostock stellte jetzt klar, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. AIDA Cruises blieb vor Gericht jeden Nachweis dafür schuldig, dass die geforderten Anzahlungen durch entsprechend hohe eigene Vorleistungen gerechtfertigt sein könnten. Auch der im Vergleich zum „Premium“-Tarif günstigere Reisepreis in den beiden Tarifen begründe nicht, dem Kunden Vertragsbedingungen aufzubürden, die den Geboten von Treu und Glauben widersprechen."

    Desweitern wurde in vielen weiteren Urteilen die Höchsgrenze von 20% festgesetzt und ganau daran hält sich AIDA nicht

    hast du nach dem Nachweis gefragt, bevor du einfach die Anzahlung kuerzt?

    Warum buchst du bei AC, wenn die Anzahlungspolitik dich stoert?

  • fogfog
    Profi
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    • 20. September 2015 um 19:58
    • #26

    Warscheinlich bucht er, weil er das Urteil kennt und glaubt das sich
    Aida daran hält. Kann man denn stornieren wenn Aida 25% will und man selber nur 20% zahlen will. :abfahrt:
    Ist mir vor ein paar Tagen selber so gegangen. ich kenne das Urteil, habe gebucht und musste dann
    25% anzahlen. und nix 3 Monate, waren 7 Monate im Vario.
    Aber Aida rechnet ja damit das man sich den Stress nicht antut und um die 5 % kämpft.

  • ahoi1
    Nachdenkender
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    • 20. September 2015 um 21:42
    • #27
    Zitat von Sunnymama

    Ich glaube aber nicht das es für kurzfristige Angebote gilt wie JAFM.

    Das Urteil legt fest, bei Anzahlung bis 30 Tage vor Reisebeginn.
    Somit ist nicht maßgebend, ob Premium , Vario oder Just.

  • AIDAstella
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    • 20. September 2015 um 23:21
    • #28

    Luxusprobleme ! Ihr müsst doch sowieso 100 Prozent zählen. Warum denn hier ein Fass auf machen ? Schon mal ausgerechnet, wie viel (Achtung: Ironie) ihr da kurzfristig spart? Luxusprobleme

    luna 11/09 Kanaren
    luna 04/10 Kanaren-HH
    bella 09/10 WMM
    luna 02/11 Karibik
    cara 04/11 Metropolen
    diva 08/11 ÖMM
    diva 02/12 Asien
    cara 04/12 Nordeuropa

    sol 07/12 Ostsee

    cara 10/12 Transbrasilien
    stella 03/13Emden-HH
    aura 07/13 Schw. Meer
    aura 08/14 Schw. Meer
    cara 10/14 Ostsee
    vita 04/15 Transamerika
    mar 08/15 Ostsee
    mar 10/15 Ostsee
    cara 04/16Kanaren
    blu 11/16Kanaren
    blu 11/16Kanaren
    prima 09/17 Metrop.
    prima 11/17 Westeuropa
    perla 03/18 Metrop.

    cara 06/18 Ostsee
    perla 09/18 Metrop.
    perla 10/18 Metrop.
    cara 02/19 Westeuropa

    perla 05/19 Metrop.

    stella 09/19 Mittelmeer

    nova 11/19 Kanaren

    mar 02/20 Westeuropa

    cara 11/20 Azoren abesagt.

    blu 11/20 abesagt.

    sol 02/21 abgesagt.

    sol 08/21 Ostsee

    Amera 11/21

    Artania 02/22

    etc.

  • Ysad
    Anfänger
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    • 21. September 2015 um 07:45
    • #29

    Das sind sicherlich keine Luxusprobleme und das kann für AC richtig teuer werden, wenn die weiterhin gegen solche Urteile verstoßen. Da geht es auch darum, wieviel Geld AC schon hat, falls man mal die Resie stornieren muss und bei AC schon mehr Geld auf dem Konten liegt, als denen zusteht. Dann renne ich nämlich meinem Geld hinterher. Und wer meint, das man AGB mit einem Haken rechtsverbindlich akzeptiert, der irrt. Warum soll ich mich an die Reisebedingungen halten, wenn AC gegen alles verstößt, was Gerichte und Gesetzgeber so vorgeben? Ich versteh daher jeden, der sich dagegen wehr.
    So long
    Ysad

  • Pauli1409
    Gast
    • 21. September 2015 um 07:47
    • #30

    Schön, wie man mit so einem sinnlosen Thema ( :meinung: ) ganze Foren beschäftigen kann...

    Ich habe jetzt auch (wieder) mehr angezahlt, als AIDA von mir haben wollte... hab ich damit gegen ein Urteil verstoßen? :sironie:


    Anzahlungen bei reiseveranstaltern orientieren sich in der Regel am niedrigsten Stornosatz. Jetzt guckt mal in die AGB, was AC da nimmt. Ich erachte es als absolut legitim, dass AC sich absichern möchte und sich die Kohle hohlt, die mindestens fällig wäre, wenn der Kunde zurücktritt.

    Ysad, gegen welches Urteil verstoßen die?

    Kann ich nicht feststellen. Wenn max. 30% genommen werden dürfen, ist das genau das, was von AC max als Anzahlung erhoben wird...

    Viele Grüße

    Marcel :tanzgott:

    Einmal editiert, zuletzt von Pauli1409 (21. September 2015 um 07:55)

  • Kogge
    Heckkabinenliebhaber
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    Beiträge
    1.087
    • 21. September 2015 um 07:53
    • #31
    Zitat von AIDAstella

    Luxusprobleme ! Ihr müsst doch sowieso 100 Prozent zählen. Warum denn hier ein Fass auf machen ? Schon mal ausgerechnet, wie viel (Achtung: Ironie) ihr da kurzfristig spart? Luxusprobleme

    Genau so, bezahlt werden muss der Reisepreis so oder so.

    Die Anzahlung und einen Teil darüber hinaus für unsere Sommerreise 2016 haben wir schon im März 2014 geleistet (durch verschiedene Umbuchungen). Sollte ich mich jetzt mit irgendwelchen Urteilen beschäftigen? Nein. :meinung:

    Man kann sich das Leben auch schwermachen.

    02/2014 AIDAstella Kanaren - 6203
    07/2014 AIDAdiva ÖMM - 6249
    02/2015 AIDAdiva Orient - 6167
    08/2015 AIDAluna Nordeuropa - 6261
    08/2016 AIDAblu WMM - 6169
    10/2016 AIDAbella Adria - 6167
    08/2017 AIDAbella Ostsee - 6167
    05/2018 Mein Schiff 1 Taufreise - 11028
    10/2018 AIDAsol Nordeuropa - 6169
    02/2019 AIDAmar Portugal & Spanien

    10/2019 Mein Schiff 1 New York trifft Bahamas - 11199

    07/2020 Mein Schiff 2 Blaue Reise I - 10071

    07/2021 AIDAprima Reise ab Kiel

  • ahoi1
    Nachdenkender
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    458
    • 21. September 2015 um 11:44
    • #32

    Sehr interessant, wie hier vom eigentlichen Thema abgewichen wird.

    Es geht doch nur um Einhalten von gesetzlichen Vorschriften.

    Wer freiwillig bereit ist, sein Geld dem Reiseveranstalter (egal welchem) in einem höheren Betrag zur Verfügung zu stellen, der kann es doch tun!
    Warum aber diejenigen verurteilen, die dazu nicht bereit sind?

    Anderen die eigene Meinung aufdrücken zu wollen, ihnen in die Verwaltung ihres Geldes reinzureden, DAS sind Luxusprobleme  :meinung:!

    Einmal editiert, zuletzt von ahoi1 (21. September 2015 um 11:49)

  • Aida_First
    邮轮_第一
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    • 21. September 2015 um 12:01
    • #33

    Jeder soll es mit der Anzahlung so halten wie er/sie es für richtig hält. Ich für meinen Teil buche eine Reise nur, wenn ich das Geld dafür auch zur Verfügung habe und deswegen ist es mir egal, wie hoch die Anzahlung ist. Es soll aber auch Menschen geben, die für solche Reisen, was ich überhaupt nicht verstehen kann, Schulden machen. Aber ok, es ist ihr Leben und geht mich somit nichts an. :meinung:

  • ms19
    Fortgeschrittener
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    295
    • 21. September 2015 um 12:15
    • #34

    Es geht darum, dass auch AC sich an das geltende Recht zu halten hat. Die können was sie wollen in ihre AGBs schreiben, es ist nichtig, wenn sie damit gegen geltendes deutsches Recht verstoßen.
    Das hat nichts damit zu tun, wie jeder persönlich sein Geld managed.

  • Beilage
    Fortgeschrittener
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    • 21. September 2015 um 12:25
    • #35
    Zitat von Thomas2712

    Wie oben schon geschrieben, sollten die AGB jedem, der eine Reise bucht bekannt sein. Dafür setzt man ja auch ein Häkchen bei der Buchung. Und wer nicht einverstanden ist, darf eben nicht buchen.
    Wenn mir etwas zu teuer ist, dann gehe ich ja auch nicht hin, kaufe es und klage dann gegen den hohen Preis.


    Nicht so ganz. Für die Kaufpreishöhe gilt die vertragliche Vereinbarung - daher kann man später nichts machen. Bei der AGB-Kontrolle ist die Besonderheit, dass die vertragliche Vereinbarung vor dem Hintergrund des Machtgefälles (zwischen dem, der anderen AGB aufdrücken kann, und dem schlichten Verbraucher) einer Inhaltskontrolle unterzogen wird.
    Ich schließe daher durchaus Verträge, bei denen ich weiß, dass die AGB unwirksam sind und dass ich mich daher nicht daran halten muss (z.B. hinsichtlich von Kündigungsfristen). Ich käme aber nie auf die Idee, das in dieser Konstellation zu tun und mich mit Aida über diesen Punkt zu streiten. Ich hoffe immer, dass Aida nicht insolvent wird (das ist ja die spannendste Konstellation bei Vorauszahlungen, nicht nur in Zeiten der Niedrigzinsen, in denen das Geld bei mir auf dem Konto nichts einbringt).

    Einmal editiert, zuletzt von Beilage (21. September 2015 um 15:15)

  • Ulli1969
    Fortgeschrittener
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    2.189
    Beiträge
    154
    • 21. September 2015 um 12:41
    • #36
    Zitat von ahoi1

    Sehr interessant, wie hier vom eigentlichen Thema abgewichen wird.

    Es geht doch nur um Einhalten von gesetzlichen Vorschriften.

    Wer freiwillig bereit ist, sein Geld dem Reiseveranstalter (egal welchem) in einem höheren Betrag zur Verfügung zu stellen, der kann es doch tun!
    Warum aber diejenigen verurteilen, die dazu nicht bereit sind?

    Anderen die eigene Meinung aufdrücken zu wollen, ihnen in die Verwaltung ihres Geldes reinzureden, DAS sind Luxusprobleme :meinung:!

    Weil derjenige weiß, was auf ihn zukommt, bevor er den Vertrag abschließt. Wenn ich nicht gewillt bin, die Anzahlung in der geforderten Höhe zu bezahlen, schließe ich den Vertrag doch gar nicht erst ab. Hier scheint mir eher die Streitsucht als die Reiselust im Vordergrund zu stehen.
    Ich habe früher ab und zu bei ebay Sachen verkauft. Die "liebsten" Kunden waren mir diejenigen, die meine Bedingungen (z.B. Versandkosten) akzeptierten, nach der Auktion dann aber darüber verhandeln wollten.

  • Hosenträger2.0
    Äquatorüberquer und sonst so einiges, unter anderem meine Harley,s. und nun Exclubmitglied mit Üerzeugung
    Reaktionen
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    502
    • 21. September 2015 um 13:39
    • #37

    Sehr interessantes Thema. Ich weiss doch bzw. sehe doch was ich anzahlen muss. Egal wie hoch der Betrag/ Prozentsatz nun ist am Schluss bezahle ich doch 100℅.

  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 21. September 2015 um 14:13
    • #38

    ulli 1969
    Mein Beitrag zielt eher in Richtung derjenigen, die hier bereitwillig jede Höhe der Anzahlung leisten würden, weil ja letztendlich sowieso am Ende die volle Summe erbracht werden muss.
    Ein wenig meine ich es natürlich auch in Richtung der Vorwürfe, dann sollte man nicht buchen, wenn einen die AGB nicht zusagen.
    Ich kann durchaus das Häkchen setzen, denn die AGB sind nicht grundsätzlich als Heiligtum anzusehen. Es werden sogar nicht gerade wenig Passagen als nicht wirksam beurteilt.
    Der Vergleich mit deinen ebay-Erfahrungen hinkt, denn da geht es nicht um Gesetze, sondern um Angebotsbeschreibungen. Wer da hinterher "verhandeln " will, ist eh schon einer unlauteren Absicht verdächtig.


    Mich verwundet immer wieder, wie großzügig hier teilweise mit Regelungen umgegangen wird und man meint, auch andere müssen es zwangsläufig so tun. Anderes Handeln wird sofort als falsch hingestellt oder gar mit Streitsucht betitelt.
    Eine echte Diskussion- Kultur ist leider selten anzutreffen.

    Es sei noch erwähnt, ich streite mich ganz sicher nicht mit AC oder einem anderen Veranstalter.
    Was mir nicht passt, kläre ich vor Vertragsabschluss.
    Wer mir das gesetzlich Vorgeschriebene nicht zubilligt, bekommt auch nicht mein Geld, so einfach ist das!

  • donaldml
    Meister
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    • 21. September 2015 um 14:51
    • #39

    es ist doch auch bis jetzt noch immer nicht dargelegt, ob AC hier nun korrekt handelt oder nicht. Das Urteil hat ja für mich nun offengelassen, dass bei Nachweis durchaus mehr verlangt werden kann. Bei JAFM und 3 Monate vorher, dürfte der sogar für AC belegbar sein.

    Manchmal muss die Kirche auch einfach mal im Dorf gelassen werden. :meinung:

  • ahoi1
    Nachdenkender
    Beiträge
    458
    • 21. September 2015 um 15:12
    • #40
    Zitat von donaldml

    Bei JAFM und 3 Monate vorher, dürfte der sogar für AC belegbar sein.

    Beispiele für für höhere Aufwendungen ?

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