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Stornierung der JFF1 AIDA prima!

  • utensi
  • 8. August 2015 um 13:14
  • Geschlossen
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  • utensi
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    • 8. August 2015 um 13:14
    • #1

    Hallo
    da die Absage der JFF1 nicht mit der Umroutung der Orientreise zu vergleichen ist wäre es sinnvoll hier mal die Ergebnisse hier zusammen zu tragen.
    Da ich gestern erst von der Stella zurück gekommen bin , konnte ich heute erst mal im RB nachfragen .
    Wenn ich nicht bis zum 25.8.2015 mir eine neue Reise aussuche würde die Reise storniert und die 50% verfallen ! kann das sein ?.
    Bei einer Annahme der Umbuchung mit Berücksichtigung der 50% kann ich dann auch keine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden geltend machen ?.

    Gruß aus dem Ländle Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von utensi (8. August 2015 um 18:16)

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    • RE: Stornierung der JFF1 AIDA prima!

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Dilas
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    • 9. August 2015 um 09:33
    • #2

    Da die 50% Preisnachlass ein Angebot von Aida für Umbucher sind, können sie das natürlich auch zeitlich befristen. Oder anders gesagt: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diesen Preisnachlass.

    Anders verhält es sich mit gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, wozu auch der Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden gehört. Hier gelten aber Verjährungsfristen, die eingehalten werden müssen.

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 9. August 2015 um 09:38
    • #3
    Zitat von Dilas

    Da die 50% Preisnachlass ein Angebot von Aida für Umbucher sind, können sie das natürlich auch zeitlich befristen. Oder anders gesagt: es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diesen Preisnachlass.

    Anders verhält es sich mit gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, wozu auch der Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden gehört. Hier gelten aber Verjährungsfristen, die eingehalten werden müssen.

    Ich würde es nicht Verjährungsfristen nennen sondern Widerspruchsfristen. Die liegen nach meinem Wissen bei 4 Wochen nach Bekanntwerden.
    Wer also zu lange wartet schaut in die berühmte Röhre.

  • Dilas
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    • 9. August 2015 um 09:45
    • #4
    Zitat

    Ich würde es nicht Verjährungsfristen nennen sondern Widerspruchsfristen. Die liegen nach meinem Wissen bei 4 Wochen nach Bekanntwerden.
    Wer also zu lange wartet schaut in die berühmte Röhre.

    Diese Frist meinte ich nicht, aber Du hast natürlich recht.
    Es ist eine Ausschlussfrist innerhalb derer man seinen Anspruch beim Reiseveranstalter geltend machen muss. Ich ging davon aus, dass das durch utensi bereits geschehen sei. Andernfalls: Unbedingt beachten!

  • utensi
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    • 9. August 2015 um 09:57
    • #5

    Hallo
    wie geschrieben bin ich erst am Freitagmittag von der Stella gekommen und habe somit noch nichts unternehmen können ! muss mal den ganzen Schriftverkehr von 2008 durchlesen wie das damals war ( hat auch eine kleine Ewigkeit 8 Monate gedauert bis AIDA eingelenkt hat ). :lol1:

    Gruß aus dem Ländle Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von utensi (9. August 2015 um 10:06)

  • utensi
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    • 13. August 2015 um 11:12
    • #6

    jetzt müssen wir mal warten was für eine Antwort kommt

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • HansW
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    • 13. August 2015 um 11:46
    • #7

    Wie lange können wir warten. Ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen notwendig?

  • donaldml
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    • 13. August 2015 um 11:55
    • #8
    Zitat von HansW

    Wie lange können wir warten. Ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen notwendig?

    auf was? Ansprüche muss eh jeder selbst geltend machen.

  • Hammer
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    • 13. August 2015 um 12:34
    • #9

    Wie ist hier die Tendenz:
    Habt/werdet Ihr umbuchen oder Entschädigung verlangen (per Klage oder außergerichtlich)?
    Für die JFF 2 -Bucher werden übrigens nur 25 % angeboten.

  • utensi
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    • 13. August 2015 um 13:25
    • #10

    warten auf Reaktion von AIDA

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • Dilas
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    • 14. August 2015 um 15:57
    • #11

    Nach 651 f II BGB steht euch ein Anspruch auf Schadensersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden zu. Die Hōhe kann Euch niemand verbindlich mitteilen. Das ist " Richterrecht ", d.h. wird individuell im Urteil bestimmt. Es gibt allerdings Anhaltspunkte. Dabei spielt insbesondere die Hōhe des Reisepreises eine Rolle. Ansonsten geht es um den Einzelfall, so dass euch niemand pauschal beraten kann.

    Lasst Euch anwaltlich beraten und vertraut nicht auf den Rechtsrat in irgendeinem Forum !

    Eine anwaltliche Erstberatung ist nicht teuer. Fragt vorher nach dem Preis. Hierfür gilt nicht das RVG. Der Preis ist frei verhandelbar und das Geld ist gut investiert!

    Nur so erfahrt Ihr, was Euch tatsächlich zusteht und könnt danach entscheiden, ob Ihr das Aida Angebot annehmen wollt oder nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dilas (14. August 2015 um 16:35)

  • Hammer
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    • 15. August 2015 um 16:45
    • #12

    Was Dilas berichtet ...Anspruch auf Schadensersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden lt. 651 f II BGB... hatte ich bisher auch so angenommen. Im anderen Forum wird auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit sehr ähnlichen Inhalt zitiert. Gestern habe ich von der Verbraucherzentrale Niedersachsen jedoch die Info (von einem dort ansässigen RA) erhalten, dass lt. deren Einschätzung AIDA sich auf Höhere Gewalt (da Schiff nicht fertig) berufen kann?!?! Was nun? Ich bin verwirrt. Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden? Bin für jede Info dankbar.

  • diddi4
    Fernwanderer
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    • 15. August 2015 um 17:04
    • #13

    Auf höhere Gewalt kann sich Aida mit Sicherheit kaum berufen, bzw. damit werden sie nicht durchkommen (allerdings entscheidet letztendlich der Richter). Die Jungfernfahrt wurde schon einmal wegen nicht Einhaltung der Termine verschoben. Zwar hat Aida keinen direkten Einfluss darauf, aber das ein Termin nicht gehalten wird (es dann Erdbeben, Taifunde oder ähnlich Naturkatastrophen), ist niemals höhere Gewalt.

    Aida ist ganz bewusst das Risiko eingegangen, dass der Termin unter Umständen wieder nicht eingehalten werden kann, genau das Gleiche machen sie auch wieder für den April. Das ist einfach nur leichtsinnig und ich kann mir nicht vorstellen, dass das von einem Richter als höhere Gewalt gewertet wird, aber völlig unverständliche Urteile gabe es ja schon des Öfteren.

    [/align]Bye, Bye Diddi

  • Dilas
    Profi
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    • 15. August 2015 um 17:33
    • #14

    Höhere Gewalt liegt hier mit Sicherheit nicht vor, weil die Verschiebung des Fertigstellungstermins nicht auf Umständen beruht, die Aida bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte abwenden können.

    Einmal editiert, zuletzt von Dilas (16. August 2015 um 11:18)

  • Clipperbar
    Jetzt ist später!
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    • 15. August 2015 um 17:39
    • #15

    Das kann doch nicht wahr sein, daß sich Aida wirklich auf höhere Gewalt beruft. Haben die keine Rechtsabteilung. Wenn das wirklich stimmt ist es nur peinlich...... LG Bernd

  • Andre_P
    \ō͡≡o˞̶
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    • 15. August 2015 um 17:39
    • #16

    Hallo,

    Zitat von Dilas

    Vergesst die Verbraucherzentralen. Dort sitzen Juristen, die im wahren Leben nichts geworden sind.


    Oh, mit diesem Satz lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster! :nein1::nein1::nein1:

    11111111111111111.................,~ 

    11111111111111111.................|\ 

    111___11111111111................/| \ 

    11/___\.111111111........~^~ ^~ /_|__\~^~ ~^~ 

    1(o\|/o) Das Auto.......~^~^ ~ '======' ~^ ~^~ Das Boot 

    11111111111111111........~^~ ~^ ~^~ ~^~ ~^ ~


    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich."
    Konrad Adenauer

  • Dilas
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    • 15. August 2015 um 17:45
    • #17

    Glaube mir, ich weiß wovon ich spreche.

  • utensi
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    • 15. August 2015 um 17:48
    • #18

    Hallo
    was bei dem ganzen rauskommt wird sich zeigen ! das es net von heute auf morgen geht müßte aber jedem klar sein.
    2007 bei der Aura war ein Wellenschaden der Grund zur absagen , da ging auch nix von alleine.
    Die müssen jetzt erst mal die zufriedenstellen die sich auf ihre Angebote einlassen und dann sieht man weiter

    Gruß aus dem Ländle Stefan

  • Heizergruss
    Äquatorfahrer
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    • 15. August 2015 um 17:56
    • #19

    Hallo,

    solange AIDAfahrer/AIDAfahrerin bzw. entsprechende Anwälte nicht genau informiert sind, warum sich die Auslieferung nochmal um 6 Monate verzögert hat, ist es sicherlich auch sehr schwer eine klare Entscheidung bzw. Urteile zu finden

    Ich denke, die "Nummer" wird sich über Jahre hinziehen ,weil AC die Hosen nicht wirklich runterläßt,warum sich die Auslieferung des Dampfer um mindestens 1 Jahr verzögert und sich evtl. auch noch weiter verzögern kann (nichts ist unmöglich)

    Ehrlich gesagt,wer die nächste Jungfernfahrt bucht,der hat selber schuld

    Schöne Grüße

    Heizergruss

    Träume nicht dein Leben - lebe deine Träume
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  • utensi
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    • 15. August 2015 um 18:09
    • #20

    es ist auch unwichtig für uns Kunden warum sie net ausgeliefert wird ! Fakt ist das AIDA die JFF abgesagt hat und dafür müssen sie uns entschädigen

    Gruß aus dem Ländle Stefan

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