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AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

  • djtoben2010
  • 4. August 2015 um 08:22
  • Antworten

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  • Paddelboot
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    • 7. August 2015 um 13:31
    • #341

    Leider meinen einige dieses Thema mit persönlichen Anfeindungen verbinden zu müssen. Das Problem und die damit notwendige Lösung ist sehr vielfältig. Das auch nicht betroffene mitlesen und sich mit Vorschlägen äußern, halte ich absolut für in Ordnung.

    Wir als betroffene haben zuerst über das Reisebüro versucht einen tragbaren Weg zu finden, leider vergeblich. Jetzt haben wir einen Schlichter beauftragt, der meiner Meinung einen vernünftige Vorschlag gemacht hat. Jetzt warten wir auf die Antwort von AIDA.

  • Anzeige
    • RE: AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • Metaller76228
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    • 7. August 2015 um 13:33
    • #342
    Zitat von Capsoni

    Nein.. das bezieht sich darauf wenn AC die vertraglich zugesicherte Leistung nicht liefern kann und die Reise dir gegenüber storniert. In diesem Falle haben Gerichte schon entschieden das der "Nicht-Reisende" 50% des Reisepreise als Entschädigung bekommt. Praktisch als umgekehrte Stornogebühren wenn du die Reise nicht antreten kannst. Wobei ich micht auf die 50% nicht verlassen würde sondern sagen würde BIS zu 50%
    Ich habe das aber schon mehrmals ausführlich in diesen Thread dargestellt.


    Das ist klar.Der Grundsatz"bei Gott und den Gerichten ist alles möglich" greift auch hier. Es hat mich nur interessiert, was dein Anwalt meinte. Ich werde ja hören, was meiner meint und dann schauen wir mal. In 14 Tagen fahren wir mit der Main Schiff 4 und alle Buchungen die bisher mit diesem Veranstalter gebucht wurden - und das waren auch nicht wenige - sind bisher gut gelaufen. Trotz neuer Schiffe.

  • Dealinskii
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    • 7. August 2015 um 13:45
    • #343

    Also verstehe ich das so:
    Eure Anzahlung für die Prima Reise wurde vom Reisepreis der neu um gebuchten Reise abgezogen?
    Und musstet ihr jetzt für die neue Reise wieder eine Anzahlung tätigen?

  • Fini
    Süchtig nach Mee(h)r
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    • 7. August 2015 um 14:23
    • #344

    Also die 50% meinte der Anwalt müsste Aida uns geben, weil wir zum zweiten mal betroffen sind.
    Also quasi 25% erste Reise und 25% die zweite Reise und dann auch auf die Flüge!

    Das zur Klärung.

    Die 50% Entschädigung für vergangene Urlaubsfreuden ist dabei noch gar nicht erwähnt,
    aber gut, wenn die uns entgegenkommen, dann bin ich auch nicht so.
    Obwohl ich nun so viel Ärger habe mit Urlaub, den ich noch nie hatte.
    Und gerade die Zeit lässt nun für uns keine Alternativen.
    Wir könnten Mein Schiff fahren und noch mal mind. 6TEUR drauf legen.
    Stöhn.

    oder wir verbringen Weihnachten und Neujahr wieder zu Haus... könnte heulen

    Aida Aura 2002 ÖMM,
    Aida Aura 2008 Karibik,
    Aida Luna 2010 Karibik,
    Aida Blu 2012 Ostsee,
    Aida Luna 2013 Karibik,
    Aida Sol 2013 Norwegische Fjorde,
    Aida Mar 2014 WMM,
    Mein Schiff 3 2014 Adria und MM,
    Aida Bella 2014 Nordamerika,
    Mein Schiff 4 2016 Kanaren,
    Prima Nordeuropa August 2016,
    Aida Sol 2016 Transkanaren,
    Aida Diva 2017 Transkaribik
    Aida Prima 10.2017 Nordeuropa * nochmal
    Aida Aura 30.12.2017 Mauritius, Seychellen und La Reunion
    Aida Luna 23.06.2018 Highlights am Polarkreis
    Aida Bella 30.09.2018 Ostsee
    AIDA Luna 30.12.2018 Karibik

    Aida Perla 27.07.2019 Metropolen
    AIDA Luna 27.09.2019 NY-Bahamas-NY
    AIDA VITA 2019 Vietnam, Philippinen, Indonesien

  • Metaller76228
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    • 7. August 2015 um 14:41
    • #345
    Zitat von Fini

    Also die 50% meinte der Anwalt müsste Aida uns geben, weil wir zum zweiten mal betroffen sind.
    Also quasi 25% erste Reise und 25% die zweite Reise und dann auch auf die Flüge!

    Das zur Klärung.

    Die 50% Entschädigung für vergangene Urlaubsfreuden ist dabei noch gar nicht erwähnt,
    aber gut, wenn die uns entgegenkommen, dann bin ich auch nicht so.
    Obwohl ich nun so viel Ärger habe mit Urlaub, den ich noch nie hatte.
    Und gerade die Zeit lässt nun für uns keine Alternativen.
    Wir könnten Mein Schiff fahren und noch mal mind. 6TEUR drauf legen.
    Stöhn.

    oder wir verbringen Weihnachten und Neujahr wieder zu Haus... könnte heulen

    Alles anzeigen

    So würde ich das auch sehen. Bei uns ist es aber bereits das dritte Mal!. (Ich glaube, wir machen über Weihnachten und Neujahr eine Gruppe zum Feiern auf für die, die jetzt für diese Zeit keine adequate Reise mehr finden :sironie:) Was mich halt am meisten ärgert, ist, dass wir unseren Betriebsurlaub auf diese Reise ausgerichtet haben und unsere Mitarbeiter gebucht haben. Wir können nicht einfach irgendwann anders reisen.

    Un wie gesagt unsere Anzahlung steht bei AIDA seit 2013

  • sarasota
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    • 7. August 2015 um 14:49
    • #346

    Habe heute vormittag hinsichtlich des prima/ stella Desasters eine Antwort von AC erhalten.
    Kostenfreies Storno wurde von deren Seite durchgeführt, darüber hinaus Ablehnung einer Kompensationszahlung.

    Werde nächste Woche eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dann weiter entscheiden.

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
    04/2026: 20 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten & Istanbul
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    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
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  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 7. August 2015 um 14:58
    • #347
    Zitat von sarasota

    Habe heute vormittag hinsichtlich des prima/ stella Desasters eine Antwort von AC erhalten.
    Kostenfreies Storno wurde von deren Seite durchgeführt, darüber hinaus Ablehnung einer Kompensationszahlung.

    Werde nächste Woche eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dann weiter entscheiden.

    AC hat dir storniert ? Na..das ist doch schonmal die halbe Miete.

    Einmal editiert, zuletzt von Capsoni (7. August 2015 um 15:28)

  • schneechen
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    • 7. August 2015 um 15:03
    • #348
    Zitat von sarasota

    Habe heute vormittag hinsichtlich des prima/ stella Desasters eine Antwort von AC erhalten.
    Kostenfreies Storno wurde von deren Seite durchgeführt, darüber hinaus Ablehnung einer Kompensationszahlung.

    Werde nächste Woche eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und dann weiter entscheiden.

    Was hattest du denn ursprünglich für eine Kabine gebucht? Premium oder Vario?
    Haben die einfach so storniert oder wolltest du das so?

  • cawa
    Kapitänin
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    • 7. August 2015 um 15:26
    • #349

    sarasota:
    Hattest Du Stornokosten für Flüge etc.? Was meinst Du mit "Kompensationszahlung"?

  • dewildt
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    • 7. August 2015 um 15:33
    • #350
    Zitat von cawa

    sarasota:
    Hattest Du Stornokosten für Flüge etc.? Was meinst Du mit "Kompensationszahlung"?

    Vermutlich eine Entschädigung für "entgangene Urlaubsfreude", überflüssig genommene Urlaub etc.
    Im BGB §651f [1] ist so etwas ähnliches aufgeführt.

    [1] http://dejure.org/gesetze/BGB/651f.html

    Daniel

  • frau.nashornchen
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    • 7. August 2015 um 16:00
    • #351

    Das mit den Prozenten finde ich mittlerweile auch sehr verwirrend.

    Sehe ich es richtig, dass Aida, sobald sie eine Reise stornieren, verpflichtet ist, den Reisenden ihr Geld zurück zu erstatten, wahrscheinlich auch die mit der Reise im Zusammenhang stehenden, bereits angefallenen Kosten, z. B. für Flug und Visa?
    Und darüber hinaus für entgangene Urlaubsfreude bis zu 50 % des Preises der abgesagten Reise zahlen muss?

    Beispiel: Junfernfahrt für 20.000 Euro gebucht, 5.000 Euro angezahlt, Flüge für 6.000 Euro gebucht.

    Das würde bedeuten, dass gute Chancen für diesen Kunden bestehen, 21.000 Euro von Aida zu bekommen. Also Anzahlung, Schadensersatz und "Schmerzensgeld"?

    Das wird teuer. Kein Wunder, dass Aida versucht, möglichst viele Kunden anderweitig zufrieden zu stellen.

    Dieses Angebot, dass man 25 % Rabatt auf die nächste Reise bekommt, hat also mit der Rechtslage nichts zu tun, sondern ist lediglich ein Angebot von Aida, um Kunden zufrieden zu stellen, damit die ihre Rechte nicht ausschöpfen?

    Das macht aber dann ja nur Sinn, wenn die nächste geplante Reise eine Weltenbummlerreise ist, die entsprechend teuer ist, so dass 25 % dann ins Gewicht fallen?

    Habe ich das richtig verstanden?

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 7. August 2015 um 16:04
    • #352

    Komplett richtig verstanden nashörnchen

    Bei den Flügen u.U. nur die entstandenen Stornokosten nicht den vollen Preis

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 7. August 2015 um 16:09
    • #353

    Beantworte gerne Eure Fragen:

    a) Hatte auf der prima Veranda Komfort m. extra viel Platz im Premiumtarif gebucht und bekamm von AC auf der stella eine BB ganz, ganz hinten, welche ich niemals gebucht hätte.
    b) Hatte die Reise ohne das AC An/ Abreisepaket gebucht und Gott sei Dank noch keine eigenen Flüge gebucht, das hatte ich eigentlich in den nächsten Tagen vor.
    c) Mit Kompensationszahlung meine ich die sogenannte "entgangene Urlaubsfreude. Grund: AC verlangt bei Storno von Seiten des Kunden Gebühren, also warum nicht andersherum.
    d) Ja, ich wollte, dass AC die Reise storniert, weil für diese Reise ausschließlich die prima das Ziel war

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  • Saheyd
    Experimentalistin
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    • 7. August 2015 um 16:13
    • #354
    Zitat von frau.nashornchen

    Sehe ich es richtig, dass Aida, sobald sie eine Reise stornieren, verpflichtet ist, den Reisenden ihr Geld zurück zu erstatten, wahrscheinlich auch die mit der Reise im Zusammenhang stehenden, bereits angefallenen Kosten, z. B. für Flug und Visa?
    Und darüber hinaus für entgangene Urlaubsfreude bis zu 50 % des Preises der abgesagten Reise zahlen muss?

    Ja, Anzahlung erstatten.
    Ja, individuelle Kosten für Stornierungen von zumindest Flug und Hotel erstatten.

    Die 50 % "müssen" sie nicht zahlen. Nicht freiwillig. Für die entgangenen Urlaubsfreuden muss man ggf. einen Prozess auf sich nehmen. Und dann kommt es auf den Richter an. Es gibt sicherlich einige Urteile, die Reisenden die 50 % zusprachen, aber das könnte u.U. halt auch etwas langwierig werden. Und auch scheitern.

  • taxi4719
    Fortgeschrittener
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    • 7. August 2015 um 16:27
    • #355

    Einen Prozess muss dafür nicht zwingend auf sich nehmen. Die Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden ist verhandelbar.

    Rückzahlung des Reisepreises bzw. der Anzahlung ist unstrittig
    Alles andere, mit der Reise in Verbindung stehende, ist belegbar wie Hotel, Flug (Stornokosten), Visum, Impfung

  • frau.nashornchen
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    • 7. August 2015 um 16:31
    • #356

    Danke, Capsoni,

    ich hatte beim Lesen den Eindruck, dass manch einer diese Prozentsätze durcheinanderbringt und sich über 25 % - 50 % Rabatt bei der nächsten Reise freut und nicht richtig verstanden hat, dass ihm ggf. 50 % der stornierten Reise (in bar, ohne Verpflichtung neu zu buchen) zustehen.

    Wer pauschal gebucht hat, kann sich ja überlegen, ob er Lust auf einen Rechtsstreit hat oder sich mit dem Angebot von Aida zufrieden gibt und dafür seine Ruhe hat.

    Wer aber Zusatzkosten hat, wie Flüge oder Hotel sollte m. M. nach einen Anwalt einschalten, damit er nicht noch auf Kosten sitzen bleibt.

    Keinesfalls würde ich akzeptieren, dass meine Premium Verandakabine auf der Prima genau so teuer sein soll, wie eine Vario Balkonkabine auf der Stella.

    Also da würde ich schon Vergleichspreise aus dem letzten Jahr heranziehen, kann ja nicht sein, dass Aida versucht die Gäste der viel größeren Prima auf die Stella umzubuchen um dann die hohe Nachfrage und das geringe Angebot als Argument für hohe Preise zu nehmen.

    Unter normalen Umständen werden im November Reisen ja auch günstiger angeboten, kann ja nicht sein, dass Aida einen Fehler macht und zur Belohnung die Stella ausgebucht zu Toppreisen auf die Reise schicken kann.

  • taxi4719
    Fortgeschrittener
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    • 7. August 2015 um 16:39
    • #357

    Die Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden KANN bis zu 50% ausfallen, das ist aber kein MUSS

  • Kielholer
    Seeräuber Neffe von Klaus Störtebeker
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    • 7. August 2015 um 17:29
    • #358

    § 651f
    Schadensersatz

    (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.


    Wenn man diesen Paragraf liest, braucht der Reiseveranstalter AIDA nichts bezahlen. Der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. AIDA kann für die Nichtherstellung der Prima nicht Haftbar gemacht werden sondern die Werft MHI in Japan.

    Na, das wird ja noch richtig spannend.

  • Capsoni
    Liegenreservierer, VormRestaurantWarter, Adilettenträger und Hartz 4 Deck Bewohner
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    • 7. August 2015 um 17:37
    • #359
    Zitat von Kielholer

    § 651f
    Schadensersatz

    (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.


    Wenn man diesen Paragraf liest, braucht der Reiseveranstalter AIDA nichts bezahlen. Der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. AIDA kann für die Nichtherstellung der Prima nicht Haftbar gemacht werden sondern die Werft MHI in Japan.

    Na, das wird ja noch richtig spannend.

    Du musst auch nicht nur die Hälfte zitieren wenn du schon zitierst.

    Weiter heisst es nämlich:
    Kann der Reiseveranstalter dann keine Tatsachen vorbringen, die sein Verschulden an dem eingetreten Schaden ausräumen können, hat er für den Schaden einzustehen, auch wenn er von seinen Erfüllungsgehilfen, d.h. zum Beispiel ausführende Luftfahrtunternehmen oder Hotels verursacht wurde und dem Reiseveranstalter dies zuzurechnen ist.

  • Kielholer
    Seeräuber Neffe von Klaus Störtebeker
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    526
    • 7. August 2015 um 17:46
    • #360
    Zitat von Capsoni

    Du musst auch nicht nur die Hälfte zitieren wenn du schon zitierst.

    Weiter heisst es nämlich:
    Kann der Reiseveranstalter dann keine Tatsachen vorbringen, die sein Verschulden an dem eingetreten Schaden ausräumen können, hat er für den Schaden einzustehen, auch wenn er von seinen Erfüllungsgehilfen, d.h. zum Beispiel ausführende Luftfahrtunternehmen oder Hotels verursacht wurde und dem Reiseveranstalter dies zuzurechnen ist.


    Die können nun genug Tatsachen vorbringen, da schaun wir mal. Aber sicher bin ich mir da nicht mehr das es das große Geld gibt.

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