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Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • Sonstiges
  • Saheyd
  • 14. Juli 2015 um 19:01
  • Antworten

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  • runner.marie
    Stillstand, nein danke.
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    • 16. Juli 2015 um 12:42
    • #121

    Auch auf die gef

    Zitat von maxifee

    hier wird nichts verwechselt. Schau dir mal die Beiträge an. Da wird sich von Beitrag zu Beitrag mehr aufgeregt. Am Anfang wollte man über alles nochmal drüberschlafen, jetzt landet es ratzfatz vor Gericht. Da werden Sachen gefordert, wo überhaupt noch kein Schaden entstanden ist. Da wird AIDA als arrogant und skrubellos bezeichnet. Ja gehts noch. Hauptsache man meckert mit und alles wird schlecht geredet. :nein1:



    Auch auf die Gefahr hin wieder gelöscht zu werden, wage ich einmal zu behaupten......alles was über Aida negativ gesagt oder geschrieben wird, wird vehement abgebügelt. Das hat für mich schon etwas von ........das schreibe ich jetzt besser nicht.
    Ich kann den Ärger von Saheyd durchaus verstehen, warum soll man immer klein beigeben und den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
    Marie

    You never get a second chance to make a first impression.

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    • RE: Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    Schau mal hier:

    neue AIDA Routen gefunden

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    • 16. Juli 2015 um 13:00
    • #122

    Der Gerechtigkeit halber sei angemerkt, dass die meisten hier AC keineswegs in Schutz nehmen oder abbügeln :zwinker: ich fühle mich in meinem Vorgehen eher weitgehend bestärkt.

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 13:16
    • #123
    Zitat von maxifee

    Der Vertrag wurde nicht gebrochen, sondern abgesagt und die Möglichkeit einer Umbuchung angeoten. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    maxifee glaubst Du wirklich was Du das schreibst??? Hast Du jemals in irgendein deutsches Gesetzbuch reingesehen? Ich glaube ja langsam auch an trollen...

    Es ist wohl jedem erwachsenen, geschäftsfähigen Bürger dieses Landes klar, dass man abgeschlossene Verträge nicht "absagen" kann. Oder hast Du mal versucht z.B. Deinen Handyvertrag nach 5 Monaten "abzusagen"? :hahaha:

    AIDA will den geschlossenen Vertrag nicht einhalten und wird dafür notfalls vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden - wenn sie's soweit kommen lassen. Ich hoffe, dass diesen Threat und die gleiche Diskussion bei Facebook möglichst viele Betroffene lesen und genauso handeln wie Saheyd

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    138
    • 16. Juli 2015 um 13:22
    • #124

    Hast Du mal einen entsprechenden facebook-Link für mich? Würde ich mir heute Abend gern mal anschauen.

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
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    • 16. Juli 2015 um 13:31
    • #125

    Hallo, der BGH hat hierzu ein Urteil gefällt, das hat bestand.
    50% bei Stornierung durch den Veranstalter.
    Für individuelle Anreise und Hotel gibt es nichts.
    Verhandlung gibt es auch nicht, aber RA ist von Vorteil.
    Wolfgang

  • Esposita
    sehnsüchtig nach Meer
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    • 16. Juli 2015 um 13:35
    • #126
    Zitat von Saheyd

    Was bedeutet Vollcharter?

    Ich hatte auf der AIDAblu gebucht von 03.06.-13.06.2016, die Tour wurde gecancelt "aus operativen Gründen" - mehr ist nicht angegeben. Stattdessen fährt die AIDAblu vom 03.06.-10.06., also drei Tage kürzer, die ersten drei Häfen Olbia, Palermo und Neapel fallen quasi weg.

    Vom 10.06.-13.06. liegt die blu wohl irgendwo unnütz herum und ab 13.06.-23.06. ist wieder die normale 10-tägige Tour.

    Klingt irgendwie, als wäre die blu 3 Tage entweder zur Wartung - aber reichen da drei Tage? - oder eben anderweitig genutzt. Das bedeutet dann wohl auch Vollcharter.

    Ich bin gerade nicht so wirklich gewillt auf ggf irgendwelchen Stornokosten des Vorprogramms sitzen zu bleiben. 5 Tage Mallorca wären OK, aber ohne anschließende Kreuzfahrt nicht im gebuchten Ort und dann auch zu einer anderen Zeit - es müsste also so oder so storniert werden.

    Habe über Reisebüro gebucht, sollen die sich kümmern. Klappt das nicht, gebe ich es an meine Kollegen weiter - muss doch mal zu was gut sein, für Anwälte zu arbeiten :wiegeil:

    Hat AIDA mich rausgeworfen, weil sie den Kahn anderweitig vermietet haben, sind sie für mich aber sowas von gestorben :meinung:

    Alles anzeigen


    Könnte es sein, daß die BLU dringend in die Werft muß?

    Jungfernfahrt Cara Juni 1996
    Transatlantik 1997 im April
    östl. MM Juni 1998
    Milleniumstour 1999/00 Karibik
    Jungfernfahrt Vita Mai 2002
    Mein Schiff 2 Dez./Jan. 2011/12 Karibik
    AURA Karibik 6 Dezember 2012
    Aida Bella Dezember 2013
    Aida Bella Dezember 2014
    Aida Diva Dezember 2015
    Mein Schiff 5 Dezember 2016
    Karibik 2018 Dezember

  • Shaline79
    AIDA(sehn-)süchtig
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    • 16. Juli 2015 um 13:40
    • #127
    Zitat von Saheyd

    Hast Du mal einen entsprechenden facebook-Link für mich? Würde ich mir heute Abend gern mal anschauen.@Sa

    Saheyd:

    Habe Dir eine P/N geschickt...

    Vergange Reisen: 04-97 / 01-10 / 05-11 / 1-12 / 05-12 / 03-13 / 11-13 / 05-15 / 12-15 / 01-17 / 01-18
    Kommende Reisen: 11-18 nova / 01-20 mira

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    • 16. Juli 2015 um 13:43
    • #128
    Zitat von Esposita


    Könnte es sein, daß die BLU dringend in die Werft muß?

    Nicht nach Auskunft meines Reisebüros, welches mit einer AC-Mitarbeiterin sprach, die zugab, dass die Blu verchartert wurde.

    11 Monate im Voraus und "dringend in die Werft" passen auch nicht unbedingt zusammen. Wäre es ein planmäßiger Werftaufenthalt, hätten sie das auch vorher einkalkulieren können. Wobei ich beim Werftaufenthalt zugegebenermaßen nicht ganz so knartschig wäre - aber davon ist m.E. nicht ernsthaft auszugehen.

  • sarasota
    Fernwehleidend
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    • 16. Juli 2015 um 13:49
    • #129

    Wie hier schon mehrfach betont wurde, versuchen Unternehmen erst mal zu mauern, bzw. in vollkommen unzureichender Form ein "Gentlement Agreement" herbeizuführen.
    Ein kleines Beispiel mit AIDA: Ich hatte für Winter 2015/ 16 die 10 tägige Karibikreise ab/ bis Miami mit der mar bereits gebucht und angezahlt. Mitte letzten Jahres hat AC dann aufgrund der "Panne" mit der Prima fast den gesamten Katalog ad absurdum geführt.
    So traf es auch meine Reise. Diese wurde nun auf die vita "umgeschifft" und startete auch nicht mehr an dem Tag, den ich gebucht hatte.
    AC buchte mich kommentarlos auf den neuen Termin mit dem kleineren Schiff und bedankte sich mit € 50 BGH.
    Ich war weder mit der Art und Weise des Umganges, noch mit dem Schiff/ Termin einverstanden und bestand auf eine kostenlose Stornierung. Dies blockte man mit dem Kommentar: " Da können Sie machen, was sie wollen, wir haben eine gute Rechtsabteilung, das ist mit denen abgeklärt ".
    Ich war natürlich ziemlich geladen, habe mich aber in den weiteren Telefonaten und emails sachlich verhalten.
    Inzwischen wurde auch bekannt, dass die mar umgeroutet wurde und nun die 14-tägige Karibik/ Mittelamerikatour fährt. Ich machte AC den Vorschlag, den alten Vertrag für mich kostenlos zu stornieren und die mar neu einzubuchen. Das wollte man aber von Seiten AC nicht, ich sollte doch einfach umbuchen, was für mich auch kostenlos wäre. Bei diesem Vorschläg wäre allerdings meine einmalige kostenfreie Umbuchungsmöglichkeit "flöten" gegangen. Nach einigem Hin und Her bestätigte mir dann AC, dass mir für diese Reise eine weitere kostenfreie Umbuchungsmöglichkeit eingeräumt wird.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn man alles mit sich machen lässt, ist man verraten und verkauft !

    395 mal glücklich in die Koje gefallen :schlafen:

    next:
    04/2026: 20 Tage AIDAstella - östliches Mittelmeer mit Ägypten & Istanbul
    06/2026: 12 Tage AIDAmar - Schärengärten der Ostsee
    11/2026: 28 Tage AIDAstella - von Mallorca über Südafrika nach Mauritius
    01/2027: 28 Tage AIDAstella - Australien & Indonesien

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    Beiträge
    138
    • 16. Juli 2015 um 13:50
    • #130

    Zitat von gelöschtem Beitrag entfernt/Mod

    Also mein Vertrag mit AC besagt eindeutig, dass mir eine 10-Tages-Tour zusteht im westlichen Mittelmeer vom 03.06.-13.06.2016; da gibt es wenig zu deuteln dran. So wenig wie sie die Reise kurzerhand in die Ostsee verlegen können, so wenig können sie die Reisedauer um 30 % kürzen.

    Das wäre schon eine arg abenteuerliche Auslegung des Begriffs "Routenänderung", zu der die Meinung eines Richters mich sehr interessieren würde :lol1: dass einzelne Häfen hier und da mal ausgetauscht werden - das ist OK; bei mir wurde auch Tunis durch Olbia ersetzt, das ist natürlich gut & richtig so.

    Aber nicht sowas, wie jetzt gerade versucht wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Alicia (16. Juli 2015 um 14:34)

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 13:53
    • #131
    Zitat von Wolfgang

    Für individuelle Anreise und Hotel gibt es nichts.
    Wolfgang

    Wolfgang: Hast Du mal eine Quelle? Ich lese was anderes (AG Wiesbaden, Urt. 07.08.2014 – 91 C 295/14). Hier hatte der Veranstalter bereits Hotel, Flug etc. erstattet und wurde dann verdonnert, ZUSÄTZLICH 50% Schadenersatz zu zahlen.

    Zitat: "Die Beklagte erstattete dem Kläger die von ihm angezahlten 372,- €, entstandene Hotelkosten in Höhe von 351,- €, Flugkosten in Höhe von 351,80 €, 120,- € für die Reiserücktrittsversicherung sowie 200,- € als Entschädigung für vertane Urlaubszeit." (also vorgerichtlich). "Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten aus § 651f Abs. 2 BGB eine weitere Entschädigung in Höhe von 716,50 € wegen der Absage der gebuchten Kreuzfahrt zu." (Urteil).

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    Beiträge
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    • 16. Juli 2015 um 13:58
    • #132

    Zitat von gelöschtem Beitrag entfernt/Mod

    Ich glaube Saheyd hat schon gut erklärt, dass die ursprüngliche Reise abgesagt wurde. Es wurde ein Ersatz angeboten, der aber nicht dem geschlossenen Vertrag entspricht und den Sahey auch nicht möchte. Daher wurde der Vertrag nicht erfüllt - soweit ist es Fakt. Ob Du Vertragsangelegenheiten vielleicht etwas lockerer nimmst, weiß ich nicht. Saheyd, die meisten anderen hier, die deutschen Gerichte und übrigens sonst auch AIDA nehmen Verträge sehr ernst und zwar so wie sie geschlossen werden und nicht so wie sie einer der Vertragspartner im Nachhinein gern hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von Alicia (16. Juli 2015 um 14:36)

  • cawa
    Kapitänin
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    • 16. Juli 2015 um 14:00
    • #133
    Zitat von Saheyd

    Ich war begeistert von einer AIDA-Kreuzfahrt, habe allen und jedem davon erzählt Ausflüge waren schon angeplant, ich habe bereits eine Tierbetreuung organisiert, mich mit Kolleginnen um die Urlaubsvertretung in diesem durchaus sehr begehrten Zeitraum gestritten, hab die Blu über eine App gestalkt und ganz verzückt die LiveCamBilder jeden Abend zu Gemüte geführt, mir Infos kreuz und quer durchs Internet zusammengesucht, Reiseführer bestellt und sogar eine Flusskreuzfahrt zur Einstimmung aufs Bordleben im November gebucht, weil die Zeit bis Juni noch soooooo lang dahin ist.

    Zitat von Saheyd

    Dafür, dass mir diese Begeisterung aus monetären Interessen genommen, dass ich mal eben von Bord geworfen wurde - oh ja, dafür ziehe ich AC zur Rechenschaft.

    Das empfinde ich nun doch etwas übertrieben. es sind noch 11 Monate bis dahin. Und es bleibt Dir ja unbenommen, etwas ähnliches in dem Zeitraum zu unternehmen.

    50% Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden 11 Monate vorher einzufordern, ist für mich unverhältnismäßig. Es ist noch genug Zeit, etwas anderes zu organisieren. Wenn es nur wenige Monate vorher ist, sieht die Sache schon anders aus.

    Das heißt nicht, dass ich AIDAs Verhalten hier gut finde, eine einmal gebuchte Reise wieder zu stornieren. Tatschlich hat der Vreanstalter aber, genau wie der Kunde, das Recht, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Geschieht das so lange vorher, kann darauf auch reagiert werden. Was ich gerecht fände, wäre eine ähnliche Regelung bzgl. der Stornokosten für den Veranstalter wie für den Kunden. Das hieße, dass der Veranstalter 11 Monate vorher 20% des Reisepreises an Stornokosten an den Kunden bezahlt. Damit hat der Kunde eine Entschädigung, dass er erneut suchen muss und für evtl. im Zusammenhang mit der Reise stehenden Stornokosten (Flug, Hotel etc.). Denn für die Anreise, wenn nicht über AIDA gebucht, ist der Kunde ja selbst verantwortlich.

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 14:05
    • #134

    Wenn man nicht selbst betroffenen ist, kann man sehr tolerant sein, cawa ;)

    Stell Dir vor, es wäre Deine Hochzeitsreise. Ein Jahr vorher verbindlich gebucht und alles andere, wie z.B. Trauung und Feierlichkeiten, sind auf den Termin dieser Reise ausgerichtet. 5 Monate vor dem Termin verchartert AIDA dann aber "Dein Schiff" an einen potenten Großkunden und kümmert sich nicht weiter um Deine Planungen. Wärst Du dann immer noch so nett zu AIDA?

    Die Rechtssprechung ist doch recht eindeutig und das ist gut so. Ich mach mir ja schon langsam Sorgen, ob uns das mit unserer Traumreise im Winter auch passieren könnte und bin deshalb für jeden dankbar, der sich sowas nicht gefallen lässt.

  • cawa
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    • 16. Juli 2015 um 14:13
    • #135

    Ich finde es nicht ok, maxifee hier als Troll hinzustellen, nur weil sie eine andere Meinung hat und diese auch vertritt. Dies ist ein Forum, in dem Meinungsaustausch ja wohl erwünscht ist.
    Oder ist die gewünschte Reaktion hier nur ein :sgenau: ?

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 14:17
    • #136
    Zitat von cawa

    Ich finde es nicht ok, maxifee hier als Troll hinzustellen, nur weil sie eine andere Meinung hat und diese auch vertritt. Dies ist ein Forum, in dem Meinungsaustausch ja wohl erwünscht ist.
    Oder ist die gewünschte Reaktion hier nur ein :sgenau: ?

    Da maxifee mich zuerst persönlich angegriffen hat, durfte ich mich einmal revanchieren ;) Weiter ausführen will ich dieses Niveau aber auch nicht.

    Dass Verträge eingehalten werden müssen ist allerdings keine Meinung sondern Fakt und das ändert sich auch nicht, wenn man "Absage" statt "Vertragsbruch" sagt.

  • Wolfgang
    Ankerwerfer
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    • 16. Juli 2015 um 14:18
    • #137
    Zitat von micha11

    Wolfgang: Hast Du mal eine Quelle? Ich lese was anderes (AG Wiesbaden, Urt. 07.08.2014 – 91 C 295/14). Hier hatte der Veranstalter bereits Hotel, Flug etc. erstattet und wurde dann verdonnert, ZUSÄTZLICH 50% Schadenersatz zu zahlen.

    Zitat: "Die Beklagte erstattete dem Kläger die von ihm angezahlten 372,- €, entstandene Hotelkosten in Höhe von 351,- €, Flugkosten in Höhe von 351,80 €, 120,- € für die Reiserücktrittsversicherung sowie 200,- € als Entschädigung für vertane Urlaubszeit." (also vorgerichtlich). "Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten aus § 651f Abs. 2 BGB eine weitere Entschädigung in Höhe von 716,50 € wegen der Absage der gebuchten Kreuzfahrt zu." (Urteil).


    Hallo, ich habe das BGH zu Grunde gelegt.
    Hier ihat das AG entschieden, das muss nicht entgültig sein.
    Ich spreche aus Erfahrung.
    Wolfgang

  • micha11
    Kreuzfahrer
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    • 16. Juli 2015 um 14:24
    • #138
    Zitat von Wolfgang


    Hallo, ich habe das BGH zu Grunde gelegt.
    Hier ihat das AG entschieden, das muss nicht entgültig sein.
    Ich spreche aus Erfahrung.
    Wolfgang

    Quelle würde ich trotzdem interessieren. Hörensagen und mögliche Missverständnisse sind ja immer blöde...

  • Saheyd
    Experimentalistin
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    138
    • 16. Juli 2015 um 14:25
    • #139

    Mir sind gegenteilige Ansichten genauso genehm wie zustimmende. Ich überlege tatsächlich, ob ich es hier und da nicht zu streng sehe, komme bislang aber nicht zu dem Schluss.

    Habe gerade mal gegoogelt und auf Anhieb keine Urteile im Zusammenhang mit AIDA gefunden. Da scheint jmd Prozesse zu scheuen. Nun, ich nicht.

  • cawa
    Kapitänin
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    • 16. Juli 2015 um 14:26
    • #140

    micha11:
    Bei dem Spezialfall Hochzeitsreise würde ich tatsächlich auch einen höheren Schadensersatz (=Stornokosten) verstehen, da es eine besondere Reise ist. Bei einer "normalen" Urlaubsreise erscheint mir eine "Pauschale" von 50%, wenn sie so weit im voraus storniert wird, zu hoch.
    Für Einzelfälle mag das also in Ordnung sein.
    Ansonsten bin ich, wie gesagt, dafür auch generelle Stornokosten für den Veranstalter einzuführen, wenn er ohne "höhere Gewalt" kündigt.

    Der von frequentcruiser zitierte §651 BGB (Pst #121) spricht doch von "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit". Das kann doch erst dann der Fall sein, wenn man tatsächlich keine Reise oder nur eine beeinträchtigte Reise machen kann.

    Das ist mein Rechtsempfinden. Ich bin keine Juristin. Und was es alles möglich ist, zu fordern und dann auch zu bekommen, weiß ich nicht. Amerikanische Verhältnisse, wo wegen jedem Pubs Schadensersatz gezahlt werden muss, wünsche ich mir jedenfalls nicht.

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